Drohnen Glossar: DWD

DWD

DWD steht für den Deutschen Wetterdienst aus Offenbach am Main. Dieser ist für die Überwachung des Klimas und die Warnung vor Gefahren hinsichtlich des Wetters in Deutschland zuständig. Für die Flugvorbereitung unterstützt der Deutsche Wetterdienst Drohnenpiloten mit Vorhersagen zum Bodenwind oder bezüglich des Niederschlags. Der DWD bietet für kommerzielle Drohnenbetreiber (UAS Operator) ein kostenpflichtiges Selfbriefingsystem an.

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Drohnen Glossar: Dronies

Dronies

Dronies, von den Begriffen „Drone“ und „Selfie“ abgeleitet, sind mithilfe von Drohnen aufgeommene Fotos vom UAS Piloten selbst, also Selfies mit Drohnen.

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Drohnen Glossar: Droniq

Droniq

Die DRONIQ GmbH ist ein Unternehmen, das durch die Deutsche Telekom AG und die Deutschen Flugsicherung DFS im Jahr 2019 gegründet wurde. DRONIQ soll Dienstleistungen für Drohnen hervorbringen, anbieten und vertreiben. Dabei werden die Kompetenzen der beiden Mitgründer bei DRONIQ kombiniert, um z. B. auch Flüge mit Drohnen außerhalb der Sichtweite des Drohnenpiloten (BVLOS, Beyond Visual Line of Sight)) allgmein zugänglich zu machen. Die DRONIQ GmbH ist auch daran beteiligt, in Regionen mit hohem Flugverkehr eine Art eigenes Verkehrssystem für UAS (Unmanned Aircraft Systems) zu entwickeln. Mithilfe dieses Drohnen Verkehrs-Management-Systems und dem Konzept des U-Space will DRONIQ Drohnen Einstätze einfacher, sicherer und effizienter machen.

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Drohnen Glossar: Drohnenhaftpflicht

Drohnenhaftpflicht

Jede Drohne muss haftpflichtversichert sein, wobei Personenschäden und Sachschäden in der Höhe von 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) abgedeckt sein müssen. Eine Versicherung für Drohnen umfasst drei Aufgaben:1. Überprüfung des Leistungsanspruchs eines Geschädigten aufgrund eines Unfalls mit einer Drohne.2. Die Erstattung der Ansprüche des Geschädigten ohne die privaten finanziellen Mittel des Drohnenpiloten zu belasten.3. Vertretung des Drohnenpiloten bei Gericht und Zurückweisung unzulässiger Ansprüche von Dritten.Da Drohnen gemäß EU Drohnenverordnung als Unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) gelten, brauchen diese echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen. In der Police müssen dann auch die individuellen Gerätedaten einer Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) enthalten sein. Eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung deckt immer ein spezifisches UAS ab, wobei seriöse Anbieter nicht nur höre Versicherungssummen (bis ca. EUR 10 Mio.), soderm auch eine Deckung für reine Vermögensschäden zusätzlich anbieten. Als unbemannte Luftfahrzeuge können Drohnen NICHT in herkömmlichen Privaten Haftpflichtversicherungen oder Haushaltsversicherungen gesetzeskonform versichert werden.

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Drohnen Glossar: Dronecode

Dronecode

Dronecode bezeichnet die Vorschriften des Betreibens von Drohnen im öffentlichen Luftraum in Großbritannien. Im Dronecode wird erläutert, dass nur das Fliegen auf Sichtweite und in einer maximalen Höhe von 120 Metern erlaubt ist. Die Drohne darf im Flug nur 500 Meter vom Drohnenpiloten entfernt sein und Kameradrohnen müssen stets einen Abstand von 50 Metern zu anderen Personen, Gebäuden, Straßen und Fahrzeugen halten. Der Dronecode umfasst außerdem das Flugverbot über Menschenansammlungen und in Flughafennähe, sogenannten No-Fly-Zones. Für einen dienstlichen Flug mit einer Drohne gilt es, eine Genehmigung bei der britischen Luftfahrtbehörde anzufordern.

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