Erstveröffentlicht: 26.01.2022 | Umfassend aktualisiert: 06.08.2026 | Fachlich geprüft durch AIR&MORE OG, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Update 2026: UNIQA bietet in Österreich wieder eine Drohnen-Haftpflichtversicherung an. Das Produkt ist derzeit anfragepflichtig und wird nach persönlicher Beratung beziehungsweise individueller Prüfung angeboten. Veröffentlicht sind 1 Mio. Euro Versicherungssumme für die private Haltung und Verwendung von Drohnen der Klassen C0 bis C2 in der Kategorie „Open“ mit Geltungsbereich Österreich.
Auf dieser Seite findest Du den aktuellen Stand zur UNIQA Drohnenversicherung in Österreich: Leistungen, Kosten, Ausschlüsse, Anfrageprozess, Produktinformationsblatt und die Vorteile einer gerätedokumentierten Drohnen-Haftpflichtversicherung mit Hersteller, Modell und Seriennummer.
Das Produkt-Informationsblatt zur UAS Versicherung der Uniqa haben wir hier für euch hinterlegt:

Inhalt
- Aktueller UNIQA-Produktstand 2026
- Kosten und aktuelles Angebotsbeispiel
- Leistungen im Überblick
- Gerätedokumentierte Versicherung und Seriennummer
- Bestehende Haushalts- oder Eigenheimversicherung
- Wichtige Einschränkungen
- Für wen kann UNIQA passen?
- UNIQA und R+V im Vergleich
- Produktinformationsblatt und Unterlagen
- Historischer Rückblick 2022
- Häufige Fragen
UNIQA Drohnenversicherung Österreich: aktueller Stand 2026
UNIQA führt die Drohnen-Haftpflichtversicherung im Produktbereich „Privatschutz Wohnen & Freizeit“. Ein sofortiger Online-Abschluss wird auf der aktuellen Produktseite nicht angeboten. Interessenten werden zu einer persönlichen Beratung und zu einem individuellen Angebot geführt.
Der veröffentlichte Versicherungsschutz richtet sich an die private Haltung und Verwendung von Drohnen und Flugmodellen der Klassen C0 bis C2 innerhalb der Betriebskategorie „Open“. Als Pauschalversicherungssumme werden 1 Mio. Euro genannt, jedenfalls aber die gesetzlich erforderlichen 750.000 Sonderziehungsrechte. Der örtliche Geltungsbereich ist Österreich.
Kurzantwort: Die UNIQA Drohnenversicherung ist 2026 verfügbar, aber anfragepflichtig. Sie ist kein allgemein veröffentlichter Soforttarif mit fixer Mindestprämie.
Was kostet die UNIQA Drohnenversicherung?
UNIQA veröffentlicht derzeit keine allgemeine Mindestprämie auf der Produktseite. Der Preis wird im individuellen Angebot festgelegt.
AIR&MORE liegt ein aktuelles UNIQA-Angebot vom 02.08.2026 vor. In diesem konkreten Beispiel beträgt die jährliche Bruttoprämie 64,58 Euro. Versichert ist eine gerätedokumentierte Drohne mit 1 Mio. Euro Versicherungssumme, Geltungsbereich Österreich und ohne Selbstbehalt. Die Prämie wird jährlich nach dem Verbraucherpreisindex 2020 angepasst.
Wichtig: 64,58 Euro sind ein aktuelles Angebotsbeispiel und keine bestätigte allgemeine Mindestprämie. Maßgeblich sind immer die persönlichen Risikodaten, das konkrete Angebot, der Antrag, die Polizze und die Versicherungsbedingungen.
Leistungen der UNIQA Drohnen-Haftpflichtversicherung
| Produkt | UNIQA Privatschutz Wohnen & Freizeit – Drohnen-Haftpflichtversicherung |
|---|---|
| Nutzung | ausschließlich private Haltung und Verwendung |
| Drohnenklassen | C0 bis C2 innerhalb der Kategorie „Open“ |
| Versicherungssumme | 1 Mio. Euro, jedenfalls mindestens 750.000 SZR |
| Versicherte Schäden | Personen-, Sach- und daraus abgeleitete Vermögensschäden |
| Rechtsschutzfunktion der Haftpflicht | Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, erforderlichenfalls auch vor Gericht |
| Versicherte Personen | Drohnenhalter und alle verfügungsberechtigten Pilotinnen und Piloten |
| Geltungsbereich | Österreich |
| Spielzeugdrohnen | subsidiär mitversichert, soweit keine andere Versicherung leistet |
| Abschluss | persönliche Beratung und individuelles Angebot |
Im aktuellen AIR&MORE vorliegenden Angebot werden zusätzlich die konkrete Drohne, die Versicherungssumme je Drohne, der Selbstbehalt und die Prämie individuell ausgewiesen.
