Drohnen Gesetz 2021
Drohnenbranche in Gefahr! Schadenersatz nach Drohnenunfällen nicht mehr gesichert

Mag. Hannes Fischler und Dominique Niederkofler haben sich intensiv mit den Lücken im Schadenersatz bei Drohnenunfällen in Österreich beschäftigt. In Zusammenarbeit mit Stakeholdern, Luftrechtsexperten, Versicherern und Experten aus der Drohnenbranche wurden massive Schlupflöcher erkannt, die sich mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung per 31.12.2020 auftun. Eine Gefahr für Konsumenten und Österreichs Drohnenbranche insgesamt!

Medien berichten

„Wenn Drohnenpiloten nicht haften: Durch eine Lücke in EU-Verordnung fehlt die Kontrollmöglichkeit, ob nach Unfall eine Versicherung besteht“. Aber Gerade „bei Personenschäden kann es in die Millionenhöhe gehen.“
Kurier vom 19.9.2020

„Der ÖAMTC und ein Versicherer warnen aber, dass bei einem Unfall Geschädigte leer ausgehen könnten!“ So wird „ein Boom, der erst am Anfang steht, durch eine neue Verordnung mit Lücken massiv gefährdet.“
Tiroler Tageszeitung Online vom 30.09.2020, hier der TT-Artikel als PDF

Drohnengeschädigte gehen leer aus – zum Inhalt:

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Wir betreuen persönlich private und gewerbliche Drohnenpiloten und stehen in engem Kontakt zu Luftfahrtbehörden, Luftrechtsexperten und -Gutachtern, Anbietern von Drohnenkursen sowie zu professionellen Drohnenfilmern und -fotografen.
Die AIR&MORE OG aus Tirol ist offizieller Drohnen-Versicherungspartner des ÖAMTC.

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Wissenswertes & Fakten zum Weiterlesen ...

Hier finden Sie Pressemeldungen und Studien zu Drohnenrisiken, Szenarien für Drohnenunfälle, reale Unfallmeldungen mit Drohnen, Quellenangaben, und Expertenmeinungen.

Pressemeldungen zu Drohnenrisiken

Laut Schätzungen aus dem Versicherungssektor gab es bereits 2017 in Österreich zwischen 50.000 bis 100.000 Drohnen. (Quelle: derstandard.at, 2017)

Der ÖAMTC geht im Frühjahr 2019 von mindestens 100.000 Drohnen in Österreich aus. (Quelle: ÖAMTC, 2019)

Experten sehen global für 2020 einen 50%igen Zuwachs bei kommerziell genutzten Drohnen. (Quelle: Zeitschrift für Verkehrsrecht, 2020)

„Die Europäische Kommission schätzt, dass der europäische Drohnensektor bis 2035 mehr als 100.000 Menschen direkt beschäftigen wird, wirtschaftlich mit mehr als 10 Milliarden € jährlich zu Buche schlagen wird, und zwar insbesondere im Dienstleistungsbereich.“ (Quelle: Rat der Europäischen Union, 2019)

„Drohnen sind weiterhin eine Herausforderung für die Luftfahrt (...) Durch die steigende Anzahl gibt es auch ein höheres Gefährdungspotenzial.“ (Quelle: krone.at, 2019)

„Die Anzahl der zugelassenen Drohnen in Österreich hat sich seit 2015 mehr als versechsfacht. Deutlich angestiegen sind allerdings auch die damit verbundenen Störungen im Flugverkehr. (Geht aus einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Infrastrukturministerin Leonore Gewessler hervor, krone.at, 2020)

„Kollisionen gibt es weltweit immer wieder, vor allem mit niedrig fliegenden Hubschraubern.” Doch anders als „weiche Vögel” verformen sich Drohnen bei Kollisionen nicht, da sie „die gesamte Aufprallenergie am Einschlagpunkt abgeben”. (Quelle: krone.at, 2020)

Zu Drohnenannäherungen bei Flughäfen: „Wir betrachten Drohnen durchaus auch als ,Gefahrengut‘.“ (Valerie Hackl - Geschäftsführerin der Austro Control, krone.at, 2020)

„Hälfte der Drohnen-Besitzer missachtet Gesetz”. Immer mehr unbemannte Flugobjekte fliegen im öffentlichen Raum. Doch „viele Besitzer sind sich der Gefahren, die Drohnen mit sich bringen können, nicht bewusst (...) Von der Versicherungspflicht wissen wenige. (Quelle: derstandard.at, 2017)

Von Drohnenbesitzern werden „oft auch die gesetzlichen Bestimmungen wie Nutzungseinschränkungen, die Bewilligungs- und Versicherungspflicht missachtet.” (Quelle: derstandard.at, 2017)

Seit ca. fünf Jahren häufen sich Meldungen über gefährliche Vorfälle mit Drohnen (z.B. im Umfeld von Flughäfen), Beinahe-Kollisionen oder Unfälle mit Drohnen, bei denen Menschen verletzt werden”. (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)

„Experten können (...) auf eine Vielzahl an irritierenden bis problematischen Vorfällen mit Drohnen verweisen.” Dazu gehören vor allem auch Abstürze durch „technologische Probleme” sowie die “Gefährdung von Hubschraubern”. (Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)

Grundsätzlich wird von ExpertInnen die Gefahr durch Drohnenabstürze „als hohes Risiko gesehen, auch wenn sich die Technologie ständig verbessert”. „Technologien wie Sense & Avoid sind noch nicht zu 100% ausgereift und werden sich erst weiter entwickeln“. (Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)

Neben Drohnenabstürzen betonen Experten die Gefahren durch „Verletzungen des Luftverkehrs“ sowie die „Gefährdung anderer Teilnehmer, da vor allem die Vorfälle in Gatwick noch in guter Erinnerung sind”. (Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)

Als Gründe für Drohnen Gefährdungen nennen Experten vor allem „technologische Probleme”, „Nichtwissen” sowie „Anwender-Versagen”. „Bei einigen Vorfällen kann man durchaus von einer Verquickung von technischen Problemen und Anwender-Unwissen sprechen.”
(Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)

„Quadrocopter mit vier Propellern sind die mit Abstand bei Anfängern als auch bei fortgeschrittenen Drohnen-Piloten beliebtesten Multicopter”. Damit einher geht gleichzeitig aber auch eine wesentlich „höhere Gefahr des Absturzes aufgrund fehlender Redundanz”. (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)

Erfüllt ein Quadrocopter laut EU Verordnung Neu die Kriterien der C0 Klasse (bis 249 Gramm), so ist mit diesem auch „der Überflug von unbeteiligten Personen (...) gestattet” (Quelle: Austro Control, 2020)

Die EU will über die OPEN Kategorie „den Zugewinn von Erfahrung fördern.“ (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)

Die Kundenberatung beim Drohnenkauf ist „bezüglich der Grundanforderungen und rechtlichen Voraussetzungen eher mangelhaft!" Lediglich 19% „der Berater haben zu einer dem Einsatz passenden Versicherung geraten”! (Quelle: Gallup Drohnen Studie, Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Anzumerken sei hier, dass das Mystery Shopping des KfV nicht den bei Drohnen übermächtigen Onlinehandel umfasste. Dieser verzichtet überwiegend auf Hinweise zur gesetzlichen Versicherungspflicht bei Flugdrohnen.

Manche Drohnenpiloten glauben, dass Drohnen „eh“ in der Haftpflichtdeckung ihrer Haushaltsversicherung mitversichert wären. Doch allein „schon der Betrieb einer Drohne stellt eine erhöhte Gefahr für die Umgebung und Mitmenschen dar. Daher haftet man beim Betrieb einer Drohne auf Basis der Gefährdungshaftung auch für Schäden, die man ohne eigene Schuld herbeigeführt hat. Der Halter einer Drohne muss deshalb für „für jeden verursachten Schaden aufkommen (...) egal ob der Schaden schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde.“ Private Haushaltsversicherungen decken aber lediglich bei konkretem Verschulden und nicht etwa bei Schäden durch höhere Gewalt (plötzlich aufziehender Sturm etc.). Deshalb gilt: „Die private Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung ist hier nicht ausreichend.“ (Quelle: wienerstaedtische.at, 2020)

„Echte Drohnen sind in der Haushaltsversicherung nicht versichert.“ (Quelle: www.uniqa.at)

„Beschädigungen an Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden werden von Drohnen ebenso verursacht wie Verletzungen an Menschen oder Tieren.“
Darüber hinaus ...
o besteht die Gefahr von Schnittverletzungen oder Hörschäden durch die Propeller
o besteht Brandgefahr durch Kurzschluss aufgrund defekter Elektronik (vor allem während Zeiten mit hoher Trockenheit)
o haben die Beschädigungen an Autos durch Drohnen zugenommen
o können durch Drohnen Persönlichkeitsrechte verletzt werden, etwa durch das unberechtigte Filmen von Personen.
(Quelle: derstandard.at, 2017)

