Wirtschaftskammer (WKO): Wichtige Infos zur Drohnenversicherung in Österreich
Österreichische Wirtschaftskammer: „Drohnen: Potenziale für die Wirtschaft“, 02.10.2023
Großveranstaltung der WKO, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Video: Luftrechtsexperte RA Joachim J. Janezic, MEng, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht
Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden, Aussendung vom 24. November 2024
Drohnenversicherung – Wichtige Infos der Wirtschaftskammer (WKO) für Drohnenpiloten in Österreich
WKO Vortrag: Drohnen Versicherung muss gerätebezogen sein
So lud die österreichische Wirtschaftskammer anlässlich der großen Fachtagung zum Thema „Drohnen: Potenziale für die Wirtschaft“ am 02.10.2023 in Wien auch den renommierten Luftrechtsexperten RA Joachim J. Janezic, MEng ein. Joachim Janezic ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht und betonte in seinem Vortrag nochmals ausdrücklich, dass in Österreich eine gerätebezogene Drohnen Versicherung Pflicht ist. Lediglich Drohnen-Betreiber bezogene oder pilotenbezogene Versicherungen genügen laut RA Janezic nicht dem Pflichtversicherungswesen für Drohnen in Österreich!
Nebem dem oben zu sehenden Video des WKO Vortrags finden Interssierte hier die gesamte Präsentation des Luftrechtsexperten Joachim Janezic: https://www.wko.at/oe/oesterreich/janezic-awi-law-drohnen-2-10-2023.pdf
Wirtschaftskammer Salzburg: Drohnenversicherung immer mit Seriennummer
Die Wirtschaftskammer und deren Fachgruppe der Versicherungsmakler Salzburg machen deutlich: Wer in Österreich mit einer Drohne fliegt, muss nicht nur das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und Registrierungspflicht der Austro Control einhalten, sondern auch sicherstellen, dass die Drohne gesetzeskonform versichert ist.
Viele Drohnenbesitzer:innen wissen nicht, dass fast alle Drohnen – auch Dronhen unter 250 Gramm – versichert werden müssen und eine behördliche Registrierung für Drohnen Betreiber Pflicht ist, wenn das jeweilige unbemannte Luftfahrzeug-System (UAS) Bilder oder Videos aufnehmen kann. Für Kameradrohnen ab 250g Abfluggewicht (MTOM) ist außerdem ein Drohnenführerschein Pflicht.
Kernbotschaft der Wirtschaftskammer Salzburg: Versicherung muss gerätebezogen sein
Laut Luftfahrtgesetz ist jede:r Drohnenbetreiber:in persönlich verantwortlich, dass das Gerät ordnungsgemäß versichert ist. Eine gesetzeskonforme Drohnen-Haftpflichtversicherung muss zwingend Modell, Seriennummer und Gewicht der Drohne in der Polizze enthalten.
Rein personenbezogene Drohnenversicherungen ohne konkrete Gerätedaten sind nicht gesetzeskonform. Auch Kurzzeitversicherungen (pro Tag oder pro Flug) erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Quelle Screenshots: www.die-salzburger-versicherungsmakler.at/drohnenversicherung, 13.08.2025, Hervorhebungen hinzugefügt.
Risiken für Drohnen Betreiber bei falscher Versicherung
Wer mit einer nicht gesetzeskonformen Drohnenversicherung fliegt, riskiert laut Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer Salzburg (WKS)
- Geldstrafen bis zu 22.000 EUR
- Keine Deckung im Schadensfall
- Persönliche Haftung für Personen- und Sachschäden – bis hin zum finanziellen Ruin
Drohnen: Tipp der Wirtschaftskammer Salzburg
Prüfen Sie genau, ob Ihre Drohnenversicherung den österreichischen Vorschriften entspricht. Am sichersten ist die Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler, die auf Drohnenversicherung in Österreich spezialisiert sind.
Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden, Aussendung vom 24. November 2024
Aussendung der WKO Tirol: Fehler bei Drohnenversicherung, Registrierung und Führerschein vermeiden
Die Wirtschaftskammer Tirol betont in ihrer Aussendung vom 24. November 2024 an alle Versicherungsmakler: Wer eine Drohne betreibt, muss vor der Registrierung bei der Austro Control eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz abschließen.
Zentrale Vorgaben zur Drohnenversicherung laut WKO Tirol:
- Mindestdeckungssumme: 750.000 SZR pro Drohne
- Versicherung muss auf eine konkrete Drohne mit Modell, Gewicht und Seriennummer abgeschlossen werden.
