Die VAV Drohnenversicherung bietet zwar Schutz, ist jedoch NICHT für die Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet. Stattdessen richtet sie sich ausschließlich an Piloten von Spielzeug Drohnen ohne Kamera, die nicht unter das Österreichische Luftfahrtgesetz fallen. Warum das so ist und worauf Du achten musst, erfährst Du in diesem Beitrag.
Warum entspricht die VAV Drohnenversicherung nicht dem Luftfahrtgesetz?
Die VAV selbst weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass ihre Drohnenversicherung keine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist. Sie bietet lediglich eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung an. Entscheidend ist, dass diese Versicherung nur dann greift, wenn der Drohnen Betreiber (UAS Operator) oder der Fernpilot selbst schuldhaft handelt. Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, wie sie das Luftfahrtgesetz vorschreibt, ist bei der VAV Drohnenversicherung nicht gegeben.
Das bedeutet, dass bei Schäden durch höhere Gewalt, beispielsweise durch eine unverschuldete (!) unerwartete Windböe, keine Versicherungsdeckung besteht!
VAV: Keine gerätebezogenen Drohnen Daten gemäß Luftfahrtgesetz
Ein weiterer Grund, warum die VAV Drohnenversicherung nicht für die behördliche Registrierung für Drohnen Betreiber bei der Austro Control ausreicht, ist das Fehlen von gerätebezogenen Daten. In Österreich ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht. Das schließt wichtige Daten wie Modell, Gewicht (MTOM) und Seriennummer der Drohne ein.
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ist aber eine solche gerätebezogene Versicherung für den Betrieb von Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die VAV bietet jedoch nur eine personenbezogene Versicherung für Drohnen Betreiber, die diesen Anforderungen nicht entspricht.
VAV Haushaltsversicherung nur für Spielzeug Drohnen
Die VAV Haushaltsversicherung versichert nur Spielzeug Drohnen, wie weiter unten beschrieben. Denn die VAV Versicherung macht es so, wie andere auch, dass die private Haftpflichtversicherung beim Abschluss der Haushaltsversicherung einfach mit angehängt wird. Und so finden wir in den Besonderen „Bedingungen für die Privathaftpflicht Plus der VAV“ wieder einen Hinweis auf die Mitversicherung von privat genutzten Drohnen.
Für welche Drohnen ist die VAV Versicherung geeignet?
Die private Haftpflichtversicherung der VAV kann für Spielzeug Drohnen genutzt werden. Dabei handelt es sich um Geräte, die nicht unter das Luftfahrtgesetz fallen. Beispiele hierfür sind:
Mini-Drohnen ohne Kamera
Drohnen, die vom Hersteller explizit als Spielzeug gekennzeichnet sind
Doch Vorsicht: Selbst kleine Drohnen mit Kamera – etwa Drohnen unter 250 g – fallen unter die EU-Drohnenverordnung und sind nicht als Spielzeug zugelassen. Betreiber solcher Drohnen müssen sich registrieren und eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen.
Zusammenfassung und wichtige Hinweise zur VAV Drohnenversicherung
Die VAV Drohnenversicherung ist nur für eine Spielzeugdrohne geeignet, die klar als solche gekennzeichnet ist. Für alle anderen Drohnen gilt:
Eine behördliche Registrierung ist Pflicht.
Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung ist notwendig.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte prüfen, ob seine Drohne tatsächlich als Spielzeug anerkannt wird, oder auf eine andere Versicherungslösung umsteigen.
Die VAV Drohnenversicherung im Vergleich
Dass die Drohnenversicherung der VAV nicht dem Luftfahrtgesetz entspricht und auch nicht zur behördlichen Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet ist, dokumentiert auch der Vergleich der Versicherungsplattform ARISECUR:
„Mitversicherung von privat genutzten Fluggeräten/Spielzeugdrohnen ohne behördliche Registrierungspflicht bei der Austro Control (…) Die Versicherungsleistung (…) bezieht sich ausschließlich auf Fluggeräte gemäß EU Spielzeugrichtlinie (2009), die nicht dem Luftfahrtgesetz unterliegen. Nicht enthalten ist Gefährdungshaftung.“
DMO ist die Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co KG mit Sitz in Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal. Die DMO zählt klassische Modellflieger und nun auch Drohnenpiloten aus Deutschland zu Ihren Kunden. Seit einigen Monaten bietet DMO ihre Haftpflichtversicherung für Drohnen auch für in Österreich wohnhafte Kunden an. Die Angebote der Deutschen Modellsportorganisation (DMO) bezüglich Versicherungen werden über eine Sammelpolizze (!) bei der Allianz Global Corporate & Specialty SE abgewickelt. Da herkömmliche Private Haftpflichtversicherungen (wie etwa in Haushaltsversicherungen) bei bei Drohnen nicht genügen, brauchen unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen. Da nun der Modellsport in der Luft seit 2021 in vielen Fällen unter die neue EU Drohnenverordnung fällt, brauchen auch die meisten Flugmodelle gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherungen.
„Aus gesetzlichen Gründen ist in Österreich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für bestimmte Drohnen verpflichtend. Die Versicherungspolizze muss auch spezifische Gerätedaten Ihres unbemannten Luftfahrzeugs wie z.B. Hersteller, Modellbezeichnung, Seriennummer, … enthalten.“ Quelle: www.wienerstaedtische.at (01.08.2025, Hervorhebungen hinzugefügt)
Mai 2025: Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung
Kurz und bündig – deshalb entspricht die Drohnenversicherung der DMO – laut Auffassung verschiedener rechtlicher Begutachtungen – nicht dem gesetzlich verankerten Pflichtversicherungswesen für Drohnen und deren Betreiber mit Sitz in Österreich. Denn in der „Modell-Halter-Haftpflichtversicherung“ bei der DMO
fehlen die spezifischen (identifizierenden) Gerätedaten im „Versicherungsnachweis“,
ist der Drohnen Betreiber NICHT Versicherungsnehmer der Polizze,
sondern nur mitversicherte Person in einer Sammelpolizze bei der Allianz.
Polizzen-Inhaber und Versicherungsnehmer bei der Allianz ist die DMO.
Der Drohnen Betreiber hat deshalb keine Verfügungsgewalt über den Allianz Vertrag.
Statt einer eigenen „Polizze“ erhält der Drohnen Betreiber nur einen Dienstleistungs-Vertrag
diesen „Dienstleistungs-Vertrag“ hat man mit der der Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co. KG,Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal
Hier unsere Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung basierend auf verschiedenen rechtlichen Begutachtungen und unabhängigen Expertisen zur aktuellen Gesetzeslage rund um Drohnen Versicherungen für Österreich.
Basis: Eine luftrechtliche Begutachtung, zwei versicherungsrechtliche Begutachtungen, Expertise des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), Stellungnahme der „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO)
DMO Drohnenversicherung genügt nicht dem Luftfahrtgesetz in Österreich
Denn die Drohnenversicherung der DMO dokumentiert keine individuellen Gerätedaten in der Versicherungspolizze der Drohne. Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) schreibt dazu klar und deutlich:
„Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.“
Und genau diese individuellen Gerätedaten des UAS fehlen im „Versicherungsnachweis“ für Drohnen Betreiber der DMO.
Drohnenversicherung der DMO versichert nur Drohnen Betreiber bzw. Piloten als Person
… und bei der für Privatpersonen interessanten Drohnen Kategorie „open“ eben nicht das spezifische Gerät, also die Drohne selbst, denn dafür müsste die Deutsche Modellsport Organisation ja im Versicherungsantrag die spezifischen Gerätedaten der Drohne abfragen, was aber nicht geschieht. Somit haben wir es bei der DMO mit einer personenbezogenen und keiner gerätebezogenen Deckung zu tun. Diese Versicherungsart hat das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) untersucht und stellt dabei unmissverständlich klar:
„Reicht eine personenbezogene Versicherung aus? Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*inohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohneentspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!„ Quelle: KFV zu Drohnen
DMO Modellflug Versicherung und weitere Gesetze in Österreich
Da bei der DMO „Drohnen Versicherung“ nicht die Drohne als Gerät, sondern lediglich der Drohnen Pilot oder Betreiber als Person versichert ist, gibt es, basierend auf den vorliegenden Begutachtungen und Expertisen, weitere mögliche gesetzliche Probleme in Österreich. So widerspricht eine Drohnenversicherung ohne Seriennummer in der Polizze, laut Gutachten, dem strengen Pflichtversicherungswesen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in Österreich. Damit verbunden kann, nach der Ansicht der weiter unten verlinkten Gutachten, ohne Dokumentation auch ein Problem mit dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) bestehen. Denn ohne Dokumentation der Gerätedaten kann eine Versicherung auch das Risiko in ihrem Bestand nicht entsprechend bewerten. Das widerspricht dann laut vorliegenden Expertisen auch den Regeln zur sogenannten Product Oversight Governance (POG), denen Versicherungsunternehmen unterliegen.
Somit widerspricht die Drohnenversicherung der DMO aus Expertensicht folgenden Gesetzen in Österreich:
Luftfahrtgesetz (LFG)
Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Sammelpolizzen bei Drohnen gesetzlich unzulässig!
Bevor man also eine Drohnenversicherung bei der DMO Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co. KG abschließt, sollte man das folgende Fazit der österreichischen Wirtschaftskammer auf sich wirken lassen:
“Das Pflichtversicherungsregime rund um unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) ist mit jenem aus dem Kfz-Bereich vergleichbar. Dabei käme wohl niemand auf die Idee, alle seine Kfz ohne Fahrzeugdaten pauschal über den Mitgliedsbeitrag in einer einzigen Vereins-Sammelpolizze zu versichern.”
Drohnen Betreiber haften bei Registrierung für den Abschluss einer gesetzeskonformen Drohnenversicherung in Österreich.
Österreischische Wirtschaftskammer (WKO): Vortrag von Rechtsanwalt Joachim J. Janezic, MEng, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Aufgrund der zum Teil sehr ernüchternden Erfahrungen mit Anbietern sogenannter Drohnen Versicherungen hat der der renommierte Luftrechtsexperte und Vorstand desInstituts für Österreichisches und Internationales LuftfahrtrechtRA Mag. jur. Joachim J. Janezic, MEngein wegweisendesGutachtenerstellt. Der Grazer Jurist und Experte für Accident Research und Aviation Safety konnte dabei schwarz auf weiss darlegen, daß eine gesetzeskonformeDrohnen Haftpflichtversicherungin Österreichimmer streng gerätebezogensein muss. Sprich, in der Polizze derUAS Versicherungmuss immereine konkrete Drohne (mit Gerätedaten wie Modell, Seriennummer, Gewicht) als versichertes Objekt gedeckt sein. Bloßpersonenbezogene Versicherungen, in denen nur der Drohnenpilot oder der Drohnenbetreiber versichert sind (und kein konkretes Gerät)entsprechennichtdem Österreichischen Luftfahrtgesetz!
In diesem Beitrag besprechen wir Erfahrungen mit Drohnenversicherungen aus Deutschland. Dabei geht es insbesondere um die Fragestellung, ob diese für Drohnenbetreiber in Österreich gesetzeskonform sind.
„Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.“ Quelle: § 24j Absatz 3 LFG Österreich
Kurzfazit: Angebote aus Deutschland passen nicht automatisch zu den österreichischen Anforderungen, auch nicht bei sogenannten „Österreich Tarifen“; Drohnenbetreiber tragen selbst die Verantwortung, dass die konkrete Polizze in Österreich rechtskonform ist. Denn bei derRegistrierung für Drohnen Betreiberfragt die österreichische Luftfahrtbehörde zwar nach der Polizzennummer, dieAustro Control kontrolliert aber nicht den jeweiligen Versicherungsvertrag inhaltlich. Daher müssen Drohnen Betreiber ihre Polizzen selbst kontrollieren!
