Es ist natürlich sehr zu begrüßen, dass endlich eine einheitliche europäische Regelung den Einsatz von Drohnen definiert. Dies trägt mit Sicherheit auch in Zukunft dazu bei, dass diese fliegenden Helfer mehr und mehr als Standardwerkzeug eingesetzt werden können. Es ist auch zu begrüßen, dass bei der zukünftigen notwendigen Registrierung eines UAS ab einer bestimmten Kategorie ein Drohnenführerschein gemacht werden muss. Bisher war es den Piloten quasi eher selbst überlassen, diesbezüglich eine Prüfung abzulegen. Bei der kommerziellen Nutzung sollte diese Prüfung bei der Austro Control bis jetzt ohnehin gemacht werden.

Auch im Luftraum gelten bestimmte Regelungen und Beschränkungen die eingehalten werden müssen und diese Informationen erhält man am besten in einem zertifizierten Prüfungszentrum. Ein weiteres extrem wichtiges Instrument wird jedoch bei der neuen EU Verordnung ausgehebelt. Es erfolgt bei der Onlineregistrierung der Drohnen keine Prüfung, ob eine Haftpflichtversicherung für die zu registrierende Drohne vorliegt. Es ist vorprogrammiert, dass es hier zu rechtlichen Problemen kommen wird, wenn ein geschädigter seine Ansprüche geltend machen möchte.

Der Schadensverursacher und der Geschädigte haben in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Das ist nicht nur unzumutbar sondern auch untragbar für alle Beteiligten. Dieser gravierende Fehler muss in jedem Fall korrigiert werden. Ansonsten droht hier ein rechtliches Vakuum, welches nicht nur die Beteiligten existenziell bedrohen kann, sondern auch die Drone-Economy und die Akzeptanz von Drohnen im Allgemeinen um Jahre zurückwirft. Ohne Korrektur dieses Fehlers drohen einem ganzen Wirtschaftszweig massive Schäden!