Die beste Drohnenversicherung in Österreich
Hier stellen wir für alle Drohnenpiloten – und die es noch werden wollen – die beste Drohnenversicherung für Österreich vor. Weiters findest du die Drohnenversicherungen im Vergleich mit den wichtigsten Playern gegenübergestellt, sowie einige Erfahrungen mit Drohnenversicherungen. Ebenso das Drohnen Glossar (mit Erklärungen zu vielen Begriffen wie zB. MTOM, VLOS, Spotter, FPV), eine Zusammenstellung aller aktuellen Drohnen Modelle und deren technischen Daten, allen voran die Drohnen von DJI oder die Drohnen vom Hofer.
Gutachten zur Drohnen Haftpflichtversicherung
In Österreich besteht eine gesetzlich verankerte Versicherungspflicht für Drohnen. Dabei muß eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung immer das UAS selbst als Gerät versichern. Nur Drohnenversicherungen mit konkreten Gerätedaten in der Polizze (Modell, Seriennummer, Gewicht) entsprechen dem Luftfahrtgesetz! Das bestätigen führende Luftrechts- und Versicherungsrechtsexperten sowie auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Hier gibt’s alle Gutachten zur Drohnenversicherung sowie hilfreiche Drohnen Checklisten >
Preise und Kosten für Drohnenversicherungen
Hier gibt’s nicht nur die besten Preise, sondern auch wertvolle Informationen zu Drohnenversicherungen und zu den rechtlichen Regelungen für UAS (Unmanned Aircraft Systems) in Österreich. Schließlich kann man bei der gesetzlichen Pflichtversicherung für Drohnen so einiges richtig oder auch falsch machen. Dabei liegt die Verantwortung zum Abschluss der richtigen Multicopter Versicherung gänzlich beim jeweiligen Drohnen Betreiber! Denn laut Luftfahrtgesetz ist dieser selbst „dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist“ (LFG §24j, Absatz 3). Und abseits von saftigen Strafen geht es immerhin auch um die finanzielle Existenz von Drohnen Piloten und Geschädigten!
Modell der Drohnen Hersteller im Vergleich
Drohnen im Urlaub
Wer seine Drohnen im Urlaub auch verwenden möchte, muss einiges beachten: Die nationalen Bestimmungen der einzelnen Länder weichen voneinander ab, da das Luftrecht pro Land geregelt ist. Drohnenflugverbote und Drohnenkarten sind in Europa für das jeweilige Land getrennt verfügbar. Die Luftfahrtbehörden der Länder haben unterschiedliche Systeme, wo zB temporäre Drohnenflugverbote eingetragen werden.
Allen Ländern gemeinsam ist, dass eine international gültige Drohenhaftpflichtversicherung mit 750.000 SZR vorhanden sein muss. Ausserhalb von Europa sind die Drohnen Bestimmungen für Thailand wichtig. AIR&More stellt seinen Kunden ein Formular für die Anforderung eine Versicherungsbestätigung über 750.000 SZR zu Verfügung, in Englisch oder Deutsch.
ÖAMTC Partner & Mitglieder Vorteile
Air&More ist der offizielle Vorteilspartner für Drohnenversicherungen beim ÖAMTC. Deshalb gibt’s nochmals Vorteile ab Tarifen mit 3 Mio. Deckungssumme oder höher:
- 10% Extra Rabatt für ÖAMTC Mitglieder in der Drohnen Haftpflichtversicherung
- € 20 Gutschein für ein original ÖAMTC Drohnentraining – für alle!
Wichtig: Für die verpflichtende Drohnen Registrierung bei der Austro Control brauchst Du bereits die aktive Polizzennummer Deiner gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung. Wie Du diese auf schnellstem Wege bekommst, erfährst Du weiter unten!
Welche Drohnenversicherungen gibt es?
- Die Drohnen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – Pflicht!
- Die Drohnen Kaskoversicherung für Schäden an der Drohne selbst – oft sehr sinnvoll
- Sowie die Drohnen Rechtsschutz Versicherung für Rechtsstreitigkeiten im Zuge von Drohnenflügen – empfohlen!