Sind die angebotenen Drohnenversicherungen rechtskonform?
Auch bei Drohnenversicherungen aus Deutschland ist nicht entscheidend, wie ein Tarif beworben wird, sondern ob die konkrete Polizze den österreichischen Anforderungen tatsächlich entspricht. Die Betreiberregistrierung ist betreiberbezogen; beim konkreten Betrieb muss der Versicherungsnachweis aber dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Praktisch heißt das: Hersteller, Modell und Seriennummer müssen direkt in der Polizze oder in einem Anhang / einer Flottenliste eindeutig erfasst sein. Warum das so ist, erklärt unser Faktencheck zur gerätebezogenen Drohnenversicherung in Österreich.
Angebote aus Deutschland für Österreich: vor Abschluss schriftlich prüfen
Lass Dir vor dem Abschluss einer Drohnenversicherung aus Deutschland zumindest schriftlich bestätigen,
dass der Zielmarkt Österreich umfasst,
dass Deine konkret bezeichneten UAS vom Versicherungsschutz erfasst sind,
dass eine echte Polizzennummer und ein vorzeigbarer Versicherungsnachweis für Registrierung und Kontrollen im Betrieb bereitgestellt werden können.
Kann oder will ein Anbieter diese Punkte nicht nachvollziehbar erklären, ist das ein starkes Warnsignal. Die zugrunde liegenden Gutachten und das laufende Zielmarkt-Monitoring für Österreich findest Du im Gutachten-Hub zur Drohnenversicherung für Österreich.
Ganz ähnlich sind die Erfahrungen mitKurzzeit Versicherungen für Drohnen. Dieseversichern Drohnen zum Teil nur tageweiseoder gar nur exakt für die Zeit einen Fluges. ABER: Als Drohnen Betreiber (UASOperator) muss man sich bei der Austro Control online registrieren (Drohnen Registrierung). Und diese behördliche Registrierung gilt immerhinfür die Dauer von insgesamt drei Jahren. Im Zuge dieser Registrierung fragt die Austro Control dann auch nach der Polizzennummer einer gesetzeskonformenDrohnen Haftpflichtversicherung.Die Luftfahrtbehörde geht also davon aus, dass eine entsprechende Versicherung im Hintergrund bereits aktiv ist und auch aktiv bleibt, denn ansonsten würde diese behördliche Registrierung ungültig werden. Und last but not least wird diese Polizzenummer dann auch in der amtssigniertenDrohnen-Betreiber-Registrierungsbestätigungfür mindestens 3 Jahre festgehalten.
Fazit: Kurzzeitversicherungen für Drohnen erfüllennichtdie Erfordernisse der Austro Control!
Aufgrund dieser und ähnlicher Erfahrungen findest Du auf airandmore.at noch einen ausführlicheren Beitrag zum ThemaDrohnen Kurzzeitversicherung.
Was die Erfahrungen mitDrohnen Versicherungen mit AIR&More betrifft, so tun wir uns natürlich schwer, uns selbst zu bewerten. Aus diesem Grund lassen wir hier am besten unser Kunden sprechen:
Sehr gute fachmänische Beratung. Sehr gutes Fachwissen. Absolut sympathisch und sehr professionell. Gerne wieder. Danke für das nette Gespräch! David Berthold, A-3463 Starnwörth, Österreich, 25.03.2020
David Berthold
Freundliche, kompetente und prompte Beratung! Sehr hilfreiche und informative Website! Beste Grüße aus Wien, Mark. Mark, Mark – Architekt – Ziviltechnikerbüro, Niederösterreich / Wien, Österreich, 25.03.2020
Mark
Mark - Architekt - Ziviltechnikerbüro
Ihr Service ist TOP! Alle Fragen in einem sehr freundlichen und informativen Gespräch beantwortet. Man bekommt sofort das Gefühl, dass Ihnen die Anliegen der Kunden wichtig sind. Vielen Dank für den Rückruf, dass ist in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich. Mit freundlichen Grüßen, Mario Kopia. Mario Kopia, Österreich, 26.03.2020
Mario Kopia
Mir hat vor dem Kauf meiner Drohne die Internetseite Air&More wahnsinnig viel geholfen und mir die scheinbar unüberschaubare Thematik Drohnen einfach erklärt und überschaubar gemacht. Darüber hinaus konnte ich gleich eine Versicherung abschließen und als sich mir eine letzte Frage stellte, bekam ich sofort einen Anruf und eine kompetente Auskunft. Ich würde die Versicherung jederzeit… Read more „Alan“
Alan
Danke für Infos und das freundliche Gespräch! Fabian Kikl, Seefeld in Tirol, Österreich, 06.04.2020
Fabian Kikl
Mein Feedback zum Gespräch von heute Morgen: Gespräch war sehr gut, Auskunft sehr kompetent. Herwig Lisec, Thal bei Graz, Österreich, 07.04.2020
Herwig Lisec
Mir hat die sehr schnelle Reakion auf meine Webanfrage und die sehr gute telefonische Beratung prima gefallen. LG Jan. Jan S., Sierndorf, Niederösterreich, Österreich, 08.04.2020
Jan S.
Kurze, knackige und zielführende Beratung; Antrag Haftpflichtversicherung Drohne und Auftragsbestätigung innerhalb 1Std geregelt. Durch die Hobby-Zwischendeckung brauchen wir nicht auf die Ausstellung der Austro Control warten und können schon fliegen (ohne Fotos) Vielen Dank! Bram J., A-6371 Aurach bei Kitzbühel, Österreich, 08.04.2020
Bram J.
Hallo Hannes. Danke erneut für die Auskünfte bezüglich Zahlung der Versicherung und die Beratung … Tip Top Service, Euch kann man nur weiterempfehlen! Bitte weiter so … Gruß Mario. Mario Z., A-6176 Völs, Österreich, 09.04.2020
Mario Z.
Danke für die umfangreiche und sehr ausführliche Unterstützung bezugnehmend der rechlichen Grundlagen und aktuellen / kommenden (2020) Bestimmungen. Super fachliche Beratung! Top Service, bitte weiter so…. 🙂 Mario, Tirol, Österreich, 09.04.2020
Mario
Danke alles da. Super schnell! Peter F. A-6263 Fügen, Österreich, 12.04.2020
Peter F.
Meine Anfrage, die ich auf der Webseite von Air&More aufgegeben habe wurde am nächsten Tag gleich telefonisch beantwortet. Die Auskunft war ehrlich uns präzise! Vielen Dank! Ing. Thomas Spitzer, AE., Gartengestaltung Spitzer, Mozartstraße 41, A-3382 Loosdorf, Österreich, 14.04.2020
Ing. Thomas Spitzer, AE.
Gartengestaltung Spitzer
Hallo Hannes. Danke für die umfassende fachkundige Beratung! Wirklich TOP! Auch die Hinweise mit der 2ten Fernbedienung. Ich hab mir die Webseite angeschaut und bin auf sehr viele interessante Berichte gestoßen. Genial euer Service. Karl Rößlhuber, Salzburg, Österreich, 15.04.2020
Karl Rößlhuber
Sehr persönliches, freundliches und informatives, kompetentes Gespräch. Und das trotz der aktuellen Situation, einerseits die Corona-Krise aber auch die noch nicht vollständig fixierte neue EU-Richtlinie kommen hier erschwerend hinzu. DANKE und weiter so! Und xund bleiben! Norbert Freudenthaler, Foto Freudenthaler, Mutters, Tirol, Österreich, 16.04.2020
Norbert Freudenthaler
Foto Freudenthaler
Ein persönliches Anliegen / Frage per Mail wurde am nächsten Werktag telefonisch geklärt! Kurt Höllwarth, A-6215 Achenkirch, Österreich, 17.04.2020
Kurt Höllwarth
Ich bin mit ihrem Service sehr zufrieden. Herr Fischler hat ein sehr nettes und lockeres Aufreten und die Bearbeitung meiner Anliegen ging wirklich schnell. Tip Top. Mit freundlichen Grüßen, Simon Knabl, Techniker – Spezialtiefbau. Simon Knabl, HTB Baugesellschaft mbH., A-6471 Arzl im Pitztal, Österreich, 17.04.2020
Simon Knabl
HTB Baugesellschaft mbH.
Sehr freundlich, sehr kompetent, unkompliziert und hatte auf alle Fragen prompt Antworten. Thomas, A-1100 Wien, Österreich, 20.04.2020
Thomas
Nach 10 Stunden die Bestätigung bekommen für die Flugsicherung und dann noch alle meine Fragen beantwortet bei einer kurzen Nachbesprechung am Tel. Gregor Schratzer, A-6408 Pettnau, Österreich, 28.04.2020
Gregor Schratzer
Toller, schneller Service. Einzigartig auf diesem Sektor. Wir sind begeistert. Air&More bleibt unsere erste Anlaufstelle für Fragen rund ums Dronen-Fliegen. Liebe Grüße nik. Nikolai Krinner, PicMyPlace GmbH, Tuchlauben 13, A-1010 Wien, Österreich, 28.04.2020
Nikolai Krinner
PicMyPlace GmbH
Sehr geehrter Herr Mag. Fischler. Schon vor dem Kauf meiner Mavic Air und bei der Suche nach Infos im Internet hat mir der Internetaufrtitt von AIR&MORE mit vielen nützlichen Tipps geholfen! Helmut Grosch, HPG Finanz, A-4600 Wels, Österreich, 28.04.2020
Helmut Grosch
HPG Finanz
Sehr kompetente Beratung, stets höflich und freundlich, man konnte sich sehr gut unterhalten. So fühlt man sich sehr gut und informativ beraten und es wurde mir sehr geholfen. Gerne wieder. Liebe Grüße aus dem Ländle! Luca Greinecker, Bludenz, Vorarlberg, Österreich, 29.04.2020
Luca Greinecker
Sehr hilfsbereiter und freundlicher Support mit über versicherungstechnische Fragen hinausgehender Beratung. Top! Lichtmeister Foto- und Filmproduktionen, Attemsgasse 14, A-8010 Graz, Österreich, 29.04.2020
Lichtmeister
Foto- und Filmproduktionen
Drohnen gibt es derzeit ja unzählige. Ebenso viele Fragen gibt es, was Rechte und Pflichten betrifft. Auf airandmore.at hat man sehr schnell einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Drohnenpiloten. Die perfekte Versicherung für meine Drohne habe ich dort auch gefunden. Zudem war die persönliche telefonische Beratung hervorragend! Danke an Air&More weiter so! Karl,… Read more „Karl“
Karl
Tolle freundliche Beratung inkl. Fachwissen, super Kundenservice. Kommentare sind verständlich für den Laien erklärt. Hilfsbereit bei diversen zusätzlichen Fragen. Danke nochmal Hermann. Hermann Prokschi, A-4224 Wartberg ob der Aist, Österreich, 04.05.2020
Hermann Prokschi
Sowohl am Telefon als auch per Mail rasche und kompetente Antworten, dir mir im dichten Paragraphendschungel geholfen haben, die Vorschriften zu verstehen, sodass ich jetzt mit meiner Drohne gesetzeskonform umgehen kann. Gute Arbeit, meine Empfehlung steht! Martin, Mils bei Hall in Tirol, Österreich, 04.05.2020
Martin
Es war ein sehr informelles, kompetentes und angenehmes Gespräch. Thomas Peinbauer, 4151 Öpping, Österreich, 04.05.2020
Thomas Peinbauer
Super Beratung! vielen Dank 😉 Simon Lehner, Österreich, 08.05.2020
Simon Lehner
Hallo Hannes, danke für das hilfreiche Telefongespräch und deine Empfehlung. David Hemetsberger, Österreich, 08.05.2020
David Hemetsberger
Vielen Dank für die Zusendung und die schnelle telefonische Abklärung. Sandra, Österreich, 11.05.2020
Sandra
Folgend die Ergebnisse des telefonischen Gesprächs bezugnehmend auf die Verwendung der DJI Mavic Mini bis 30m Flughöhe und
Ing. Reinhard Seidel
VIDEOCONCEPT.AT
… Super Service passt alles! Helmut, Graz, Österreich, 12.05.2020
Helmut
Extrem informative und aktuelle Website, sehr nette und kompetente Telefonberatung, Versicherungsabschluß schnell und problemlos online möglich und und noch dazu deutlich günstiger als ein großer Mitbewerber. Fazit: Top, sehr zu empfehlen! Mahringer Manfred, Wien, Österreich, 22.05.2020
Mahringer Manfred
Hallo Air&More Team, vielen Dank für euren Rückruf der mich sehr positiv überrascht hat. Danke auch für die Ausführungen am Telefon und, dass ihr euch die Zeit dafür genommen habt. Vielen Dank und Grüße, Karli. Zweideck Karl, Österreich, 25.05.2020
Zweideck Karl
Antwort auf meine Fragen, sehr rasch sowohl per e-Mail als auch telefonisch, sehr kompententee Beratung. Werde euch meinen Flugfreunden weiterempfehlen. Reichl Walter, Wien, Österreich, 27.05.2020
Reichl Walter
Freundliche, schnelle und kompetente Beratung, man fühlt sich gut aufgehoben. Winkler Hannes, Image your Life e.U., Wien, Österreich, 02.06.2020
Winkler Hannes
Imageyour Life e.U.
