Drohnenführerschein in Österreich

Tipps und Informationen zum neuen Drohnenführerschein
Hier findest Du Tipps und Informationen zum neuen Drohnenführerschein für Österreich. Dieser neue Online Multiple-Choice Test für Drohnen Piloten erfolgt auf dem Dronespace Portal der Austro Control und ist verpflichtend für Piloten unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. Wir aktualisieren diesen Beitrag laufend. Solltest Du Neuigkeiten für uns haben, so kannst Du uns gerne ein eMail an mail@airandmore.at senden. Weiter unten findest Du übrigens Links zu speziellen Übungsfragen zur Drohnen Führerschein Prüfung, die wir auch fortwährend erweitern.
Warum ein verpflichtender Drohnenführerschein in Österreich ab 2021?
Tipp für die Drohnen Registrierung
Bei der Drohnen Registrierung muss man bereits die Polizzennummer einer aktiven und vor allem gesetzeskonformen Drohnenversicherung zur Hand haben, wobei hier eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung gemeint ist. Deshalb bekommst Du bei AIR&MORE Deine Polizzennummer sofort per eMail geschickt!
Achtung Registrierung als Drohnen Betreiber in Österreich
Als Drohnen Betreiber muss man sich bei der Austro Control registrieren. Für diese Registrierung als Drohnen Betreiber fallen Kosten in der Höhe von 39,60 EUR an. Die Registrierung als Drohnen Betreiber ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich.
Registrierung für Drohnen Betreiber bei der Austro Control
Was muss eine Drohnen Versicherung alles können?
Doch bevor man sich mit den Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein und UAS Pilotenschein beschäftigt