1. Die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen Haftpflicht Versicherung
Zum Start geht’s hier mal rein um jene Form von Drohnenversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben und damit unverzichtbar ist. Die Rede ist genauer genommen von der Luftfahrt- oder Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Drohnen, kurz Drohnen Haftpflichtversicherung. Dabei sollte man wissen, für welche Multicopter eine Drohnenversicherung überhaupt Pflicht ist. Hier lohnt sich ein Blick in die EU Drohnenverordnung.
EU Drohnenverordnung: Drohnen Registrierung nur mit Drohnenversicherung!
Denn mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung per 2021 gelten nun alle unbemannten Fluggeräte, die „mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen“ können, als sogenannte „UAS“. UAS steht eben nicht für „Spielzeug“, sondern für „Unmanned Aircraft System„. Somit werden alle Kamera-Drohnen zu „Unbemannten Luftfahrzeugsystemen“ gemäß der “Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019“. Dies gilt ausnahmslos auch für Kamera – Drohnen unter 250 Gramm!
Alle Kamera-Drohnen gelten als UAS gemäß EU Drohnenverordnung,
auch Mini Drohnen unter 250 Gramm!
Der Betreiber einer Kamera-Drohne ist der sogenannte „UAS Operator“ und dieser muss sich behördlich registrieren. Landläufig spricht man dabei auch von der sogenannten „Drohnen Registrierung“. Ausgenommen von dieser Registrierungspflicht sind lediglich Drohnen Betreiber, deren Fluggeräte explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen und wirklich nur für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind!
Alle Betreiber von Kamera-Drohnen müssen sich behördlich registrieren.
Und jetzt kommt’s: Im Zuge der Online Drohnen Registrierung für UAS Betreiber fragt die Austro Control auch schon nach der Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnenversicherung, entsprechend den „Anforderungen des Luftfahrtgesetzes“! Schließlich, sprechen wir hier ja von Unbemannten Luftfahrzeugsystemen, weshalb Drohnen spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen brauchen.
Bei der Registrierung muss man die Polizzennummer einer Versicherung gemäß Luftfahrtgesetz angeben.
Polizzennummer für Austro Control postwendend!
Drohnen Haftpflichtversicherung jetzt abschliessen!
Welche Drohnenversicherung entspricht dem Luftfahrtgesetz in Österreich?
Die EU Drohnenverordnung harmonisiert zwar das Fliegen mit Drohnen in der ganzen EU. Die Versicherungspflichten für Drohnen bleiben aber weiterhin national geregelt. Hier gibt es zwischen den einzelnen EU Mitgliedsstaaten massive Unterschiede. Die Haftpflichtversicherung für Drohnen in Österreich haben wir getestet und verglichen, für Österreich kann dabei folgendes festgehalten werden:
Österreich: Modell, Seriennummer, Gewicht in der Drohnenversicherung!
In Österreich besteht eine streng gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen. Das bedeutet, dass man in Österreich nicht den Drohnenbetreiber oder Drohnenpiloten als Person versichert, sondern immer das konkrete Unbemannte Luftfahrzeugsystem. Wie bei einer Kfz Versicherung müssen deshalb auch bei einer Versicherung für unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) die individuellen Gerätedaten in der Versicherungspolizze stehen. Üblicherweise identifiziert man eine Drohne über Modell, Seriennummer und Abfluggewicht. Fehlen diese spezifischen Gerätedaten im Versicherungsschein, so entspricht dieser nicht dem Luftfahrtgesetz und ist somit ungültig! Mehr Informationen dazu im Gutachten zu den Pflicht-Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Unter folgendem Link findet man zusätzlich noch alle Gutachten zur Drohnenversicherung >
Gesetzeskonforme Drohnenversicherungen müssen Gerätedaten wie Modell, Hersteller und Gewicht beinhalten!