- Rein personenbezogene Versicherungen sind unzulässig und nicht gesetzeskonform.
- Sammelpolizzen von Modellflug-Clubs erfüllen die Pflichtversicherung nicht.
- Betreiber und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.
- Die Versicherung muss Gefährdungshaftung inkludieren.
- Private Haftpflichtversicherungen reichen nicht aus.
- Haushaltsversicherungen reichen nicht aus.
Rechtsgutachten bestätigen Gerätebezug für Drohnenversicherung
Die Wirtschaftskammer Tirol nimmt als Quellen mehrere Gutachten (u.a. RA Joachim J. Janezic, KFV, Dr. Roland Weinrauch). Diese Stellen laut der Tiroler Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten klar:
- Die Versicherungspflicht für Drohnen ist nach § 24j LFG gerätebezogen.
- Ohne spezifische Gerätedaten ist im Schadensfall keine Deckungsüberprüfung vor Ort möglich.
- Fehlende Gerätedaten untergraben den Geschädigtenschutz und das direkte Klagerecht nach § 166 LFG
- Sammelpolizzen für Drohnen Betreiber verstoßen zusätzlich gegen Grundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Drohnenführerschein & Drohnen Registrierung in Österreich
Außerdem informiert die Tiroler Wirtschaftskammer zu den Themen Drohnenführerschein und zur verpflichtenden Registrierung für Drohnen Betreiber in Österreich.
- Drohnenführerschein ist für Drohnen ab 250 g verpflichtend, kann online bei der Austro Control kostenlos absolviert werden.
- Die Registrierungspflicht besteht für alle Betreiber von Drohnen mit Kamera – auch bei Drohnen unter 250 g.
- Austro Control prüft die Versicherungsinhalte nicht – Verantwortung liegt beim Drohnen Betreiber.
Fazit der WKO Tirol
Die Auswahl einer falschen Drohnen-Versicherung kann im Schadensfall existenzbedrohend sein. Nur eine korrekt abgeschlossene, gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bietet verlässlichen Schutz.
Quellenangaben
Quelle: Wirtschaftskammer Tirol: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden (Aussendung vom 24. November 2024).
Quelle Screenshots: https://www.wko.at/tirol/…, Stand 07.08.2025
Interessierte finden hier alle Quellen und Gutachten zum Thema Drohnen Versicherung in Österreich: https://drohnenversicherung.com/gutachten/
DJI Experience Tour 2025 – Live erleben in Gumpoldskirchen!
DJI-Technik zum Anfassen: Am Montag, den 23. Juni 2025, lädt Sky Elements gemeinsam mit DJI-Profi Carsten Fischer zur DJI EXPERIENCE TOUR ins Freigut Thallern in Gumpoldskirchen.
Erlebe DJI-Innovation hautnah: Von der Kamera bis zur Drohne sind zahlreiche Top-Produkte vor Ort – darunter:
read more…Erfahrungen mit DMO Drohnen Versicherung
DMO ist die Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co KG mit Sitz in Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal. Die DMO zählt klassische Modellflieger und nun auch Drohnenpiloten aus Deutschland zu Ihren Kunden. Seit einigen Monaten bietet DMO ihre Haftpflichtversicherung für Drohnen auch für in Österreich wohnhafte Kunden an. Die Angebote der Deutschen Modellsportorganisation (DMO) bezüglich Versicherungen werden über eine Sammelpolizze (!) bei der Allianz Global Corporate & Specialty SE abgewickelt. Da herkömmliche Private Haftpflichtversicherungen (wie etwa in Haushaltsversicherungen) bei bei Drohnen nicht genügen, brauchen unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen. Da nun der Modellsport in der Luft seit 2021 in vielen Fällen unter die neue EU Drohnenverordnung fällt, brauchen auch die meisten Flugmodelle gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherungen.
Screenshot: www.wienerstaedtische.at (01.08.2025, Hervorhebungen hinzugefügt)
Mai 2025: Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung
Kurz und bündig – deshalb entspricht die Drohnenversicherung der DMO – laut Auffassung verschiedener rechtlicher Begutachtungen – nicht dem gesetzlich verankerten Pflichtversicherungswesen für Drohnen und deren Betreiber mit Sitz in Österreich. Denn in der „Modell-Halter-Haftpflichtversicherung“ bei der DMO
- fehlen die spezifischen (identifizierenden) Gerätedaten im „Versicherungsnachweis“,
- ist der Drohnen Betreiber NICHT Versicherungsnehmer der Polizze,
- sondern nur mitversicherte Person in einer Sammelpolizze bei der Allianz.