Online Drohnenführerschein erst ab 250 Gramm
ACHTUNG: Ausnahme bei Drohnen mit Kamera
Die Kosten des Drohnenführerscheins in Österreich
Drohnenführerschein Prüfungsfragen: Welche Inhalte?
Die Inhalte des Drohnen Pilotenscheins für Österreich
- Drohnen Allgemeinwissen über unbemannte Luftfahrzeuge (UAS)
- Drohnen Betriebsverfahren
- Flugsicherheit beim Betrieb von Drohnen (hier erfährst Du mehr über mögliche Drohnen Risiken)
- Drohnen Flugverbotszonen, No-Drone-Zones
- Drohnen und Luftrecht
- Fragen zur den Grenzen des menschlichen Leistungsvermögens bei Drohnen Flügen
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte (hier weitere Informationen zu Drohnen und Verletzungen der Privatsphäre)
- Fragen zur obligatorischen Drohnen Versicherung für Österreich!
- Drohnen Luftsicherheit
Nützliche Links und Fragen zum Thema Drohnenführerschein
Drohnenführerschein in Österreich
A1 / A3 Drohnenführerschein
Der A1/A3 Drohnenführerschein in Österreich ist ein behördlich anerkannter Kompetenznachweis, der für den Betrieb von bestimmten Drohnen gemäß der EU-Drohnenverordnung erforderlich ist. Der „Drohnenführerschein“ ist für alle Drohnenpiloten bzw. Drohnenpilotinnen verpflichtend, die mit Drohnen in der „Open“ Kategorie mit einem Gewicht über 249 g fliegen wollen (A1, A2 und A3). Hier eine kurze Übersicht, was der A1/A3 Schein bedeutet:
Rechtliche Grundlage
Geregelt durch die EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947), die seit 1.1.2021 auch in Österreich gilt. Zuständige Behörde in Österreich: Austro Control
Für welche Drohnen brauche ich den A1/A3 Führerschein?
Gilt für Drohnen der offenen Kategorie (Open Category), konkret:
A1: Kleine Drohnen unter 900g (z.B. DJI Mini 2, Mini 3 Pro), sofern sie nah an Personen betrieben werden.
A3: Größere Drohnen bis max. 25 kg, die nur weit entfernt von Menschen und Wohngebieten betrieben werden.
Typischerweise für Freizeitpiloten, Fotografen, Hobbyflieger und einige gewerbliche Nutzer.
Der A1/A3 ist die „Basisklasse“. Für anspruchsvollere Flüge (z.B. in bebauten Gebieten mit schwereren Drohnen) ist der A2-Drohnenführerschein erforderlich, der zusätzliche praktische und theoretische Kenntnisse erfordert.
Kosten
Der Drohnenführerschein ist kostenlos und kann bei er Austro Control online absolviert werden.
Online Prüfung
Die Führerscheinprüfung findet online statt.
Bestätigung
Nach erfolgreicher Absolvierung der Online-Prüfung wird die Bestätigung digital zur Verfügung gestellt und kann abgespeichert und auch ausgedruckt werden.
Gültigkeit des A1 / A3 Drohnenführerscheins
5 Jahre ab Ausstellungsdatum
Gültigkeit in der EU
Der österreichische A1/A3 Drohnenführerschein ist in den Ländern der EU gültig. Für Nicht-EU Länder (Schweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen) gibt es ggfls besondere Regelungen.
Alter
Der A1 / A3 Drohnenführerschein kann ab einem Alter von 16 Jahren gemacht werden.
A2 Drohnenführerschein in Österreich
Der A2 Drohnen Führerschein wird umgangssprachlich oft auch als „großer EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet. Der A2 ist für Drohnenpiloten erforderlich, die näher an Menschen fliegen oder mit schwereren Drohnen fliegen möchten. Es gelten höhere Anforderungen an den Piloten aufgrund des höheren Risikos.
Wann ist der A2 Drohnenführerschein erforderlich?
Für Drohnen in der offenen Kategorie – Unterkategorie A2, typischerweise:
– Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500g und 2kg (z.B. DJI Air 3, DJI Mavic 3 Pro usw.)
– Flüge näher als 50 m an unbeteiligte Personen (Mindestabstand 5–30 Meter je nach Modus).
Voraussetzungen für den A2 Drohnenführerschein
– A1/A3 Kompetenznachweis (Pflicht-Voraussetzung)
– Selbstdeklarierte praktische Eigenunterweisung z.B. Starten/Landen, Notverfahren, Flugerfahrung, Handling der Drohne
– Theorieprüfung A2
Kosten
Der Drohnenführerschein A2 wird als Präsenz Prüfung von der Austro Control abgenommen und kostet EUR 52,80.
Alter
Der A2 Drohnenführerschein kann ab einem Alter von 16 Jahren gemacht werden.
Prüfung in Präsenz
Die Prüfung für Kategorie A2 wird als Präsenzprüfung bei der Austro Control vor Ort durchgeführt. Für die Anmeldung zur A2 Prüfung werden Kosten in der Höhe von 52,80 EUR berechnet.
Dauer der Gültigkeit
Gültigkeit des A2 Drohnenführerscheins: 5 Jahre ab Ausstellungsdatum
Gültigkeit in der EU
Der österreichische A2 Drohnenführerschein ist in den Ländern der EU gültig. Für Nicht-EU Länder (Schweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen) gibt es ggfls besondere Regelungen.

Hier findest Du Tipps und Informationen zum neuen Drohnenführerschein für Österreich. Dieser neue Online Multiple-Choice Test für Drohnen Piloten erfolgt auf dem Dronespace Portal der Austro Control und ist verpflichtend für Piloten unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. Wir aktualisieren diesen Beitrag laufend. Solltest Du Neuigkeiten für uns haben, so kannst Du uns gerne ein eMail an mail@airandmore.at senden. Weiter unten findest Du übrigens Links zu speziellen Übungsfragen zur Drohnen Führerschein Prüfung, die wir auch fortwährend erweitern.
Inhalt
- Warum ein verpflichtender Drohnenführerschein in Österreich ab 2021?
- Online Drohnenführerschein für Fernpiloten | Registrierung für Betreiber
- Doch bevor man sich mit den Prüfungsfragen zum UAS Pilotenschein beschäftigt ...
- Online Drohnenführerschein erst ab 250 Gramm
- Die Kosten des Drohnenführerscheins in Österreich
- Drohnenführerschein Prüfungsfragen: Welche Inhalte?
Drohnen Versicherung FAQs
Hier findest Du allerlei Fragen und Antworten zum Thema Drohnen Versicherung. Natürlich ist diese Sammlung niemals vollständig. Deshalb überarbeitet das Air&More Team diese Aufstellung laufend, um für Dich am Ball zu bleiben.

