Drohnenversicherung in Österreich: Gerätebezogen oder personenbezogen? (FAKTENCHECK)

Drohnenversicherung in Österreich: Gerätebezogen oder personenbezogen? (FAKTENCHECK)

Stand / Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
Autoren / verantwortlich für den Inhalt: Mag. H. Fischler & D. Niederkofler (Geschäftsführer, AIR&MORE OG)

Thema: Drohnenversicherung in Österreich – muss sie gerätebezogen sein oder reicht eine rein personenbezogene Polizze?

Im Internet wird immer wieder behauptet, dass Drohnen in Österreich nicht gerätebezogen versichert sein müssten und dass eine rein personenbezogene Haftpflichtversicherung (ohne konkrete Gerätedaten) “genauso” gesetzeskonform sei. Diese Schlussfolgerung entsteht oft aus einer Verwechslung von Betreiber-Registrierung (personenbezogen) und Pflichtversicherung (Gefahrenobjekt-bezogen).

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Drohnen: Versicherungsspezifische Rechtsnormen für Österreich. Welche Anforderungen muss eine Versicherungspolizze erfüllen?

Drohnen: Versicherungsspezifische Rechtsnormen für Österreich. Welche Anforderungen muss eine Versicherungspolizze erfüllen?

Stand / Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Autoren / verantwortlich für den Inhalt: Mag. Hannes Fischler & Dominique Niederkofler
Geschäftsführer AIR&MORE OG

Kurzantwort (Österreich): Was sind „versicherungsspezifische Rechtsnormen“ – und warum sind sie bei Drohnenversicherungen entscheidend?

Hauptfrage dieser Seite: Warum ist die Betreiberregistrierung keine behördliche Bestätigung, dass eine Drohnenversicherung in Österreich rechtskonform ist? read more…

Ö1: Drohnenabwehr in Österreich

DJI Mini 4 Pro - Drohne

Drohnenabwehr in Österreich

Hier ist das vollständige Transkript des Beitrags aus dem Ö1 Mittagsjournal vom 12. Februar 2026, basierend auf den vorliegenden Quellen:

Moderator

Das vergangene Jahr war vielfach von Drohnenvorfällen geprägt. EU-weit haben Drohnensichtungen Flughäfen lahmgelegt – Brüssel, München, Berlin, Kopenhagen oder Oslo, um nur einige zu nennen. Das hat die Diskussion über eine Drohnenabwehr befeuert, in der EU, aber auch in den Nationalstaaten. In Deutschland wurde Mitte Dezember ein neues Drohnenabwehrzentrum eröffnet, um die bis dahin zersplitterte Drohnenerkennung und Abwehr zu bündeln. In Österreich wird an einer nationalen Drohnenabwehrstrategie gearbeitet. Veronika Mauler berichtet.

Veronika Mauler

Mehrere Akteure arbeiten an der gesamtstaatlichen Drohnenschutzstrategie. Neben dem Innen- und dem Verteidigungsministerium auch das Verkehrsministerium und Vertreter aus der Wirtschaft, sagt Bernhard Treibenreif, der Leiter der zuständigen Direktion für Spezialeinheiten (DSE) im Innenministerium.

Bernhard Treibenreif

Ein Vorschlag aus dieser Arbeitsgruppe wird sein, dass wir alle Drohnen meldepflichtig machen. Das heißt, derzeit haben wir die Unterscheidung nach Gewichtsklassen, und hinkünftig überlegen wir, ob wir uns ein gesamtes Drohnen-Luftbild zulegen wollen. Und dann müssten alle Drohnenbetreiber ihren Drohnenflug anmelden.

Veronika Mauler

Der Staatssekretär im Innenministerium, Jörg Leichtfried von der SPÖ, sagt dazu:

Jörg Leichtfried

Es würde aus meiner Sicht schon Sinn machen, mit den Gewichtsgrenzen hinunterzugehen bei der Registrierung. Und registrierte Drohnen sind ja Drohnen, die dann auch technisch nicht in der Lage sein können, in Flugverbotszonen einzufliegen. Das heißt, es wäre schon ein großer Fortschritt.