Drohnenversicherung mit 750.000 SZR
Der obige Bildausschnitt der Austro Control Webseite (dronespace.at) sagt es unmissverständlich. „Die Deckungssumme Ihrer Versicherung muss mindestens 750.000 SZR betragen„. Wobei man wissen muss, das SZR für Sonderziehungsrechte steht, eine speziell in der Luftfahrt übliche internationale Währung. Daran erkannt man wieder, dass es sich bei Drohnen wirklich um (unbemannte) Luftfahrzeuge handelt, weshalb auch spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen hier verpflichtend sind. Da kann eine x-beliebige Versicherung auch 100 Mio. Euro oder noch mehr in ihre Deckung schreiben – fehlen diese 750.000 SZR in der Polizze, so ist diese Versicherung für Drohnen in Österreich ungültig!
750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) müssen in der Polizze stehen.
Warum Haushaltsversicherungen oder Private Haftpflicht Versicherungen für Drohnen nicht gehen!
Setzt man das bisher Gesagte sinnvoll in eine Reihe, so kann man Drohnen nie und nimmer in Haushaltsversicherungen oder Privaten Haftpflichtversicherungen mitversichern. Ganz egal, was einem der wohlmeinende Vertreter alles erzählt. Denn gerade Kamera-Drohnen sind nunmal kein Spielzeug mehr, sondern U n b e m a n n t e L u f t f a h r z e u g S y s t e m e. Und das gilt auch für Mini Drohnen unter 250 Gramm (z. B. DJI Mini 2). Dabei fehlt privaten Haftpflichtversicherungen zudem noch das zentrale Merkmal der sogenannten „Gefährdungshaftung„, da sie ja nur bei Verschulden zahlen sollen. Was aber, wenn die Drohne durch „Höhere Gewalt“ (wie z. B. einen plötzlichen Windstoß) auf des Nachbarn BMW knallt, der Drohnen Betreiber also selbst nicht schuldhaft handelte? Über diese und viele weitere Probleme hier im Beitrag warum man Drohnen nicht in der Privaten Haftpflicht versichern kann.
Und wieder: Drohnen Piloten, die sich trotz obigem Hinweis der Austro Control mit der Polizzennummer ihrer Haushaltsversicherung registrieren, handeln gegen das Luftfahrtgesetz – und haften auch selbst dafür.
Private Haftpflicht- und Haushaltsversicherungen gehen für Drohnen gar nicht!
In einem extra Beitrag findest Du hier noch weitere – zum Teil sehr ernüchternde – Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen.
Haftung, wenn die Drohne nicht nicht richtig versichert ist?
Fakt ist: Im Zuge der verpflichtenden Drohnen Registrierung für Betreiber prüft die Austro Control nicht mehr die konkrete Versicherungspolizze, sie fragt nur mehr die Polizzennummer ab! Die Behörde geht also davon aus, daß der Drohnen Betreiber sich als Mitbenutzer des Luftraums seiner Verantwortung bewusst ist. Sprich, der Drohnen Betreiber muss selbst wissen, was eine echte Drohnenversicherung und was ein Schmarrn ist. Hier aus Paragraf 24j Österreichisches Luftfahrtgesetz, Absatz 3:
„Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.“
Im Umkehrschuss bedeutet das Folgendes: Stellt sich hinterher heraus, dass sich der Drohnen Betreiber mit einer falschen oder ungenügenden Drohnenversicherung registriert hat, so haftet er dafür auch mit allen Konsequenzen. Dabei behält sich der Österreichische Gesetzgeber hier ausdrücklich diverse Kontrollen vor: „Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung sowie die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.“ (LFG § 24j, Abs. 4)
Auf Verlangen muss man seine ordnungsgemäße Drohnenversicherung jederzeit den Aufsichtsorganen vorlegen können.
Darüber hinaus wird die Polizzennummer der (hoffentlich) luftfahrt-gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung sogar in der „amtssignierten“ Registrierungsbestätigung für Drohnen Betreiber abgedruckt.
Und auf eben dieser Registrierungsbestätigung bestätigen Drohnen Betreiber obendrein selbst nochmal, „eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht„. Man sollte also schon weit vorher genau prüfen, für welches Versicherungsangebot man sich entscheidet und wovon man als verantwortungsbewußter Pilot lieber die Finger lässt.
Weitere Konsequenzen und Strafen ...