“Da die Propeller scharfe Kanten besitzen, sind Schnittverletzungen nicht zu unterschätzen und können tiefe Wunden erzeugen. Wenn sich das Modell weiter mit laufenden Propellern bewegt, entstehen zahlreiche Schnittwunden. Selbst kleine Propeller (z.B. 5 Zoll) können ernsthafte Verletzungen erzeugen. Größere (8 Zoll und mehr) Propeller, vor allem aus CFK, können sehr tiefe Wunden verursachen und durchtrennen problemlos die Haut sowie Sehnen, Bänder und Blutgefäße.(Quelle: technik-consulting.eu, 2020)

In Verbindung mit einem Absturz und einer Beschädigung des Akkus bzw. einem Kurzschluss durch defekte Elektronik besteht unmittelbare Brandgefahr”, gerade auch im trockenen Hochsommer. „Ein brennender LiPo-Akku darf niemals mit Wasser gelöscht werden.” Experten raten zur Verwendung einer „Löschdecke, Sand oder einen Pulverfeuerlöscher.” (Quelle: technik-consulting.eu, 2020)

In einer Umfrage der Wiener Städtischen Versicherung gaben zehn Prozent der Teilnehmer an, bereits einen Unfall mit einer Drohne gehabt zu haben, weitere sechzehn Prozent waren in eine „Beinahe-Unfallsituation" verwickelt. (Quelle: ots.at, 2017)

Eine Studie der größten Österreichischen Versicherung zeigt, „dass Drohnenbesitzer die gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend beachten. Jeder Vierte hat schon eine gefährliche Situation erlebt. (Quelle: wienerstaedtische.at, 2017)

Viele Drohnenbesitzer unterschätzen das Risiko eines Unfalls, vor allem Unfälle bei einem unkontrollierten Absturz, bei dem Dritte zu Schaden kommen können“. (Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung, AssCompact, 2017)

„Die Mehrzahl der Befragten ist für verpflichtende Informationen durch Verkäufer (90 %) und für eine eindeutige Kennzeichnung und Registrierung der Drohnen und ihrer Nutzer (88 %). Eine Versicherungspflicht für Drohnennutzer erachten 86 Prozent der Befragten als sinnvoll.
(Quelle: BDL Drohnen Umfrage Deutschland, ots.at, 2017)

Laut einer repräsentativen Umfrage wünschen sich Herr und Frau Österreicher „klare Regeln zum sicheren Betrieb der unbemannten Fluggeräte”. 62 Prozent befürworten „starke Regulierungen seitens des Staates”. (Quelle: diepresse.com, 2019)

„Schließlich ist der Wunsch nach einer starken Kontrolle des Staates im Bereich Drohnen sehr intensiv (...) Nur 3% fordern, dass sich der Staat hier heraushält (...) 24% wollen ein Verbot der Drohnennutzung für Private.
(Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)

Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) ortet bei der Umsetzung der EU Drohnenverordnung mehrere „Hot Issues” und eine „Herausforderung für den österreichischen Gesetzgeber”. Benannt werden wörtlich "Unpräzise Bestimmungen in den VOs”, wodurch jeder Mitgliedsstaat de facto erst recht wieder sein „eigenes Drohnenrecht“ regeln muss. (Quelle: „Drohnenrecht: All new - All un(clear)”, PricewaterhouseCoopers, 2020)

PricewaterhouseCoopers (PwC) bezeichnet die richtige Drohnen Versicherungspolizze wörtlich als das „Um und Auf“ und weist auf "Mögliche Versicherungsausschlüsse” in den Polizzen hin. Zudem darf das Mindestalter des Fernpiloten in der OPEN Kategorie schon bei 16 Jahren liegen, wobei die EU Mitgliedsstaaten dieses in der OPEN Kategorie noch „bis auf 12 Jahre” herabsenken können. Jedoch gilt in Österreich dazu konträr: „Der Abschluss eines Versicherungsvertrags bedarf volle Geschäftsfähigkeit”, sprich der Abschluss einer Drohnen Haftpflichtversicherung ist erst ab 18 Jahren möglich! (Quelle: „Drohnenrecht: All new - All un(clear)”, PricewaterhouseCoopers, 2020)

Szenarien ohne Versicherungsdeckung

Fiktive Szenarien zu Drohnen Unfällen

Die folgenden Szenarien sind fiktiv, basieren jedoch zum Teil auf wahren Begebenheiten. Dabei erweisen sich die möglichen Fallstricke, über die Drohnenpiloten bei der Versicherungsdeckung stolpern können in der Praxis als weit vielfältiger als die hier angeführten Beispiele. Generell bestätigen Experten, dass sich das Hintergrundrauschen betreffend Drohnenzwischenfälle in den letzten Jahren verstärkt.

 

„Drohnen Vollkasko“, leider ohne „Haftpflicht“

Das Paket mit der nagelneuen Drohne ist endlich gekommen und der Käufer will so schnell wie möglich damit abheben. Da dieser gerne auf Nummer sicher geht, schließt er rasch und im guten Glauben extra eine „Drohnen-Vollkaskoversicherung” über sein Smartphone ab. Kurz darauf erhält er seine Polizzennummer per eMail. Diese gibt er gleich darauf auch ordnungsgemäß bei der neuen Online-Drohnenregistrierung an. Er startet direkt danach, durch einen Bedienfehler kommt es aber leider zu einem Absturz. Resultat: Glücklicherweise ist es nur ein Sachschaden an der Wintergartenverglasung des Nachbarn. Zu seinem Erstaunen merkt der Pilot erst nach Ablehnung durch die Versicherung, dass eine „Drohnen-Vollkasko” keine Drohnen-Haftpflichtversicherung beinhaltet.

 

Fly Away durch plötzlichen Windstoß nicht gedeckt?

Ein Drohnenpilot liest in seiner Haushaltsversicherung, dass „Flugmodelle bis 5 kg” prämienfrei mitversichert wären. Zur Unterhaltung seiner Kinder startet er seine Drohne im eigenen Garten. Ein plötzlich auftretender Windstoß macht den Copter abrupt unkontrollierbar und bringt diesen zum Absturz auf einem parkenden PKW mit folgendem Blechschaden. Die Haftpflichtdeckung innerhalb der Haushaltspolizze lehnt den Schaden aber ab, da hier kein konkretes Verschulden des Piloten vorliegt. Man beruft sich auf höhere Gewalt und will keine Gefährdungshaftung übernehmen. Es kommt zu langwierigen Streitereien mit der Versicherung.

 

Keine Deckung nach Drohnenwechsel

Eine Maklerin erwirbt eine Mini-Drohne zur Immobilienfotografie. Eineinhalb Jahre später wechselt sie auf ein neues Gerät mit besserer Kamera. Ordnungsgemäß bringt sie auch auf dem neuen Copter ihre „Drohnen-Betreibernummer“ an. Da die neue Drohne im Onlineportal der Austro Control nicht extra zu registrieren ist, vergisst die Maklerin aber darauf, den Wechsel ihrer Versicherung zu melden. Es kommt zu einem Schaden an einer Hausfassade. Die Versicherung zahlt nicht, da das falsche Gerät in der der Polizze steht.

 

Drohnen-Haftpflichtversicherung nur mit Sonderziehungsrechten (SZR)

Eine Reisebloggerin will ihren Youtube-Kanal mit Luftbildaufnahmen bereichern und schafft sich hierfür eine Mini-Drohne mit hochauflösender Kamera an. Da sie beim Anbieter ihrer Betriebshaftpflichtversicherung schon lange Kunde ist, willigt dieser ein, das Risiko „Drohne” in die Polizze gegen Aufpreis mit aufzunehmen. Bei Aufnahmen in Schweden kommt es schließlich zu einer behördlichen Kontrolle. Da die Bloggerin aber keine international gültige Versicherungsbestätigung über 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR bzw. SDR für Special Drawing Rights) vorweisen kann, kommt es zu Komplikationen. Zudem muss sie weitere Drohnenaufnahmen bei dieser Reise auf Eis legen. Da die Bloggerin auch ein Reisemagazin mit Luftbildern beliefern sollte, kommt es für sie zu empfindlichen Einkommenseinbußen.

