Versicherung: Drohnen unter 250 Gramm

Drohnen unter 250g registrieren und fliegen!

Drohnen unter 250 Gramm sind eine äußerst beliebte Klasse, deutlich günstiger im Preis und dennoch gut ausgestattet mit Kamera, Flugmodi, Sensoren oder technischen Kennzahlen wie Akkulaufzeit, Reichweite und Geschwindigkeit. Wichtig bei Drohnen unter 250 g ist die Ausstattung hinsichtlich Kamera. Denn hat das UAS eine Fotokamera oder Videokamera, so muss man sich als Drohnen Betreiber (UAS Operator) gemäß EU Drohnenverordnung auch in dieser kleinsten Gewichtsklasse verpflichtend bei der Austro Control registrieren. Obwohl man sich in der Open Kategorie für Drohnen eigentlich als Person registriert, spricht man landläufig auch von der sogenannten Drohnen Registrierung. Für diese Registrierung ist die Polizzennummer eine gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung notwendig. In der Polizze dieser gerätebezogenen Drohnenversicherung muss dann auch die Seriennummer der Drohne drinnen stehen, Name und Anschrift des Versicherungsnehmers klarerweise auch.

Haftpflicht Versicherung für Drohnen unter 250g – für Österreich

Der Drohnenführerschein ist für Drohnen unter 250 Gramm nicht notwendig – aber dennoch eine starke Empfehlung! Denn gerade diese Mini Drohnen (z. B. eine DJI Mini 3 oder eine DJI Mini 4 Pro mit 249 g) darf man gemäß EU Drohnenverordnung näher an Menschen betreiben als Drohnen über 250 g Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take off Mass). Deshalb empfehlen Experten auch bei derartigen Mini Drohnen immer, den Online Drohnenführerschein zu absolvieren. Eine Haftpflicht Versicherung für Drohnen bis 250 Gramm wird auch als Mini Drohnen Versicherung bezeichnet und kostet ab ca. EUR 39,90 pro Jahr, für private Hobby Piloten in Österreich wohlgemerkt. Wer eine Mini Drohne kommerziell oder gewerblich einsetzt ist auch wieder mit den Tarifen der R+V Versicherung  bestens beraten, die über Airandmore auch diesbezüglichen die besten Preise für Mini Drohnen anbietet.

Drohnen unter 250g und Verletzungen der Privatsphäre

Wie schon erwähnt, darf man Drohnen unter 250 g Abfluggewicht gemäß EU Drohnenverordnung näher unbeteiligten Personen einsetzen als UAS über 250 Gramm. Dies birgt natürlich gerade bei derartigen Mini Drohnen die erhöhte Gefahr, dass man versehentlich auch mal die Privatsphäre einer Person verletzten könnte. Denn um ein Persönlichkeitsrecht mit einer Drohne zu verletzen, müssen nicht einmal Bilder aufgezeichnet werden. Es genügt schon, dass sich jemand durch die Drohne bzw. die eingebaute Fotokamera oder Videokamera gestört fühlen könnte. Aus diesem Grund hat die Airandmore OG zusammen mit der R+V Allgemeine Versicherung AG den einzigartigen Pilot privacy Shield aus der Taufe. Dieser versichert explizit auch versehentliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder der Privatsphäre durch Drohnen. Dieser einzigartige Pilot Privacy Shield schützt Drohnen Piloten auch in der Mini Drohnen Versicherung kostenfrei ab der 3 Millionen Deckung. Diesen Einschluss gibt’s für private Hobby Piloten als auch für gewerbliche und kommerzielle Drohnen Betreiber in Österreich.

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Muss ich Drohnen unter 250g registrieren?

Wenn eine Drohne unter 250 Gramm eine Fotokamera oder eine Kamera für Videoaufnahmen eingebaut hat, müssen sich deren Betreiber (UAS Operator) bei der Österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control) registrieren. Man spricht auch von der sogenannten Drohnen Registrierung, diese verläuft in der Open Kategorie für Drohnen online über dronespace.at. Hat ein UAS z. B. nur 249 Gramm  Abfluggewicht, so braucht man aber als Pilot (Fernpilot) nicht zwingend einen Drohnenführerschein zu absolvieren. Gemäß der EU Drohnenverordnung wäre es dann ausreichend, einfach die Bedienungsanleitung dieser Mini Drohne zu studieren. Da aber gerade Drohnen unter 250g Gewicht näher an Menschen eingesetzt werden dürfen alles Drohnen über 250g, empfehlen wir explizit jedem Drohnenpiloten, dennoch den Online Drohnenführerschein zu machen. Interessierte finden hier noch mehr Infos zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen für Österreich >>>

Brauchen Drohnen unter 250g eine Versicherung?