Der Drohnen Betreiber haftet also dafür, wenn er sich mit einer falschen Drohnenversicherung behördlich registriert. Der österreichische Gesetzgeber verweist gemäß § 169 LFG darauf, dass im Falle des Fluges mit einem unbemannten Luftfahrzeug (uLFZ, bzw. UAS) ohne entsprechende Drohnen Registrierung und gesetzeskonforme Drohnenversicherung Strafen von bis zu € 22.000 winken! Hier weitere Infos zu Drohnen Strafen.
Bei zusätzlichen erschwerenden Umständen droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Bedenkt man hierbei, dass es schon beinahe zu einer Kollision einer Drohne mit einem ÖAMTC Christophorus 6 Hubschrauber gekommen wäre, so werden die strengen österreichischen Gesetze zum Schutz des alpinen Luftraums nachvollziehbar. Dazu passend hier zahlreiche Drohnen Unfall Berichte.
Fazit: Ob beruflich oder privat, wer in Österreich eine Kamera-Drohne in Betrieb nimmt, betreibt nunmal ein „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ und fällt damit voll unter das Luftfahrtgesetz (LFG). Die Registrierung als UAS Betreiber als auch eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung sind damit Pflicht!
Wer die Regeln bezüglich Registrierung und Versicherung verletzt, muss mit Strafen rechnen.
Falsche Drohnenversicherung - keine Deckung?
Doch Abseits von Haftungen, potentiellen Kontrollen und Strafen sie hier auch folgendes festgehlten: Falsche Drohnenversicherungen zahlen mitunter nicht! Denn ist z. B. das Gerät nicht in der Polizze genannt, dürfte man die Drohne niemals einem anderen Piloten in die Hand geben, auch nicht dem eigenen Sohn. Gäbe es hier einen Drohnen Unfall, so bestünde tatsächlich keine Deckung. Dabei muss gesagt werden, dass gerade Personenschäden schnell in die Hundertausende gehen können. Besteht blöderweise kein Versicherungsschutz, so könnte wohl auch der Drohnen Betreiber den Geschädigten nicht mehr adäquat entschädigen. Im Ernstfall droht hier der finanzielle Ruin nicht nur für den Piloten, sondern leider auch für den Geschädigten! Wer in Sachen Drohnenversicherung also fahrlässig handelt, der oder die ist eine Gefahr für seine / ihre Mitmenschen!
Falsche Drohnenversicherungen gefährden Piloten und Geschädigte.
Hier mehr zum heissen Thema Drohnen und Schadenersatz. Hier Infos zu Drohnen Crashtests sowie zu Verletzungen durch Drohnen. Wer wissen will, wie hoch Schadenersatzforderungen gegenüber Drohnenversicherungen ausfallen können, findet hier einen Beitrag zur richtigen Luftfahrthaftpflicht-Versicherungssumme.
Weitere Infos zur Drohnen Haftpflichtversicherung findest Du inzwischen in unseren Drohnen Versicherung FAQs. Betreffend die Drohnen Haftpflicht gibt’s hier auch noch einen eigenen Drohnenversicherung Vergleich für Österreich.
Haftpflicht: Die Kosten einer Drohnenversicherung für Österreich
Eine versicherte Drohne muss nicht teuer sein! Die günstigste Drohnen Versicherung Österreichs gibt’s bei Airandmore bereits ab € 39,96 jährlich! Das Team von Airandmore entwickelt Drohnenversicherungen seit 2014 und bietet in der Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich weltweiten Schutz (außer USA & Canada) und das ohne irgendeinen Selbstbehalt.
Im Vergleich mit Mitbewerbern bestechen die Versicherungsprämien nicht nur bei rein privater Nutzung, sondern sparen auch unnötige Kosten für gewerbliche Drohnennutzer. So gibt’s hier auch die gewerbliche Drohnen Versicherung wieder zum besten Preis bereits ab € 94,91 jährlich. Für Mini-Drohnen wie etwa die DJI Mavic Mini oder die DJI Mini 2 sogar ab € 89,36 jährlich.
