Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Drohnen Nachschlagewerk

Autonomer Betrieb

Autonomer Betrieb bei Drohnen bedeutet, dass der Pilot in die vordefinierte Flugroute der Drohne nicht eingreifen kann. Für den autonomen Betrieb wird eine Sondergenehmigung benötigt, ansonsten gibt es auch in der Drohnen Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Haftpflichtversicherung für Östereich.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich