Beginn der Leistungspflicht

Die Leistungspflicht fängt, bei keinerlei anderen Bemerkungen, bei Einlösung des Versichungsscheins an. Sofern die erste Prämie nach dem eigentlich festgesetzten Zeitpunkt gezahlt wird, beginnt der Versicherungsschutz.

Hier gibt es mehr Informationen zu .