Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Ich bin mit ihrem Service sehr zufrieden. Herr Fischler hat ein sehr nettes und lockeres Aufreten und die Bearbeitung meiner Anliegen ging wirklich schnell. Tip Top. Mit freundlichen Grüßen, Simon Knabl, Techniker – Spezialtiefbau.

Simon Knabl, HTB Baugesellschaft mbH., A-6471 Arzl im Pitztal, Österreich, 17.04.2020

Simon Knabl
HTB Baugesellschaft mbH.