Und egal, ob die Drohne privat oder als gewerbliche Kameradrohne eingesetzt wird – ab 3 oder mehr Fluggeräten bekommt man noch dazu 30% Rabatt auf alle versicherten Geräte. Eine Kostenersparnis, die gerade auch gewerbliche Anbieter von Luftbildern und Luftaufnahmen freuen dürfte.
Enzigartig: Drohnenversicherung für immaterielle Schäden durch Privatsphären Verletzungen
Neu: Aufgrund massiver Nachfrage von Kunden gibt es nun in der Drohnenversicherung für Österreich auch eine Deckung bei versehentlicher Verletzung von Persönlichkeits- & Namensrechten oder Störungen der Privatsphäre! Schließlich gelten derartige (ungewollte) Belästigungen in Österreich als sogenannte „Immaterielle Schäden„, wobei diese bis dato niemand versichern wollte. Nur der exklusive Air&More Privacy Shield deckt auch Forderungen nach Persönlichkeitsrechts-Verletzungen durch Drohnen wirklich ab. Hier mehr zum heissen Thema Drohnen Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte. Und hier der Pilot Privacy Shield für Drohnen Piloten. Diesen gibt’s übrigens ohne Aufpreis in der Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich >
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Drohnenversicherungen im Vergleich & mehr zum Drohnen Gesetz Neu
Unter diesen Links erfährst Du noch mehr zum neuen Drohnenführerschein für Österreich sowie zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen. Hier gibt’s noch eigene Drohnen Versicherung FAQs. Und hier findest Du noch einen umfangreichen Drohnenversicherungen Vergleich für Österreich sowie einen eigenen Beitrag zu Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen.
Auf airandmore.at gibt’s zudem noch umfangreiche Infos zur EU Drohnenverordnung und eigene Drohnen Gesetz Österreich FAQs.
Haftpflichtversicherung mit Gutschein für ÖAMTC Drohnen Kurs
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- Wie warte ich meine Drohne richtig?
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- EU Drohnenverordnung, Luftrecht und Drohnen Gesetze – wo sind die Lücken, wo sind die Tücken?
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Diese und weitere Inhalte vermitteln die geschulten ÖAMTC Drohentrainer in einem Ein-Tagesseminar. Aufgeteilt in einen Theoretischen und einen Praktischen Teil erweitert man gemeinsam sein Know-how direkt am Gerät, wobei natürlich auch das reale Drohnenfliegen mitsamt Manöverkritik niemals fehlen darf. Die original ÖAMTC Drohnentrainings gibt’s österreichweit in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren … also direkt in Deiner Nähe! Noch mehr Infos gefällig? Dann lies‘ einfach weiter auf www.airandmore.at >
2. Die Drohnen Kaskoversicherung
Kurz vorweg: Eine Drohnen Kaskoversicherung bzw. Drohnen Vollkaskoversicherung ersetzt keine Drohnen Haftpflichtversicherung! Denn die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an sogenannten „Dritten“, die Kasko (oder Vollkasko) aber deckt Schäden an der Drohne selbst. Dies heben wir deshalb hervor, da manche Drohnen Piloten glauben, mit einer Drohnen-Vollkasko sei schon alles erledigt, was aber nicht so ist.
Eine Drohnen Kaskoversicherung ist jedenfalls bei Erwerb einer neuen Drohne interessant. Denn insbesondere dann möchte man sein Gerät selbst entsprechend versichert wissen.
Wichtig: Eine Drohnen Kaskoversicherung muss explizit sogenannte Bedienfehler mit einschließen. Das betonen wir deshalb, da bei reinen Elektronikversicherungen genau diese oft aus der Deckung ausgenommen sind. Zudem sollte man bei einer Drohnen Kaskoversicherung auch den Diebstahl aus dem verschlossenen KFZ mit einschließen können. Schließlich liegt hier, wenn man das gesamte Equipment (Tablet, Ersatz-Akkus, etc.) mit einrechnet, oft ein Wert von mehreren Tausend Euro im Kofferraum herum!