Veronika Mauler

Bei der Drohnenabwehr müsse man das Rad nicht neu erfinden. Verteidigungsministerin Claudia Tanner von der ÖVP sagt:

Claudia Tanner

Wir haben von der Kompetenz, glaube ich, und auch das kann sich durchaus europaweit sehen lassen, Zuständigkeiten sehr genau auch geregelt, aber all das muss zum einen mal geübt, trainiert werden, die Abläufe auch besprochen werden.

Veronika Mauler

Ein Großereignis, das sich dafür gut eignet, ist der Song Contest. Es sei Usus, dass bei jeder Großveranstaltung Drohnenabwehrmaßnahmen gesetzt werden, sagt Bernhard Treibenreif.

Bernhard Treibenreif

Jetzt schauen wir auch im Verbund mit den Betreibern kritischer Infrastruktur, dass wir auch die Wirtschaft vermehrt reinholen, um auch hier gewisse Hotspots zu definieren, die wir dann wahrscheinlich automationsunterstützt schützen werden.

Veronika Mauler

Die zuständige Stelle im Bereich der Sicherheitsbehörden sei die Direktion für Spezialeinheiten. Man müsse diese Stelle also nicht neu gründen wie in Deutschland. Ab wann das Bundesheer im Rahmen eines Assistenzeinsatzes hinzugezogen wird, diese Schnittstelle werde jetzt noch genau definiert. Und ich bin jetzt mit dem Drohnenexperten Oberst Markus Reisner vom Bundesheer verbunden. Willkommen im Mittagsjournal.

Oberst Markus Reisner

Grüß Gott. Herzlichen Dank für die Einladung.

Moderator

Herr Oberst, mit den politischen Stellungnahmen, die wir da gerade gehört haben, sollte man den Eindruck bekommen, alles wunderbar bei der Drohnenabwehr in Österreich. Aber Hand aufs Herz: Ist das so?

Oberst Markus Reisner

Ja, ich muss sogar wirklich sehr positiv erwähnen – und das sage ich Ihnen als Experte, der sich damit befasst –, dass wir wirklich schon vorausschauende Entscheidungen vor einigen Jahren getroffen haben, die uns jetzt absolut zugute kommen und uns herausstechen lassen in Europa. Zum Beispiel im konkreten Fall des Bundesministeriums für Landesverteidigung hat sich die Ressortführung, also die Frau Minister, schon vor Jahren darüber informiert und hat dann die Maßnahmen getroffen, die jetzt gerade eintreffen und die uns in die Lage versetzen, in sehr kurzer Zeit Fähigkeiten zu haben, die in Europa ihresgleichen suchen.

Moderator

Drohnenabwehr ist mit dem Ukrainekrieg in der Öffentlichkeit vor allem ein militärisches Thema. Heute haben wir viel über zivile Drohnenabwehr gehört, also durch die Sicherheitsbehörden. Haben die schon die Mittel in der Hand, beispielsweise rund um den Song Contest, der im Mai in Wien stattfindet, eine mögliche Drohnengefahr abzuwenden, abzuwehren?

Oberst Markus Reisner

Ja, Sie haben völlig recht. Wenn ich das Wort Drohne ausspreche, dann hat jeder von uns ein anderes Bild im Kopf. Ich habe vielleicht jetzt eine militärische Drohne im Kopf, die aus großer Entfernung abgeflogen werden kann. Wir haben vielleicht jetzt eher die kleineren Drohnen sofort im Augenschein. Wichtig ist zu unterscheiden zwischen drei Bereichen:

Das erste ist das Schaffen des Lagebildes. Hier gibt es also bereits jetzt sehr gute Fähigkeiten auch im Bereich des BMI. Es gibt aber natürlich auch noch verbesserte Fähigkeiten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des Bundesheeres.

