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Österreichische Wirtschaftskammer: „Drohnen: Potenziale für die Wirtschaft“, 02.10.2023
Großveranstaltung der WKO, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Video: Luftrechtsexperte RA Joachim J. Janezic, MEng, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht

Wirtschaftskammer: Drohnenversicherung in Österreich mit Seriennummer!

Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden, Aussendung vom 24. November 2024

Drohnenversicherung – Wichtige Infos der Wirtschaftskammer (WKO) für Drohnenpiloten in Österreich

Die österreichische Wirtschaftskammer fördert nicht nur den gewerblichen Betrieb von Drohnen in Österreich, sondern die WKO kümmert sich auch auch aktiv den sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahzeugen hierzulande. Zu diesem Zwecke macht die WKO laufend Aussendungen an ihre Mitglieder und veranstaltet sogar ganze Fachtagungen zum Thema Drohnen.

WKO Vortrag: Drohnen Versicherung muss gerätebezogen sein

So lud die österreichische Wirtschaftskammer anlässlich der großen Fachtagung zum Thema „Drohnen: Potenziale für die Wirtschaft“ am 02.10.2023 in Wien auch den renommierten Luftrechtsexperten RA Joachim J. Janezic, MEng ein. Joachim Janezic ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht und betonte in seinem Vortrag nochmals ausdrücklich, dass in Österreich eine gerätebezogene Drohnen Versicherung Pflicht ist. Lediglich Drohnen-Betreiber bezogene oder pilotenbezogene Versicherungen genügen laut RA Janezic nicht dem Pflichtversicherungswesen für Drohnen in Österreich!

Nebem dem oben zu sehenden Video des WKO Vortrags finden Interssierte hier die gesamte Präsentation des Luftrechtsexperten Joachim Janezic: https://www.wko.at/oe/oesterreich/janezic-awi-law-drohnen-2-10-2023.pdf

Wirtschaftskammer Salzburg: Drohnenversicherung immer mit Seriennummer

Die Wirtschaftskammer und deren Fachgruppe der Versicherungsmakler Salzburg machen deutlich: Wer in Österreich mit einer Drohne fliegt, muss nicht nur das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und Registrierungspflicht der Austro Control einhalten, sondern auch sicherstellen, dass die Drohne gesetzeskonform versichert ist.

Viele Drohnenbesitzer:innen wissen nicht, dass fast alle Drohnen – auch Dronhen unter 250 Gramm – versichert werden müssen und eine behördliche Registrierung für Drohnen Betreiber Pflicht ist, wenn das jeweilige unbemannte Luftfahrzeug-System (UAS) Bilder oder Videos aufnehmen kann. Für Kameradrohnen ab 250g Abfluggewicht (MTOM) ist außerdem ein Drohnenführerschein Pflicht.

Kernbotschaft der Wirtschaftskammer Salzburg: Versicherung muss gerätebezogen sein
Laut Luftfahrtgesetz ist jede:r Drohnenbetreiber:in persönlich verantwortlich, dass das Gerät ordnungsgemäß versichert ist. Eine gesetzeskonforme Drohnen-Haftpflichtversicherung muss zwingend Modell, Seriennummer und Gewicht der Drohne in der Polizze enthalten.

Rein personenbezogene Drohnenversicherungen ohne konkrete Gerätedaten sind nicht gesetzeskonform. Auch Kurzzeitversicherungen (pro Tag oder pro Flug) erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.

WKO Salzburg: Drohnen Versicherung gerätebezogen

Quelle Screenshots: www.die-salzburger-versicherungsmakler.at/drohnenversicherung, 13.08.2025, Hervorhebungen hinzugefügt.