 

Und wieder keine Leistung aus der Haushaltsversicherung

Ein Student und versierter Drohnenfilmer, registriert seinen Quadrocopter ordnungsgemäß auf www.dronespace.at. Da die Haushaltsversicherung seines WG-Zimmers auch das Wort „Drohne” in deren Haftpflicht-Versicherungsbedingungen anführt, gibt er die entsprechende Polizzennummer auch im Onlineformular der Registrierung an. Hierauf erstellt er Panoramaaufnahmen, die er regelmäßig auf seiner Webseite veröffentlicht. Infolge eines Tieffluges auf einer Bergkuppe übersieht er leider einmal die Tochter einer deutschen Wanderin und verletzt diese mit den rotierenden Propellern (zum Glück nur leicht) am Unterschenkel. Zu seinem Erstaunen, lehnt seine Haushaltsversicherung den Schaden jedoch sofort ab, da der Student auf über seine Homepage auch Einnahmen mit Googlewerbung lukriert. Da es sich bei der privaten Haftpflichtdeckung auch um keine Versicherung im Sinne einer „Drittschaden-Pflicht-Haftpflichtversicherung” handelt, geht diese gegenüber der Geschädigten auch nicht in Vorleistung. Der Student haftet somit voll mit seinem Privatvermögen.

 

Kann ins Auge gehen: Probeflug ohne Versicherungsdeckung

Ein erfahrener Modelflieger und Hobbyfilmer demonstriert seine neueste technische Errungenschaft einem guten Freund. Der Betreiber der nagelneuen chinesischen Drohne mit original Hasselblad Kamera hat sich vorher auch ordnungsgemäß registriert und dabei auch die Polizzennummer seiner Drohnenversicherung angegeben, schließlich will man ja als altgedienter Modellflieger alles richtig machen! Die Versicherung hat er zuvor in der Eile bei einem Internetanbieter aus Deutschland online abgeschlossen. Als er den neugierigen Freund dann auch mal probefliegen lässt, kommt es zu einem ungeschickten Manöver und die Drohne touchiert den Ast eines Baumes, worauf diese ungebremst auf ein darunter abgestelltes Motorrad stürzt. Dessen Besitzer ist auch gleich zur Stelle und klagt über erhebliche Lackschäden. Die Drohnenversicherung des Drohnenbetreibers lehnt den Schaden aber per eMail ab, da in der deutschen „Police” lediglich der Drohnenhalter als Person, nicht jedoch die Drohne als konkretes Gerät versichert ist. Tja, und auf der Schadensmeldung steht nun leider schon der Name des Freundes. Glück im Unglück, dass es zu keinem Personenschaden kam!

 

Versicherung erlischt unbemerkt

Ein junger Hobbyfilmer registriert seine Drohne über das Onlineformular und schließt dazu auch eine gesetzeskonforme Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Flugdrohnen ab. Seine neue Drohnen-Betreibernummer bringt er auch ordnungsgemäß an seinem DJI Quadrocopter an. Ein Jahr später zieht er dann mit seiner Freundin zusammen und wechselt dabei den Wohnort. Im Übersiedelungsstress vergisst er, dies auch seiner Drohnenversicherung zu melden, weshalb deren Mahnungen ihn auch nicht erreichen. Da auch kein Meldesystem zwischen Versicherung und Behörde existiert, erlischt die Versicherungsdeckung unbemerkt wegen Nichtzahlung. Davon ungeachtet, bleibt aber die Drohnen-Betreibernummer gut sichtbar am Quadrocopter befestigt. Bei einem Flug im kalten Winter erreicht die Akkuleistung frühzeitig ihr Ende und die Drohne stürzt auf die Lagerhalle eines Landwirts. Den so entstandenen Sachschaden muss der Drohnenpilot aus eigener Tasche bezahlen, da keinerlei Versicherungsdeckung existiert.

 

Das Problem mit den Sammelpolizzen

Ein begeisterter Modellflieger erweitert sein Equipment und erwirbt einen Mini-Quadrocopter bei einem bekannten Internetversandhaus. Der Onlinehändler weist zwar an keinem Punkt auf die gesetzliche Versicherungspflicht hin, dennoch wendet sich der Drohnenpilot an seinen Modellfliegerclub. Dort erfährt er, dass man Drohnen unbedingt versichern muss und selbige deshalb auch in einer Sammelpolizze des Vereins mitversichert werden können. Hierauf gibt er dann auch die entsprechende Polizzennummer bei der Onlineregistrierung auf www.dronespace.at an. Eineinhalb Jahre später vergisst er, seinen jeweiligen Jahresbeitrag für den Sammelvertrag an den Verein zu überweisen. Da es sich um eine Sammelpolizze handelt, ist schon rein technisch keine Meldung an die Austro Control möglich. Ohne es zu bemerken, fliegt der Drohnenhalter zwar mit aufrechter Drohnen-Betreibernummer, jedoch ohne jedweden Versicherungsschutz weiter. Manche Flüge erfolgen sogar - da erlaubt - in besiedeltem Gebiet.

Reale Drohnen-Unfallmeldungen

Hier finden Sie Presselinks zu realen Drohnen-Unfallmeldungen. In unserem Drohnen-Blog auf www.airandmore.at gibt's noch weitere Informationen zu Drohnen Unfällen und zu Gefahren durch Flugdrohnen.

 

Quellenangaben

Hier finden Sie die Quellenangaben zum Fließtext "Drohnengeschädigte gehen leer aus". Die Quellen der "Pressemeldungen zu Drohnenrisiken" sowie zur Rubrik "Reale Drohnen-Unfallmeldungen" finden Sie direkt in der jeweiligen Rubrik als Link.

 

Wegen Drohne: Mountainbikerin überschlug sich. (2020, 19.Mai). Oberösterreichische Nachrichten.
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels/wegen-drohne-mountainbikerin-ueberschlug-sich;art67,3259515

Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. (2019, 24.Mai).Amtsblatt der Europäischen Union.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0947&from=EN

Nader und Reichert. Drohnen im europäischen Luftraum: Erste Regulierungsschritte der EU. (2020, März). cepInput.
https://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/cep.eu/Studien/cepInput_Drohnen/cepInput_Drohnen.pdf

Drohnen: Rechtliche Rahmenbedingungen ab 31.12.2020. (2020). Austro Control GmbH.
https://dronespace.at/jart/prj3/dronespace/main.jart?rel=de&content-id=1542929587916&reserve-mode=active

Drohnen: Reform der Flugsicherheit in der EU. (2019). Rat der Europäischen Union.
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/drones/

J. Janezic. Rechtsgutachten Air and More V1 20200408. (2020, April)
https://airandmore.at/pdfs/EU-Drohnen-Verordnung-Versicherung-Gutachten-Janezic-2020.pdf

Hirscher: Jetzt ist klar, wieso Drohne abstürzte! (2015, Dezember). Kronen Zeitung.
https://www.krone.at/488386

Drohnen: Zivilrechtliche Abwehransprüche. (2020, Feber). Zeitschrift für Verkehrsrecht.
https://www.manz.at/produkte/zeitschriften/zvr

Hälfte der Drohnenbesitzer missachtet Gesetz. (2017, Oktober). Der Standard.
https://www.derstandard.at/story/2000065324445/haelfte-der-drohnenbesitzer-missachtet-gesetz

Drohnen: Neue Risiken für und durch Drohnen. (2019, September). Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).
https://www.kfv.at/wp-content/uploads/2020/09/Endberich_Drohnen_HP.pdf

Auf den Punkt gebracht. (2020). UAV-Austria.
https://www.uav-austria.at/

Drohnenrecht: All new – All un(clear)?. (2020, Jänner). PricewaterhouseCoopers.

Was sagen die Drohnen Experten dazu?

David Berthold

Sehr gute fachmänische Beratung. Sehr gutes Fachwissen. Absolut sympathisch und sehr professionell. Gerne wieder. Danke für das nette Gespräch!

David Berthold, A-3463 Starnwörth, Österreich, 25.03.2020

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David Berthold

Mark Mark – Architekt – Ziviltechnikerbüro

Freundliche, kompetente und prompte Beratung! Sehr hilfreiche und informative Website! Beste Grüße aus Wien, Mark.

Mark, Mark – Architekt – Ziviltechnikerbüro, Niederösterreich / Wien, Österreich, 25.03.2020

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Mark
Mark - Architekt - Ziviltechnikerbüro

Mario Kopia

Ihr Service ist TOP! Alle Fragen in einem sehr freundlichen und informativen Gespräch beantwortet. Man bekommt sofort das Gefühl, dass Ihnen die Anliegen der Kunden wichtig sind. Vielen Dank für den Rückruf, dass ist in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich. Mit freundlichen Grüßen, Mario Kopia.

Mario Kopia, Österreich, 26.03.2020

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Mario Kopia

Alan

Mir hat vor dem Kauf meiner Drohne die Internetseite Air&More wahnsinnig viel geholfen und mir die scheinbar unüberschaubare Thematik Drohnen einfach erklärt und überschaubar gemacht. Darüber hinaus konnte ich gleich eine Versicherung abschließen und als sich mir eine letzte Frage stellte, bekam ich sofort einen Anruf und eine kompetente Auskunft. Ich würde die Versicherung jederzeit wieder über diese Seite abschließen
und kann sie nur jedem Drohnenbesitzer bzw. -käufer empfehlen!!