Echte Drohnen Vollkasko Versicherung bei KRAVAG
Wie man eine echte Drohnen Vollkasko Versicherung auf die Beine stellt, beweist die KRAVAG Versicherung. Diese ist ein Tochterunternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann immerhin mit einer waschechten Luftfahrt-Kasko für Drohnen aufwarten! Dementsprechend sind bei der Kravag Drohnen Vollkasko auch transparente Luftfahrt Kasko Versicherungsbedingungen mit eigenen Besonderen KRAVAG-Bedingungen zur Drohnen-Kaskoversicherung hinterlegt. Und das schafft vor allem eines: Sicherheit im Schadensfall! Hier noch mehr Infos zur Drohnen Kasko Versicherung Österreich.
3. Richtige Drohnen Rechtsschutzversicherung
Ganz einfach: Genau wie beim Betrieb eines KFZ kann es auch bei einem unbemannten Luftfahrzeug (uLFZ bzw. UAS) zu allerlei Streitereien kommen. Und mit wachsender Zahl fliegender Augen in der Luft wächst auch die Sensibilität in der Bevölkerung, sprich, die Leute fühlen sich gerne (und oft zu Recht) durch surrende Drohnen gestört.
Fazit: Geklagt wird schnell! Deshalb empfehlen wir nicht nur kommerziellen Drohnen Piloten, sondern auch privaten UAS Betreibern eine eigene Drohnen Rechtsschutz Versicherung. Dieses Spezialprodukt in Kooperation mit der renommierten ARAG Versicherung bietet neben dem wichtigen Schadenersatz- und Strafrechtsschutz bei Klagen oder Unfällen auch einen eigenen Drohnen Vertrags-Rechtsschutz, mit dem auch Reklamationen gegenüber Herstellern und Händlern möglich werden.
Spezielle BOS Drohnenversicherungen
Drohnen sind gerade für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) von immer größerem Nutzen. Ob beim Umwelt Monitoring, bei Überschwemmungen, bis hin zur Vermisstensuche oder bei Waldbränden … der Einsatz von Drohnen ist bei Blaulicht Organisationen mittlerweile selbstverständlich. Dabei brauchen Feuerwehr & Co. oft nicht nur spezielle Copter (wie z. B. Infrarot Drohnen), sondern auch spezielle Drohnenversicherungen, die auf den Blaulicht Einsatz maßgeschneidert sind. Das Air&More Team nimmt sich dieser dieser Herausforderung an und verhandelt hier in Kooperation mit den entsprechenden Dachverbänden spezielle Konditionen für BOS Drohnen Versicherungen aus.
Für Feuerwehren und Feuerwehrverbände
Einer dieser Verbände ist der Österreichische Bundesfeuerwehrverband. Der ÖBFV hat sich in seiner Funktion als „Dachverband aller Landesfeuerwehrverbände und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren“ für spezielle Feuerwehr-Konditionen bei Drohnenversicherungen eingesetzt. Basierend auf den spezifischen Anforderungen des ÖBFV hat daraufhin das Air&More Team den Markt sondiert und exklusive Specials ausverhandelt. Das Ergebnis ist eine maßgeschneiderte BOS Drohnen Haftpflicht Versicherung der R+V Versicherung, die insbesondere mit folgenden Deckungsbausteinen überzeugt:
- Versicherungssumme bis € 10 Mio. für Personen- & Sachschäden
- Deckung für Drohnen Flüge im Feuerwehr Einsatz, bei Übungen, für Imagefilme, etc.
- Deckung für versehentliche Privatsphären Verletzungen: Pilot Privacy Shield
- Reine Vermögens- & Ausfallschäden bis € 1 Mio.
- Echte Gerätebezogene Deckung unabhängig vom Piloten
- Air&More Airbag – Schäden durch Benutzung organisationsfremder UAS mitversichert
- Versicherungsschutz bei automatisch-autonomem Betrieb
- Deckung für FPV Flüge
- Versicherung mit Top Rating („sehr stark“)
- Österreichisches Versicherungsrecht, Gerichtsstand in Österreich
30% Feuerwehr Rabatt
Dabei gibt’s diese und weitere Highlights aus der BOS Drohnen Haftpflicht Versicherung der R+V mit einem exklusiven Prämien Rabatt von 30% für alle Feuerwehrem und Feuerwehrverbände in Österreich! Ganz egal, ob es sich um eine Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Betriebsfeuerwehr, etc. handelt. Nach erfolgter Online Antragstellung bekommt man die Polizzennummer für die verpflichtende Drohnen Registrierung postwendend per eMail.