Und dann gibt es natürlich die sogenannten passiven Maßnahmen. Da kommt auch die Privatwirtschaft ins Spiel, die Betreiber von kritischer Infrastruktur oder auch die Veranstalter von Großveranstaltungen.

Bei aktiven Maßnahmen haben wir dann all diese Effekte, die zum Beispiel durch Teile des BMI oder auch das BMLV punktuell eingebracht werden können, und da haben wir schon einiges beieinander.

Moderator

Das heißt eben noch einmal auf die Frage zurückzukommen: Wir haben die Mittel in der Hand, um so zum Beispiel rund um den Song Contest eine mögliche Drohnengefahr abzuwehren?

Oberst Markus Reisner

Richtig. Das Phänomen der Drohnenbedrohung ist ja jetzt kein neues. Es ist einfach nur verstärkt in unseren Blickpunkt eingetreten, weil es aufgrund der hybriden Kriegsführung in Europa zu mehr Vorfällen kam. Aber tatsächlich ist es so, dass die verantwortlichen Stellen schon seit Jahren sich mit diesem Thema befassen und auch Beschaffungsmaßnahmen getroffen haben, die uns bereits in die Lage versetzen, für diese kleinen Drohnen entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Was jetzt noch relevant ist, ist eine bessere Vernetzung, ein besserer Austausch, vielleicht auch eine strenge Regeldurchsetzung, was Drohnen und Drohnenregistrierung betrifft.

Moderator

Wann und wie im Fall des Falles das Bundesheer beigezogen wird, haben wir auch gehört. Diese Schnittstelle wird erst definiert. An Schnittstellen kann aber viel an Effizienz und Wirksamkeit verloren gehen. Worauf kommt es denn da an?

Oberst Markus Reisner

Ja, es kommt darauf an, dass wir vor allem mit den entsprechenden Kräften im notwendigen Raum in der entsprechend kurzen Zeit basierend auf einer Information Hilfe zur Verfügung stellen. Und da muss man schon ganz klar sagen, auch von den Rechtsmaterien her: Wir haben mit der Möglichkeit des Assistenzeinsatzes in Österreich ein wirklich sehr wirkungsvolles Instrument, das sich immer wieder bewährt hat, zum Beispiel in der Coronakrise. Basierend auf diesen Erfahrungen der gemeinsamen Zusammenarbeit kann man also auch in Zukunft sehr gut reagieren. Was jetzt noch wichtig ist, ist einerseits die Sensibilisierung, die Fähigkeitsdarstellung, aber auch die Prävention. Und da gehören alle Player an den Tisch, und das passiert ja auch bereits im Rahmen dieser Arbeitsgruppe, die regelmäßig tagt.

Moderator

Werfen wir noch einen Blick auf die militärische Drohnenabwehr. Da gibt es ein großes Beschaffungsprogramm von elektronischen Störsendern über Kamikaze-Drohnen bis zu den sogenannten Skyrangern, die auf Panzern montiert werden. Wie weit ist das Bundesheer mit der Beschaffung? Wie weit ist es für eine wirksame Drohnenabwehr gerüstet?

Oberst Markus Reisner

Genau das ist es, was ich am Beginn erwähnt habe. Durch die vorausschauenden Entscheidungen der Ressortführung ist es uns gelungen, gerade auch dieses Jahr die ersten wirklichen Erfolge darstellen zu können. Wir haben Wirkmittel für den sogenannten Nächstbereich (bis zu 5 km): Da haben wir dieses Jahr das erste Abnahmeschießen mit der 35-mm-Fliegerkanone. Wenn das fertig ist, sind wir einzigartig in Europa. Wir haben den sogenannten Nahbereich (bis zu 15 km): Da haben wir die Lenkwaffe Mistral. Und dann wird überlegt, auch in den mittleren und großen Bereich vorzustoßen, also 50 km und darüber, mit entsprechenden Lenkwaffen. Aber das, was wir jetzt zum Schutz von Großveranstaltungen und dem Bedrohungsbild entsprechend brauchen, ist im Nahbereich sehr gut abgedeckt. Da haben wir wirklich die richtigen Entscheidungen zu einer frühen Zeit getroffen.

