Während in anderen sensiblen und besonders zu Schäden neigenden Bereichen immer häufiger über die Einführung von Pflichtversicherungen nachgedacht wird, um einen möglichst lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten, konterkariert die aktuelle Rechtslage die Zielsetzungen des Pflichtversicherungsgedankens massiv. Nicht mehr der Geschädigten-Schutz, sondern das möglichst einfache Anmeldeprocedere stehen im Vordergrund. Die sorgfältige Lösung dieses offenkundigen Regelungskonflikts ist im Sinne des prioritären Geschädigten-Schutzes jedenfalls politisch anzugehen und umzusetzen. Alles andere wäre, aufgrund der großen Schadenpotentiale, grob fahrlässig.