“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (…) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (…) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.“
(Quelle: Österreichisches Luftfahrtgesetz § 24j Abs. 3 u. 4)

Gutachter sind sich einig: Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung versichert nicht den Piloten oder Betreiber, sondern immer das konkrete Unbemannte Luftfahrzeugsystem (UAS). Deshalb müssen neben 750.000 SZR auch die spezifischen Gerätedaten der Drohne (Hersteller, Seriennummer, Gewicht) in der Polizze der Drohnen Haftpflichtversicherung stehen. Drohnen Betreiber haften selbst, wenn sie sich bei der behördlichen Drohnen Registrierung (Austro Control) mit einer falschen Versicherung anmelden. Hier findest Du alle rechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich >
ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich
ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen
ORF Beitrag über Drohnen im Alltag
Mit DJI Spark ohne Austro Control filmen
Stand 2017: Auch wenn man sich nur eine Mini Drohne anschafft, so sollte man dennoch einige Punkte im Österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) beachten:
Denn, muss ich nun meine DJI Spark bei der Austro Control bewilligen, oder geht es auch ohne extra Drohnenbewilligung?
Wie kann man Mini Drohnen gesetzeskonform versichern?
Wie kann ich mit meiner DJI Spark auch im städtischen Gebiet kommerzielle Luftbilder aufnehmen?
Diese und weitere Fragestellungen wollen wir hier klären.
Wie muss man in Österreich Drohnen versichern?
Im folgenden Beitrag beschäftigen wir uns damit, wie man Drohnen (UAS) in Österreich wirklich versichern muss. Denn die EU Drohnenverordnung hat zwar z. B. die Drohnen CE-Klassen-Kennzeichnung oder die Drohnen Kategorien harmonisiert, die Versicherungspflichten für Drohnen bleiben aber in nationaler Hand!
Besteht eine Pflicht, Drohnen zu versichern?

GUTACHTEN: In Österreich besteht eine strenge Versicherungspflicht für Drohnen. Dabei muß eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung immer die Drohne als Gerät versichern. Deshalb müssen neben 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) – wie bei einer KFZ Versicherung – immer auch die konkreten Gerätedaten des UAS in der Polizze stehen. Üblicherweise identifiziert man ein unbemanntes Luftahrzeug (uLFZ) über Modell, Seriennummer und Gewicht. Falsche „Drohnen Versicherungen“ ohne Gerätedaten entsprechen nicht dem Luftfahrtgesetz! Mehr dazu im Gutachten zu den Pflicht-Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Hier noch ein extra Beitrag zu den sehr verschiedenen Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen. Und hier alle Tarife und Preise zum Thema Drohnenversicherung sowie der Onlineantrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich >
(mehr …)
Drohne versichern im Modellflug-Club?
Im folgenden Beitrag geht es darum, ob man seine Drohne über einen Modellflug Verein versichern kann. Warum aber gerade Sammelversicherungen bei Drohnen über Vereine nicht dem Luftfahrtgesetz entsprechen, besprechen wir hier.

Drohnen versichern über Sammelpolizzen von Modellflug Vereinen? Leider nein …
read more…Meine Drohne ist nur ein Spielzeug für meinen Sohn
…. da brauche ich doch keine extra Versicherung, oder?
Achtung Irrtum!
Ein handelsüblicher Quadrocopter (4-rotorig) dürfte ohne Versicherung bei 1,7 Kilo Startgewicht nur in einer Höhe von 4 bis 5 Metern betrieben werden. Die Gründe hierfür kann man im im österreichischen 
Rechtlich gilt er ab diesem Punkt nicht mehr als unbedenkliches “Kinderspielzeug” und wird somit auch nicht mehr von herkömmlichen privatem Haftpflichtversicherungen gedeckt. Ein Unfall mit potentiellen Personenschäden stellt ein absolutes Existenzrisiko für den Drohnenpiloten dar. Eine eigene Luftfahrt-Hafthaftplicht- (nach § 24f LFG) oder zumindest Modellflug-Haftpflichtversicherung (nach § 24c LFG) ist deshalb Vorschrift.