Gerätedokumentierte UNIQA Drohnenversicherung: Hersteller, Modell und Seriennummer
Das von AIR&MORE geprüfte aktuelle UNIQA-Angebot dokumentiert die versicherte Drohne mit Marke, Typ und Seriennummer. Werden diese Angaben wie beantragt in die Polizze oder Versicherungsbestätigung übernommen, kann der Versicherungsnachweis eindeutig einem konkreten unbemannten Luftfahrzeug zugeordnet werden.
Vorteil für Drohnenbetreiber und Fernpiloten bei Kontrollen
Nach § 24j Abs. 4 Luftfahrtgesetz müssen der Betreiber oder der verantwortliche Pilot den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung und die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb mitführen und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorlegen. Sind Hersteller, Modell und Seriennummer im Versicherungsnachweis oder in den Vertragsunterlagen angeführt, kann leichter gezeigt werden, dass die konkret eingesetzte Drohne vom Vertrag erfasst ist.
Vorteil bei der Schadenprüfung
Nach § 34 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer nach einem Versicherungsfall erforderliche Auskünfte und zumutbare Belege verlangen. Eine bereits dokumentierte Seriennummer kann die Identifikation der schadenverursachenden Drohne erleichtern. Sie ersetzt jedoch nicht den Nachweis der übrigen Voraussetzungen des Versicherungsschutzes.
Vorteil für Geschädigte bei der Zuordnung
Das direkte Klagerecht des Geschädigten gegen den Versicherer ergibt sich aus § 166 Luftfahrtgesetz. Die Seriennummer begründet dieses Recht nicht, kann aber die Zuordnung des schadenverursachenden UAS zum Versicherungsvertrag vereinfachen.
Rechtliche Einordnung: Eine Seriennummer ist nicht in jeder Drohnenpolizze zwingend vorgeschrieben. Nach dem im Juli 2026 von Nationalrat und Bundesrat beschlossenen Gesetzestext soll § 24j Abs. 3 LFG ab 01.09.2026 ausdrücklich klarstellen, dass auch eine pauschale Haftpflichtversicherung für sämtliche von einem Betreiber betriebene UAS zulässig ist. Die Gerätedokumentation ist daher kein alleiniger Maßstab für die Rechtsgültigkeit, bleibt aber ein praktischer Vorteil bei Zuordnung, Kontrolle und Schadenprüfung.
Praxisbeispiele: Warum ein klarer und überprüfbarer Versicherungsnachweis für Drohnen wichtig ist
UNIQA Drohnenversicherung und bestehende Haushalts- oder Eigenheimversicherung
Wer bereits eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung bei UNIQA hat, sollte prüfen lassen, ob die Drohnen-Haftpflichtversicherung organisatorisch als eigener Luftfahrt-Baustein beziehungsweise als Ergänzung im bestehenden Vertragsumfeld angeboten werden kann. Das kann die Vertragsverwaltung vereinfachen und gegebenenfalls zu einer abgestimmten Gesamtlösung führen.
Eine bestehende Haushalts- oder Eigenheimversicherung enthält den benötigten Drohnenschutz aber nicht automatisch. Die öffentlich verfügbaren UNIQA-Unterlagen nennen eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung im Produktbereich „Privatschutz Wohnen & Freizeit“. Ob der Schutz in einen bestehenden Vertrag eingebaut oder als rechtlich selbstständiger Vertrag geführt wird, ergibt sich erst aus dem individuellen Angebot.
Empfehlung: Bestehende UNIQA-Kunden sollten ihre Polizze nicht nur nach dem Wort „Drohne“ durchsuchen, sondern eine ausdrückliche Luftfahrt-Haftpflichtdeckung mit ausreichender Versicherungssumme und eindeutiger Bestätigung durch UNIQA verlangen.
Wichtige Einschränkungen der UNIQA Drohnenversicherung
- Nur private Nutzung: Vereinsmäßige, gewerbliche oder berufliche Haltung und Verwendung sind laut Produktinformationsblatt nicht versichert.
- Nur Kategorie „Open“: Veröffentlicht ist der Schutz für C0 bis C2 innerhalb der offenen Kategorie.
