Drohnen Glossar: BLAG-UAS/FM

BLAG-UAS/FM

BLAG steht für die Deutsche Bund-Länder-Arbeitsgruppe für „Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle“ und somit auch für Drohnen bzw. UAS (Unmanned Aircraft System). Das Bundesverkehrsministerium, die Landesluftfahrtbehörden und die Deutsche Flugsicherung GmbH gehören zur BLAG. Es gibt eine gemeinsame Website, die Drohnenpiloten betreffend den Drohnen Betrieb informiert: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Start/

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Drohnen Glossar: Betrieb außerhalb direkter Sicht

Betrieb außerhalb direkter Sicht

Unter dem Begriff „Betrieb außerhalb direkter Sicht“ wird eine Betriebsart von Drohnen verstanden, bei der der Pilot keinen ununterbrochenen direkten Sichtkontakt zur Drohne (VLOS, Visual Line of Sight) hat. Der Betrieb außerhalb direkter Sichtlinie wird im Englischen „Beyond Visual Line of Sight“ genannt und wird mit BVLOS abgekürzt. Ein Einsatz mit einer Drohne im BVLOS Betrieb benötigt eine Sonderbewilligung vonseiten der zuständigen Luftfahrtbehörde und wird zumeist der Kategorie SPECIFIC gemäß EU Drohnenverordnung zugeordnet. Drohnenflüge außerhalb der direkten Sichtlinie sind in herkömmlichen Haftpflichtversicherungen für Drohnen nicht abgedeckt. Seriöse Versicherungsanbieter für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) bieten auf Anfrage aber Deckungserweiterungen für den Drohnen Betrieb außerhalb der direkten Sichtverbindung gegen Aufschlag an. Auch bei einem reinen FPV (First Person View) Drohnen Einsatz mit Videobrille hat der FPV Pilot selbst keine direkte Sichtverbindung zum UAS, weshalb viele FPV Piloten einen zusätzlichen Spotter als „Beobachter“ mit dabei haben. Diese weitere Person wahrt den direkten Sichtkontakt zur Drohne und muss dann auch manuell und in Echtzeit in die Steuerung des UAS eingreifen können.

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Drohnen Glossar: Betrieb in direkter Sicht

Betrieb in direkter Sicht

Eine Betriebsart von Drohnen ist der „Betrieb in direkter Sicht“, bei der der Drohnenpilot einen ständigen direkten und nicht technisch unterstützten Sichtkontakt mit der Drohne hält. Beim Betrieb in direkter Sicht kann der Drohnenpilot das UAS so steuern, dass eine Vermeidung von Kollisionen mit Hindernissen, Menschen und anderen Luftfahrzeugen angestrebt wird. Die Betriebsart „Betrieb in direkter Sicht“ wird mit VLOS abgekürzt, was vom englischen Begriff „Visual Line of Sight“ kommt. Der Drohnenpilot kann im VLOS Betrieb die Fluglage der Drohne genau erkennen. Das Gegenteil vom Betrieb in direkter Sichtlinie bei Drohnen ist BVLOS, was für „Beyond Visual Line of Sight“ steht. Auch bei einem FPV Einsatz steuert der Drohnenpilot das UAS genau genommen im BVLOS Modus, da er selbst ja aufgrund der Datenbrille vor seinen Augen keine direkte Sichtlinie zur Drohne aufrecht erhalten kann. Erst durch die Anwesenheit einer zusätzlichen Person, die „Spotter“ genannt wird, ist dann gewährleistet, dass der Betrieb mit direkter Sichtverbindung zur Drohne erfolgt. Dieses Spotter muss dann jederzeit manuel und in Echtzeit in die Steuerung des UAS eingreifen können.

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Drohnen Glossar: Betriebsbewilligung

Betriebsbewilligung

Eine Betriebsbewillung stellt in Österreich eine Betriebserlaubnis für unbemannte Flugmodelle, so auch für Drohnen, dar. In Österreich werden im Bereich der unbemannten Luftfahrzeuge drei Kategorien unterschieden. Allerdings muss nur für die Klassen „Flugmodell“ und „Flugmodell über 25kg“ eine Betriebsbewilligung ausgestellt werden. Für die Betriebsbewilligung gilt es, die Austro Control zu kontaktieren, wozu ein pdf-Formblatt benötigt wird.

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Drohnen Glossar: Beteiligte Personen

Beteiligte Personen

Sogenannte Beteiligte Personen sind alle Menschen, die beim Einsatz einer Drohne oder eines anderen unbemannten Luftfahrzeugs mithelfen. Beim UAS Betrieb sind Beteiligte Personen von sogenannten Unbeteiligten Personen streng zu unterscheiden. Schließlich regelt die EU Drohnenverordnung, wie nahe man mit einer Drohne an Unbeteiligte Personen heranfliegen darf. Gerade wenn es um die Wahrung von Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten geht, sind auch sogenannte „Uninformierte Personen“ beim Drohnen Eisatz relevant. Werden also UAS in der Nähe von Unbeteiligten Personen eingesetzt, sollte man alle anwesenden Personen bestmöglich schon vor dem Drohnen Einsatz über diesen informieren. Betreffend den Schadenersatz nach Drohnen Unfällen sind Unbeteiligte Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da eine Drohnen Haftpflichtversicherung nur gegenüber sogenannten „Dritten“ in Leistung geht.

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