Danke für die ausführliche Beratung bezüglich Drohnenversicherung und Registrierung. Auch auf laienhafte Fragen gab es ausführliche und verständliche Antworten. Werner Dieter, Graz, Österreich, 04.06.2020
Werner Dieter
DJI Autorisierung freischalten … was ich net versteh warum man sowas macht. Danke für die Hilfe nochmal. Versicherung wird bei euch gemacht, danke an das Air u. More Team … sehr begeistert, sodass ich mir sicher wahr, das ich nichts falsch mache ❤ Haubewallner Michael, Österreich, 09.06.2020
Haubewallner Michael
Nochmals vielen herzlichen Dank für das nette und sehr lehrreiche Gespräch heute Vormittag. Deine Informationen haben mir sehr geholfen und einige Dinge klargestellt. Auch das Video zur Bewilligung ist hervorragend. Bitte macht weiter so. Liebe Grüße! Peter Vogel, Österreich, 13.06.2020
Peter Vogel
Nachdem ich bei der Austrocontrol über eine Woche keine Auskunft erhalten habe, hat es mich besonders gefreut, sofort bei Anruf bei der AIR&MORE Kompetente Infos erhalten zu haben. Vielen Dank dafür! 😉 Filmproduktion Christian, Enzlmueller, Krems an der Donau, Österreich, 29.06.2020
Christian Enzlmueller
Filmproduktion
Nachdem man bei den meisten Unternehmen meist ewig in einer Warteschleife hängt, um am Ende mit Glück einen mehr oder weniger kompetenten Mitarbeiter zu erreichen, kommt man hier umgehend an einen wirklich kompetenten und sympathischen Ansprechpartner. Das Telefonat war eine wahre Freude und von den 3 Fragen, die ich hatte, wurden am Ende sogar quasi… Read more „Hieserhof, Superior Alpine Apartments“
Hieserhof
Superior Alpine Apartments
Da sich der ÖAMTC mittlerweile schon länger mit Drohnen und deren Gefährdungspotential auseinandersetzt, erachten wir eine entsprechende Versicherungspflicht (wie sie derzeit besteht) für sinnvoll. Der Schutz Unbeteiligter sollte auf jeden Fall im Vordergrund stehen, und im „worst case“ zumindest eine entsprechende Entschädigung gewährleistet sein. Die Versicherungsbestätigung für das Gerät selbst sollte daher in Zukunft auch… Read more „Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC“
Benjamin Hetzendorfer
ÖAMTC
Der Filmstandort Österreich bietet stabile Produktionsbedingungen. Die Filmbranche unterliegt durch den Fortschritt der Technik und der Digitalisierung starken Veränderungsprozessen. Auch die Geschäftsmodelle der Filmwirtschaft unterliegen einem Wandel. Drohnen und neue Technologien im Bereich der Aufnahmetechnik halten Einzug in die Filmsets halten, Kinos setzen nach der Umstellung auf Digitaltechnik bereits auf eine nächste Modernisierungswelle und die… Read more „Fachverband der Film- und Musikwirtschaft WKO“
Mag. Markus Deutsch
Geschäftsführer Fachverband der Film- und Musikwirtschaft WKO
Generell sehe ich die Vereinfachung von rechtlichen Grundlagen positiv, jedoch kann die Konsequenz daraus nicht sein, dass nicht versicherte Drohnen eine Flugbewilligung erhalten und nahe am Menschen operieren. Das Risiko dafür ist nach meiner Einschätzung schlichtweg zu groß. Es gilt, die sich daraus ergebende drohende Konsequenz der noch rigoroseren Einrichtung von No-Flight-Zones zu vermeiden, da… Read more „Berufsfotografen Landesinnung, WKO Tirol“
Felix Alexander Gorbach
Berufsfotografen Landesinnung, WKO Tirol
Aus unserer Sicht wäre es wichtig, so rasch als möglich Licht ins Dunkel der neuen Verordnung zu bringen. Wir haben vor, sowohl uLFZs der Kategorie OPEN als auch solche der Kategorie SPECIFIC zu betreiben. In beiden Fällen wäre es für uns wünschenswert, sowohl uns als Betreiber und auch dazugehörige Luftfahrzeuge zu registrieren. Wir als Betreiber… Read more „Dipl.-Ing. Philipp Knopf, Geschäftsführer Skyability GmbH, Eisenstadt“
Dipl.-Ing. Philipp Knopf
Geschäftsführer Skyability GmbH, Eisenstadt
Die Zahlen der Drohnenzulassungen und die der verkauften Drohnen sprechen Bände. Es ist für mich nur mehr eine Frage der Zeit, bis es nicht nur mehr bei einer oder vielleicht zwei Schlagzeilen im halbjährlichen Abstand bleiben wird, wo eine Beinahe- oder gar echte Kollision mit einer Drohne zu vermelden ist. Ich sehe dies als reale… Read more „Jörg Schnell, ÖAMTC Christophorus-Notarzthubschrauber Pilot“
Jörg Schnell, Pilot
ÖAMTC Christophorus-Notarzthubschrauber
Bei Drohnen steht für mich der Pilotenschutz im Vordergrund. Denn eine Drohne ist nur ein Gerät wie jedes andere auch. Je nach Wartung und Serviceintervall können derartige Geräte zur Gefahr werden. Dazu gibt es von Herstellern empfohlene Wartungs- und Serviceintervalle. D.h. die Geräte werden nach einer bestimmten Betriebszeit zur Gefahr in der Luft. Ein Laie,… Read more „Stefan Strohmayr MSc, Drohnentrainer u. -inspekteur, Digitalisierungsexperte, Wr. Neudorf“
Stefan Strohmayr
Bei BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) werden Drohnen in letzter Zeit immer öfter eingesetzt. Mitglieder der verschiedenen BOS erarbeiten derzeit Unterlagen für die Ausbildung und den Einsatz von Drohnen. In enger Zusammenarbeit mit der Austro Control werden diese auf Basis der neuen EU Verordnung erstellt, um die (teilweise auch sehr zeitkritischen) Einsätze sicher abzuwickeln.… Read more „BR Andreas Oblasser, Drohnen Projektgruppe der Einsatzorganisationen, Feuerwehrkommandant“
BR Andreas Oblasser
Drohnen Projektgruppe der Einsatzorganisationen, Feuerwehrkommandant
Vor allem jetzt, wo sich jeder auf einfachste Weise eine Drohne kaufen kann und durch das EU-Regulativ sehr günstig zu einer Registrierung kommt, werden mehr Drohnen (vor allem ungesicherte Quadrocopter) in der Luft sein und in Gebieten fliegen, die aktuell eigentlich nicht möglich sind. Dass eine Entschädigung durch die Versicherung dann nicht 100%ig fix ist,… Read more „Christian Wimmer, Drohnenkursanbieter, Luftbilder-Innviertel“
Christian Wimmer
Piloten, die professionell fliegen, sollten und müssen mehr Rechte eingeräumt werden als reinen Hobbypiloten. Erstens zahlen sie dafür, machen Kurse und Prüfungen und sind daher in Kenntnis über ihre Rechte und Pflichten. Dass es überhaupt möglich sein kann, dass Drohnenpiloten sich unzureichend oder gar nicht versichert registrieren können, grenzt an Wahnsinn. Mit Drohnenflügen und RC… Read more „Günther Gold, Modellflug Experte, TV Luftfilmer, Drohnen Shows, Tirol“
Günther Gold
Fliegerärztlicher SV d. Österreichischen Aeroclub, Ausbildungsleiter d. Österreichischen Gesellschaft für Luftfahrtmedizin Ich schließe mich der Expertenmeinung an, dass der Drohnenmarkt in Gefahr ist und möchte zudem betonen, dass so rasch wie möglich auch Tauglichkeitsuntersuchungen (zum Sehvermögen, etc.) für alle Drohnenbediener durchgeführt werden sollten. Denn mehrmals wird der Begriff des „Drohnenpiloten“ verwendet, was bedeuten würde, dass… Read more „Oberstarzt Dr. Bernhard Schober, Institut f. fliegermedizinische Dienste d. ÖBH“
Oberstarzt Dr. Bernhard Schober,
Im Großen und Ganzen halte ich es natürlich für eine große Bedrohung, dass Betreiber von uLFZ durch ein lückenhaftes System Gefahr laufen, nicht entsprechend versichert zu sein. Nicht nur für den Piloten, sondern auch für potentielle Opfer ist dies ein erhebliches Risiko, da diese im Fall einer schweren Verletzung mitunter leer ausgehen würden. Das ist… Read more „Robert Eder, Profi-Luftfilmer, Drohnenentwickler & Drohnentrainer, Berwang“
Robert Eder,
Es ist natürlich sehr zu begrüßen, dass endlich eine einheitliche europäische Regelung den Einsatz von Drohnen definiert. Dies trägt mit Sicherheit auch in Zukunft dazu bei, dass diese fliegenden Helfer mehr und mehr als Standardwerkzeug eingesetzt werden können. Es ist auch zu begrüßen, dass bei der zukünftigen notwendigen Registrierung eines UAS ab einer bestimmten Kategorie… Read more „CEO Markus Rockenschaub MA, AEROVISION Drone Support GmbH, Katsdorf“
CEO Markus Rockenschaub
Dreharbeiten unter Einsatz von Flugdrohnen sind in der Filmwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Daher sind alle Bemühungen für eine einheitlich EU Richtlinie äußerst begrüßenswert, um länderübergreifende Dreharbeiten in Europa leichter zu gestalten und besser planbar zu machen. Die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis und die Expertise von Professionisten sollten bei der Erstellung dieser neuen Gesetze allerdings… Read more „Mag. (FH) Bernhard Holzhammer, Obmann d. Berufsgruppen Film- und Musikwirtschaft, WKO Tirol“
Mag. (FH) Bernhard Holzhammer
Obmann d. Berufsgruppen Film- und Musikwirtschaft, WKO Tirol
Während in anderen sensiblen und besonders zu Schäden neigenden Bereichen immer häufiger über die Einführung von Pflichtversicherungen nachgedacht wird, um einen möglichst lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten, konterkariert die aktuelle Rechtslage die Zielsetzungen des Pflichtversicherungsgedankens massiv. Nicht mehr der Geschädigten-Schutz, sondern das möglichst einfache Anmeldeprocedere stehen im Vordergrund. Die sorgfältige Lösung dieses offenkundigen Regelungskonflikts ist im… Read more „Mag. Rainer Hörmann, Haftpflichtexperte der R+V Allgemeine Versicherung AG“
Mag. Rainer Hörmann
Haftpflichtexperte der R+V Allgemeine Versicherung AG