Moderator

Sagt der Drohnenexperte Oberst Markus Reisner. Danke, dass Sie sich die Zeit für uns genommen haben.

Oberst Markus Reisner

Herzlichen Dank für Zeit und Vertrauen.

Drohne gefährdet Rettungshubschrauber auf der Gerlitzen in Kärnten

Drohnen: Gefahr für Hubschrauber und Helikopter

30.12.2025, Gerlitzen (Kärnten): Ein gefährlicher Zwischenfall hat im Skigebiet Gerlitzen einen Rettungseinsatz massiv beeinträchtigt: Eine Drohne wurde in unmittelbarer Nähe eines landenden Hubschraubers geflogen. Zusätzlich geriet auch ein überfliegender Rettungs-Helikopter in eine kritische Situation und musste ausweichen. Solche Vorfälle sind kein „Kavaliersdelikt“, sondern eine reale Gefahr für Einsatzkräfte, Patient:innen und Personen am Boden.

Was ist auf der Gerlitzen passiert?

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DJI Mini 5 Pro Gewicht: unter 250 g oder drüber? Was Du jetzt wirklich beachten musst

DJI Mini 5 Pro Gewicht: unter 250 g oder drüber? Was Du jetzt wirklich beachten musst

Die Drohne DJI Mini 5 Pro wird offiziell mit 249,9 Gramm Gewicht (MTOM) angegeben – gleichzeitig nennt DJI eine Fertigungstoleranz von ± 4 Gramm. Genau das sorgt aktuell für Diskussionen, weil einzelne Mini 5 Pros über 250 Gramm auf die Waage bringen. Hier bekommst Du die wichtigsten Fakten, rechtliche Einordnung (C0-Grenze) und klare Handlungsempfehlungen für Österreich/EU. Weiter unten gibt es auch EASA Update zum Gewicht der Mini 5 Pro!

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Wirtschaftskammer (WKO): Wichtige Infos zur Drohnenversicherung in Österreich

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Österreichische Wirtschaftskammer: „Drohnen: Potenziale für die Wirtschaft“, 02.10.2023
Großveranstaltung der WKO, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Video: Luftrechtsexperte RA Joachim J. Janezic, MEng, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht

Wirtschaftskammer: Drohnenversicherung in Österreich mit Seriennummer!

Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden, Aussendung vom 24. November 2024

Drohnenversicherung – Wichtige Infos der Wirtschaftskammer (WKO) für Drohnenpiloten in Österreich

Die österreichische Wirtschaftskammer fördert nicht nur den gewerblichen Betrieb von Drohnen in Österreich, sondern die WKO kümmert sich auch auch aktiv den sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahzeugen hierzulande. Zu diesem Zwecke macht die WKO laufend Aussendungen an ihre Mitglieder und veranstaltet sogar ganze Fachtagungen zum Thema Drohnen.

WKO Vortrag: Drohnen Versicherung muss gerätebezogen sein

So lud die österreichische Wirtschaftskammer anlässlich der großen Fachtagung zum Thema „Drohnen: Potenziale für die Wirtschaft“ am 02.10.2023 in Wien auch den renommierten Luftrechtsexperten RA Joachim J. Janezic, MEng ein. Joachim Janezic ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht und betonte in seinem Vortrag nochmals ausdrücklich, dass in Österreich eine gerätebezogene Drohnen Versicherung Pflicht ist. Lediglich Drohnen-Betreiber bezogene oder pilotenbezogene Versicherungen genügen laut RA Janezic nicht dem Pflichtversicherungswesen für Drohnen in Österreich!

