Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Antwort auf meine Fragen, sehr rasch sowohl per e-Mail als auch telefonisch, sehr kompententee Beratung. Werde
euch meinen Flugfreunden weiterempfehlen.

Reichl Walter, Wien, Österreich, 27.05.2020

Reichl Walter