Das Ziel der Europäischen Union, das Drohnenrecht zu vereinheitlichen, ist grundsätzlich ein begrüßenswertes. Klar ist, dass die aktuellen europäischen Entwürfe erst den ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels darstellen und hier noch viel Arbeit zu investieren ist. Das bedeutet aber auch, dass die nationalen Behörden jetzt umso mehr zu einer möglichst praktikablen und weitsichtigen Umsetzung… Read more „Dr. Stefanie Werinos-Sydow, Kompetenzzentrum für Drohnenrecht, Wien“
Dr. Stefanie Werinos-Sydow
Kompetenzzentrum für Drohnenrecht, Wien
Das Bestreben, die Rechtsvorschriften für Drohnen auf EU Ebene zu vereinheitlichen und den Zugang vor allem für „Hobbypiloten“ zu erleichtern, sehen wir als Drohnen Ausbildungsdienstleister grundsätzlich sehr positiv. Allerdings dürfen diese Bestrebungen aus unserer Sicht keinesfalls zu Lasten Unbeteiligter gehen, welche durch einen Drohnenunfall eventuell Schäden erleiden. Daher unterstützt die Coptertronics OG vollinhaltlich die hier… Read more „Einsatzpiloten BM.I, Coptertronics Drohnenausbildung, Eichgraben“
Martin Otahal
Als professioneller Drohnenpilot beobachte ich mit Sorge die neuen Entwicklungen im EU Raum. Schließlich wird das Registrierungsprocedere teilweise für Privatpersonen sehr vereinfacht, wodurch aber die Erstellung von professionellen Luftbildern im Gegenzug gefährdet wird. Zusätzlich verschärft wird die Situation dadurch, daß in Zukunft die Haftpflichtversicherungen von Seiten der Austro Control in der Kategorie OPEN nicht mehr… Read more „Drohnenfilme und Drohnen-Inspektionsflüge, Bad Fischau“
Alexander Fuhrmann
Drohnenfilme und Drohnen-Inspektionsflüge, Bad Fischau
Ich finde, dass die Implementierung des neuen EU-Drohnenregulatives ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Denn bislang flogen viele einfach illegal. Die neuen Regeln sollen nun jedem Piloten den Zugang zum Gesetz und somit zu legalen Flügen vereinfachen. Dadurch wird es zwangsweise auch zu erhöhtem Flugverkehr in ganz Österreich kommen und das bis 120… Read more „Alexandra Grein, Fotografin & Videografin, Drohnen-Bloggerin“
Alexandra Grein
Fotografin & Videografin, Drohnen-Bloggerin
Bei Conrad Electronic stehen seit jeher Riesen-Sortiment, Top-Qualität und kompetente Fachberatung im Bereich Technik und Elektronik im Vordergrund. Dazu gehört natürlich auch, dass wir auf unserer Seite über Betrieb und Verwendung von Drohnen in Österreich umfassend informieren. Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus, was hat es mit dem Drohnen-Führerschein oder auch dem notwendigen Versicherungsschutz zum… Read more „Ehrentraud Schreck, Geschäftsführerin Conrad Electronic Österreich“
Ehrentraud Schreck
Geschäftsführerin Conrad Electronic Österreich
Ich wollte mich nochmals bedanken für die nette Unterstützung! Das macht nicht jeder! Die meisten denken nur an den Profit und wollen einem nur etwas verkaufen! Dafür bin ich dankbar, dass du nicht so bist. Und ich bin wirklich glücklich, dass du mir so gut weitergeholfen hast! Du bist der Beste, Schönes Wochenende, Lg Tobias.… Read more „Tobias Schwaiger“
Tobias Schwaiger
Lieber Hannes, recht herzlichen Dank für die schnelle und sehr gute Beratung, gerne werde ich das Unternehmen weiterempfehlen. Mit freundlichen Grüßen, Restaurator Bernhard Gritsch. Bernhard Gritsch, A-6460 Imst, Österreich, 19.10.2020
Bernhard Gritsch
Sehr freundliche, zuverlässige und rasche Hilfe im Schadensfall. Ich habe an einem Wochenende meine Drohne verloren, 2 Tage später die Schadensdeckungszusage erhalten. Bernhard Goldbrunner, Klagenfurt, Österreich, 28.10.2020
Bernhard Goldbrunner
Danke für die gute Beratung am Telefon und die schnelle Übermittlung des Infomaterials! Mit freundlichen Grüßen, Helmut. Helmut Rauscher, A-3451 Michelhausen, Österreich, 28.10.2020
Helmut Rauscher
Kompetente, rasche und unkomplizierte Beratung via Mail und Telefon. Danke für eure Hilfe und Abwicklung bei der Drohnenbewilligung. Beste Grüße aus Niederösterreich. Liebe Grüße, Ing. Alexander Koch. Alexander, mediaStyle, A-3370 Ybbs an der Donau, Österreich, 28.10.2020
Alexander
mediaStyle
Rasche und unkomplizierte Abwicklung und kompetente und freundliche persönliche Beratung! Kann man weiterempfehlen! Christian, Projekt Hoch3 GmbH, A-5153 Mattsee, Österreich, 29.10.2020
Christian
Projekt Hoch3 GmbH
Kann das Team von Air & More nur empfehlen. Eine mega kompetente Truppe, welche welche auf schriftliche Anfragen mehr als zeitnah über Mail oder Telefon reagiert! Besonders hervorheben möchte ich auch die professionelle Hilfestellung bei rechtlichen Fragen rund ums Thema DrohnenFliegen. Air & More – mehr als ein „Versicherer“. Richard Ferdin, Österreich, 29.10.2020
Richard Ferdin
Hallo Air&More Team, mein Name ist Oliver Glück und mein Wohnsitz liegt in Salzburg Land im schönen Tennengau, nochmals dankeschön fur Ihre erklassige Beratung, Sie haben mir sehr geholfen. Dank erstmal, bis demnaechst, LG aus Salzburg, Oliver Glück. Oliver Glück, A-5424 Bad Vigaub, Österreich, 03.11.2020
Oliver Glück
Mir hat das umfassende und nette Infogespräch gefallen. Danke 🙂 Dipl.- Ing. Jürgen Kohlhauser, A-1160 Wien, Österreich, 06.11.2020
Dipl.- Ing. Jürgen Kohlhauser
Ich bin Selbstständig als Filmproduzent von Innsbruck aus und arbeite viel mit Minidrohnen. Das Thema Drohnen ist machmal doch etwas kompliziert und ich möchte sicher gehen, dass ich mich immer an die Regeln und Gesetzte halte. Euer Team hat mir bisher immer sehr schnell telefonisch und vie EMail helfen können und es war stets sehr… Read more „Jannis Hoffmann“
Jannis Hoffmann
Service durch Air&More war schnell und äußerst hilfreich. Innerhalb kurzer Zeit, haben sie uns nicht nur beigebracht, was für Versicherungsmöglichkeiten wir hatten, sondern auch, was wir machen müßten, um unsere Drohne rechtmäßig anzumelden und unter welchen Bedingungen wir sie fliegen könnten. Adam Clark, Uni Graz, A-8010 Graz, Österreich, 16.11.2020
Adam Clark
Uni Graz
Sehr kompetente, sehr freundliche Beratung übers Telefon und ein wirklich schönes Gespräch. Alles Liebe, Angie. Angelika Marangoni-Resch, A-3500 Krems an der Donau, Österreich, 19.11.2020
Angelika Marangoni-Resch
Telefon prompt abgehoben, positive Stimmung ab dem ersten Moment, kompetente Beratung, freundlich und erfrischend, Business wie es gefällt ! Danke !!! Rudulf, Guntramsdorf, Österreich, 23.11.2020
Rudulf
Sehr schneller Rückruf, freundlicher und kompetenter Kontakt. Ich habe alle Informationen, soweit es welche gibt erhalten. SUPER Danke. Manfred, A-3430 Tulln, Österreich, 04.12.2020
Manfred
Mit fundiertem Wissen und stetiger Freundlichkeit wurde mir bisher bei jeglicher, offenen Frage sofort weitergeholfen! Danke euch, lg Rainer Rainer Frick Filmproduktion, Wien, 21.01.2021
Rainer Frick
Filmproduktion
Persönliche und unkomplizierte Beratung! Einfache Abwicklung. Gut erreichbar! Top Kundenservice!!!
Sebastian Grau
Air & More ist mein Partner, wenn es um Drohnenversicherungen geht! Dominique und Hannes sind unglaublich kompetent und können mir jedes Mal sofort weiterhelfen. Sie setzten alle Hebel in Bewegung, um ihre Kunden zufrieden zu stellen. Danke dafür!
Lieber AIR&MORE Berater Hannes Ich werde Euch zu 100% weiterempfehlen, weil Du mir auch bei Anliegen die nicht euch betreffen, sehr weiter geholfen hast. Ich geb Euch 5* LG: Ferdinand
Ferdinand Krottenthaler
Rad und Wandergruppe
Lieber Hannes & Team! Danke für eure rasche und kompetente Beratung und den lockeren, freundlichen, umkomplizierten Umgangston! Man fühlt sich einfach gut und motiviert bei euch! Das ist sehr viel Wert in Zeiten der Elektronik und des automatisierten Webs! Bleibt genau so! :-)“
Robert Wildling
Prompter und toller Service! Freundlich und kompetent! Sehr zu empfehlen! Bitte so vorbildlich bleiben!
Bernhard Goldbrunner
Nach einem anfänglichen Missverständnis wurde die Situation von Air & More sehr schnell aus der Welt geschafft. Sehr schnell und unkompliziert war dann auch die weitere Vorgehensweise… kundenfreundlich, sehr bemüht und menschlich top war am Ende des Tages alles perfekt – daher ganz klar 5 Sterne!
Dieter Danko
Film- und Tonproduktion
Exzellente Beratung und hervorragende Serviceleistungen! Sehr schnelle Bearbeitung und sehr freundliche Abwicklung von sehr kurzfristigen Anträgen und Wünschen. Absolut empfehlenswert – vielen herzlichen Dank!
Matthias Hirsch
matTV Videoproduktionen
Sehr guter Support bei Serverproblem … danke!
Alfred Kaiser
Antragstellung war einfach und angenehm. Kostengünstige Versicherung. Bis jetzt zufrieden!
Arman
Sehr freundlich und kompetent, ich habe schnelle Antworten auf meine Fragen bekommen!
Daniela Essbichl
Deutsch: – Sie riefen mich am selben Tag an, an dem ich ihnen eine Frage geschickt hatte. – Sie versuchen, auf Englisch mit mir zu sprechen, da mein Deutsch nicht gut genug war. – Sie gaben mir eine ausführliche Information bezüglich meiner Anfrage. – Sie bieten die beste Versicherung für die Drohnen, preislich und deckungstechnisch… Read more „Deutsch: Sie riefen mich am“
Peyman Sarayeli
Fehler bei der Eingabe gemacht. Würde schnell und einfach gelöst und musste nicht mal mehr auf meine Polizzennummer warten sondern konnte gleich mit der Registrierung starten. Danke nochmal
Philipp Kepler
Recherche im Internet vor dem Drohnenkauf. Es gibt keine umfangreichere, informativere und vor allem AT Seite als eure!
