Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Mir hat die sehr schnelle Reakion auf meine Webanfrage und die sehr gute telefonische Beratung prima gefallen. LG Jan.

Jan S., Sierndorf, Niederösterreich, Österreich, 08.04.2020

Jan S.