Laut Schätzungen aus dem Versicherungssektor gab es bereits 2017 in Österreich zwischen 50.000 bis 100.000 Drohnen. (Quelle: derstandard.at, 2017)
Der ÖAMTC geht im Frühjahr 2019 von mindestens 100.000 Drohnen in Österreich aus. (Quelle: ÖAMTC, 2019)
Experten sehen global für 2020 einen 50%igen Zuwachs bei kommerziell genutzten Drohnen. (Quelle: Zeitschrift für Verkehrsrecht, 2020)
„Die Europäische Kommission schätzt, dass der europäische Drohnensektor bis 2035 mehr als 100.000 Menschen direkt beschäftigen wird, wirtschaftlich mit mehr als 10 Milliarden € jährlich zu Buche schlagen wird, und zwar insbesondere im Dienstleistungsbereich.“ (Quelle: Rat der Europäischen Union, 2019)
„Drohnen sind weiterhin eine Herausforderung für die Luftfahrt (...) Durch die steigende Anzahl gibt es auch ein höheres Gefährdungspotenzial.“ (Quelle: krone.at, 2019)
„Die Anzahl der zugelassenen Drohnen in Österreich hat sich seit 2015 mehr als versechsfacht. Deutlich angestiegen sind allerdings auch die damit verbundenen Störungen im Flugverkehr.” (Geht aus einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Infrastrukturministerin Leonore Gewessler hervor, krone.at, 2020)
„Kollisionen gibt es weltweit immer wieder, vor allem mit niedrig fliegenden Hubschraubern.” Doch anders als „weiche Vögel” verformen sich Drohnen bei Kollisionen nicht, da sie „die gesamte Aufprallenergie am Einschlagpunkt abgeben”. (Quelle: krone.at, 2020)
Zu Drohnenannäherungen bei Flughäfen: „Wir betrachten Drohnen durchaus auch als ,Gefahrengut‘.“ (Valerie Hackl - Geschäftsführerin der Austro Control, krone.at, 2020)
„Hälfte der Drohnen-Besitzer missachtet Gesetz”. Immer mehr unbemannte Flugobjekte fliegen im öffentlichen Raum. Doch „viele Besitzer sind sich der Gefahren, die Drohnen mit sich bringen können, nicht bewusst (...) Von der Versicherungspflicht wissen wenige”. (Quelle: derstandard.at, 2017)
Von Drohnenbesitzern werden „oft auch die gesetzlichen Bestimmungen wie Nutzungseinschränkungen, die Bewilligungs- und Versicherungspflicht missachtet.” (Quelle: derstandard.at, 2017)
„Seit ca. fünf Jahren häufen sich Meldungen über gefährliche Vorfälle mit Drohnen (z.B. im Umfeld von Flughäfen), Beinahe-Kollisionen oder Unfälle mit Drohnen, bei denen Menschen verletzt werden”. (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
„Experten können (...) auf eine Vielzahl an irritierenden bis problematischen Vorfällen mit Drohnen verweisen.” Dazu gehören vor allem auch Abstürze durch „technologische Probleme” sowie die “Gefährdung von Hubschraubern”. (Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Grundsätzlich wird von ExpertInnen die Gefahr durch Drohnenabstürze „als hohes Risiko gesehen, auch wenn sich die Technologie ständig verbessert”. „Technologien wie Sense & Avoid sind noch nicht zu 100% ausgereift und werden sich erst weiter entwickeln“. (Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Neben Drohnenabstürzen betonen Experten die Gefahren durch „Verletzungen des Luftverkehrs“ sowie die „Gefährdung anderer Teilnehmer, da vor allem die Vorfälle in Gatwick noch in guter Erinnerung sind”. (Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Als Gründe für Drohnen Gefährdungen nennen Experten vor allem „technologische Probleme”, „Nichtwissen” sowie „Anwender-Versagen”. „Bei einigen Vorfällen kann man durchaus von einer Verquickung von technischen Problemen und Anwender-Unwissen sprechen.”
(Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
„Quadrocopter mit vier Propellern sind die mit Abstand bei Anfängern als auch bei fortgeschrittenen Drohnen-Piloten beliebtesten Multicopter”. Damit einher geht gleichzeitig aber auch eine wesentlich „höhere Gefahr des Absturzes aufgrund fehlender Redundanz”. (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Erfüllt ein Quadrocopter laut EU Verordnung Neu die Kriterien der C0 Klasse (bis 249 Gramm), so ist mit diesem auch „der Überflug von unbeteiligten Personen (...) gestattet” (Quelle: Austro Control, 2020)
Die EU will über die OPEN Kategorie „den Zugewinn von Erfahrung fördern.“ (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Die Kundenberatung beim Drohnenkauf ist „bezüglich der Grundanforderungen und rechtlichen Voraussetzungen eher mangelhaft!" Lediglich 19% „der Berater haben zu einer dem Einsatz passenden Versicherung geraten”! (Quelle: Gallup Drohnen Studie, Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Anzumerken sei hier, dass das Mystery Shopping des KfV nicht den bei Drohnen übermächtigen Onlinehandel umfasste. Dieser verzichtet überwiegend auf Hinweise zur gesetzlichen Versicherungspflicht bei Flugdrohnen.
