Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Sehr freundliche, zuverlässige und rasche Hilfe im Schadensfall. Ich habe an einem Wochenende meine Drohne verloren, 2 Tage später die Schadensdeckungszusage erhalten.

Bernhard Goldbrunner, Klagenfurt, Österreich, 28.10.2020

Bernhard Goldbrunner