Nebem dem oben zu sehenden Video des WKO Vortrags finden Interssierte hier die gesamte Präsentation des Luftrechtsexperten Joachim Janezic: https://www.wko.at/oe/oesterreich/janezic-awi-law-drohnen-2-10-2023.pdf

Wirtschaftskammer Salzburg: Drohnenversicherung immer mit Seriennummer

Die Wirtschaftskammer und deren Fachgruppe der Versicherungsmakler Salzburg machen deutlich: Wer in Österreich mit einer Drohne fliegt, muss nicht nur das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und Registrierungspflicht der Austro Control einhalten, sondern auch sicherstellen, dass die Drohne gesetzeskonform versichert ist.

Viele Drohnenbesitzer:innen wissen nicht, dass fast alle Drohnen – auch Dronhen unter 250 Gramm – versichert werden müssen und eine behördliche Registrierung für Drohnen Betreiber Pflicht ist, wenn das jeweilige unbemannte Luftfahrzeug-System (UAS) Bilder oder Videos aufnehmen kann. Für Kameradrohnen ab 250g Abfluggewicht (MTOM) ist außerdem ein Drohnenführerschein Pflicht.

Kernbotschaft der Wirtschaftskammer Salzburg: Versicherung muss gerätebezogen sein
Laut Luftfahrtgesetz ist jede:r Drohnenbetreiber:in persönlich verantwortlich, dass das Gerät ordnungsgemäß versichert ist. Eine gesetzeskonforme Drohnen-Haftpflichtversicherung muss zwingend Modell, Seriennummer und Gewicht der Drohne in der Polizze enthalten.

Rein personenbezogene Drohnenversicherungen ohne konkrete Gerätedaten sind nicht gesetzeskonform. Auch Kurzzeitversicherungen (pro Tag oder pro Flug) erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.

WKO Salzburg: Drohnen Versicherung gerätebezogen

Quelle Screenshots: www.die-salzburger-versicherungsmakler.at/drohnenversicherung, 13.08.2025, Hervorhebungen hinzugefügt.

Risiken für Drohnen Betreiber bei falscher Versicherung

Wer mit einer nicht gesetzeskonformen Drohnenversicherung fliegt, riskiert laut Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer Salzburg (WKS)

  • Geldstrafen bis zu 22.000 EUR
  • Keine Deckung im Schadensfall
  • Persönliche Haftung für Personen- und Sachschäden – bis hin zum finanziellen Ruin

Drohnen: Tipp der Wirtschaftskammer Salzburg

Prüfen Sie genau, ob Ihre Drohnenversicherung den österreichischen Vorschriften entspricht. Am sichersten ist die Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler, die auf Drohnenversicherung in Österreich spezialisiert sind.

Quelle: Wirtschaftskammer Salzburg – Drohnenversicherung

Wirtschaftskammer: Drohnenversicherung mit Seriennummer und 750.000 SZR gemäß Luftfahrtgesetz Österreich

Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden, Aussendung vom 24. November 2024

Aussendung der WKO Tirol: Fehler bei Drohnenversicherung, Registrierung und Führerschein vermeiden

Die Wirtschaftskammer Tirol betont in ihrer Aussendung vom 24. November 2024 an alle Versicherungsmakler: Wer eine Drohne betreibt, muss vor der Registrierung bei der Austro Control eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz abschließen.

Zentrale Vorgaben zur Drohnenversicherung laut WKO Tirol:

  • Mindestdeckungssumme: 750.000 SZR pro Drohne
  • Versicherung muss auf eine konkrete Drohne mit Modell, Gewicht und Seriennummer abgeschlossen werden.
  • Rein personenbezogene Versicherungen sind unzulässig und nicht gesetzeskonform.
  • Sammelpolizzen von Modellflug-Clubs erfüllen die Pflichtversicherung nicht.
  • Betreiber und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.
  • Die Versicherung muss Gefährdungshaftung inkludieren.
  • Private Haftpflichtversicherungen reichen nicht aus.
  • Haushaltsversicherungen reichen nicht aus.