Aber fix! Denn die allermeisten Drohnen, egal ob unter 250 g oder über 250 g Gewicht, haben Kameras. Und sobald auch eine Mini Drohne mit einem Sensor personenbezogene Daten aufnehmen kann (das „Kann“ genügt schon), fällt diese auf jeden Fall unter das Luftfahrtgesetz. Sprich, deren Betreiber müssen sich behördlich registrieren, wobei man vorab schon die Polizzenummer einer echten Drohnen Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) haben muss. Schließlich muss man diese Polizzennummer bei der sogenannten Drohnen Registrierung dann auch angeben. Eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung geht für Drohnen nicht, denn eine Drohnen Haftpflichtversicherung muss dem Luftfahrtgesetz entsprechen. Zudem muss man auch ganz konkret die Drohne als Gerät versichern, weshalb die individuellen Drohnen Daten (Seriennummer, Modell, Gewicht) unbedingt in der Polizze stehen müssen. Interessierte finden hier weitere Informationen zur Versicherungspflicht für Drohnen. Hier gibt’s noch mehr Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen. Und unter folgendem Link gibt’s die günstigste Versicherung für Mini Drohnen >>>

Was kostet eine Haftpflicht Versicherung für Drohnen unter 250g?

Wer für seine Drohne unter 250g eine Versicherung sucht, muss nicht allzu tief in die Tasche greifen! Über Airandmore gibt es nämlich die Drohnen Haftpflichtversicherung der R+V zu äußerst günstigen Prämien. Sprich, ab circa 39 EUR pro Jahr bekommt man dort schon eine gesetzeskonforme Luftfahrt Haftpflicht Versicherung für sein UAS. Und wie es der Gesetzgeber verlangt, stehen dann auch wirklich die konkreten Drohnen Daten (Modell, Gewicht, Seriennummer) in der Polizze drin. Denn laut Luftfahrtgesetz versichert man nicht den Drohnenbetreiber oder den Drohnenpiloten, sondern immer das konkrete unbemannte Luftfahrzeug als Gerät! Sollte also jemand anderer einmal so eine Mini Drohne unter 250 Gramm in Betrieb nehmen, so ist sichergestellt dass auch in diesem Fall Versicherungsschutz besteht. Da gerade Drohnen mit z. B. 249 Gramm auch näher an Menschen betrieben werden dürfen, besteht allerdings bei diesen Mini UAS die erhöhte Gefahr für versehentliche Privatsphären Verletzungen durch Drohnen. Bei Airandmore kann man aber dieses Risiko der Persönlichkeistrechts-Verletzung ab der 3 Millionen Deckung kostenlos mitabdecken. Hier deshalb mehr Informationen zum einzigartigen Pilot Privacy Shield für Drohnen Piloten. Und hier der Online Antrag für die beste Mini Drohnen Versicherung >>>

Was darf ein Drohnenpilot mit einer Drohne unter 250g?

Auch wenn eine Mini Drohne unter 250 g wiegt, fällt diese ab Vorhandensein einer Fotokamera oder Videokamera voll unter das Luftfahrtgesetz. Sprich, man darf sie ausschließlich in direkter Sichtlinie betreiben. Der Fachbegriff hierfür lautet VLOS – für Visual Line of Sight. Zudem darf man so ein UAS höchstens 120 m über Grund betreiben, wobei man ja den direkten Sichtkontakt zu derartigen Mini Drohnen ohnehin schon früher verliert! Der Fachbegriff hierfür lautet AGL – für Above Ground Level. Herkömmliche Mini Drohnen (wie z. B. eine DJI Mini 3 mit 249 Gramm) gehören zur Open Kategorie gemäß der EU Drohnenverordnung. In dieser Drohnen Kategorie registriert man nicht die Drohne, sondern die Betreiber registrieren sich als Person bei der Luftfahrtbehörde (Austro Control). Diese sogenannte Drohnen Registrierung erfolgt online über dronespace.at. Einen Drohnenführerschein braucht man für Mini Drohnen unter 250 g nicht zwingend. Wir empfehlen aber jedem Drohnenpiloten, diesen trotzdem zu machen! Betreffend die Versicherungspflicht für Mini Drohnen gelten hier die selben Vorschriften wie für Drohnen über 250 g. Interessierte finden hier weitere Informationen zu den Versicherunsgpflichten für Drohnen. Bei Airandmore findest Du die beste Mini Drohnen Versicherung >>>

Darf ich Drohnen unter 250g im FPV Modus betreiben?

Ja das geht! Doch auch wenn eine Drohne nur unter 250 Gramm auf die Waage bringt, so müssen FPV Piloten auch hier einiges beachten: Denn es besteht ja auch beim Betrieb von Mini Drohnen immer die Pflicht zur direkten Sichtverbindung zur Drohne selbst. Dabei genügt es nicht, wenn der FPV Pilot mittels der FPV Brille einfach durch die Drohne hindurch schaut. Sprich, es braucht auch bei Mini Drohnen immer einen externen Spotter (also eine zweite Person), der die direkte Sichtverbindung zur Drohne aufrecht erhält. In der Fachsprache gibt es jeden Begriff  „VLOS„, dieser bezeichnet ganz einfach diese Visual Line of Sight. Wichtig dabei ist, dass dieser zweite Spotter jederzeit unmittelbar in die Steuerung der Mini Drohne eingreifen kann. Interessierte finden hier noch mehr Wissenswertes zur Drohnen Versicherung für FPV >>>