Drohnen Glossar: BDL

BDL

BDL steht für den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Er ist ein Interessensverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft und damit auch für Drohnen zuständig.

Hier gibt es mehr Informationen zu OAMTC Drohnen Versicherung.

Drohnen Glossar: Beginn der Leistungspflicht

Beginn der Leistungspflicht

Die Leistungspflicht fängt, bei keinerlei anderen Bemerkungen, bei Einlösung des Versichungsscheins an. Sofern die erste Prämie nach dem eigentlich festgesetzten Zeitpunkt gezahlt wird, beginnt der Versicherungsschutz.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Drohnen Glossar: Benannte Stelle

Benannte Stelle

Die Benannte Stelle bzw. benannte Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) dient zur Durchführung von Theorienprüfungen für Drohnenpiloten. Die benannten Prüfstellen für Fernpiloten werden in Deutschland vom Bundesamt für Luftffahrt (LBA) bestellt und in einer Liste online veröffentlicht. In Österreich ist hierfür die Austro Control, Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung, zuständig. Diese betreibt mit „Dronespace“ ein eigenes Onlineportal für Drohnenbetreiber (UAS Operator) und Drohnenpiloten. Auch die Austro Control kann ihrerseits wiederum externe Stellen zur Abnahme von Drohnen-Führerschein-Prüfungen benennen.

Hier gibt es mehr Informationen zu dronespace.at – Drohnen Portal der Austro Control.

Drohnen Glossar: Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge

Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge

Ein Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge ist eine Person, die sich neben dem Drohnenpiloten aufhält. Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge helfen dem Drohnenpiloten dabei, die Drohne im VLOS (Visual Line of Sight) zu halten und für einen sicheren Flug zu sorgen. Derartige Beobachter werden auch „Spotter“ genannt. Spotter sind insbesondere beim FPV Betrieb von Drohnen wichtig. FPV steht für First Person View und umschreibt einen Flug mit Videobrille, wobei der FPV Pilot selbst aufgrund der Datenbrille keinen direkten Sichtkontakt zur Drohne aufrecht erhalten kann. Da in der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung aber eine direkte Sichtlinie zum UAS vorgeschrieben ist, wird bei einem FPV Einsatz immer auch ein zusätzlicher Beobachter unbemannter Luftfahrzeuge gebraucht. Dieser muss im Notfall auch manuell und in Echtzeit in die Steuerung der Drohne eingreifen können.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Versicherung für FPV.

Drohnen Glossar: Bereitstellung von UAS auf dem EU-Markt

Bereitstellung von UAS auf dem EU-Markt

Unter der Bereitstellung von UAS auf dem EU-Markt versteht man die Abgabe einer Drohne zum Vertrieb oder den Gebrauch in der EU. Beim Bereitstellen einer Drohne für den EU-Markt gibt es keine Verpflichtung auf die Versicherungspflicht von Drohnen hinzuweisen. Seriöse Händler informieren ihre Kunden aber sehr wohl über Vorschriften und die gesetzlichen Versicherungspflichten beim Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen UAS).

Hier gibt es mehr Informationen zu Gutachten zur Drohnen Versicherungspflicht.