Alan, Lustenau, Vorarlberg, Österreich, 02.04.2020

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Alan

Fabian Kikl

Danke für Infos und das freundliche Gespräch!

Fabian Kikl, Seefeld in Tirol, Österreich, 06.04.2020

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Fabian Kikl

Herwig Lisec

Mein Feedback zum Gespräch von heute Morgen: Gespräch war sehr gut, Auskunft sehr kompetent.

Herwig Lisec, Thal bei Graz, Österreich, 07.04.2020

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Herwig Lisec

Jan S.

Mir hat die sehr schnelle Reakion auf meine Webanfrage und die sehr gute telefonische Beratung prima gefallen. LG Jan.

Jan S., Sierndorf, Niederösterreich, Österreich, 08.04.2020

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Jan S.

Bram J.

Kurze, knackige und zielführende Beratung; Antrag Haftpflichtversicherung Drohne und Auftragsbestätigung innerhalb 1Std geregelt. Durch die Hobby-Zwischendeckung brauchen wir nicht auf die Ausstellung der Austro Control warten und können schon fliegen (ohne Fotos) Vielen Dank!

Bram J., A-6371
Aurach bei Kitzbühel, Österreich, 08.04.2020

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Bram J.

Mario Z.

Hallo Hannes. Danke erneut für die Auskünfte bezüglich Zahlung der Versicherung und die Beratung … Tip Top Service, Euch kann man nur weiterempfehlen! Bitte weiter so … Gruß Mario.

Mario Z., A-6176 Völs, Österreich, 09.04.2020

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Mario Z.

Mario

Danke für die umfangreiche und sehr ausführliche Unterstützung bezugnehmend der rechlichen Grundlagen und aktuellen /
kommenden (2020) Bestimmungen. Super fachliche Beratung! Top Service, bitte weiter so…. 🙂

Mario, Tirol, Österreich, 09.04.2020

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Mario

Peter F.

Danke alles da. Super schnell !!!!!!

Peter F., A-6263 Fügen, Österreich, 12.04.2020

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Peter F.

Ing. Thomas Spitzer, AE. Gartengestaltung Spitzer

Meine Anfrage, die ich auf der Webseite von Air&More aufgegeben habe wurde am nächsten Tag gleich telefonisch beantwortet. Die Auskunft war ehrlich uns präzise! Vielen Dank!

Ing. Thomas Spitzer, AE., Gartengestaltung Spitzer, Mozartstraße 41, A-3382 Loosdorf, Österreich, 14.04.2020

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Ing. Thomas Spitzer, AE.
Gartengestaltung Spitzer

Karl Rößlhuber

Hallo Hannes. Danke für die umfassende fachkundige Beratung! Wirklich TOP! Auch die Hinweise mit der 2ten Fernbedienung. Ich hab mir die Webseite angeschaut und bin auf sehr viele interessante Berichte gestoßen. Genial euer Service.

Karl Rößlhuber, Salzburg, Österreich, 15.04.2020

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Karl Rößlhuber

Norbert Freudenthaler Foto Freudenthaler

Sehr persönliches, freundliches und informatives, kompetentes Gespräch. Und das trotz der aktuellen Situation, einerseits die Corona-Krise aber auch die noch nicht vollständig fixierte neue EU-Richtlinie kommen hier erschwerend hinzu. DANKE und weiter so! Und xund bleiben!

Norbert Freudenthaler, Foto Freudenthaler, Mutters, Tirol, Österreich, 16.04.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Norbert Freudenthaler
Foto Freudenthaler

Kurt Höllwarth

Ein persönliches Anliegen / Frage per Mail wurde am nächsten Werktag telefonisch geklärt!
Kurt Höllwarth, A-6215 Achenkirch, Österreich, 17.04.2020

Average Rating5 out of 5 stars
Kurt Höllwarth

Simon Knabl HTB Baugesellschaft mbH.

Ich bin mit ihrem Service sehr zufrieden. Herr Fischler hat ein sehr nettes und lockeres Aufreten und die Bearbeitung meiner Anliegen ging wirklich schnell. Tip Top. Mit freundlichen Grüßen, Simon Knabl, Techniker – Spezialtiefbau.

Simon Knabl, HTB Baugesellschaft mbH., A-6471 Arzl im Pitztal, Österreich, 17.04.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Simon Knabl
HTB Baugesellschaft mbH.

Thomas

Sehr freundlich, sehr kompetent, unkompliziert und hatte auf alle Fragen prompt Antworten.

Thomas, A-1100 Wien, Österreich, 20.04.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Thomas

Gregor Schratzer

Nach 10 Stunden die Bestätigung bekommen für die Flugsicherung und dann noch alle meine Fragen beantwortet bei einer kurzen Nachbesprechung am Tel.

Gregor Schratzer, A-6408 Pettnau, Österreich, 28.04.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Gregor Schratzer

Nikolai Krinner PicMyPlace GmbH

Toller, schneller Service. Einzigartig auf diesem Sektor. Wir sind begeistert. Air&More bleibt unsere erste Anlaufstelle für Fragen rund ums Dronen-Fliegen. Liebe Grüße nik.

Nikolai Krinner, PicMyPlace GmbH, Tuchlauben 13, A-1010 Wien, Österreich, 28.04.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Nikolai Krinner
PicMyPlace GmbH

Helmut Grosch HPG Finanz

Sehr geehrter Herr Mag. Fischler. Schon vor dem Kauf meiner Mavic Air und bei der Suche nach Infos im Internet hat mir der Internetaufrtitt von AIR&MORE mit vielen nützlichen Tipps geholfen!

Helmut Grosch, HPG Finanz, A-4600 Wels, Österreich, 28.04.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Helmut Grosch
HPG Finanz

Luca Greinecker

Sehr kompetente Beratung, stets höflich und freundlich, man konnte sich sehr gut unterhalten. So fühlt man sich sehr gut und informativ beraten und es wurde mir sehr geholfen. Gerne wieder. Liebe Grüße aus dem Ländle!

Luca Greinecker, Bludenz, Vorarlberg, Österreich, 29.04.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Luca Greinecker

Lichtmeister Foto- und Filmproduktionen

Sehr hilfsbereiter und freundlicher Support mit über versicherungstechnische Fragen hinausgehender Beratung. Top!

Lichtmeister Foto- und
Filmproduktionen, Attemsgasse 14, A-8010
Graz, Österreich, 29.04.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Lichtmeister Foto- und Filmproduktionen

Karl

Drohnen gibt es derzeit ja unzählige. Ebenso viele Fragen gibt es, was Rechte und Pflichten betrifft. Auf airandmore.at hat man sehr schnell einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Drohnenpiloten. Die perfekte Versicherung für meine Drohne habe ich dort auch gefunden. Zudem war die persönliche telefonische Beratung hervorragend! Danke an Air&More weiter so!

Karl, Salzburg, Österreich, 30.04.2020

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Karl

Hermann Prokschi

Tolle freundliche Beratung inkl. Fachwissen, super Kundenservice. Kommentare sind verständlich für den Laien erklärt. Hilfsbereit bei diversen zusätzlichen Fragen. Danke nochmal Hermann.

Hermann Prokschi, A-4224 Wartberg ob der Aist, Österreich, 04.05.2020

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Hermann Prokschi

Martin

Sowohl am Telefon als auch per Mail rasche und kompetente Antworten, dir mir im dichten Paragraphendschungel geholfen haben, die Vorschriften zu verstehen, sodass ich jetzt mit meiner Drohne gesetzeskonform umgehen kann. Gute Arbeit, meine Empfehlung steht!

Martin, Mils bei Hall in Tirol, Österreich, 04.05.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Martin

Thomas Peinbauer

Es war ein sehr informelles, kompetentes und angenehmes Gespräch.

Thomas Peinbauer, 4151 Öpping, Österreich, 04.05.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Thomas Peinbauer

Simon Lehner

Super Beratung! vielen Dank 😉

Simon Lehner, Österreich, 08.05.2020

Average Rating:5.0 stars (based on 88 ratings)
Simon Lehner

David Hemetsberger

Hallo Hannes, danke für das hilfreiche Telefongespräch und deine Empfehlung.

David Hemetsberger, Österreich, 08.05.2020

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David Hemetsberger

Sandra

Vielen Dank für die Zusendung und die schnelle telefonische Abklärung.

