Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Nachdem ich bei der Austrocontrol über eine Woche keine Auskunft erhalten habe, hat es mich besonders gefreut, sofort bei Anruf bei der AIR&MORE Kompetente Infos erhalten zu haben. Vielen Dank dafür! 😉

Filmproduktion Christian, Enzlmueller, Krems an der Donau, Österreich, 29.06.2020

Christian Enzlmueller
Filmproduktion