Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: BVLOS

BVLOS

BVLOS steht bei Drohnen für Beyond Visual Line of Sight und meint den Drohnenbetrieb außerhalb der direkten Sichtlinie des Drohnenpiloten. Für Drohnen Einsätze im BVLOS Modus benötigt der Drohnenpilot eine Sondergenehmigung (Drohnenbewilligung) der Behörde für Luftfahrt (in Österreich die Austro Control). Auch beim FPV Betrieb von Drohnen besteht für den Steuerer des UAS (Unmanned Aicraft System) keine direkte Sichtlinie zur Drohne. Deshalb nutzen FPV Piloten einen externen Spotter, der für sie die direkte Sichtverbindung zum UAS ohne technische Hilfsmittel aufrecht erhält. Dieser zusätzliche Person muss unmittelbar in die Steuerung der Drohne eingreifen können.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.