Auf eine E-mail Anfrage wurde ich von Hannes zeitnah kontaktiert mit der Bitte um telefonische Abstimmung zu meinen Fragen. Ich möchte mich nochmals herzlich für das überaus freundliche Gespräche und sehr kompetente Beratung bedanken!
Jürgen
Das Service bei Air&More ist schnell, sehr kollegial, informativ und unkompliziert. Die Website bietet einen Haufen an Infos – so viele, dass man manchmal lieber ein E-Mail schreibt – und dieses wird dann auch noch an einem SONNTAG innerhalb von 20 Minuten beantwortet! Ich glaube nicht, dass das Standard ist oder gar sein sollte – aber… Read more „Das Service bei Air&More ist“
Robert Wildling
Hallo, Vielen vielen dank nochmal! Mega sache!! Lg, J.
Eine übersichtliche Website, man findet schnell wonach man sucht. Viele Links zu weiteren Informationen. Die Bearbeitung der Versicherungsanfrage ging sehr schnell und auf eine Kontaktmail wurde sofort geantwortet. Freundlicher und kompetenter Kundenservice!
Daniel
Weltklasse Reaktionszeiten….kein Witz!
Robert Bartl
Privat
Ich wusste nicht, dass Austro Control die Polizzennummer meiner Drohnenversicherung beim Registrieren nicht überprüft … und DASS ICH SELBST VERANTWORTLICH BIN! Danke für die Links zu den Gesetzen und Gutachten aus dem Ländle nach Tirol, Geri.
Geri, Vorarlberg
Bin ewig schon Mitglied im Modellsport Verein, habe mir nun aber meine eigene Police für meine Drohne organisiert, weil das in Österreich Rechtsnorm ist. Merci für die LFG Gutachten … euer Stocky
STOCKY
Aha! Laut Versicherungsgesetz brauche ich als Drohnen Opertor eine echte Polizzennummer – will bei Überprüfungen der Exekutive keine Probleme mit meinem Versicherungsschein haben. Hätte fast im Ausland abgeschossen — danke aus Simmering.
aus Simmerring
Ich habe am letzten Tag vor dem Urlaubsflug festgestellt, dass ich keine Bestätigung über die Drohnen-Haftpflichtversicherung besitze, das im Urlaubsland bei der Einreise mit großer Wahrscheinlichkeit verlangt wird. So wandte ich mich an Air&More und dort schloss man sich umgehend mit der Versicherung kurz, um mir dieses offizielle deutsch/englische Dokument tatsächlich innerhalb eines Tages, also… Read more „Super-Service!“
Im folgenden Beitrag geht es um Erfahrungen mit der Drohnenversicherung des Aeroclub. Der Österreichische Aero-Club ist ein Verein mit der Nr. 770691831 im Zentralen Vereinsregister (ZVR). Der ÖAeC hat seinen Sitz in der Prinz-Eugen Straße 12 in A-1040 Wien. Der Aeroclub hat sich als Interessensvertretung auch für Modellflieger in Österreich etabliert und hat sich dabei einen guten Namen gemacht.
Genügt eine Drohnenversicherung über den Aeroclub den Gesetzen in Österreich?
Drohnen: Modellflieger oder Unbemannte Luftfahrzeugsysteme?
Stand 2023: Was eine möglicheDrohnenversicherung über den Aeroclubbetrifft, muss man genau hinschauen. Denn der österreichische Aeroclubversichert erfahrungsgemäß Modellflieger. Und da Modellflieger erfahrungsgemäß mehrere (meist selbstgebaute) Modellflugzeuge betreiben,stehen in den Versicherungsbestätigungen des Aeroclub keine Gerätedaten. Aber Kamera-Drohnen sind seit derEU Drohnenverordnungimmer alsUnbemannte Luftfahrzeugsystemezu betrachten. Und die Betreiber derartigerUnmannedAircraftSystems (sogenannte UASOperator) müssen sich behördlich registrieren (Drohnen Registrierung), wobei man dann bei der Austro Control die Polizzennummer einer Drohnenversicherung „entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes“ verpflichtend angeben muss. An dieser Stelle sei nochmals festgehalten, dass gültige Drohnen Versicherungen aber immer ein spezifisches Gerät versichern müssen. Deshalbdürfen in Drohnen Versicherungen die Daten der Drohne niemals fehlen. Und zu diesen Drohnen-Daten gehören erfahrungsgemäß dasModell, dieSeriennummerund dasGewicht. Hier findest Du noch mehr Infos zu den offenen Fragen rund um dieAeroclub Drohnen Versicherung. Und hier generelle Informationen zum Thema Drohne versichern im Modellflug-Club.
"Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht."
Drohnen: Keine Sammel-Versicherungen von Modellflug-Clubs
"Der jeweilige Drohnen-Betreiber und der Versicherungsnehmer müssen identisch sein. Sammelpolizzen für Mitglieder von Modellflug-Clubs entsprechen nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung für Drohnen."
„Eine Versicherung, die lediglich auf die Person des Drohnenpiloten oder des Betreibers ohne die Angabe spezifischer Daten der genutzten Drohne abzielt, erfüllt nicht die rechtlichen Vorgaben.“
"Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!"
„Um den geforderten Pflichtversicherungsschutz zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die jeweiligen Drohnen (...) mit individuellen Gerätedaten (Hersteller, Abflugmasse, Seriennummer) dokumentiert werden.“
„Kurzzeitversicherungen, die pro Tag oder gar pro Flug abgeschlossen werden können, erfüllen nicht das österreichische Luftfahrtgesetz und reichen gegenüber der Austro Control nicht aus.“
Rechtsgutachten, die auch eine Drohnenversicherung des Aeroclub betreffen
Ob man als Vereinsmitglied seine Drohnen über den Aeroclub versichern kann, können Interessierte auch anhand mehrerer rechtlicher Begutachtungen in Österreich überprüfen. Diese Rechtsgutachten stammen aus den Bereichen
FAQs und weitere Erfahrungen zur Aeroclub Drohnenversicherung
Fragen, Antworten und weitere Erfahrungen mit der Drohnenversicherung des Aeroclub findest Du in der folgenden Sammlung. Hier noch zusätzliche Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen.
Kann ich meine Drohne über den Aeroclub versichern?
Stand 2024: die Drohnenversicherung über den Aeroclub beinhaltet keine Gerätedaten des UAS. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KSV) und Wirtschaftskammer Österreich (WKO) müssen aber zwingend die Gerätedaten der Drohne in der Versicherungspolizze stehen: Modell, Gewicht (MTOM) und Drohnen Seriennummer. Drohnen Betreiber haften selbst die Registrierung mit einer nicht den Luftfahrtgesetz entsprechenden Drohnenversicherung. Hier die gesammelten Gutachten zur Drohnenversichetrung für Österreich.
Erfasst die Aeroclub Versicherung die Seriennummer der Drohne?
Stand 2024: In den bisherigen Drohnen versicherungsbestätigungen Aeroclub stehen keine individuellen Gerätedaten der Drohne. Somit sind in der Drohnenversicherung des Aeroclub nicht die einzelnen UAS mit Seriennummer identifiziert. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und ÖAMTC muss in der gesetzlichen Pflichtversicherung für UAS aber unbedingt auch die Seriennummer der Drohne dokumentiert sein. Ansonsten wird das im Luftfahrtgesetz (LFG) verankerte “ direkte Klagerecht “ und damit auch der erhöhte Geschädigtenschutz untergraben. Die Wirtschaftskammer merkt an, dass man ja auch nicht alle seine Autos, Mopeds und Motorräder pauschal ohne Gerätedaten versichern kann. Hier die gesammelten Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
Entspricht die Aeroclub Sammel Versicherung für Drohnen dem Luftfahrtgesetz?
Die Drohnenversicherung des Aeroclub ist als Sammelpolizze für fremde Rechnung konzipiert. In dieser sind die einzelnen Vereinsmitglieder nur mit-versichert und damit nicht selbst Inhaber der eigentlichen Versicherungspolizze. Inhaber der Versicherungspolizze ist nur der Verein und damit der Aeroclub (ÖAeC). Laut KFV, WKO, ÖAMTC und anderen Experten muss aber der registrierte Drohnenbetreiber mit dem Versicherungsnehmer übereinstimmen. Laut den Experten ist ansonsten gesetzlich nicht gesichert, dass das bloß mitversicherte Vereinsmitglied etwa von einer Kündigung der Versicherung (zB durch Nicht-Zahlung der Prämie) erfährt. Die Wirtschaftskammer fasst zusammen: „Der jeweilige Drohnen-Betreiber und der Versicherungsnehmer müssen identisch sein. Sammelpolizzen für Mitglieder von Modellflug-Clubs entsprechen nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung für Drohnen.“ Bestätigt wird dieses Fazit auch durch das führende Versicherungs-Fachjornal in Österreich, Asscompact. Hier mehr zum Thema Drohne versichern im Modellflug-Club.
Video: Sammel Versicherungen von Vereinen für Drohnen – ein versicherungsaufsichtsrechtliches Problem?
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr Informationen
Joachim J. Janezic, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht: Sammelpolizzen für Drohnen: „Eine versicherungsaufsichtsrechtliches Bombe!“
Rabatt bei Drohnenversicherung für ÖAMTC Mitglieder
Ganz ähnlich sieht es mit Erfahrungen betreffend die ÖAMTC Drohnenversicherung aus. Schließlich bedient sich der ÖAMTC hier der Drohnen Experten vom AIR&more Team aus Tirol, um seinen Mitgliedern die besten Deckungsbausteine der Drohnenversicherung zum besten Preis zu bieten.
Dabei bekommen ÖAMTC Mitglieder ab der € 3 Mio. Deckung sogar noch zusätzliche 10 % Rabatt und einen 20 Euro Gutschein für ein Original ÖAMTC Drohnentraining.
Die Drohnen Versicherung des ÖAMTC wird über den ÖAMTC Partner AIR&More abgewickelt. Die Drohnen Haftpflichtversicherung ist eine Luftfahrthaftpflichtversicherung und für alle Kamera Drohnen und Drohnen ab 250g verpflichtend. AIR&More bietet auch Kasko Versicherungen und Rechtsschutzversicherungen für Drohnen Betreiber an.
Drohnen Führerschein
Der ÖAMTC selbst bietet keinen Drohnen Führerschein an. Den Drohnenführerschein für die Kategorie A1/A3 kann man online bei Austro Control machen – kostenlos! Der A2 Drohenführerschein wird in einer Präsenzprüfung ebenfalls von der Austro Control abgenommen.
In der ÖAMTC Drohnen App findest du wichtige Informationen zu Flugverbotszonen und Flugpätzen.
Gutschein für Drohnenkurs
Für ÖAMTC Mitglieder gibt es – bei Abschluss einer Drohnen Versicherung – einen 20,- Gutschein für ein Drohnen Flugsicherheitstraining in einem der ÖAMTC Fahrtechnik Zentren in Österreich.
