Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Nachdem man bei den meisten Unternehmen meist ewig in einer Warteschleife hängt, um am Ende mit Glück einen mehr oder weniger kompetenten Mitarbeiter zu erreichen, kommt man hier umgehend an einen wirklich kompetenten und sympathischen Ansprechpartner. Das Telefonat war eine wahre Freude und von den 3 Fragen, die ich hatte, wurden am Ende sogar quasi 5 beantwortet … danke nochmal dafür.

Hieserhof, Superior Alpine Apartments, Heiligenblut, Österreich, 28.07.2020

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