Rechtsgutachten bestätigen Gerätebezug für Drohnenversicherung

Die Wirtschaftskammer Tirol nimmt als Quellen mehrere Gutachten (u.a. RA Joachim J. Janezic, KFV, Dr. Roland Weinrauch). Diese Stellen laut der Tiroler Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten klar:

  • Die Versicherungspflicht für Drohnen ist nach § 24j LFG gerätebezogen.
  • Ohne spezifische Gerätedaten ist im Schadensfall keine Deckungsüberprüfung vor Ort möglich.
  • Fehlende Gerätedaten untergraben den Geschädigtenschutz und das direkte Klagerecht nach § 166 LFG
  • Sammelpolizzen für Drohnen Betreiber verstoßen zusätzlich gegen Grundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Drohnenführerschein & Drohnen Registrierung in Österreich

Außerdem informiert die Tiroler Wirtschaftskammer zu den Themen Drohnenführerschein und zur verpflichtenden Registrierung für Drohnen Betreiber in Österreich.

  • Drohnenführerschein ist für Drohnen ab 250 g verpflichtend, kann online bei der Austro Control kostenlos absolviert werden.
  • Die Registrierungspflicht besteht für alle Betreiber von Drohnen mit Kamera – auch bei Drohnen unter 250 g.
  • Austro Control prüft die Versicherungsinhalte nicht – Verantwortung liegt beim Drohnen Betreiber.
Drohne-versichern-Modellflug-Club-Wirtschaftskammer

Fazit der WKO Tirol

Die Auswahl einer falschen Drohnen-Versicherung kann im Schadensfall existenzbedrohend sein. Nur eine korrekt abgeschlossene, gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bietet verlässlichen Schutz.

Quellenangaben

Quelle: Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden (Aussendung vom 24. November 2024).
Quelle Screenshots: https://www.wko.at/tirol/…, Stand 07.08.2025

Interessierte finden hier alle Quellen und Gutachten zum Thema Drohnen Versicherung in Österreich: https://drohnenversicherung.com/gutachten/

Drohnen Kategorien: Open, Specific, Certified (die Grafik stammt von unserem Partner, dem ÖAMTC)

Erfahrungen mit der VAV Drohnenversicherung

Erfahrungen mit der VAV Drohnenversicherung

Die VAV Drohnenversicherung bietet zwar Schutz, ist jedoch NICHT für die Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet. Stattdessen richtet sie sich ausschließlich an Piloten von Spielzeug Drohnen ohne Kamera, die nicht unter das Österreichische Luftfahrtgesetz fallen. Warum das so ist und worauf Du achten musst, erfährst Du in diesem Beitrag.

VAV Drohnenversicherung im Vergleich

Warum entspricht die VAV Drohnenversicherung nicht dem Luftfahrtgesetz?

Die VAV selbst weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass ihre Drohnenversicherung keine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist. Sie bietet lediglich eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung an. Entscheidend ist, dass diese Versicherung nur dann greift, wenn der Drohnen Betreiber (UAS Operator) oder der Fernpilot selbst schuldhaft handelt. Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, wie sie das Luftfahrtgesetz vorschreibt, ist bei der VAV Drohnenversicherung nicht gegeben.

Das bedeutet, dass bei Schäden durch höhere Gewalt, beispielsweise durch eine unverschuldete (!) unerwartete Windböe, keine Versicherungsdeckung besteht!

Österreichisches Bundeskanzleramt: Drohnen in Privathaftpflicht nicht gemäß Luftfahrtgesetz versichert!