Wie schon in denDrohnen Versicherung FAQsausgeführt, harmonisiert zwar dieEU Drohnenverordnungdas Fliegen mitUASin der EU. DieGesetzgebung bezüglich Drohnen Versicherungen bleibt aber weiterhin in nationalen Händen. Sprich, die neuenDrohnen Kategorien, dieCE-Klassen-Kennzeichnungsowie dieDrohnen Registrierungund derDrohnenführerscheingelten erfahrungsgemäß in allen EU Staaten –wie man aber Drohnen genau versichern muss, das bestimmt wiederum jeder einzelne EU-Staat selbst. Genau hier gibt es allerdings beträchtliche Unterschiede. Dabei bestehtin Österreich eine streng gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen. Somit muss das konkret eingesetzte UAS eindeutig erfasst sein – typischerweise über Hersteller, Modell und Seriennummer direkt in der Polizze oder in einem Anhang / einer Flottenliste. Deshalb fragen ÖsterreichischeDrohnenversicherungen immer auch das Modell, die Seriennummer und das Abfluggewicht der Drohne ab. Die Registrierung ist betreiberbezogen; beim konkreten Betrieb muss der Versicherungsnachweis aber dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein.
Grenzüberschreitende Drohnenversicherungen aus dem Ausland: Österreichische Anforderungen genau prüfen
Auch bei Drohnenversicherungen aus dem Ausland ist entscheidend, ob die konkrete Polizze den österreichischen Anforderungen tatsächlich entspricht. Problematisch sind vor allem Angebote, bei denen nicht nachvollziehbar erklärt wird, warum das Produkt für den Zielmarkt Österreich in genau dieser Form geeignet sein soll oder wie der Versicherungsnachweis beim konkreten Betrieb dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zugeordnet werden kann. Gerade bei grenzüberschreitenden Angeboten sollten Drohnenbetreiber:innen daher vor einem Abschluss besonders genau prüfen, ob Gerätedaten der Drohne, Polizzennummer und vorzeigbarer Versicherungsnachweis für Österreich nachvollziehbar bereitgestellt werden. Drohnenbetreiber tragen selbst die Verantwortung dafür, dass die bei der Registrierung angegebene Polizze den österreichischen Anforderungen tatsächlich entspricht.
Fazit: Entscheidend ist nicht, wie ein Angebot beworben wird, sondern ob die konkrete Polizze für den Zielmarkt Österreich nachvollziehbar passt.
Drohnenversicherungen aus dem Ausland und grenzüberschreitende Angebote: Zielmarkt Österreich schriftlich prüfen
Bei Drohnenversicherungen aus dem Ausland reicht es nicht, dass ein Tarif „auch für Österreich“ oder „EU-weit“ beworben wird. Entscheidend ist, ob der Anbieter oder Vermittler nachvollziehbar erklären kann, warum das Produkt für den Zielmarkt Österreich in genau dieser Form vertrieben wird. In Österreich muss der Versicherungsnachweis beim konkreten Betrieb dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Praktisch heißt das: Hersteller, Modell und Seriennummer müssen direkt in der Polizze oder in einem Anhang / einer Flottenliste eindeutig erfasst sein.
Austro Control / Dronespace bringt den Kern der Auslandsfrage sehr knapp auf den Punkt: „Die Versicherungsbestimmungen finden sich in nationalen Vorschriften.“ Wer ein UAS in einem bestimmten Staat betreiben will, muss daher die dort geltenden Versicherungsbestimmungen prüfen. Für Österreich stellt Dronespace zusätzlich klar, dass für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge dieselben versicherungsrechtlichen Vorschriften wie für bemannte Luftfahrzeuge gelten und dass die Versicherung den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entsprechen muss. Auf der Registrierungsseite wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versicherung für den Betrieb in anderen EU-Ländern eventuell andere Voraussetzungen erfüllen muss.
Nach den Regeln zu Product Oversight & Governance (IDD/POG) müssen Versicherungsprodukte vor dem Vertrieb einen Produktfreigabeprozess mit identifiziertem Zielmarkt durchlaufen und laufend überwacht werden. Hersteller müssen dafür geeignete Informationen zum Zielmarkt bereitstellen; Distributoren müssen diese Informationen einholen und verstehen. Mehr dazu findest Du im Faktencheck zur gerätebezogenen Drohnenversicherung in Österreich sowie in unserem Gutachten-Hub mit Zielmarkt-Monitoring für Österreich.
Für Drohnenbetreiber:innen heißt das praktisch:
Lass Dir vor dem Abschluss zumindest schriftlich bestätigen,
dass der Zielmarkt Österreich umfasst,
dass Deine konkret bezeichneten UAS vom Versicherungsschutz erfasst sind,
dass eine echte Polizzennummer und ein vorzeigbarer Versicherungsnachweis für Registrierung und Kontrollen im Betrieb bereitgestellt werden können.
Das ist nicht nur eine Frage der Produktbeschreibung, sondern auch der praktischen Vorzeigbarkeit im Betrieb. § 24j Abs. 4 LFG verlangt, dass der Betreiber einer Drohne oder der verantwortliche Pilot (= Fernpilot) den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung zusammen mit der Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb mitführen und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorlegen können. Kann ein Anbieter dafür keinen nachvollziehbaren, vorzeigbaren Nachweis bereitstellen, ist das ein weiteres Warnsignal.
Merksatz: Kann oder will ein Anbieter von Drohnenversicherungen aus dem Ausland diese Punkte nicht nachvollziehbar schriftlich erklären, ist das ein starkes Warnsignal für Zielmarktpassung, Produktprüfung und Produktinformation. Das ist noch nicht automatisch der Beweis einer Rechtsverletzung, sollte aber vor einem Abschluss sehr ernst genommen werden.
Viele Drohnen Betreiber Österreichs haben bereits guteErfahrungen mit der Drohnenversicherung der R+Vgemacht. Die R+V gehört zur FinanzGruppe Volksbanken und Raiffeisenbanken und geht ursprünglich auf die Genossenschaftsbewegung zurück. Die R+V verfügt auch über eineeigene Niederlassung in Österreich, die wiederum Teil des R+V Konzerns ist. Zu den besonderen Merkmalen der R+V gehören inbesondere diesehr guten Ratings von Fitch und Standard & Poor’s mit jeweils AA(„sehr stark“).
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Eine angebotene Haftpflichtversicherung dient ausschließlich privaten Zwecken, während die kommerzielle Haftpflichtversicherung nur für gewerbliche Verwendung von Drohnen gedacht ist. Drohnen benötigen stets eine eigene Haftpflichtversicherung und sind in Haushalts- oder privaten Haftpflichtversicherung nicht inkludiert.
Drohnenversicherung: Die Allianz Drohnen Haftpflicht
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Private vs gewerbliche Drohnenversicherung
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Drohnen Kasko Versicherung der Allianz
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Rechtsschutz Drohnenversicherung bei der Allianz?
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Als Versicherungsmakler möchte ich Ihnen gerne die Vorteile einer Drohnenversicherung bei Allianz näherbringen. In einer Welt, die zunehmend von Drohnentechnologie geprägt ist, ist es unerlässlich, sich gegen potenzielle Risiken abzusichern.
Die Allianz Drohnenversicherung bietet umfassenden Schutz für Drohnenbesitzer. Egal, ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen, unsere Policen bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Mit unserer Haftpflichtdeckung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Dritten geschützt. Ob es sich um Sachschäden oder Personenschäden handelt, die durch Ihre Drohne verursacht wurden, die Allianz steht Ihnen zur Seite, um die entstandenen Kosten zu decken.
Darüber hinaus bieten wir auch eine Deckung für Schäden an Ihrer eigenen Drohne. Von kleinen Reparaturen bis hin zum Ersatz bei Totalverlust – mit unserer Drohnenversicherung können Sie beruhigt fliegen, ohne sich Sorgen um unvorhergesehene Ereignisse machen zu müssen.
Unsere Versicherungspakete sind flexibel und können an die spezifischen Anforderungen Ihres Drohnenbetriebs angepasst werden. Ob Sie professionelle Luftaufnahmen machen, Inspektionen durchführen oder einfach nur Ihre Drohne als Hobby nutzen, wir haben die richtige Versicherungslösung für Sie.
Als Ihr persönlicher Versicherungsmakler stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Auswahl des optimalen Versicherungsschutzes für Ihre Drohne zu helfen. Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über die Allianz Drohnenversicherung zu erfahren und Ihre Drohne mit Vertrauen zu fliegen.
Hier folgen Informationen zur Drohnenversicherung der Helvetia. Die Helvetia Versicherung hat Ihren Sitz für Österreich unter dieser Adresse: Hoher Markt 10-11, A-1010 Wien. Sie bezeichnet sich selbst als „Ihre Schweizer Versicherung“. Dabei wollen wir hier besprechen, wie die Helvetia Drohnenversicherung in Sachen Haftpflicht, Drohnenkasko und Multicopter Rechtsschutz abschneidet.
Erstveröffentlicht: 26.01.2022 | Umfassend aktualisiert: 06.08.2026 | Fachlich geprüft durch AIR&MORE OG, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Update 2026: UNIQA bietet in Österreich wieder eine Drohnen-Haftpflichtversicherung an. Das Produkt ist derzeit anfragepflichtig und wird nach persönlicher Beratung beziehungsweise individueller Prüfung angeboten. Veröffentlicht sind 1 Mio. Euro Versicherungssumme für die private Haltung und Verwendung von Drohnen der Klassen C0 bis C2 in der Kategorie „Open“ mit Geltungsbereich Österreich.
Auf dieser Seite findest Du den aktuellen Stand zur UNIQA Drohnenversicherung in Österreich: Leistungen, Kosten, Ausschlüsse, Anfrageprozess, Produktinformationsblatt und die Vorteile einer gerätedokumentierten Drohnen-Haftpflichtversicherung mit Hersteller, Modell und Seriennummer.
Das Produkt-Informationsblatt zur UAS Versicherung der Uniqa haben wir hier für euch hinterlegt:
Erstveröffentlicht: 14.06.2021 | Umfassend aktualisiert: 06.08.2026 | Fachlich geprüft durch AIR&MORE OG, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Update 2026: Die Wiener Städtische bietet ihre Drohnen-Luftfahrt-Haftpflichtversicherung aktuell weiterhin an. Für Flugmodelle und Drohnen der Betriebskategorie „Open“ steht ein Online-Drohnencheck mit anschließender Berechnung und Antragstellung zur Verfügung. Die Meldungen über einen möglichen Rückzug aus dem Drohnengeschäft stammen aus dem Jahr 2021 und werden weiter unten nur noch historisch dokumentiert.
Auf dieser Seite findest Du die aktuell verfügbaren Informationen zur Drohnenversicherung der Wiener Städtischen in Österreich: Preise, Versicherungssummen, versicherte Schäden, Geltungsbereich, Anzahl der versicherbaren Drohnen, wichtige Einschränkungen und eine sachliche Makler-Einordnung im Vergleich zu anderen Drohnenversicherungen.
Wiener Städtische Drohnenversicherung: aktueller Stand 2026
Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group bietet in Österreich eine eigenständige Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge an. Für Risiken der Betriebskategorie „Open“ kann der Versicherungsschutz über den Online-Drohnencheck berechnet und beantragt werden. Für andere Betriebskategorien sowie für Drohnen über 25 kg ist eine individuelle Angebotsprüfung erforderlich.
Flugmodelle ohne Sensor oder Kamera
bis maximal 25 kg
beliebig viele Flugmodelle versicherbar
Versicherungssumme bis 1,5 Mio. Euro
Personen-, Sach- und daraus abgeleitete Vermögensschäden
Drohnen mit Sensor oder Kamera
im Online-Antrag eine Drohne
wahlweise 1,5 oder 3 Mio. Euro Versicherungssumme
weitere Drohnen nur nach individueller Anfrage
Gerätedaten wie Hersteller, Modell und Seriennummer werden erfasst
Wichtig: Der veröffentlichte Online-Tarif richtet sich an Risiken der Kategorie „Open“. Ob ein konkreter Einsatz versicherbar ist, hängt von der Drohne, der Nutzung, der Betriebskategorie und den Angaben im Antrag ab. Maßgeblich sind immer das individuelle Angebot, die Polizze und die Versicherungsbedingungen.
