Drohnen Glossar: Drohnenhaftpflicht

Drohnenhaftpflicht

Jede Drohne muss haftpflichtversichert sein, wobei Personenschäden und Sachschäden in der Höhe von 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) abgedeckt sein müssen. Eine Versicherung für Drohnen umfasst drei Aufgaben:1. Überprüfung des Leistungsanspruchs eines Geschädigten aufgrund eines Unfalls mit einer Drohne.2. Die Erstattung der Ansprüche des Geschädigten ohne die privaten finanziellen Mittel des Drohnenpiloten zu belasten.3. Vertretung des Drohnenpiloten bei Gericht und Zurückweisung unzulässiger Ansprüche von Dritten.Da Drohnen gemäß EU Drohnenverordnung als Unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) gelten, brauchen diese echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen. In der Police müssen dann auch die individuellen Gerätedaten einer Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) enthalten sein. Eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung deckt immer ein spezifisches UAS ab, wobei seriöse Anbieter nicht nur höre Versicherungssummen (bis ca. EUR 10 Mio.), soderm auch eine Deckung für reine Vermögensschäden zusätzlich anbieten. Als unbemannte Luftfahrzeuge können Drohnen NICHT in herkömmlichen Privaten Haftpflichtversicherungen oder Haushaltsversicherungen gesetzeskonform versichert werden.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: Drohne

Drohne

Unter Drohnen werden ursprünglich männliche Bienen, Wespen und Hornissen verstanden. „Drone“ kommt aus dem Niederdeutschen und verwandelte sich zu „dröhnen“. Der Begriff „Drohne“ wird heute sowohl in der Biologie als auch in der Technik verwendet, wobei er früher negativ mit militärischen Tötungseinsätzen konnotiert war. Im technischen Kontext sind Drohnen unbemannte Luftfahrzeug-Systme (UAS, Unmanned Aircraft Systems), die einer Fernsteuerung (Controller) unterliegen. Kopter, Quadrokopter oder Multikopter sind andere Begriffe für Drohnen, wobei die jeweilige Bezeichnung Aufschluss über die Anzahl der eingebauten Rotoren bzw. Propeller gibt. Drohnen unterliegen als unbemannte Luftfahrzeuge dem Luftfahrtgesetz und damit einer strengen Versicherungspflicht. Sprich, Drohnen brauchen Luftfahrt Haftpflichtversicherungen, wobei die individuellen Gerätedaten des Kopters (Modell, Seriennummer, Gewicht) in der Versicherungspolice festgehalten sein müssen.

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Drohnen Glossar: Drohne mit Kamera

Drohne mit Kamera

Drohnen sind häufig mit einer Kamera sowie mit Sensoren für die Übertragung von akustischen oder optischen Signalen ausgestattet. Aufgrund dieser Ausstattung ist mit einer Drohne immer auch eine Verletzung der Privatsphäre sowie von Persönlichkeitsrechten möglich, die vermieden werden sollte. Personenschäden und Sachschäden die durch Drohnen entstehen, sind durch die allgemein gültige Versicherungspflicht für Drohnen im Bereich der Luftfahrt-Haftpflicht abgesichert. Verletzungen der Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen mit Kameras bedürfen jedoch gesonderter Deckungsbausteine in Drohnen Versicherungen!

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Drohnen Glossar: Drohnen Kaskoversicherung

Drohnen Kaskoversicherung

Die Drohnen Kaskoversicherung deckt Sachschäden an der Drohne selbst wie etwa Bodenstürze, Bruchschäden oder Schäden durch Anprall ab. Dabei versichert nur eine echte Luftfahrt-Kaskoversicherung für Drohnen explizit auch Schäden durch Bedienfehler von Seiten des Drohnenpiloten mit ab, was bei reinen Elektronikversicherungen üblicherweise nicht der Fall ist. In den Zuständigkeitsbereich einer Drohnen Kaskoversicherung fallen beispielsweise auch der Diebstahl einer Drohne oder der Raub aus dem verschlossenen Kofferraum eines KfZ. Eine Drohnen Kaskoversicherung ist im Gegenzug zur Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend. Ab einem Kaufpreis von 1.000 Euro lohnt sich eine Drohnen Kaskoverisicherung.

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Drohnen Glossar: Drohnen-Plakette

Drohnen-Plakette

Drohnen-Plaketten werden mit dem Argument angeboten, dass der Kopter permanent und feuerfest mit Name und Adresse des Drohnen Betreibers erkennbar gekennzeichnet werden müsste. In der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung muss man aber tatsächlich nur die jeweilige Registrierungsnummer des Drohnen Betreibers auf dem UAS (Unmanned Aircraft System) sichtbar anbringen. Hierfür braucht man genau genommen keine Drohnen-Plakette, sondern es genügt das Anbringen mit einem Wasserfesten Stift. Hinzukommt noch, dass Drohnen-Plaketten aus Metall auch das Gewicht der Drohne erhöhen können. Kauft man zum Beispiel eine Mini Drohne mit nur 249 Gramm Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take-off Mass), so kann diese durch das Anbringen einer zusätzlichen Drohnen-Plakette aus Metall plötzlich 250 Gramm oder mehr wiegen. Somit würde diese Drohne durch die Plakette plötzlich führerschein-pflichtig und könnte nicht mehr „nahe an Unbeteiligten“ geflogen werden. Außerdem äußern Experten Bedenken, dass Drohnen-Plaketten aus Metall auch den Funkverkehr zum Drohne stören könnten.

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