Risiken für Drohnen Betreiber bei falscher Versicherung

Wer mit einer nicht gesetzeskonformen Drohnenversicherung fliegt, riskiert laut Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer Salzburg (WKS)

  • Geldstrafen bis zu 22.000 EUR
  • Keine Deckung im Schadensfall
  • Persönliche Haftung für Personen- und Sachschäden – bis hin zum finanziellen Ruin

Drohnen: Tipp der Wirtschaftskammer Salzburg

Prüfen Sie genau, ob Ihre Drohnenversicherung den österreichischen Vorschriften entspricht. Am sichersten ist die Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler, die auf Drohnenversicherung in Österreich spezialisiert sind.

Quelle: Wirtschaftskammer Salzburg – Drohnenversicherung

Wirtschaftskammer: Drohnenversicherung mit Seriennummer und 750.000 SZR gemäß Luftfahrtgesetz Österreich

Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden, Aussendung vom 24. November 2024

Aussendung der WKO Tirol: Fehler bei Drohnenversicherung, Registrierung und Führerschein vermeiden

Die Wirtschaftskammer Tirol betont in ihrer Aussendung vom 24. November 2024 an alle Versicherungsmakler: Wer eine Drohne betreibt, muss vor der Registrierung bei der Austro Control eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz abschließen.

Zentrale Vorgaben zur Drohnenversicherung laut WKO Tirol:

  • Mindestdeckungssumme: 750.000 SZR pro Drohne
  • Versicherung muss auf eine konkrete Drohne mit Modell, Gewicht und Seriennummer abgeschlossen werden.
  • Rein personenbezogene Versicherungen sind unzulässig und nicht gesetzeskonform.
  • Sammelpolizzen von Modellflug-Clubs erfüllen die Pflichtversicherung nicht.
  • Betreiber und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.
  • Die Versicherung muss Gefährdungshaftung inkludieren.
  • Private Haftpflichtversicherungen reichen nicht aus.
  • Haushaltsversicherungen reichen nicht aus.

Rechtsgutachten bestätigen Gerätebezug für Drohnenversicherung

Die Wirtschaftskammer Tirol nimmt als Quellen mehrere Gutachten (u.a. RA Joachim J. Janezic, KFV, Dr. Roland Weinrauch). Diese Stellen laut der Tiroler Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten klar:

  • Die Versicherungspflicht für Drohnen ist nach § 24j LFG gerätebezogen.
  • Ohne spezifische Gerätedaten ist im Schadensfall keine Deckungsüberprüfung vor Ort möglich.
  • Fehlende Gerätedaten untergraben den Geschädigtenschutz und das direkte Klagerecht nach § 166 LFG
  • Sammelpolizzen für Drohnen Betreiber verstoßen zusätzlich gegen Grundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Drohnenführerschein & Drohnen Registrierung in Österreich

Außerdem informiert die Tiroler Wirtschaftskammer zu den Themen Drohnenführerschein und zur verpflichtenden Registrierung für Drohnen Betreiber in Österreich.

  • Drohnenführerschein ist für Drohnen ab 250 g verpflichtend, kann online bei der Austro Control kostenlos absolviert werden.
  • Die Registrierungspflicht besteht für alle Betreiber von Drohnen mit Kamera – auch bei Drohnen unter 250 g.
  • Austro Control prüft die Versicherungsinhalte nicht – Verantwortung liegt beim Drohnen Betreiber.
Drohne-versichern-Modellflug-Club-Wirtschaftskammer

Fazit der WKO Tirol

Die Auswahl einer falschen Drohnen-Versicherung kann im Schadensfall existenzbedrohend sein. Nur eine korrekt abgeschlossene, gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bietet verlässlichen Schutz.

Quellenangaben

Quelle: Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden (Aussendung vom 24. November 2024).
Quelle Screenshots: https://www.wko.at/tirol/…, Stand 07.08.2025

Interessierte finden hier alle Quellen und Gutachten zum Thema Drohnen Versicherung in Österreich: https://drohnenversicherung.com/gutachten/

Drohnen Kategorien: Open, Specific, Certified (die Grafik stammt von unserem Partner, dem ÖAMTC)