- Polizzen-Inhaber und Versicherungsnehmer bei der Allianz ist die DMO.
- Der Drohnen Betreiber hat deshalb keine Verfügungsgewalt über den Allianz Vertrag.
- Statt einer eigenen „Polizze“ erhält der Drohnen Betreiber nur einen Dienstleistungs-Vertrag
- diesen „Dienstleistungs-Vertrag“ hat man mit der der Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co. KG, Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal
Hier unsere Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung basierend auf verschiedenen rechtlichen Begutachtungen und unabhängigen Expertisen zur aktuellen Gesetzeslage rund um Drohnen Versicherungen für Österreich.
Basis: Eine luftrechtliche Begutachtung, zwei versicherungsrechtliche Begutachtungen, Expertise des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), Stellungnahme der „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO)
DMO Drohnenversicherung genügt nicht dem Luftfahrtgesetz in Österreich
Denn die Drohnenversicherung der DMO dokumentiert keine individuellen Gerätedaten in der Versicherungspolizze der Drohne. Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) schreibt dazu klar und deutlich:
„Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.“
Und genau diese individuellen Gerätedaten des UAS fehlen im „Versicherungsnachweis“ für Drohnen Betreiber der DMO.
Drohnenversicherung der DMO versichert nur Drohnen Betreiber bzw. Piloten als Person
… und bei der für Privatpersonen interessanten Drohnen Kategorie „open“ eben nicht das spezifische Gerät, also die Drohne selbst, denn dafür müsste die Deutsche Modellsport Organisation ja im Versicherungsantrag die spezifischen Gerätedaten der Drohne abfragen, was aber nicht geschieht. Somit haben wir es bei der DMO mit einer personenbezogenen und keiner gerätebezogenen Deckung zu tun. Diese Versicherungsart hat das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) untersucht und stellt dabei unmissverständlich klar:
„Reicht eine personenbezogene Versicherung aus?
Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!„
Quelle: KFV zu Drohnen
DMO Modellflug Versicherung und weitere Gesetze in Österreich
Da bei der DMO „Drohnen Versicherung“ nicht die Drohne als Gerät, sondern lediglich der Drohnen Pilot oder Betreiber als Person versichert ist, gibt es, basierend auf den vorliegenden Begutachtungen und Expertisen, weitere mögliche gesetzliche Probleme in Österreich. So widerspricht eine Drohnenversicherung ohne Seriennummer in der Polizze, laut Gutachten, dem strengen Pflichtversicherungswesen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in Österreich. Damit verbunden kann, nach der Ansicht der weiter unten verlinkten Gutachten, ohne Dokumentation auch ein Problem mit dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) bestehen. Denn ohne Dokumentation der Gerätedaten kann eine Versicherung auch das Risiko in ihrem Bestand nicht entsprechend bewerten. Das widerspricht dann laut vorliegenden Expertisen auch den Regeln zur sogenannten Product Oversight Governance (POG), denen Versicherungsunternehmen unterliegen.
Somit widerspricht die Drohnenversicherung der DMO aus Expertensicht folgenden Gesetzen in Österreich:
- Luftfahrtgesetz (LFG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Sammelpolizzen bei Drohnen gesetzlich unzulässig!
Bevor man also eine Drohnenversicherung bei der DMO Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co. KG abschließt, sollte man das folgende Fazit der österreichischen Wirtschaftskammer auf sich wirken lassen:
“Das Pflichtversicherungsregime rund um unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) ist mit jenem aus dem Kfz-Bereich vergleichbar. Dabei käme wohl niemand auf die Idee, alle seine Kfz ohne Fahrzeugdaten pauschal über den Mitgliedsbeitrag in einer einzigen Vereins-Sammelpolizze zu versichern.”
Drohnen Betreiber haften bei Registrierung für den Abschluss einer gesetzeskonformen Drohnenversicherung in Österreich.
Alle gesammelten Informationen hier in einem eigenen Beitrag betreffend alle Gutachten zur Drohnenversicherung >
Hier gibt es noch mehr Informationen, warum man Drohnen nicht über einen Modellflug-Club versichern kann.