Sandra, Österreich, 11.05.2020

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Sandra

Ing. Reinhard Seidel VIDEOCONCEPT.AT

Folgend die Ergebnisse des telefonischen Gesprächs bezugnehmend auf die Verwendung der DJI Mavic Mini bis 30m Flughöhe und <= 79 Joule Bewegungsenergie: 1. Frage - OK 2. Frage - generelles Flugverbot in unmittelbarer Nähe des Flughafens (keine exaktes Abstandsmaß bekannt). 3. Frage - Ok, unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden 4. Frage - Anmeldung der Drohne bei Austrocontrol ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen EU Verordnung (geplant ab 1.1.2021) 5. Frage - Ok, unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden Mit freundlichen Grüßen, Reinhard Seidel
Ing. Reinhard Seidel, VIDEOCONCEPT.AT, Linz, Österreich, 12.05.2020

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Ing. Reinhard Seidel
VIDEOCONCEPT.AT

Helmut

… Super Service passt alles!

Helmut, Graz, Österreich, 12.05.2020

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Helmut

Mahringer Manfred

Extrem informative und aktuelle Website, sehr nette und kompetente Telefonberatung, Versicherungsabschluß schnell und problemlos online möglich und und noch dazu
deutlich günstiger als ein großer Mitbewerber. Fazit: Top, sehr zu empfehlen!

Mahringer Manfred, Wien, Österreich, 22.05.2020

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Mahringer Manfred

Zweideck Karl

Hallo Air&More Team, vielen Dank für euren Rückruf der mich sehr positiv überrascht hat. Danke auch für die Ausführungen am Telefon und, dass ihr euch die Zeit dafür genommen habt. Vielen Dank und Grüße, Karli.

Zweideck Karl, Österreich, 25.05.2020

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Zweideck Karl

Reichl Walter

Antwort auf meine Fragen, sehr rasch sowohl per e-Mail als auch telefonisch, sehr kompententee Beratung. Werde
euch meinen Flugfreunden weiterempfehlen.

Reichl Walter, Wien, Österreich, 27.05.2020

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Reichl Walter

Winkler Hannes Image your Life e.U.

Freundliche, schnelle und kompetente Beratung, man fühlt sich gut aufgehoben.

Winkler Hannes, Image
your Life e.U., Wien, Österreich, 02.06.2020

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Winkler Hannes
Image your Life e.U.

Werner Dieter

Danke für die ausführliche Beratung bezüglich Drohnenversicherung und Registrierung. Auch auf laienhafte Fragen gab es ausführliche und verständliche Antworten.

Werner Dieter, Graz, Österreich, 04.06.2020

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Werner Dieter

Haubewallner Michael

DJI Autorisierung freischalten … was ich net versteh warum man sowas macht. Danke für die Hilfe nochmal. Versicherung wird bei euch gemacht, danke an das Air u. More Team … sehr begeistert, sodass ich mir sicher wahr, das ich nichts falsch mache ❤

Haubewallner Michael, Österreich, 09.06.2020

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Haubewallner Michael

Peter Vogel

Nochmals vielen herzlichen Dank für das nette und sehr lehrreiche Gespräch heute Vormittag. Deine Informationen haben mir sehr geholfen und einige Dinge klargestellt. Auch das Video zur Bewilligung ist hervorragend. Bitte macht weiter so. Liebe Grüße!

Peter Vogel, Österreich, 13.06.2020

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Peter Vogel

Filmproduktion Christian Enzlmueller

Nachdem ich bei der Austrocontrol über eine Woche keine Auskunft erhalten habe, hat es mich besonders gefreut, sofort bei Anruf bei der AIR&MORE Kompetente Infos erhalten zu haben. Vielen Dank dafür! 😉

Filmproduktion Christian
Enzlmueller, Krems an der
Donau, Österreich, 29.06.2020

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Filmproduktion Christian Enzlmueller

Hieserhof, Superior Alpine Apartments

Nachdem man bei den meisten Unternehmen meist ewig in einer Warteschleife hängt, um am Ende mit Glück einen mehr oder weniger kompetenten Mitarbeiter zu erreichen, kommt man hier umgehend an einen wirklich kompetenten und sympathischen Ansprechpartner. Das Telefonat war eine wahre Freude und von den 3 Fragen, die ich hatte, wurden am Ende sogar quasi 5 beantwortet … danke nochmal dafür.

Hieserhof, Superior Alpine Apartments, Heiligenblut, Österreich, 28.07.2020

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Hieserhof, Superior Alpine Apartments

Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC

Da sich der ÖAMTC mittlerweile schon länger mit Drohnen und deren Gefährdungspotential auseinandersetzt, erachten wir eine entsprechende Versicherungspflicht (wie sie derzeit besteht) für sinnvoll. Der Schutz Unbeteiligter sollte auf jeden Fall im Vordergrund stehen, und im „worst case“ zumindest eine entsprechende Entschädigung gewährleistet sein. Die Versicherungsbestätigung für das Gerät selbst sollte daher in Zukunft auch im Rahmen der Registrierung nach neuem EU-Regulativ kontrolliert werden.

Mag. Markus Deutsch Geschäftsführer Fachverband der Film- und Musikwirtschaft WKO

Der Filmstandort Österreich bietet stabile Produktionsbedingungen. Die Filmbranche unterliegt durch den Fortschritt der Technik und der Digitalisierung starken Veränderungsprozessen. Auch die Geschäftsmodelle der Filmwirtschaft unterliegen einem Wandel. Drohnen und neue Technologien im Bereich der Aufnahmetechnik halten Einzug in die Filmsets halten, Kinos setzen nach der Umstellung auf Digitaltechnik bereits auf eine nächste Modernisierungswelle und die Verwertungsmöglichkeiten verschieben sich. Die Medienlandschaft lebt mehr denn je von audiovisuellen Inhalten. Die Schaffung optimaler Bedingungen für die Entstehung von kreativen, heimischen Content muss daher sicher gestellt werden. Die zusätzlichen ökonomischen Effekte der Filmbranche für den gesamten Wirtschaftsstandort und den Tourismus sind signifikant.
In diesem Sinne wird der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft dafür eintreten, dass begleitend zum Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung geeignete Maßnahmen im österreichischen Luftfahrtgesetz umgesetzt werden. Ziel ist es, eine europarechtskonforme, auf nationalem Recht beruhende, Versicherungspflicht für Drohnen weiter sicher zu stellen. Wir werden uns daher gegenüber dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Austro Control für eine praxistaugliche Lösung zur Implementierung eines funktionierenden Pflichtversicherungssystems in diesem wichtigen Wirtschaftssektor einsetzen.

Felix Alexander Gorbach, Berufsfotografen Landesinnung, WKO Tirol

Generell sehe ich die Vereinfachung von rechtlichen Grundlagen positiv, jedoch kann die Konsequenz daraus nicht sein, dass nicht versicherte Drohnen eine Flugbewilligung erhalten und nahe am Menschen operieren. Das Risiko dafür ist nach meiner Einschätzung schlichtweg zu groß. Es gilt, die sich daraus ergebende drohende Konsequenz der noch rigoroseren Einrichtung von No-Flight-Zones zu vermeiden, da Drohnenaufnahmen eine wichtige Basis für die Kreativbranche und Gewerbetreibende darstellen. Gelockerte Bestimmungen können nicht damit erkauft werden, dass das damit einhergehende Risiko mit größeren Verboten ausgeglichen wird und dadurch Einnahmequellen der Kreativbranche verunmöglicht werden.

Dipl.-Ing. Philipp Knopf, Geschäftsführer Skyability GmbH, Eisenstadt

Aus unserer Sicht wäre es wichtig, so rasch als möglich Licht ins Dunkel der neuen Verordnung zu bringen. Wir haben vor, sowohl uLFZs der Kategorie OPEN als auch solche der Kategorie SPECIFIC zu betreiben. In beiden Fällen wäre es für uns wünschenswert, sowohl uns als Betreiber und auch dazugehörige Luftfahrzeuge zu registrieren. Wir als Betreiber und Unternehmen, das sich mit der professionellen Dienstleistung beschäftigt würden eine derartige Registrierungspflicht begrüßen, um einen Wildwuchs zu verhindern. Außerdem ist es nötig, den Schutz für Betreiber und Piloten, wie auch für evtl. Geschädigte durch Vorkommnisse sicherzustellen. Versicherungsbestätigungen müssen Pflicht beim Betrieb eines uLFZ bleiben! Dass die Austro Control als Instanz hier ausgehebelt wird, war mir bislang nicht bewusst. Die Zulassungsprozesse der Kategorie OPEN und SPECIFIC sollten vor allem für die gewerbliche Nutzung kontrolliert und in einem sicheren Rahmen durchgeführt werden können.

Jörg Schnell, ÖAMTC Christophorus-Notarzthubschrauber Pilot

Die Zahlen der Drohnenzulassungen und die der verkauften Drohnen sprechen Bände. Es ist für mich nur mehr eine Frage der Zeit, bis es nicht nur mehr bei einer oder vielleicht zwei Schlagzeilen im halbjährlichen Abstand bleiben wird, wo eine Beinahe- oder gar echte Kollision mit einer Drohne zu vermelden ist. Ich sehe dies als reale Gefahr. Eine dieser Gefahren, die man vermutlich zu spät erkennt, deren Folgen aber mitunter fatal sein können. Dass nun sogar die Entschädigung durch eine Versicherung nicht mehr 100%ig fix ist, wird diesem wachsenden Risiko im Flugverkehr nicht gerecht!

Stefan Strohmayr MSc, Drohnentrainer u. -inspekteur, Digitalisierungsexperte, Wr. Neudorf

Bei Drohnen steht für mich der Pilotenschutz im Vordergrund. Denn eine Drohne ist nur ein Gerät wie jedes andere auch. Je nach Wartung und Serviceintervall können derartige Geräte zur Gefahr werden. Dazu gibt es von Herstellern empfohlene Wartungs- und Serviceintervalle. D.h. die Geräte werden nach einer bestimmten Betriebszeit zur Gefahr in der Luft. Ein Laie, der sich keine Gedanken über eine Versicherung macht, wird sich auch nie Gedanken über eine Wartung bei einer 500-Euro-Drohne machen.

Unter den Pilotenschutz fällt für mich auch, dass ein entstandener Schaden auch fix ersetzt werden muss. Im Umkehrschluss stellt sich natürlich folgende Frage: Wer entschädigt den/die Betroffene/n, wenn kein Geld vorhanden ist? Das Nicht-Kontrollieren der gesetzlichen Versicherungspflicht bedeutet, dass man die Drohnengeneration (16+) einer massiven Gefahr aussetzt. Schließlich sind mögliche Schäden kaum abzuschätzen. Speziell junge Menschen sind sich der Gefahren rund um die Drohnenfliegerei nicht bewusst (ich spreche hier aus Erfahrung).

Hier besteht keine Vorstellung, welche massiven Konsequenzen ein Crash für einen Bruchpiloten mit sich bringen kann. Man kann nicht erwarten, dass alle die den Test bei Onlineregistrierung bestanden haben, sofort ein Bewusstsein entwickeln, um Gefahren zu erkennen und Risiken zu vermeiden.

Als erfahrener uLFZ-Pilot und Betreiber mehrerer UAVs, sowohl im Unternehmen als auch privat, kann und muss ich die Zielsetzung dieses Schreibens unterstützen. Der Schutz von Personen, Tieren und Sachen muss immer gewährleistet sein. Dies umso mehr noch, wenn die Entwicklungen dieser Branche auch wirklich den Prognosen entsprechen sollten. Die Entschädigung bei Sach- oder gar Personenschäden gehört hier unbedingt dazu!

BR Andreas Oblasser, Drohnen Projektgruppe der Einsatzorganisationen, Feuerwehrkommandant

Bei BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) werden Drohnen in letzter Zeit immer öfter eingesetzt. Mitglieder der verschiedenen BOS erarbeiten derzeit Unterlagen für die Ausbildung und den Einsatz von Drohnen. In enger Zusammenarbeit mit der Austro Control werden diese auf Basis der neuen EU Verordnung erstellt, um die (teilweise auch sehr zeitkritischen) Einsätze sicher abzuwickeln.

Auch wenn von den Mitgliedern der BOS alle erdenklichen Maßnahmen gesetzt werden, damit es zu keinem Unfall kommt, ist ein Zwischenfall leider nie mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen. Es ist sehr wichtig, dass unsere Einsatzkräfte für einen eventuell eintretenden Schadensfall bestmöglich abgesichert sind. Die Sicherheit im Luftverkehr hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Darum ist auch eine Rechtssicherheit im Versicherungsbereich eine Selbstverständlichkeit und es muss diesbezüglich auch gegebenenfalls für eine Novelle geprüft werden.

Christian Wimmer, Drohnenkursanbieter, Luftbilder-Innviertel

Vor allem jetzt, wo sich jeder auf einfachste Weise eine Drohne kaufen kann und durch das EU-Regulativ sehr günstig zu einer Registrierung kommt, werden mehr Drohnen (vor allem ungesicherte Quadrocopter) in der Luft sein und in Gebieten fliegen, die aktuell eigentlich nicht möglich sind. Dass eine Entschädigung durch die Versicherung dann nicht 100%ig fix ist, ist unverantwortlich gegenüber allen Drohnenbesitzern.

Günther Gold, Modellflug Experte, TV Luftfilmer, Drohnen Shows, Tirol

Piloten, die professionell fliegen, sollten und müssen mehr Rechte eingeräumt werden als reinen Hobbypiloten. Erstens zahlen sie dafür, machen Kurse und Prüfungen und sind daher in Kenntnis über ihre Rechte und Pflichten. Dass es überhaupt möglich sein kann, dass Drohnenpiloten sich unzureichend oder gar nicht versichert registrieren können, grenzt an Wahnsinn. Mit Drohnenflügen und RC Dienstleistungen werden auch in Österreich Jahr für Jahr Millionen umgesetzt. Dabei hängen hier auch immer mehr Jobs dran, mit denen viele ihren Lebensunterhalt bestreiten. Um diese Arbeitsplätze abzusichern, braucht es Rechtssicherheit. Dies insbesondere auch bei der Entschädigung im Schadensfall.

Oberstarzt Dr. Bernhard Schober, Institut f. fliegermedizinische Dienste d. ÖBH

Fliegerärztlicher SV d. Österreichischen Aeroclub, Ausbildungsleiter d. Österreichischen Gesellschaft für Luftfahrtmedizin

Ich schließe mich der Expertenmeinung an, dass der Drohnenmarkt in Gefahr ist und möchte zudem betonen, dass so rasch wie möglich auch Tauglichkeitsuntersuchungen (zum Sehvermögen, etc.) für alle Drohnenbediener durchgeführt werden sollten. Denn mehrmals wird der Begriff des „Drohnenpiloten“ verwendet, was bedeuten würde, dass gerade für diese Kategorie von Piloten ein sogenanntes Medical Certificate verpflichtend verlangt werden sollte. Schließlich teilen sich Drohnen und bemannte Luftfahrzeuge oft denselben Luftraum.

Robert Eder, Profi-Luftfilmer, Drohnenentwickler & Drohnentrainer, Berwang

Im Großen und Ganzen halte ich es natürlich für eine große Bedrohung, dass Betreiber von uLFZ durch ein lückenhaftes System Gefahr laufen, nicht entsprechend versichert zu sein. Nicht nur für den Piloten, sondern auch für potentielle Opfer ist dies ein erhebliches Risiko, da diese im Fall einer schweren Verletzung mitunter leer ausgehen würden. Das ist so auf keinen Fall hinzunehmen. Die zunehmende Dichte an privaten uLFZ verlangt nach einer genau überwachten und kontrollierbaren Versicherungssituation.

Denn häufen sich dann die Vorfälle, so hätte hier ein (nicht einmal bewusstes) Versäumnis privater Piloten ernsthafte Folgen auch für den gewerblichen Bereich. In der Praxis sieht die Lage aber noch wesentlich schlimmer aus, denn die überwiegende Mehrheit an privaten Drohnenbesitzern wird ihr Fluggerät zwar bei der Austro Control registrieren, doch eine richtige Drohnenversicherung, die über eine reine private Haftpflichtversicherung hinausgeht, wird oft fehlen. Darin sehe ich noch die wesentlich größere Bedrohung für den Markt. Die Registrierung und der Abschluss einer Versicherung muss einfach, kostengünstig und vor allem kontrollierbar und lückenlos sein.

CEO Markus Rockenschaub MA, AEROVISION Drone Support GmbH, Katsdorf

Es ist natürlich sehr zu begrüßen, dass endlich eine einheitliche europäische Regelung den Einsatz von Drohnen definiert. Dies trägt mit Sicherheit auch in Zukunft dazu bei, dass diese fliegenden Helfer mehr und mehr als Standardwerkzeug eingesetzt werden können. Es ist auch zu begrüßen, dass bei der zukünftigen notwendigen Registrierung eines UAS ab einer bestimmten Kategorie ein Drohnenführerschein gemacht werden muss. Bisher war es den Piloten quasi eher selbst überlassen, diesbezüglich eine Prüfung abzulegen. Bei der kommerziellen Nutzung sollte diese Prüfung bei der Austro Control bis jetzt ohnehin gemacht werden.

