Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Drohnen gibt es derzeit ja unzählige. Ebenso viele Fragen gibt es, was Rechte und Pflichten betrifft. Auf airandmore.at hat man sehr schnell einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Drohnenpiloten. Die perfekte Versicherung für meine Drohne habe ich dort auch gefunden. Zudem war die persönliche telefonische Beratung hervorragend! Danke an Air&More weiter so!

Karl, Salzburg, Österreich, 30.04.2020

Karl