Hier Infos der Österreischischen Wirtschaftskammer, „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater und Versicherungsangelegenheiten“: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden >
Österreischische Wirtschaftskammer (WKO):
Vortrag von Rechtsanwalt Joachim J. Janezic, MEng, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht
DJI Mavic 4 Pro – Registrieren und die beste Versicherung
Alles neu macht der Mai? Die DJI Mavic 4 Pro hebt am 13. Mai 2025 offiziell ab – DJI hat das Launch-Event bereits angeteasert. Im Folgenden findest Du alle bislang bekannten (teils noch unbestätigten) Details, gerüchteweise Besonderheiten sowie Pflicht-Infos zur Registrierung für Drohnen Betreiber einer DJI Mavic 4 sowie zu richtigen Drohnenversicherung.
read more…DJI Flip: Registrieren und die beste Versicherung in Österreich
Die neue DJI Flip erschien in am 14.01.2025 und begeistert Drohnen Fans mit innovativen Funktionen, einfacher Bedienung und herausragender Bildqualität. Sie gilt als unbemanntes Luftfahrzeug, weshalb Betreiber einer Flip sich registrieren und vorher eine Drohnenversicherung abschließen müssen. Mit einem Gewicht von unter 249 Gramm und einer Vielzahl von praktischen Features setzt die Flip neue Maßstäbe in der Drohnen Technologie. Erfahre hier alles Wichtige über die Flip und warum sie perfekt für Hobbyfotografen und Content Creators ist. Weiter unten gibt’s noch Links zu den Themen Drohnenführerschein für die Flip, Vergleich mit ähnlichen Mini Drohnen unter 250 Gramm und CIL Klasse der Flip.
(mehr …)Drohnen Unfall beim Adelboden Skirennen
12. Januar 2025, Adelboden in der Schweiz: Während des ersten Laufs des Adelboden Riesenslaloms der Herren kam es zu einem spektakulären Drohnen Unfall, der auch einem Weltcup Teilnehmer hätte zum Verhängnis werden können: Eine TV-Drohne stürzte hinter dem deutschen Skirennläufer Jonas Stockinger ab. Glücklicherweise blieb der Weltcup Ski Athlet unverletzt.
Drohnen Absturz wegen Failsafe Sicherheitsfunktion?
read more…Drohnen Glossar: BVLOS
BVLOS
Hier gibt es mehr Informationen zu BOS Drohnen Versicherung Österreich.
Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.
Weitere Einträge aus dem Drohnen Glossar
Erfahrungen mit der VAV Drohnenversicherung
Die VAV Drohnenversicherung bietet zwar Schutz, ist jedoch NICHT für die Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet. Stattdessen richtet sie sich ausschließlich an Piloten von Spielzeug Drohnen ohne Kamera, die nicht unter das Österreichische Luftfahrtgesetz fallen. Warum das so ist und worauf Du achten musst, erfährst Du in diesem Beitrag.
Warum entspricht die VAV Drohnenversicherung nicht dem Luftfahrtgesetz?
Die VAV selbst weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass ihre Drohnenversicherung keine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist. Sie bietet lediglich eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung an. Entscheidend ist, dass diese Versicherung nur dann greift, wenn der Drohnen Betreiber (UAS Operator) oder der Fernpilot selbst schuldhaft handelt. Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, wie sie das Luftfahrtgesetz vorschreibt, ist bei der VAV Drohnenversicherung nicht gegeben.
Das bedeutet, dass bei Schäden durch höhere Gewalt, beispielsweise durch eine unverschuldete (!) unerwartete Windböe, keine Versicherungsdeckung besteht!
Hier gibt’s die Drohnenversicherung der VAV im Vergleich als PDF Download. Hier mehr Infos, warum man Drohnen nicht in der privaten Haushaltsversicherung versichern kann.
VAV: Keine gerätebezogenen Drohnen Daten gemäß Luftfahrtgesetz
Ein weiterer Grund, warum die VAV Drohnenversicherung nicht für die behördliche Registrierung für Drohnen Betreiber bei der Austro Control ausreicht, ist das Fehlen von gerätebezogenen Daten. In Österreich ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht. Das schließt wichtige Daten wie Modell, Gewicht (MTOM) und Seriennummer der Drohne ein.
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ist aber eine solche gerätebezogene Versicherung für den Betrieb von Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die VAV bietet jedoch nur eine personenbezogene Versicherung für Drohnen Betreiber, die diesen Anforderungen nicht entspricht.
VAV Haushaltsversicherung nur für Spielzeug Drohnen
Hier alle Quellen und Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
Für welche Drohnen ist die VAV Versicherung geeignet?