Gut zu wissen für BOS
Gerade Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) betreiben oft höherwertige UAS – Deshalb entscheiden sich viele Feuerwehren auch für Drohnen Kasko Versicherungen über Air&More. Da aber auch die Streitereien infolge von Drohnen Einsätzen und die Reklamationen bei Herstellern zunehmen, gehört auch eine Drohnen Rechtsschutz Versicherung für viele Feuerwehren mittlerweile zum Standard.
Drohnen Petition 2022 - Insgesamt 5.515 Unterstützer!
Diese Drohnen Petition endete am 29.01.2022. Dabei haben wir alle gemeinsam über die Plattform „Openpetition Gemeinnützige GmbH“ (Datenschutzerklärung hier) ein stolze Anzahl von Unterstützerinnen und Unterstützern mobilsieren können. Und so wurden es insgesamt 5.515 Unterschriften. All‘ diese Personen und Firmen treten dafür ein, dass die Regelungen zur immer noch fehlenden Drohnen CE-Klassifzierung noch einmal überarbeitet werden. Denn Zigtausende und technisch einwandfreie Drohnen dürfen nicht Sondermüll werden!
>>> Hier findet Ihr nun unseren Brief zur Drohnen Petition an Leonore Gewessler, Ihres Zeichens Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Und hier noch weitere Infos, Kommentare von Drohnen Piloten und Medienberichte zu dieser Drohnen Petition >>>
Du kannst diese Petition übrigens gerne teilen und weiterverbreiten.
Hier gibt’s aktuelle Infos und FAQs zur eventuell bald kommenden DJI Mini 3 sowie zur jüngst erschienen DJI Mavic 3 (Cine).
Vorschriften für Drohnenversicherungen bis 31.12.2021
Die folgenden Inhalte betreffen die alten Regelungen für Drohnenversicherungen vor Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung per 31.12.2020. Seit 2021 gelten die neuen Drohnen Gesetze, wie weiter oben beschrieben!
Haftpflicht: Drohnenversicherung für reine Modellflüge (bis 31.12.2020)
Quadrocopter, Multicopter oder ganz einfach “Drohnen” bedürfen ganz spezieller Drohnen Versicherungen. Schließlich ist bereits bei herkömmlichen Flugmodellen in Österreich eine spezielle Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Nimmt man nun kein Bildmaterial auf, so kann man seine Drohne sogar noch als „Flugmodell“ betreiben, womit lediglich eine Versicherungspflicht einhergeht. Verankert ist diese reine Modellflug-Nutzung im österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG § 24c):
„Flugmodelle sind (…) unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und (…) ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst„ in Betrieb genommen werden.
Sprich, verwendet man auch eine eventuell eingebaute Kamera rein zum Fluge selbst und nicht zu Aufnahmezwecken, so gelten nach wie vor die Regelungen für Flugmodelle. Diese besagen vereinfacht, dass …
- Man zwar eine echte Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das Gerät braucht,
- aber, dass man (bis 25 Kg Abfluggewicht) keine Austro Control Bewilligung für unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) benötigt!
Hier der Link zur gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich für die reine Hobbynutzung ohne Bildaufnahmen.
Haftpflicht: Drohnenversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge, uLFZ (bis 31.12.2020)
Wenden wir nun den Blick von herkömmlichen Flugmodellen hin zu handelsüblichen Drohnen, so sei festgehalten, dass man Multicopter in erster Linie zur Erstellung von Luftaufnahmen (Foto & Film) einsetzt. Dabei besteht der wesentliche Unterschied nicht etwa darin, daß man eine Kamera aktiviert hat, um sich z. B. mit dieser noch besser in der Luft orientieren zu können. Nein, laut österreichischem Luftfahrtgesetz besteht der Unterschied darin, dass Bildmaterial aufgenommen, sprich in irgendeiner Form gespeichert oder gar kommerziell genutzt wird. Ab diesem Punkt wird aus einem harmlosen Flugmodell plötzlich ein „unbemanntes Luftfahrzeug“ (uLFZ).