- Geltungsbereich Österreich: Auslandsflüge sind in den veröffentlichten Unterlagen nicht umfasst.
- Gesetzesverstöße: Flüge ohne erforderliche Registrierung oder über Sperrzonen sind als Ausschlüsse genannt.
- Reine Vermögensschäden: Veröffentlicht sind nur Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden abgeleitet werden.
- Privatsphärenverletzungen: Eine eigenständige Deckung für Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist in den öffentlichen UNIQA-Unterlagen nicht ausgewiesen.
- Preis und Vertragsdetails: Prämie, Laufzeit, Zahlweise, konkrete Drohne und weitere Bedingungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
Für wen kann die UNIQA Drohnenversicherung geeignet sein?
UNIQA kann gut passen, wenn …
- Du Deine Drohne ausschließlich privat in Österreich nutzt,
- Dein UAS der Klasse C0, C1 oder C2 in der Kategorie „Open“ betrieben wird,
- 1 Mio. Euro Versicherungssumme Deinem Bedarf entspricht,
- Du eine persönliche Beratung und individuelle Angebotserstellung bevorzugst,
- Du Wert auf die Dokumentation von Hersteller, Modell und Seriennummer legst oder
- bereits UNIQA-Kunde bist und eine abgestimmte Vertragslösung prüfen lassen möchtest.
Ein breiterer Marktvergleich ist besonders sinnvoll, wenn …
- Du die Drohne gewerblich, beruflich oder im Verein nutzt,
- Du außerhalb Österreichs fliegen möchtest,
- Du eine höhere Versicherungssumme als 1 Mio. Euro wünschst,
- reine Vermögens- und Ausfallschäden wichtig sind,
- Du Schutz bei Privatsphären- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen benötigst,
- mehrere Drohnen oder ein besonderer Flottenbetrieb versichert werden sollen oder
- Dein Einsatz außerhalb der Kategorie „Open“ liegt.
UNIQA oder R+V: sachlicher Kurzvergleich
UNIQA ist eine nachvollziehbare Lösung für private Drohnenbetreiber mit Einsatz in Österreich. R+V veröffentlicht dagegen einen breiteren Tarifrahmen für private und kommerzielle Nutzung. Welche Versicherung im Einzelfall besser passt, hängt von Nutzung, Versicherungssumme, Geltungsbereich, Anzahl der Drohnen und gewünschten Zusatzdeckungen ab.
| Merkmal | UNIQA | R+V Österreich |
|---|---|---|
| Nutzung | privat | private und kommerzielle Tarife |
| Versicherungssumme | 1 Mio. Euro veröffentlicht | je nach Tarif 1, 3, 5 oder 10 Mio. Euro |
| Geltungsbereich | Österreich | weltweit außer USA und Kanada; USA optional |
| Reine Vermögens- und Ausfallschäden | nicht als eigenständige Deckung veröffentlicht | bis 1 Mio. Euro veröffentlicht |
| Privatsphärenverletzungen | nicht als eigenständige Deckung veröffentlicht | Pilot Privacy Shield in den dafür vorgesehenen Tarifen |
| Abschlussweg | persönliche Beratung und individuelles Angebot | Online-Beratung und Antragsstrecke |
AIR&MORE Makler-Fazit: Für eine privat genutzte, konkret dokumentierte Drohne innerhalb Österreichs kann UNIQA eine passende Lösung sein. Sobald gewerbliche Nutzung, Auslandsdeckung, höhere Versicherungssummen, reine Vermögensschäden oder Privatsphärenschutz benötigt werden, bietet R+V nach den veröffentlichten Produktmerkmalen den breiteren Auswahlrahmen.
UNIQA Produktinformationsblatt und aktuelle Unterlagen
Das Produktinformationsblatt beschreibt die wichtigsten versicherten Risiken, Ausschlüsse, den Geltungsbereich, Pflichten und Kündigungsmöglichkeiten. Es ersetzt nicht das individuelle Angebot, den Antrag, die Polizze oder die vollständigen Versicherungsbedingungen.