Die private Haftpflichtversicherung der VAV kann für Spielzeug Drohnen genutzt werden. Dabei handelt es sich um Geräte, die nicht unter das Luftfahrtgesetz fallen. Beispiele hierfür sind:
- Mini-Drohnen ohne Kamera
- Drohnen, die vom Hersteller explizit als Spielzeug gekennzeichnet sind
Doch Vorsicht: Selbst kleine Drohnen mit Kamera – etwa Drohnen unter 250 g – fallen unter die EU-Drohnenverordnung und sind nicht als Spielzeug zugelassen. Betreiber solcher Drohnen müssen sich registrieren und eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen.
Zusammenfassung und wichtige Hinweise zur VAV Drohnenversicherung
Die VAV Drohnenversicherung ist nur für eine Spielzeugdrohne geeignet, die klar als solche gekennzeichnet ist. Für alle anderen Drohnen gilt:
- Eine behördliche Registrierung ist Pflicht.
- Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung ist notwendig.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte prüfen, ob seine Drohne tatsächlich als Spielzeug anerkannt wird, oder auf eine andere Versicherungslösung umsteigen.
Die VAV Drohnenversicherung im Vergleich
Dass die Drohnenversicherung der VAV nicht dem Luftfahrtgesetz entspricht und auch nicht zur behördlichen Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet ist, dokumentiert auch der Vergleich der Versicherungsplattform ARISECUR:
„Mitversicherung von privat genutzten Fluggeräten/Spielzeugdrohnen ohne behördliche Registrierungspflicht bei der Austro Control (…) Die Versicherungsleistung (…) bezieht sich ausschließlich auf Fluggeräte gemäß EU Spielzeugrichtlinie (2009), die nicht dem Luftfahrtgesetz unterliegen. Nicht enthalten ist Gefährdungshaftung.“
Hier gibt’s die Drohnenversicherung der VAV im Vergleich als PDF Download.
Zum Weiterlesen
Hier findest Du noch mehr Informationen und den online Antrag zur VAV Drohnenversicherung.
- Mehr Informationen über Drohnen unter 250 Gramm.
- Weitere Infos zur gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung.
- Dazu passend noch Drohnen Versicherung FAQs.
- Hier die besten Drohnenversicherungen im Vergleich für Österreich
- und noch mehr Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen.
- Wer hat die beste Drohnenversicherung in Österreich?
- Warum man Drohnen nicht in der privaten Haushaltsversicherung versichern kann.
- Und hier alle Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
Und hier noch allerlei interessante Drohnen News.
Unfall mit Drohnen Schwarm: Spektakulärer Absturz bei Drohnenshow China
12.12.2024, Fujian in China: Ein Massenabsturz eines Drohnen Schwarms sorgt für Aufsehen und Diskussionen. Ein geplanter spektakulärer Auftritt mit einer Drohnen- und Feuerwerksshow in der chinesischen Provinz Fujian sollte es werden. Doch dieser nahm an einem Sonntagabend eine unerwartete Wendung. Denn während der farbenfrohen Vorführung stürzten plötzlich Hunderte Drohnen des Drohnen-Schwarms ab. Einige der unbemannten Flugobjekte schlugen am Boden auf, andere landeten im Wasser.
Ursache des Drohnen Absturzes: Störsignal durch Behörden?
read more…Österreich: 1. Rechtsgutachten zur Drohnen Pflichtversicherung
Experte für Luftrecht zur Drohnenversicherung
Aufgrund der zum Teil sehr ernüchternden Erfahrungen mit Anbietern sogenannter Drohnen Versicherungen hat der der renommierte Luftrechtsexperte und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht RA Mag. jur. Joachim J. Janezic, MEng ein wegweisendes Gutachten erstellt. Der Grazer Jurist und Experte für Accident Research und Aviation Safety konnte dabei schwarz auf weiss darlegen, daß eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung in Österreich immer streng gerätebezogen sein muss. Sprich, in der Polizze der UAS Versicherung muss immer eine konkrete Drohne (mit Gerätedaten wie Modell, Seriennummer, Gewicht) als versichertes Objekt gedeckt sein. Bloß personenbezogene Versicherungen, in denen nur der Drohnenpilot oder der Drohnenbetreiber versichert sind (und kein konkretes Gerät) entsprechen nicht dem Österreichischen Luftfahrtgesetz!
Auf airandmore.at findest Du übrigens einen zusammenfassenden Bericht zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen in Österreich sowie eine Checkliste für die Pflicht-Bestandteile jeder Drohnen Versicherung. Hier findest Du die Quelle zur Stellungnahme der österreichischen Wirtschaftskammer sowie alle Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.