Hier aus dem österreichischen Luftfahrtgesetz § 24f:
„Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind (…) unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten (…) gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken betrieben werden.“
Das bedeutet im Umkehrschluss:
Benutzt man die Kamera nicht rein Zum Zwecke des Fluges selbst, sondern z. B. zu Aufnahmezwecken, so haben wir es mit einem unbemannten Luftfahrzeug uLFZ zu tun. Und analog zu einem Kraftfahrzeug (KFZ) muss dieses dann auch behördlich zugelassen, sprich bewilligt werden! Dazu passend hier wieder aus dem österreichischen Luftfahrtgesetz § 24f:
„Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH (…) betrieben werden.“
Sprich, sobald man mit seiner Drohne Bildaufnahmen macht braucht man auch bei rein privater Nutzung (!) …
- eine gesetzeskonforme Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Drohnen
- UND eine Drohnenbewilligung durch die Austro Control.
Haftpflicht: Drohnenversicherung für unbemannte Fluggeräte unter 79 Joule (bis 31.12.2020)
„Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule (…) nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.“
Sprich, wenn der Copter unter 79 Joule bleibt, braucht man weder bei gewerblicher noch privater Nutzung eine Austro Control Bewilligung! Nicht nur aus diesem Grund werden sogenannte Mini Drohnen nun immer beliebter. Schließlich verfügt auch schon eine DJI Mavic Mini (249 Gramm) über eine passable Kamera. Steigt man mit dieser im statischen Schwebeflug (und nicht mit Vollgas!) auf, so kann man wirklich 30 Meter hoch fliegen und filmen – und das wirklich ohne Austro Control Drohnenbewilligung! Je schwerer nun das Model, desto mehr verlagert sich die möglich Flughöhe nach unten. Eine DJI Mavic Air 2 (570 Gramm) kann aber immer noch umgerechnet 13,8 Meter hoch aufsteigen, ohne dass man eine Drohnenbewilligung braucht.
Auf www.airandmore.at findest Du noch mehr Infos rund um Mini-Drohnen und die falsch verstandene 250 Gramm Grenze bei Drohnen.
Hier noch der Link zur speziellen Mini-Drohnen Haftpflichtversicherung. Diese Versichert 1. den reinen Modellflug, 2. den Flug als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) und 3. den Flug unter 79 Joule als All-in-One Lösung.
Wie bekomme ich eine Drohnenbewilligung in Österreich?
Der Andrang auf das Bewilligungsverfahren bei der Austro Control (ACG) ist dementsprechend groß, wodurch es zu Wartezeiten von mehreren Wochen kommen kann. Wer einen Bewilligungsantrag bei Austro Control stellt muss zugleich auch eine Versicherungsbestätigung über 750.000 SZR vorweisen. Diese „Sonderziehungsrechte“ (SZR) wurden vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt, um Währungsschwankungen auszugleichen. Für eine Versicherungsbestätigung mit ausgewiesenen Sonderziehungsrechten, muss vorher eine eigene Drohnen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. (Hier noch Infos, warum Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung nicht versicherbar sind!). Eine genaue Anleitung, wie man einen Antrag auf Drohnenbewilligung bei der Austro Control stellt findest du hier.
UND NOCHMAL: Seit 31.12.2020 gilt in Österreich die neue EU Drohnenverordnung. Seitdem gelten alle unbemannten Fluggeräte, die mit einer Kamera sensorische Daten aufnehmen können als sogenannte UAS und damit als Unmanned Aircraft System. Für diese ist seitdem keine Drohnenbewilligung, sondern eine sogenannte Drohnen Registrierung verpflichtend. Ausgenommen davon sind lediglich Drohnen, die explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen! Die bis dato gültige Versicherungspflicht für Drohnen bleibt unverändert bestehen.