Drohnen Haftpflichtversicherung

Mit DJI Spark ohne Austro Control filmen

Stand 2017: Auch wenn man sich nur eine Mini Drohne anschafft, so sollte man dennoch einige Punkte im Österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) beachten:
Denn, muss ich nun meine DJI Spark bei der Austro Control bewilligen, oder geht es auch ohne extra Drohnenbewilligung?
Wie kann man Mini Drohnen gesetzeskonform versichern?
Wie kann ich mit meiner DJI Spark auch im städtischen Gebiet kommerzielle Luftbilder aufnehmen?
Diese und weitere Fragestellungen wollen wir hier klären.

Ist die DJI Spark nun ein Spielzeug oder nicht?

DJI Spark, Luftaufnahmen ohne Austro Control

Die DJI Spark hat nur 300g Startgewicht

Mini Drohnen bringen oft nicht mehr als 300 – 350 Gramm auf die Waage. Deshalb werden sie gerne als „Spielzeug“ angesehen. Das Luftfahrtgesetz sieht das hingegen etwas differenzierter. Im LFG Paragraph 24d spricht man nämlich von „unbemannten Geräten“. Diese darf der Steuerer nur unter (oder gleich) 79 Joule Bewegungsenergie
 fliegen. Zudem sollten derartige Mini Quadrocopter auch nicht „höher als 30 Meter über Grund“  betrieben werden. Dabei ist jedwede Gefährdung von Menschen oder Dingen von vornherein zu vermeiden. Man sieht – Flüge direkt über Menschenansammlungen sind auch mit DJI Spark und anderen Mini Drohnen nicht ratsam.
Doch wer ganz einfach die genannten Regelungen beachtet, kann eine DJI Spark auch ohne Austro Control Bewilligung in Betrieb nehmen. Dabei darf er mit seiner Mini Drohne sogar Luftbilder erstellen, weiterverarbeiten und diese Aufnahmen gewerblich nutzen!

DJI Spark: Die normale Private Haftpflichtversicherung genügt nicht!

Denn „Fluggeräte“ sind in herkömmlichen Privaten Haftpflicht Versicherungen nicht versichert!
Man muss nur in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen: So sind beispielsweise Schadenersatz Forderungen, die durch einen „Gebrauch von Luftfahrzeugen“ bzw. „Luftfahrt Geräten“ entstehen im Kleingedruckten explizit ausgenommen. Ein Absturz eines Quadrocopters mit resultierendem Schaden an Dingen oder gar Menschen wird so zu einem Risikofaktor.
Doch so weit muss es nicht gehen. Eine sinnvolle Lösung bietet hier die spezielle Mini Drohnen Versicherung von AIR&MORE.

DJI Spark für gewerbliche Luftaufnahmen ohne Austro Control

Doch auch für den Fall, dass eine private Haftpflicht Versicherung den Gebrauch von DJI Spark & Co. inkludiert, so hat der Spass spätestens bei einer kommerziellen Nutzung sein Ende. Egal ob als Filmemacher oder als Fotograf: Schäden durch einen gewerblichen Drohnenflug können in einer privaten Haftpflicht Versicherung logischerweise nicht abgesichert sein. Und wer meint, er könne in diesem Falle die Versicherung des Betriebes heranziehen, der irrt zudem. Denn auch in diesen sind Schäden durch selbst betriebene Luftfahrzeuge ausgeschlossen. Ein Filmemacher, der keine passende gewerblichen Haftpflicht Versicherung für Mini Drohnen vorweisen kann, riskiert nicht nur Strafen sondern auch seine eigene Firma.

Mit einer Mini Drohnen Versicherung von Airandmore kann man dieses Problem schnell und günstig lösen. Diese deckt auch die kommerzielle Nutzung von Mini Drohnen ohne Austro Control Bewilligung.

Mini Drohnen: Austro Control Bewilligung ab wieviel Joule?

DJI Spark unter 79 Joule

Bis ca. 26 Meter Flughöhe gilt die DJI Spark als Spielzeug

Wir halten nochmal fest: Unbemannte Fluggeräte darf man laut LFG nicht über 30 Meter Flughöhe betreiben. Aber im Falle der DJI Spark sollte man auch die 79 Joule Bestimmung auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Schließlich überschreitet diese Mini Drohne mit nur 300 Gramm Gewicht bei einer Höhe von ungefähr 26 Meter über Grund diese Marke. Fliegt man darüber, so macht man aus einer DJI Spark immerhin schon mal ein Flugmodell nach § 24c LFG. Sollte man zudem noch Bilder speichern weiterverarbeiten oder ähnliches, so wird aus der DJI Spark überdies noch ein sogenanntes „uLFZ“, ein unbemanntes Luftfahrzeug nach  § 24f LFG.  Um eine Austro Control Drohnenbewilligung kommt man dann nicht mehr herum!

Und hier noch ein Addon:
Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, muss auch die Fluggeschwindigkeit von Mini Drohnen in die Joule Berechnung mit einkalkulieren. 
Wie sich nun der Speed von DJI Spark und Co. genau auf die freiwerdende Bewegungsenergie auswirkt erfahren Sie unter diesem Link.

Mini Drohnen Versicherung für DJI Spark:

Egal, wie sie ihre DJI Spark einsetzen, bei Airandmore gibt’s den passenden Mini Drohnen Tarif für Österreich. Ob nun als

  • reines Spielzeug oder unbemanntes Fluggerät unter 79 Joule Bewegungsenergie,
  • oder zur Erstellung gewerblicher Aufnahmen (ohne Austro Control Registrierung!) als unbemanntes Fluggerät unter 79 Joule,
  • oder als Hobby-Flugmodell über 79 Joule,
  • oder als unbemanntes Luftfahrzeug (mit Austro Control Genehmigung) zur Aufnahme von Luftbildern (privat oder gewerblich) über 79 Joule Bewegungsenergie

die Mini Drohnen Versicherung von Airandmore liefert Ihnen eine All-in-One Lösung.

Kann ich meine DJI Spark ohne Austro Control Bewilligung in Wien fliegen?

Solange man mit seiner Mini Drohne unter 79 Joule bleibt, niemanden und nichts gefährdet bieten hier Drohnen Leichtgewichte wie die DJI Spark eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Quadrocoptern. Denn jene werden ja höchstens für unbesiedeltes Gebiet zugelassen. Die DJI Spark und ähnliche Modelle sind aber dank ihrer Bauweise im Luftfahrtgesetz nicht als Luftfahrzeuge erfasst. Wer sich an die obigen Bestimmungen hält, darf deshalb mit diesen Mini Drohnen auch in besiedeltem Gebiet Luftbilder erstellen. Ja, man kann mit ihnen sogar im Wiener Stadtgebiet starten UND als Filmproduzent, Fotograf oder Kameramann auch kommerzielle Luftaufnahmen machen.

Die gesetzeskonforme Mini Drohnen Versicherung für DJI Spark & Co. kann man hier online beantragen.

Sie haben noch Fragen?
Das Team von Airandmore berät sie gerne:
info@airandmore.at