Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Sehr geehrter Herr Mag. Fischler. Schon vor dem Kauf meiner Mavic Air und bei der Suche nach Infos im Internet hat mir der Internetaufrtitt von AIR&MORE mit vielen nützlichen Tipps geholfen!

Helmut Grosch, HPG Finanz, A-4600 Wels, Österreich, 28.04.2020

Helmut Grosch
HPG Finanz