Checklisten: Drohnen fliegen
Checkliste Drohnen Dokumente in der Open Kategorie
Wer eine Drohne in Betrieb nimmt muss die hier genannten Dokumente bei jedem Start mitführen. Schließlich hat laut Luftfahrtgesetz § 24j der Betreiber oder der verantwortliche Pilot auch „den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung sowie die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.“
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Registrierungsbestätigung ACG, auch bei Drohnen mit Kamera < 250g
- AUT-Nummer der Drohne
- Drohnenführerschein ab 250g (MTOM)
- Unterkategorie A1/A3
- Unterkategorie A2, optional
- Drohnen Versicherung
- Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
- mit 750.000 SZR
- Drohnen Modell
- Seriennummer der Drohne
- Abfluggewicht der Drohne (MTOM)
- Versicherungsnehmer muss identisch mit dem Drohnen Betreiber sein
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Hier finden Sie alle Gutachten zur Drohnenversicherung.
Checkliste Drohnen Haftpflichtversicherung: Pflicht-Bestandteile
Laut dem Dronespace Team der Austro Control muss man als Drohnen Betreiber wörtlich eine Drohnen Versicherung abschliessen, „die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht.“ Die Drohnen Haftpflichtversicherung unterliegt somit dem Pflichtversicherungswesen. Als Oberstes Prinzip gilt dabei immer der Schutz des Geschädigten, der unabhängig vom konkreten Verschulden des Drohnen Betreibers (UAS Operator) entschädigt werden muss. Deshalb muss laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und Experten aus Luftrecht und Versicherungsrecht eine Drohnen Haftpflichtversicherung folgende Pflichtbausteine enthalten:
- Spezifische Gerätedaten der Drohne
- Drohnen Hersteller / Modell
- Drohnen Abfluggewicht (MTOM)
- Drohnen Seriennummer
- Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gemäß Luftfahrtgesetz
- für unbemannte Luftfahrzeug-Systeme bzw. UAS
- Versicherungssumme gemäß Luftfahrtgesetz
- mindestens € 1 Mio. für Personen. u, Sachschäden
- 750.00 Sonderziehungsrechte (SZR)
- Haftungsart
- Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung
- Versicherungsnehmer
- Der Polizzeninhaber muss mit dem registrierten Drohnen Betreiber identisch sein
- Mindestalter 18 Jahre
- Örtlicher Geltungsbereich
- EU-weite Versicherungsdeckung
Checkliste Drohnen Haftpflichtversicherung: Empfohlene Bausteine
Folgende Bausteine in der verpflichtenden Drohnen Haftpflichtversicherung sind zwar nicht im österreichischen Luftfahrtgesetz verankert. Da Drohnen aber Kameras mit sich führen und im Luftraum verkehren, sind folgende Zusatzbausteine dennoch sehr sinnvoll:
- Höhere Deckungssummen (€ 3 Mio. oder höher)
- Aufgrund der Gefahr von Personenschäden und Verletzungen durch Drohnen
- Deckung für Vermögensschäden
- Aus Personen- oder Sachschaden abgeleitete Vermögensschäden
- Reine Vermögensschäden, die nicht aus einem anderen Schaden resultieren
- Deckung bei Verletzung von Datenschutz
- für immaterielle Schäden durch Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen
- für reine Vermögensschäden aus der Verletzung von Namensrechten, Urheberrechten, Markenrechten etc.
- Tarife ohne Selbstbehalt
Nicht dem Luftfahrtgesetz entsprechende Klauseln in Drohnen Versicherungen
Folgende Klauseln von Drohnen Versicherungen entsprechend laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und Experten aus dem Bereichen Luftrecht und Versicherungsrecht nicht den gesetzlichen Bestimmungen für Österreich:
- Personenbezogene Versicherungen ohne spezifische Gerätedaten
- Versicherungen ohne Drohnen Hersteller bzw. Modell
- Versicherungen ohne Drohnen Seriennummer
- Versicherungen ohne Abfluggewicht (MTOM)
- geräteunabhängige Versicherungen nur des Drohnen Piloten bzw. Betreibers
- Drohnen Versicherungen über Haushaltsversicherungen
- da herkömmliche private Haftpflichtversicherungen ausschließlich bei Verschulden leisten
- und UAS spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen benötigen.
- Drohnen Versicherungen über Sammelpolizzen und Mitgliedsbeiträge
- da der registrierte Drohnenbetreiber selbst auch Versicherungsnehmer und Polizzeninhaber sein muss.
- Drohnenbetreiber und Versicherungsnehmer auf der Polizze müssen übereinstimmen.
- Kurzzeitversicherungen für Drohnen
- Denn für die Drohnenbetreiber-Nummer muss eine (immer) aktive Drohnenversicherung hinterlegt sein.
Hier finden Sie alle Gutachten zur Drohnenversicherung.
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