Auch im Luftraum gelten bestimmte Regelungen und Beschränkungen die eingehalten werden müssen und diese Informationen erhält man am besten in einem zertifizierten Prüfungszentrum. Ein weiteres extrem wichtiges Instrument wird jedoch bei der neuen EU Verordnung ausgehebelt. Es erfolgt bei der Onlineregistrierung der Drohnen keine Prüfung, ob eine Haftpflichtversicherung für die zu registrierende Drohne vorliegt. Es ist vorprogrammiert, dass es hier zu rechtlichen Problemen kommen wird, wenn ein geschädigter seine Ansprüche geltend machen möchte.

Der Schadensverursacher und der Geschädigte haben in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Das ist nicht nur unzumutbar sondern auch untragbar für alle Beteiligten. Dieser gravierende Fehler muss in jedem Fall korrigiert werden. Ansonsten droht hier ein rechtliches Vakuum, welches nicht nur die Beteiligten existenziell bedrohen kann, sondern auch die Drone-Economy und die Akzeptanz von Drohnen im Allgemeinen um Jahre zurückwirft. Ohne Korrektur dieses Fehlers drohen einem ganzen Wirtschaftszweig massive Schäden!

Mag. (FH) Bernhard Holzhammer, Obmann d. Berufsgruppen Film- und Musikwirtschaft, WKO Tirol

Dreharbeiten unter Einsatz von Flugdrohnen sind in der Filmwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Daher sind alle Bemühungen für eine einheitlich EU Richtlinie äußerst begrüßenswert, um länderübergreifende Dreharbeiten in Europa leichter zu gestalten und besser planbar zu machen. Die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis und die Expertise von Professionisten sollten bei der Erstellung dieser neuen Gesetze allerdings mit einbezogen werden. Wie eindrücklich beschrieben, würden nicht abgedeckte Unfallschäden ein ernstes Problem darstellen und die möglicherweise daraus resultierenden Drohnenverbote einen großen branchenschädlichen Effekt verursachen. Eine lückenlose Versicherung der Drohnenbetreiber sollte daher klarerweise gesetzlich vorgeschrieben und kontrolliert werden.

Mag. Rainer Hörmann, Haftpflichtexperte der R+V Allgemeine Versicherung AG

Während in anderen sensiblen und besonders zu Schäden neigenden Bereichen immer häufiger über die Einführung von Pflichtversicherungen nachgedacht wird, um einen möglichst lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten, konterkariert die aktuelle Rechtslage die Zielsetzungen des Pflichtversicherungsgedankens massiv. Nicht mehr der Geschädigten-Schutz, sondern das möglichst einfache Anmeldeprocedere stehen im Vordergrund. Die sorgfältige Lösung dieses offenkundigen Regelungskonflikts ist im Sinne des prioritären Geschädigten-Schutzes jedenfalls politisch anzugehen und umzusetzen. Alles andere wäre, aufgrund der großen Schadenpotentiale, grob fahrlässig.

Dr. Stefanie Werinos-Sydow, Kompetenzzentrum für Drohnenrecht, Wien

Das Ziel der Europäischen Union, das Drohnenrecht zu vereinheitlichen, ist grundsätzlich ein begrüßenswertes. Klar ist, dass die aktuellen europäischen Entwürfe erst den ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels darstellen und hier noch viel Arbeit zu investieren ist. Das bedeutet aber auch, dass die nationalen Behörden jetzt umso mehr zu einer möglichst praktikablen und weitsichtigen Umsetzung aufgerufen sind. Mit Blick auf den rapiden Anstieg von Drohneneinsätzen in verschiedenen Märkten und den immer vielschichtiger werdenden Anwendungsbereichen plädieren wir zumindest für die Beibehaltung des versicherungsrechtlichen Status quo.

Martin Otahal u. Thomas Raffler, Flugprüfer, Einsatzpiloten BM.I, Coptertronics Drohnenausbildung, Eichgraben

Das Bestreben, die Rechtsvorschriften für Drohnen auf EU Ebene zu vereinheitlichen und den Zugang vor allem für „Hobbypiloten“ zu erleichtern, sehen wir als Drohnen Ausbildungsdienstleister grundsätzlich sehr positiv. Allerdings dürfen diese Bestrebungen aus unserer Sicht keinesfalls zu Lasten Unbeteiligter gehen, welche durch einen Drohnenunfall eventuell Schäden erleiden. Daher unterstützt die Coptertronics OG vollinhaltlich die hier geforderte Implementierung eines funktionierenden Pflichtversicherungssystems für Drohnen in Österreich.

Alexander Fuhrmann, Drohnenfilme und Drohnen-Inspektionsflüge, Bad Fischau

Als professioneller Drohnenpilot beobachte ich mit Sorge die neuen Entwicklungen im EU Raum. Schließlich wird das Registrierungsprocedere teilweise für Privatpersonen sehr vereinfacht, wodurch aber die Erstellung von professionellen Luftbildern im Gegenzug gefährdet wird. Zusätzlich verschärft wird die Situation dadurch, daß in Zukunft die Haftpflichtversicherungen von Seiten der Austro Control in der Kategorie OPEN nicht mehr kontrolliert werden sollen. Sollte das wirklich passieren, besteht die Gefahr massiver Deckungslücken für Geschädigte. Dies droht umso mehr, wenn nur mehr der Drohnenbetreiber, nicht aber seine Geräte erfasst werden. Doch die einzelnen Drohnen sowie die dazu gehörenden Haftpflichtpolizzen müssen weiterhin erfasst und kontrolliert werden, da sonst Geschädigte unter Umständen auf ihren Kosten sitzen bleiben. Kommerzielle Drohnenfilmer befürchten infolge massive Einschränkungen in ihrem Tätigkeitsfeld.

Alexandra Grein, Fotografin & Videografin, Drohnen-Bloggerin

Ich finde, dass die Implementierung des neuen EU-Drohnenregulatives ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Denn bislang flogen viele einfach illegal. Die neuen Regeln sollen nun jedem Piloten den Zugang zum Gesetz und somit zu legalen Flügen vereinfachen. Dadurch wird es zwangsweise auch zu erhöhtem Flugverkehr in ganz Österreich kommen und das bis 120 Meter über Grund. Eine Versicherungspflicht ist hier meiner Meinung nach extrem wichtig, um unvorhergesehene Schäden abzudecken. Doch, wird die Verordnung ohne weitere Anpassungen einfach so übernommen, wird es leichter zu „bescheißen“. Drohnenpiloten können sich dann einfach registrieren und mit Betreibernummer herumfliegen, aber zugleich prüft niemand mehr, ob eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung vorhanden ist. Rechtliche Probleme und Konflikte sind quasi vorprogrammiert. Ob eine Versicherung zahlt, ist dann auch nicht mehr so sicher. Wer übernimmt dann bitte die Kosten von Drohnengeschädigten? Der Drohnenpilot haftet mit seinem Privatvermögen, wird das reichen? Ich finde das ist zu wenig! Änderungen müssen vorgenommen werden. Sicherheit geht vor und so auch der Versicherungsschutz von und für alle Beteiligten.

Ehrentraud Schreck, Geschäftsführerin Conrad Electronic Österreich

Bei Conrad Electronic stehen seit jeher Riesen-Sortiment, Top-Qualität und kompetente Fachberatung im Bereich Technik und Elektronik im Vordergrund. Dazu gehört natürlich auch, dass wir auf unserer Seite über Betrieb und Verwendung von Drohnen in Österreich umfassend informieren. Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus, was hat es mit dem Drohnen-Führerschein oder auch dem notwendigen Versicherungsschutz zum Betrieb von Drohnen auf sich.
Durch die geplante neue EU-weite Drohnen-Verordnung wäre der Schadensersatz nach Unfällen mit Drohnen nicht mehr gesichert. Diesen Umstand sehen wir als Händler sehr kritisch!

Tobias Schwaiger

Ich wollte mich nochmals bedanken für die nette Unterstützung! Das macht nicht jeder! Die meisten denken nur an den Profit und wollen einem nur etwas verkaufen! Dafür bin ich dankbar, dass du nicht so bist. Und ich bin wirklich glücklich, dass du mir so gut weitergeholfen hast! Du bist der Beste, Schönes Wochenende, Lg Tobias.

Tobias Schwaiger, Österreich, 09.10.2020

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Tobias Schwaiger

Bernhard Gritsch

Lieber Hannes, recht herzlichen Dank für die schnelle und sehr gute Beratung, gerne werde ich das Unternehmen weiterempfehlen. Mit freundlichen Grüßen, Restaurator Bernhard Gritsch.

Bernhard Gritsch, A-6460 Imst, Österreich, 19.10.2020

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Bernhard Gritsch

Bernhard Goldbrunner

Sehr freundliche, zuverlässige und rasche Hilfe im Schadensfall. Ich habe an einem Wochenende meine Drohne verloren, 2 Tage später die Schadensdeckungszusage erhalten.

