Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Fehler bei der Eingabe gemacht. Würde schnell und einfach gelöst und musste nicht mal mehr auf meine Polizzennummer warten sondern konnte gleich mit der Registrierung starten.
Danke nochmal

Philipp Kepler