Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Air & More ist mein Partner, wenn es um Drohnenversicherungen geht! Dominique und Hannes sind unglaublich kompetent und können mir jedes Mal sofort weiterhelfen. Sie setzten alle Hebel in Bewegung, um ihre Kunden zufrieden zu stellen. Danke dafür!

Georg Spandl
Emotionforce