Bernhard Goldbrunner, Klagenfurt, Österreich, 28.10.2020

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Bernhard Goldbrunner

Helmut Rauscher

Danke für die gute Beratung am Telefon und die schnelle Übermittlung des Infomaterials! Mit freundlichen Grüßen, Helmut.

Helmut Rauscher, A-3451 Michelhausen, Österreich, 28.10.2020

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Helmut Rauscher

Alexander mediaStyle

Kompetente, rasche und unkomplizierte Beratung via Mail und Telefon. Danke für eure Hilfe und Abwicklung bei der Drohnenbewilligung. Beste Grüße aus Niederösterreich. Liebe Grüße, Ing. Alexander Koch.

Alexander, mediaStyle, A-3370 Ybbs an der Donau, Österreich, 28.10.2020

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Alexander
mediaStyle

Christian Projekt Hoch3 GmbH

Rasche und unkomplizierte Abwicklung und kompetente und freundliche persönliche Beratung! Kann man weiterempfehlen!

Christian, Projekt Hoch3 GmbH, A-5153 Mattsee, Österreich, 29.10.2020

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Christian
Projekt Hoch3 GmbH

Richard Ferdin

Kann das Team von Air & More nur empfehlen. Eine mega kompetente Truppe, welche welche auf schriftliche Anfragen mehr als zeitnah über Mail oder Telefon reagiert! Besonders hervorheben möchte ich auch die professionelle Hilfestellung bei rechtlichen Fragen rund ums Thema DrohnenFliegen. Air & More – mehr als ein „Versicherer“.

Richard Ferdin, Österreich, 29.10.2020

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Richard Ferdin

Oliver Glück

Hallo Air&More Team, mein Name ist Oliver Glück und mein Wohnsitz liegt in Salzburg Land im schönen Tennengau, nochmals dankeschön fur Ihre erklassige Beratung, Sie haben mir sehr geholfen. Dank erstmal, bis demnaechst, LG aus Salzburg, Oliver Glück.

Oliver Glück, A-5424 Bad Vigaub, Österreich, 03.11.2020

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Oliver Glück

Dipl.- Ing. Jürgen Kohlhauser

Mir hat das umfassende und nette Infogespräch gefallen. Danke 🙂

Dipl.- Ing. Jürgen Kohlhauser, A-1160 Wien, Österreich, 06.11.2020

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Dipl.- Ing. Jürgen Kohlhauser

Jannis Hoffmann

Ich bin Selbstständig als Filmproduzent von Innsbruck aus und arbeite viel mit Minidrohnen. Das Thema Drohnen ist machmal doch etwas kompliziert und ich möchte sicher gehen, dass ich mich immer an die Regeln und Gesetzte halte. Euer Team hat mir bisher immer sehr schnell telefonisch und vie EMail helfen können und es war stets sehr angenehm! Vielen Dank dafür und ich bin froh, meine Drohnen bei euch versichern zu können! Weiter so! Beste Grüße! Jannis Hoffmann

Jannis Hoffmann, A-6020 Innsbruck, Österreich, 16.11.2020

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Jannis Hoffmann

Adam Clark Uni Graz

Service durch Air&More war schnell und äußerst hilfreich. Innerhalb kurzer Zeit, haben sie uns nicht nur beigebracht, was für Versicherungsmöglichkeiten wir hatten, sondern auch, was wir machen müßten, um unsere Drohne rechtmäßig anzumelden und unter welchen Bedingungen wir sie fliegen könnten.

Adam Clark, Uni Graz, A-8010 Graz, Österreich, 16.11.2020

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Adam Clark
Uni Graz

Angelika Marangoni-Resch

Sehr kompetente, sehr freundliche Beratung übers Telefon und ein wirklich schönes Gespräch. Alles Liebe,
Angie.

Angelika Marangoni-Resch, A-3500 Krems an der Donau, Österreich, 19.11.2020

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Angelika Marangoni-Resch

Rudulf

Telefon prompt abgehoben, positive Stimmung ab dem ersten Moment, kompetente Beratung, freundlich und erfrischend, Business wie es gefällt ! Danke !!!

Rudulf, Guntramsdorf, Österreich, 23.11.2020

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Rudulf

Manfred

Sehr schneller Rückruf, freundlicher und kompetenter Kontakt. Ich habe alle Informationen, soweit es welche gibt erhalten. SUPER Danke.

Manfred, A-3430 Tulln, Österreich, 04.12.2020

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Manfred

Rainer Frick Filmproduktion

Mit fundiertem Wissen und stetiger Freundlichkeit wurde mir bisher bei jeglicher, offenen Frage sofort weitergeholfen!
Danke euch, lg Rainer

Rainer Frick Filmproduktion, Wien, 21.01.2021

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Rainer Frick Filmproduktion

Persönliche und unkomplizierte Beratung! Einfache

Persönliche und unkomplizierte Beratung!
Einfache Abwicklung.
Gut erreichbar!

Top Kundenservice!!!

Sebastian Grau

Air & More ist mein

Air & More ist mein Partner, wenn es um Drohnenversicherungen geht! Dominique und Hannes sind unglaublich kompetent und können mir jedes Mal sofort weiterhelfen. Sie setzten alle Hebel in Bewegung, um ihre Kunden zufrieden zu stellen. Danke dafür!

Georg Spandl

Lieber AIR&MORE Berater HannesIch werde

Lieber AIR&MORE Berater Hannes
Ich werde Euch zu 100% weiterempfehlen, weil Du mir auch bei Anliegen die nicht euch betreffen, sehr weiter geholfen hast.
Ich geb Euch 5*
LG: Ferdinand

Ferdinand Krottenthaler
Rad und Wandergruppe

Die kompetente und rasche Beratung.

Lieber Hannes & Team! Danke für eure rasche und kompetente Beratung und den lockeren, freundlichen, umkomplizierten Umgangston! Man fühlt sich einfach gut und motiviert bei euch! Das ist sehr viel Wert in Zeiten der Elektronik und des automatisierten Webs! Bleibt genau so! :-)“

Robert Wildling

Prompter und toller Service! Freundlich

Prompter und toller Service! Freundlich und kompetent! Sehr zu empfehlen!
Bitte so vorbildlich bleiben!

Bernhard Goldbrunner

Nach einem anfänglichen Missverständnis wurde

Nach einem anfänglichen Missverständnis wurde die Situation von Air & More sehr schnell aus der Welt geschafft. Sehr schnell und unkompliziert war dann auch die weitere Vorgehensweise… kundenfreundlich, sehr bemüht und menschlich top war am Ende des Tages alles perfekt – daher ganz klar 5 Sterne!

Dieter Danko
Film- und Tonproduktion

Exzellente Beratung und hervorragende Serviceleistungen!Sehr

Exzellente Beratung und hervorragende Serviceleistungen!
Sehr schnelle Bearbeitung und sehr freundliche Abwicklung von sehr kurzfristigen Anträgen und Wünschen.
Absolut empfehlenswert – vielen herzlichen Dank!

Matthias Hirsch
matTV Videoproduktionen

Sehr guter Support bei Serverproblem

Sehr guter Support bei Serverproblem … danke!

Alfred Kaiser

Antragstellung war einfach und angenehm.

Antragstellung war einfach und angenehm. Kostengünstige Versicherung. Bis jetzt zufrieden!

Arman

Sehr freundlich und kompetent, schnelle

Sehr freundlich und kompetent, schnelle Antworten !!!!!!

Daniela Essbichl

Deutsch:- Sie riefen mich am

Deutsch:
– Sie riefen mich am selben Tag an, an dem ich ihnen eine Frage geschickt hatte.
– Sie versuchen, auf Englisch mit mir zu sprechen, da mein Deutsch nicht gut genug war.
– Sie gaben mir eine ausführliche Information bezüglich meiner Anfrage.
– Sie bieten die beste Versicherung für die Drohnen, preislich und deckungstechnisch

English:
– They called me on the same day they that I have sent them a question.
– They try to talk in english with me as my german was not good enough.
– They gave me a through information regarding my request.
– They offer the best insurance for the drones, price wise and coverage wise

Peyman Sarayeli

Fehler bei der Eingabe gemacht.

Fehler bei der Eingabe gemacht. Würde schnell und einfach gelöst und musste nicht mal mehr auf meine Polizzennummer warten sondern konnte gleich mit der Registrierung starten.
Danke nochmal

Philipp Kepler

Recherche im Internet vor dem

Recherche im Internet vor dem Drohnenkauf. Es gibt keine umfangreichere, informativere und vor allem AT Seite als eure!

Ein Kunde

super Beratung

super Beratung

Roswitha Wiederin