VAV: Keine gerätebezogenen Drohnen Daten gemäß Luftfahrtgesetz

Ein weiterer Grund, warum die VAV Drohnenversicherung nicht für die behördliche Registrierung für Drohnen Betreiber bei der Austro Control ausreicht, ist das Fehlen von gerätebezogenen Daten. In Österreich ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht. Das schließt wichtige Daten wie Modell, Gewicht (MTOM) und Seriennummer der Drohne ein.

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ist aber eine solche gerätebezogene Versicherung für den Betrieb von Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die VAV bietet jedoch nur eine personenbezogene Versicherung für Drohnen Betreiber, die diesen Anforderungen nicht entspricht.

VAV Haushaltsversicherung nur für Spielzeug Drohnen

Die VAV Haushaltsversicherung versichert nur Spielzeug Drohnen, wie weiter unten beschrieben. Denn die VAV Versicherung macht es so, wie andere auch, dass die private Haftpflichtversicherung beim Abschluss der Haushaltsversicherung einfach mit angehängt wird. Und so finden wir in den Besonderen „Bedingungen für die Privathaftpflicht Plus der VAV“ wieder einen Hinweis auf die Mitversicherung von privat genutzten Drohnen.
Kuratorium für Verkehrssicherheit: Drohnen Versicherung mit Seriennummer

Für welche Drohnen ist die VAV Versicherung geeignet?

Die private Haftpflichtversicherung der VAV kann für Spielzeug Drohnen genutzt werden. Dabei handelt es sich um Geräte, die nicht unter das Luftfahrtgesetz fallen. Beispiele hierfür sind:

  • Mini-Drohnen ohne Kamera
  • Drohnen, die vom Hersteller explizit als Spielzeug gekennzeichnet sind

Doch Vorsicht: Selbst kleine Drohnen mit Kamera – etwa Drohnen unter 250 g – fallen unter die EU-Drohnenverordnung und sind nicht als Spielzeug zugelassen. Betreiber solcher Drohnen müssen sich registrieren und eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen.

Zusammenfassung und wichtige Hinweise zur VAV Drohnenversicherung

Die VAV Drohnenversicherung ist nur für eine Spielzeugdrohne geeignet, die klar als solche gekennzeichnet ist. Für alle anderen Drohnen gilt:

  • Eine behördliche Registrierung ist Pflicht.
  • Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung ist notwendig.

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte prüfen, ob seine Drohne tatsächlich als Spielzeug anerkannt wird, oder auf eine andere Versicherungslösung umsteigen.

Die VAV Drohnenversicherung im Vergleich

Dass die Drohnenversicherung der VAV nicht dem Luftfahrtgesetz entspricht und auch nicht zur behördlichen Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet ist, dokumentiert auch der Vergleich der Versicherungsplattform ARISECUR:

„Mitversicherung von privat genutzten Fluggeräten/Spielzeugdrohnen ohne behördliche Registrierungspflicht bei der Austro Control (…) Die Versicherungsleistung (…)  bezieht sich ausschließlich auf Fluggeräte gemäß EU Spielzeugrichtlinie (2009), die nicht dem Luftfahrtgesetz unterliegen. Nicht enthalten ist Gefährdungshaftung.“

Hier gibt’s die Drohnenversicherung der VAV im Vergleich als PDF Download.

Zum Weiterlesen

Hier findest Du noch mehr Informationen und den online Antrag zur VAV Drohnenversicherung.

Und hier noch allerlei interessante Drohnen News.

DJI Experience Tour 2025 – Live erleben in Gumpoldskirchen!

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DJI-Technik zum Anfassen: Am Montag, den 23. Juni 2025, lädt Sky Elements gemeinsam mit DJI-Profi Carsten Fischer zur DJI EXPERIENCE TOUR ins Freigut Thallern in Gumpoldskirchen.

DJI Experience Tour 2025 von Sky Elements

Erlebe DJI-Innovation hautnah: Von der Kamera bis zur Drohne sind zahlreiche Top-Produkte vor Ort – darunter:

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

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ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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