UNIQA Drohnen-Haftpflichtversicherung Österreich – Produktinformationsblatt IPID, Stand 01/2023
- Offizielle UNIQA Produktseite
- UNIQA Leistungsübersicht Drohnen-Haftpflichtversicherung, Stand 03/2026
- § 24j Luftfahrtgesetz – Versicherung und Nachweispflicht bei UAS
- LFG-Novelle 2026 – Zulässigkeit pauschaler Haftpflichtversicherungen ab 01.09.2026
Historischer Rückblick: UNIQA Drohnenversicherung im Jahr 2022
Der ursprüngliche Beitrag wurde im Jänner 2022 veröffentlicht. Im Frühjahr 2022 waren die damaligen UNIQA-Drohnentarife vorübergehend nicht online verfügbar; das Produkt wurde laut damaliger Auskunft überarbeitet. Frühere Angaben wie 75 Euro Jahresprämie oder die Aussage, dass aktuell überhaupt keine UNIQA Drohnenversicherung angeboten werde, sind heute nicht mehr aktuell.
2026 ist das Produkt wieder auf der offiziellen UNIQA-Webseite veröffentlicht. Der Abschluss bleibt anfragepflichtig und erfolgt über persönliche Beratung und ein individuelles Angebot.
Häufige Fragen zur UNIQA Drohnenversicherung
Gibt es 2026 wieder eine UNIQA Drohnenversicherung?
Ja. UNIQA veröffentlicht wieder eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für private Nutzung, C0 bis C2 und die Kategorie „Open“. Interessenten müssen eine Beratung beziehungsweise ein individuelles Angebot anfordern.
Wie hoch ist die aktuelle UNIQA-Prämie?
Eine allgemeine Mindestprämie wird nicht veröffentlicht. Ein AIR&MORE vorliegendes konkretes Angebot vom 02.08.2026 weist 64,58 Euro Jahresbruttoprämie aus. Dieser Wert gilt nur für den dort beschriebenen Einzelfall.
Ist die UNIQA Drohnenversicherung in der Haushaltsversicherung automatisch enthalten?
Nein. Ob ein eigener Luftfahrt-Baustein in ein bestehendes UNIQA-Vertragsumfeld eingebaut werden kann, muss individuell geprüft werden. Ohne ausdrückliche Bestätigung sollte nicht von ausreichendem Drohnenschutz ausgegangen werden.
Versichert UNIQA auch gewerblich genutzte Drohnen?
Der veröffentlichte Tarif gilt ausschließlich für private Nutzung. Gewerbliche, berufliche und vereinsmäßige Verwendung sind im Produktinformationsblatt ausgeschlossen.
Steht die Seriennummer der Drohne in der UNIQA-Polizze?
Das von AIR&MORE geprüfte aktuelle Angebot erfasst Marke, Typ und Seriennummer. Ob diese Angaben in der endgültigen Polizze genauso übernommen werden, ist anhand der ausgestellten Vertragsunterlagen zu kontrollieren.
Ist eine Drohnenversicherung ohne Seriennummer automatisch ungültig?
Nein. Eine Seriennummer ist nicht für jede Drohnenpolizze gesetzlich zwingend. Nach dem im Juli 2026 von Nationalrat und Bundesrat beschlossenen Gesetzestext soll das Luftfahrtgesetz ab 01.09.2026 ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen für sämtliche UAS eines Betreibers zulassen. Eine Gerätedokumentation kann aber die Zuordnung und Nachweisführung deutlich erleichtern.
Wer ist bei UNIQA als Pilot mitversichert?
Nach der veröffentlichten Leistungsübersicht sind der Drohnenhalter und alle verfügungsberechtigten Pilotinnen und Piloten versichert. Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus Angebot, Polizze und Bedingungen.
Gilt die UNIQA Drohnenversicherung im Ausland?
Die veröffentlichten Unterlagen nennen als Geltungsbereich Österreich. Wer im Ausland fliegen möchte, sollte eine andere oder ergänzende Versicherungslösung prüfen.
Recherche- und Aktualisierungsstand
Für diese Aktualisierung wurden die offizielle UNIQA-Produktseite, die Leistungsübersicht mit Stand März 2026, das Produktinformationsblatt, ein AIR&MORE vorliegendes aktuelles UNIQA-Angebot vom 02.08.2026 sowie die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die im Juli 2026 beschlossene LFG-Novelle ausgewertet. Letzte redaktionelle Gesamtprüfung: 06.08.2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Markt- und Produktinformation der AIR&MORE OG und kein verbindliches Angebot. Tarife, Annahmerichtlinien und Bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind ausschließlich das individuelle Angebot, der Antrag, die Polizze und die Versicherungsbedingungen. Eine persönliche Empfehlung setzt die Ermittlung Deiner konkreten Wünsche und Bedürfnisse voraus.