Versicherungspflicht und Registrierung in Österreich
In der Betriebskategorie „Open“ müssen sich UAS-Betreiber insbesondere dann registrieren, wenn sie eine Drohne mit einer maximalen Abflugmasse von 250 g oder mehr betreiben, wenn die Drohne bei einem Aufprall mehr als 80 Joule auf einen Menschen übertragen kann oder wenn sie mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist und nicht als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie gilt.
Für den Betrieb in Österreich ist zusätzlich der nach dem Luftfahrtgesetz erforderliche Haftpflichtschutz zu beachten. Für registrierungs- und versicherungspflichtige UAS ist bei der Registrierung die Polizzennummer einer geeigneten Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anzugeben. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) je betriebenem UAS.
Produktmerkmal der Wiener Städtischen: Bei Kamera- und Sensordrohnen werden konkrete Gerätedaten wie Hersteller, Modell und Seriennummer erfasst. Entscheidend ist stets, ob der konkrete Vertrag nach der jeweils geltenden Rechtslage, dem Antrag, der Polizze und den Versicherungsbedingungen ausreichenden Schutz bietet.
Was kostet die Wiener Städtische Drohnenversicherung?
Die Prämie hängt insbesondere von der Drohnenklasse, der privaten oder gewerblichen Nutzung, der gewählten Versicherungssumme und zusätzlichen Bausteinen ab. AIR&MORE hat die folgenden Beispielprämien zuletzt am 13.04.2026 im Online-Antrag der Wiener Städtischen abgefragt.
Drohnenklasse
Nutzung
Basis: 1,5 Mio. €
Aufpreis auf 3 Mio. €
Wettbewerbe Europa außerhalb Österreichs
Gesamt mit beiden Optionen
C0 / C1
privat
79,50 €
18,25 €
18,25 €
116,00 €
C0 / C1
gewerblich
114,50 €
25,75 €
25,75 €
166,00 €
C2
privat
85,50 €
26,03 €
18,63 €
130,16 €
C2
gewerblich
125,50 €
38,25 €
27,50 €
191,25 €
Beispielhafte Jahresprämien laut AIR&MORE-Rechnerabfrage vom 13.04.2026.
Berechnungsbasis: C0/C1-Beispiel mit 249 g und C2-Beispiel mit 900 g; jeweils Kamera/Sensor und C-Kennzeichnung. Die Werte sind dokumentierte Beispielberechnungen und keine dauerhaft garantierte Tarifliste. Vor einem Abschluss gilt ausschließlich die im aktuellen Rechner beziehungsweise Angebot ausgewiesene Prämie.
Niedrigster dokumentierter Beispielwert: Für den privaten C0/C1-Beispielfall lag die Basisprämie bei 79,50 Euro jährlich. Ob derselbe Betrag für Deinen konkreten Fall gilt, kann erst der aktuelle Online-Drohnencheck zeigen.
Leistungen der Drohnenversicherung der Wiener Städtischen
Versicherungsart
Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen und Flugmodelle
Versicherte Schäden
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden entstehen
Versicherungssumme
Flugmodelle ohne Sensor/Kamera: 1,5 Mio. Euro; Drohnen mit Sensor/Kamera: wahlweise 1,5 oder 3 Mio. Euro
Flugmodelle ohne Sensor/Kamera: unbegrenzte Anzahl; Drohnen mit Sensor/Kamera: eine Drohne im Online-Antrag, weitere nach individueller Anfrage
Örtlicher Geltungsbereich
Europa im geografischen Sinn, außereuropäische Mittelmeer-Anrainerstaaten, Kanarische Inseln, Madeira und Azoren
Private und gewerbliche Nutzung
Die Tarifierung unterscheidet zwischen privater und gewerblicher Nutzung; die konkrete Annahme ergibt sich aus dem Online-Drohnencheck beziehungsweise dem individuellen Angebot
Wettbewerbe
Wettbewerbe in Österreich sind laut FAQ automatisch mitversichert; Wettbewerbe, Schauvorstellungen sowie Akrobatik-, Kunst- und Rekordflüge im europäischen Ausland können gegen Mehrprämie eingeschlossen werden
Gerätedokumentation
Bei Sensor- und Kameradrohnen werden spezifische Gerätedaten wie Hersteller, Modellbezeichnung und Seriennummer erfasst
Beginn des Versicherungsschutzes
Der genaue Beginn ergibt sich aus Antrag, Annahme, Polizze beziehungsweise Versicherungsbestätigung und dem vereinbarten Versicherungsbeginn
Veröffentlichte Produktmerkmale im Überblick.
Wichtige Einschränkungen und offene Punkte
Privatsphäre und Datenschutz: Schäden aus Verletzungen des Datenschutzes oder sonstiger Persönlichkeitsrechte sind laut aktueller FAQ nicht versichert.
Reine Vermögensschäden: Die veröffentlichten Unterlagen nennen Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Eine eigenständige Deckung reiner Vermögens- oder Ausfallschäden ist in der veröffentlichten Übersicht nicht ausgewiesen.
Maximale Versicherungssumme: Für Kamera- und Sensordrohnen werden im veröffentlichten Online-Produkt 1,5 oder 3 Mio. Euro angeboten.
Mehrere Sensordrohnen: Online kann eine Sensor- oder Kameradrohne beantragt werden. Weitere Drohnen erfordern eine individuelle Angebotsanfrage.
Betriebskategorie: Der direkte Online-Abschluss ist für „Open“ vorgesehen. „Specific“, „Certified“ und Drohnen über 25 kg werden individuell geprüft.
Kein Versicherungsschutz allein durch das Absenden: Maßgeblich sind die Annahme durch den Versicherer, die Polizze beziehungsweise Versicherungsbestätigung und der vereinbarte Beginn.
Selbstbehalt und weitere Vertragsdetails: Diese Punkte sind in der öffentlich verfügbaren Deckungsübersicht nicht abschließend dargestellt und müssen im konkreten Angebot, Antrag und Bedingungswerk geprüft werden.
Das von AIR&MORE bereitgestellte Flugblatt zur Drohnen Versicherung der Wiener Städtischen ist eine kurze Deckungsübersicht mit Stand 09/2023. Es ist kein Angebot und kein vollständiges Produktinformationsblatt. Für den Vertragsinhalt sind ausschließlich Antrag, Polizze und Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Für wen kann die Wiener Städtische Drohnenversicherung geeignet sein?
Das Produkt kann gut passen, wenn …
Du eine einzelne Kamera- oder Sensordrohne in der Kategorie „Open“ betreibst,
eine Versicherungssumme von 1,5 oder 3 Mio. Euro Deinem Bedarf entspricht,
Deine Einsätze im veröffentlichten europäischen Geltungsbereich stattfinden,
Du Wert auf eine gerätedokumentierte Polizze legst und
Du keinen besonderen Schutz für Privatsphärenverletzungen oder reine Vermögensschäden benötigst.
Ein breiterer Vergleich ist besonders sinnvoll, wenn …
Du mehr als eine Kamera- oder Sensordrohne versichern möchtest,
Du eine Versicherungssumme über 3 Mio. Euro wünschst,
reine Vermögens- oder Ausfallschäden wichtig sind,
Du Schutz bei unbeabsichtigten Privatsphärenverletzungen benötigst oder
Dein Einsatz nicht in den standardisierten Online-Zielmarkt fällt.
Wiener Städtische oder R+V: sachliche Makler-Einordnung
Die Wiener Städtische ist eine ernst zu nehmende österreichische Lösung für Drohnen und Flugmodelle. Für bestimmte Kundenanforderungen bietet die R+V Drohnenversicherung jedoch einen breiteren veröffentlichten Leistungsrahmen. Die folgende Übersicht ersetzt keinen individuellen Bedingungsvergleich.
Merkmal
Wiener Städtische
R+V Österreich
Versicherungssummen
1,5 oder 3 Mio. Euro bei Kamera- und Sensordrohnen
je nach Tarif 1, 3, 5 oder 10 Mio. Euro
Reine Vermögens- und Ausfallschäden
in der veröffentlichten Übersicht nicht als eigenständige Deckung ausgewiesen
bis 1 Mio. Euro veröffentlicht
Privatsphärenverletzungen
laut FAQ nicht versichert
Pilot Privacy Shield in den dafür vorgesehenen Tarifen
AIR&MORE Makler-Fazit: Für eine einzelne Drohne in der offenen Kategorie und einen Deckungsbedarf bis 3 Mio. Euro kann die Wiener Städtische eine passende Lösung sein. Wer höhere Versicherungssummen, eine ausdrücklich ausgewiesene Deckung reiner Vermögens- und Ausfallschäden oder einen Schutz bei Privatsphärenverletzungen benötigt, sollte insbesondere die R+V in den Vergleich einbeziehen. Welche Lösung am besten passt, hängt immer vom konkreten Drohnenbetrieb und den gewünschten Leistungen ab.
Historischer Rückblick: Was war 2021 mit der Drohnenversicherung der Wiener Städtischen?
Der ursprüngliche Beitrag entstand am 14.06.2021. Damals wurde auf einer Webseite der Wiener Städtischen ein Rückzug aus dem Luftfahrt-Segment angekündigt. AIR&MORE berichtete deshalb zunächst darüber, dass auch Drohnen-Haftpflichtverträge betroffen sein könnten.
Am 14.07.2021 ergänzte AIR&MORE nach einer telefonischen Auskunft, dass die Drohnenversicherung vorerst doch „bis auf Widerruf“ weitergeführt werde. Die damals veröffentlichten Hinweise zu möglichen Stornos und Ersatzverträgen bezogen sich ausschließlich auf diese besondere Situation im Jahr 2021.
Heute gilt: Die Wiener Städtische bietet die Drohnenversicherung aktuell aktiv an und stellt einen Online-Drohnencheck bereit. Die alten Aussagen über eine generelle Beendigung des Produkts sind daher nicht mehr aktuell.
Auch die im alten Beitrag genannten Jahresprämien von 82,45 Euro für private beziehungsweise 119,00 Euro für gewerbliche Risiken waren historische Werte aus 2021. Für aktuelle Preisbeispiele gilt die Tabelle im oberen Teil dieser Seite.
Häufige Fragen zur Drohnenversicherung der Wiener Städtischen
Gibt es die Wiener Städtische Drohnenversicherung noch?
Ja. Die Wiener Städtische bietet das Produkt aktuell an. Für Flugmodelle und Drohnen der Betriebskategorie „Open“ steht ein Online-Drohnencheck mit Berechnung und Antragstellung zur Verfügung.
Wie hoch ist die Mindestprämie?
Im von AIR&MORE am 13.04.2026 abgefragten privaten C0/C1-Beispielfall betrug die Basisprämie 79,50 Euro pro Jahr bei 1,5 Mio. Euro Versicherungssumme. Die tatsächliche Prämie hängt vom konkreten Risiko und der aktuellen Berechnung ab.
Versichert die Wiener Städtische private und gewerbliche Drohnen?
Der Rechner unterscheidet zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Ob ein konkreter gewerblicher Einsatz im standardisierten Produkt angenommen wird, ergibt sich aus dem Drohnencheck und dem individuellen Angebot.
Kann ich mehrere Drohnen versichern?
Bei Flugmodellen ohne Sensor oder Kamera können beliebig viele Flugmodelle versichert werden. Im Online-Antrag für Sensor- und Kameradrohnen kann eine Drohne erfasst werden. Weitere Drohnen können nach individueller Anfrage in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden.
Welche Versicherungssummen sind möglich?
Für Flugmodelle ohne Sensor oder Kamera veröffentlicht die Wiener Städtische 1,5 Mio. Euro. Für Kamera- und Sensordrohnen sind wahlweise 1,5 oder 3 Mio. Euro vorgesehen.
