Folgend die Ergebnisse des telefonischen Gesprächs bezugnehmend auf die Verwendung der DJI Mavic Mini bis 30m Flughöhe und <= 79 Joule Bewegungsenergie: 1. Frage - OK 2. Frage - generelles Flugverbot in unmittelbarer Nähe des Flughafens (keine exaktes Abstandsmaß bekannt). 3. Frage - Ok, unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden 4. Frage - Anmeldung der Drohne bei Austrocontrol ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen EU Verordnung (geplant ab 1.1.2021) 5. Frage - Ok, unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden Mit freundlichen Grüßen, Reinhard Seidel
Ing. Reinhard Seidel, VIDEOCONCEPT.AT, Linz, Österreich, 12.05.2020

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