Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Ich wollte mich nochmals bedanken für die nette Unterstützung! Das macht nicht jeder! Die meisten denken nur an den Profit und wollen einem nur etwas verkaufen! Dafür bin ich dankbar, dass du nicht so bist. Und ich bin wirklich glücklich, dass du mir so gut weitergeholfen hast! Du bist der Beste, Schönes Wochenende, Lg Tobias.

Tobias Schwaiger, Österreich, 09.10.2020

Tobias Schwaiger