Sind Schäden aus Privatsphären- oder Datenschutzverletzungen versichert?
Nein. Die offizielle FAQ weist darauf hin, dass aus Verletzungen des Datenschutzes oder sonstiger Persönlichkeitsrechte kein Versicherungsschutz besteht.
Ist eine Drohne bereits in der Haushaltsversicherung mitversichert?
Bestimmte sehr kleine Fluggeräte können im Rahmen einer Privathaftpflicht erfasst sein. Sobald für den konkreten Betrieb jedoch eine besondere Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich ist, reicht eine gewöhnliche Haushalts- oder Privathaftpflichtdeckung nicht aus. Der Einzelfall sollte vor dem Betrieb geprüft werden.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nicht allein mit dem Absenden des Antrags. Maßgeblich sind die Prüfung und Annahme durch den Versicherer, der Zugang der Polizze beziehungsweise Versicherungsbestätigung und der vereinbarte Versicherungsbeginn.
Was gilt für „Specific“, „Certified“ oder Drohnen über 25 kg?
Diese Risiken werden nicht über den standardisierten Online-Abschluss abgewickelt. Dafür ist eine individuelle Angebotsanfrage und Risikoprüfung erforderlich.
Wann ist ein Vergleich mit R+V besonders sinnvoll?
Ein Vergleich ist insbesondere sinnvoll, wenn Du mehr als 3 Mio. Euro Versicherungssumme, eine ausdrücklich ausgewiesene Deckung reiner Vermögens- und Ausfallschäden oder einen Schutz bei unbeabsichtigten Privatsphärenverletzungen wünschst.
Recherche- und Aktualisierungsstand
Die Produktmerkmale wurden anhand der offiziellen Produktseite, der offiziellen FAQ, des Online-Drohnenchecks und der Deckungsübersicht der Wiener Städtischen geprüft. Die Registrierungskriterien wurden mit den geltenden EU-Vorgaben und den Informationen der Austro Control abgeglichen. Die genannten Beispielprämien beruhen auf einer von AIR&MORE dokumentierten Rechnerabfrage vom 13.04.2026. Die R+V-Merkmale stammen aus der aktuellen R+V-Produktdarstellung. Letzte redaktionelle Gesamtprüfung: 06.08.2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Markt- und Produktinformation von AIR&MORE OG und kein verbindliches Angebot. Tarife und Bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt des Antrags gültigen Produktunterlagen, der Antrag, die Polizze und die Versicherungsbedingungen. Eine persönliche Empfehlung setzt die Ermittlung Deiner konkreten Wünsche und Bedürfnisse voraus.
Hier folgen Informationen zur Drohnenversicherung der Helvetia. Die Helvetia Versicherung hat Ihren Sitz für Österreich unter dieser Adresse: Hoher Markt 10-11, A-1010 Wien. Sie bezeichnet sich selbst als „Ihre Schweizer Versicherung“. Dabei wollen wir hier besprechen, wie die Helvetia Drohnenversicherung in Sachen Haftpflicht, Drohnenkasko und Multicopter Rechtsschutz abschneidet.
Warum man eine „echte“ Drohnenversicherung braucht!
Bevor wir uns über die Drohnenversicherung der Helvetia unterhalten, hier vorab noch ein wichtiger Hinweis:
Seit Start der EU Drohnenverordnung per 2021 gelten Kameradrohnen als UAS. UAS ist die Abkürzung für Unmanned Aircraft System, also für unbemanntes Luftfahrzeugsystem. Betreiber von Drohnen (UAS Operator) müssen sich in der Drohnen OPEN Kategorie behördlich registrieren. Vereinfacht spricht man dabei auch von der sogenannten Drohnen Registrierung. Im Zuge dieser Registrierung muss man aber bereits die Polizzennummer seiner Drohnenversicherung angeben. Diese muss laut Austro Control eine Versicherung sein, die „dem Luftfahrtgesetz entspricht“ (Austro Control, 2021). Ob man nun aber auch wirklich eine Polizze einer „echten“ Drohnen Haftpflichtversicherung hat, die auch wirklich „dem Luftfahrtgesetz entspricht“ – das muss jeder Drohnen Betreiber (UAS Operator) selbst überprüfen! Wer als Konsument hier etwas verwechselt oder in gutem Glauben eine (dem österreichischen Luftfahrtgesetz nicht entsprechende) Drohnenversicherung aus dem Ausland importiert, haftet selbst dafür. Im konkreten Schadensfall kann eine versehentliche Fehlversicherung auch die finanzielle Existenz bedrohen!
Helvetia Drohnenversicherung Österreich: aktuelle Tarife und Leistungen 2026
Stand: 6. August 2026
Helvetia bietet in Österreich eine eigenständige Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für privat genutzte Drohnen und Flugmodelle an. Der veröffentlichte Standardtarif gilt für Einsätze in der offenen Kategorie, bei direkter Sichtverbindung und bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 5 kg.
Die aktuellen Tarife sind auf offiziellen Helvetia-Seiten seit spätestens August 2025 dokumentiert. Die Jahresprämie richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme und der Gewichtsklasse der konkret versicherten Drohne.
Was kostet die Helvetia Drohnenversicherung?
Für Personen- und Sachschäden stehen Versicherungssummen von 1,5 Mio., 3 Mio. oder 5 Mio. Euro zur Auswahl.
1,5 Mio. Euro Versicherungssumme
Klasse C0 unter 250 g: 42 Euro jährlich
Klasse C1 unter 900 g: 62 Euro jährlich
Klasse C2 bis 2 kg: 80 Euro jährlich
Klasse C2/C3 bis 5 kg: 97 Euro jährlich
3 Mio. Euro Versicherungssumme
Klasse C0 unter 250 g: 57 Euro jährlich
Klasse C1 unter 900 g: 84 Euro jährlich
Klasse C2 bis 2 kg: 108 Euro jährlich
Klasse C2/C3 bis 5 kg: 131 Euro jährlich
5 Mio. Euro Versicherungssumme
Klasse C0 unter 250 g: 63 Euro jährlich
Klasse C1 unter 900 g: 93 Euro jährlich
Klasse C2 bis 2 kg: 120 Euro jährlich
Klasse C2/C3 bis 5 kg: 146 Euro jährlich
Die angeführten Jahresprämien enthalten laut Antrag die österreichische Versicherungssteuer. Die Bezeichnungen der Gewichtsklassen wurden direkt aus dem aktuellen Helvetia-Antrag übernommen.
Mehrere Drohnen bei Helvetia versichern
Mehrere Fluggeräte können in einer gemeinsamen Polizze erfasst werden. Jede Drohne muss jedoch mit Herstellerbezeichnung, CE-Klasse, Seriennummer und Abfluggewicht dokumentiert und einer eigenen Prämienstufe zugeordnet werden.
Die Einzelprämien werden zunächst zusammengerechnet. Anschließend sieht der Antrag folgende Flottennachlässe vor:
zwei Drohnen: 20 Prozent Nachlass
drei Drohnen: 30 Prozent Nachlass
ab vier Drohnen: 40 Prozent Nachlass
Für sämtliche versicherten Fluggeräte muss dieselbe Versicherungssumme gewählt werden.
Welche Schäden sind versichert?
Nach der aktuellen Produktdarstellung umfasst die Helvetia Drohnen-Haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden sowie daraus abgeleitete Vermögensschäden. Helvetia weist außerdem darauf hin, dass auch reine Vermögensschäden versichert sein können, insbesondere im Zusammenhang mit Foto- oder Filmaufnahmen.
Der örtliche Geltungsbereich umfasst laut Helvetia Europa im geografischen Sinn sowie die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Darüber hinaus nennt Helvetia Versicherungsschutz für Indoor-Flüge und Wettbewerbe. Der genaue Umfang und mögliche Entschädigungsgrenzen ergeben sich jedoch erst aus der Polizze und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen und Grenzen des Helvetia-Tarifs
Der veröffentlichte Helvetia-Standardtarif gilt ausschließlich für:
private Nutzung,
Drohnen und Flugmodelle in der offenen Kategorie,
direkte Sichtverbindung zur Drohne,
maximal 5 kg Abfluggewicht und
die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Betriebsvorschriften.
Für eine gewerbliche oder berufliche Drohnennutzung ist der veröffentlichte Privattarif nicht geeignet. Ob Helvetia für einen konkreten gewerblichen Einsatz eine individuelle Sonderlösung anbietet, muss gesondert angefragt werden.
Vertragsdauer und Kündigung
Der aktuelle Antrag sieht eine Vertragsdauer von zehn Jahren vor.
AIR&MORE Makler-Fazit zur Helvetia Drohnenversicherung
Die Helvetia Drohnenversicherung ist eine nachvollziehbare Lösung für private Betreiber, die eine oder mehrere Drohnen bis 5 kg ausschließlich in der offenen Kategorie und innerhalb direkter Sichtverbindung einsetzen. Positiv sind insbesondere die gerätebezogene Dokumentation, die drei wählbaren Versicherungssummen, die Nachlässe für mehrere Drohnen sowie der europäische Geltungsbereich.
Nicht jeder Drohnenbetreiber hat jedoch denselben Bedarf. Wer seine Drohne auch gewerblich nutzt, eine Versicherungssumme bis 10 Mio. Euro, einen ausdrücklich ausgewiesenen Schutz bei Verletzungen der Privatsphäre benötigt, sollte auch die R+V Drohnenversicherung in den Vergleich einbeziehen. R+V bietet Tarife für private und gewerbliche Nutzung, Versicherungssummen von 1 bis 10 Mio. Euro, den optionalen Pilot Privacy Shield und eine Laufzeit von 1 Jahr. Die Jahresprämien beginnen bei der R+V unter € 40.
Wer sich weiter informieren möchte oder bei der Helvetia seine Drohne versichern möchte, kann gerne unser Kontaktformular nutzen.
Drohnen Kasko Versicherung der Helvetia
Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Helvetia auch einen eigenen Drohnen Kasko Tarif anbieten würde. Bis dato konnten wir aber darüber nichts in Erfahrung bringen. Wir recherchieren aber weiter und bleiben diesbezüglich für Euch dran. Generell ist eine Drohnen Kaskoversicherung vor allem für Drohnen ab einem Neuanschaffungswert von EUR 1.000 aufwärts eine empfehlenswerte Angelegenheit. Denn nur eine spezielle Drohnen Kasko Versicherung deckt auch Eigenschäden an der Drohne selbst. Wobei hier angemerkt sei, das echte Drohnen Kaskoversicherungen auch die eigenen Bedienfehler in ihre Deckung explizit mit einschliessen. Und das ist wichtig, zumal es bei einem Drohnen Unfall oft strittig ist, ob nicht etwa doch eigenes Fehlverhalten dabei ursächlich war. Zudem kann man in Drohnen Kasko Versicherungen auch den Diebstahl aus dem verschlossenen KFZ mitversichern. Umso besser, schließlich können Drohne und Equipment in Summe gleich mal eine schöne Stange Geld kosten. Bis wir etwas von einer etwaigen Helvetia Drohnen Kasko Versicherung erfahren, findest Du hier schon mal die Drohnen Vollkaskoversicherung der Kravag.
Rechtsschutz Drohnenversicherung bei der Helvetia?
Stand Feber 2020: Ob die Helvetia nun eine Drohnen Rechtsschutzversicherung anbietet, klären wir für Euch ab. Bis dorthin findet Ihr hier schon mal die ARAG Drohnen Rechtsschutzversicherung.
Zum Weiterlesen …
Abseits der Helvetia Drohnenversicherung findest Du hier noch nützliche Links zum Weiterlesen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.