Drohnenversicherung – Wichtige Infos der Wirtschaftskammer (WKO) für Drohnenpiloten in Österreich
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherkeit (KFV), Drohnen FAQ-Katalog (publiziert am 29. März 2023)
WKO Vortrag: Drohne Versicherung muss gerätebezogen sein
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherkeit (KFV), Drohnen FAQ-Katalog (publiziert am 29. März 2023)
Wirtschaftskammer Salzburg: Drohnenversicherung immer mit Seriennummer
Die Wirtschaftskammer und deren Fachgruppe der Versicherungsmakler Salzburg machen deutlich: Wer in Österreich mit einer Drohne fliegt, muss nicht nur das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und Registrierungspflicht der Austro Control einhalten, sondern auch sicherstellen, dass die Drohne gesetzeskonform versichert ist.
Viele Drohnenbesitzer:innen wissen nicht, dass fast alle Drohnen – auch Dronhen unter 250 Gramm – versichert und Drohnen Betreiber registriert werden müssen, wenn das jeweilige unbemannte Luftfahrzeug-System (UAS) Bilder oder Videos aufnehmen kann. Für Kameradrohnen ab 250g Abfluggewicht (MTOM) ist außerdem ein Drohnenführerschein Pflicht.
Kernbotschaft der Wirtschaftskammer Salzburg: Versicherung muss gerätebezogen sein
Laut Luftfahrtgesetz ist jede:r Drohnenbetreiber:in persönlich verantwortlich, dass das Gerät ordnungsgemäß versichert ist. Eine gesetzeskonforme Drohnen-Haftpflichtversicherung muss zwingend Modell, Seriennummer und Gewicht der Drohne in der Polizze enthalten.
Rein personenbezogene Drohnenversicherungen ohne konkrete Gerätedaten sind nicht gesetzeskonform. Auch Kurzzeitversicherungen (pro Tag oder pro Flug) erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Risiken für Drohnen Betreiber bei falscher Versicherung
Wer mit einer nicht gesetzeskonformen Drohnenversicherung fliegt, riskiert laut Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer Salzburg (WKS)
- Geldstrafen bis zu 22.000 EUR
- Keine Deckung im Schadensfall
- Persönliche Haftung für Personen- und Sachschäden – bis hin zum finanziellen Ruin
Drohnen: Tipp der Wirtschaftskammer Salzburg
Aussendung der WKO Tirol: Fehler bei Drohnenversicherung, Registrierung und Führerschein vermeiden
Die Wirtschaftskammer Tirol betont in ihrer Aussendung vom 24. November 2024 an alle Versicherungsmakler: Wer eine Drohne betreibt, muss vor der Registrierung bei der Austro Control eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz abschließen.
Zentrale Vorgaben zur Drohnenversicherung laut WKO Tirol:
- Mindestdeckungssumme: 750.000 SZR pro Drohne
- Versicherung muss auf eine konkrete Drohne mit Modell, Gewicht und Seriennummer abgeschlossen werden.
- Rein personenbezogene Versicherungen sind unzulässig und nicht gesetzeskonform.
- Sammelpolizzen von Modellflug-Clubs erfüllen die Pflichtversicherung nicht.
- Betreiber und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.
- Die Versicherung muss Gefährdungshaftung inkludieren.
- Private Haftpflichtversicherungen reichen nicht aus.
- Haushaltsversicherungen reichen nicht aus.
Rechtsgutachten bestätigen Gerätebezug für Drohnenversicherung
Die Wirtschaftskammer Tirol nimmt als Quellen mehrere Gutachten (u.a. RA Joachim J. Janezic, KFV, Dr. Roland Weinrauch). Diese Stellen laut der Tiroler Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten klar:
- Die Versicherungspflicht für Drohnen ist nach § 24j LFG gerätebezogen.
- Ohne spezifische Gerätedaten ist im Schadensfall keine Deckungsüberprüfung vor Ort möglich.
- Fehlende Gerätedaten untergraben den Geschädigtenschutz und das direkte Klagerecht.
- Sammelpolizzen für Drohnen Betreiber verstoßen zusätzlich gegen Grundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Drohnenführerschein & Drohnen Registrierung in Österreich
Außerdem informiert die Tiroler Wirtschaftskammer zu den Themen Drohnenführerschein und zur verpflichtenden Registrierung für Drohnen Betreiber in Österreich.
- Drohnenführerschein ist für Drohnen ab 250 g verpflichtend, kann online bei der Austro Control kostenlos absolviert werden.
- Die Registrierungspflicht besteht für alle Betreiber von Drohnen mit Kamera – auch bei Drohnen unter 250 g.
- Austro Control prüft die Versicherungsinhalte nicht – Verantwortung liegt beim Drohnen Betreiber.
Fazit der WKO Tirol
Die Auswahl einer falschen Drohnen-Versicherung kann im Schadensfall existenzbedrohend sein. Nur eine korrekt abgeschlossene, gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bietet verlässlichen Schutz.