Manche Drohnenpiloten glauben, dass Drohnen „eh“ in der Haftpflichtdeckung ihrer Haushaltsversicherung mitversichert wären. Doch allein „schon der Betrieb einer Drohne stellt eine erhöhte Gefahr für die Umgebung und Mitmenschen dar. Daher haftet man beim Betrieb einer Drohne auf Basis der Gefährdungshaftung auch für Schäden, die man ohne eigene Schuld herbeigeführt hat“. Der Halter einer Drohne muss deshalb für „für jeden verursachten Schaden aufkommen (...) egal ob der Schaden schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde.“ Private Haushaltsversicherungen decken aber lediglich bei konkretem Verschulden und nicht etwa bei Schäden durch höhere Gewalt (plötzlich aufziehender Sturm etc.). Deshalb gilt: „Die private Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung ist hier nicht ausreichend.“ (Quelle: wienerstaedtische.at, 2020)
„Echte Drohnen sind in der Haushaltsversicherung nicht versichert.“ (Quelle: www.uniqa.at)
„Beschädigungen an Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden werden von Drohnen ebenso verursacht wie Verletzungen an Menschen oder Tieren.“
Darüber hinaus ...
o besteht die Gefahr von Schnittverletzungen oder Hörschäden durch die Propeller
o besteht Brandgefahr durch Kurzschluss aufgrund defekter Elektronik (vor allem während Zeiten mit hoher Trockenheit)
o haben die Beschädigungen an Autos durch Drohnen zugenommen
o können durch Drohnen Persönlichkeitsrechte verletzt werden, etwa durch das unberechtigte Filmen von Personen.
(Quelle: derstandard.at, 2017)
“Da die Propeller scharfe Kanten besitzen, sind Schnittverletzungen nicht zu unterschätzen und können tiefe Wunden erzeugen. Wenn sich das Modell weiter mit laufenden Propellern bewegt, entstehen zahlreiche Schnittwunden. Selbst kleine Propeller (z.B. 5 Zoll) können ernsthafte Verletzungen erzeugen. Größere (8 Zoll und mehr) Propeller, vor allem aus CFK, können sehr tiefe Wunden verursachen und durchtrennen problemlos die Haut sowie Sehnen, Bänder und Blutgefäße.” (Quelle: technik-consulting.eu, 2020)
„In Verbindung mit einem Absturz und einer Beschädigung des Akkus bzw. einem Kurzschluss durch defekte Elektronik besteht unmittelbare Brandgefahr”, gerade auch im trockenen Hochsommer. „Ein brennender LiPo-Akku darf niemals mit Wasser gelöscht werden.” Experten raten zur Verwendung einer „Löschdecke, Sand oder einen Pulverfeuerlöscher.” (Quelle: technik-consulting.eu, 2020)
In einer Umfrage der Wiener Städtischen Versicherung gaben zehn Prozent der Teilnehmer an, bereits einen Unfall mit einer Drohne gehabt zu haben, weitere sechzehn Prozent waren in eine „Beinahe-Unfallsituation" verwickelt. (Quelle: ots.at, 2017)
Eine Studie der größten Österreichischen Versicherung zeigt, „dass Drohnenbesitzer die gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend beachten. Jeder Vierte hat schon eine gefährliche Situation erlebt.” (Quelle: wienerstaedtische.at, 2017)
„Viele Drohnenbesitzer unterschätzen das Risiko eines Unfalls, vor allem Unfälle bei einem unkontrollierten Absturz, bei dem Dritte zu Schaden kommen können“. (Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung, AssCompact, 2017)
„Die Mehrzahl der Befragten ist für verpflichtende Informationen durch Verkäufer (90 %) und für eine eindeutige Kennzeichnung und Registrierung der Drohnen und ihrer Nutzer (88 %). Eine Versicherungspflicht für Drohnennutzer erachten 86 Prozent der Befragten als sinnvoll.”
(Quelle: BDL Drohnen Umfrage Deutschland, ots.at, 2017)
Laut einer repräsentativen Umfrage wünschen sich Herr und Frau Österreicher „klare Regeln zum sicheren Betrieb der unbemannten Fluggeräte”. 62 Prozent befürworten „starke Regulierungen seitens des Staates”. (Quelle: diepresse.com, 2019)
„Schließlich ist der Wunsch nach einer starken Kontrolle des Staates im Bereich Drohnen sehr intensiv (...) Nur 3% fordern, dass sich der Staat hier heraushält (...) 24% wollen ein Verbot der Drohnennutzung für Private”.
(Quelle: Gallup Drohnen Studie - Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) ortet bei der Umsetzung der EU Drohnenverordnung mehrere „Hot Issues” und eine „Herausforderung für den österreichischen Gesetzgeber”. Benannt werden wörtlich "Unpräzise Bestimmungen in den VOs”, wodurch jeder Mitgliedsstaat de facto erst recht wieder sein „eigenes Drohnenrecht“ regeln muss. (Quelle: „Drohnenrecht: All new - All un(clear)”, PricewaterhouseCoopers, 2020)
PricewaterhouseCoopers (PwC) bezeichnet die richtige Drohnen Versicherungspolizze wörtlich als das „Um und Auf“ und weist auf "Mögliche Versicherungsausschlüsse” in den Polizzen hin. Zudem darf das Mindestalter des Fernpiloten in der OPEN Kategorie schon bei 16 Jahren liegen, wobei die EU Mitgliedsstaaten dieses in der OPEN Kategorie noch „bis auf 12 Jahre” herabsenken können. Jedoch gilt in Österreich dazu konträr: „Der Abschluss eines Versicherungsvertrags bedarf volle Geschäftsfähigkeit”, sprich der Abschluss einer Drohnen Haftpflichtversicherung ist erst ab 18 Jahren möglich! (Quelle: „Drohnenrecht: All new - All un(clear)”, PricewaterhouseCoopers, 2020)