Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Bei BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) werden Drohnen in letzter Zeit immer öfter eingesetzt. Mitglieder der verschiedenen BOS erarbeiten derzeit Unterlagen für die Ausbildung und den Einsatz von Drohnen. In enger Zusammenarbeit mit der Austro Control werden diese auf Basis der neuen EU Verordnung erstellt, um die (teilweise auch sehr zeitkritischen) Einsätze sicher abzuwickeln.

Auch wenn von den Mitgliedern der BOS alle erdenklichen Maßnahmen gesetzt werden, damit es zu keinem Unfall kommt, ist ein Zwischenfall leider nie mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen. Es ist sehr wichtig, dass unsere Einsatzkräfte für einen eventuell eintretenden Schadensfall bestmöglich abgesichert sind. Die Sicherheit im Luftverkehr hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Darum ist auch eine Rechtssicherheit im Versicherungsbereich eine Selbstverständlichkeit und es muss diesbezüglich auch gegebenenfalls für eine Novelle geprüft werden.

BR Andreas Oblasser
Drohnen Projektgruppe der Einsatzorganisationen, Feuerwehrkommandant