Drohnen Nachschlagewerk

Fernpilot

Definition Fernpilot gemäß EASA: „Ein Drohnenpilot (auch „Fernpilot“) ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um den Mieter oder Eigentümer der Drohne handeln.“

Unter Fernpilot versteht man eine natürliche Person, die für den sicheren Flug eines unbemannten Luftfahrzeug-Systems (UAS, Unmanned Aircraft System) verantwortlich ist. Der Fernpilot kann die Drohne entweder manuell steuern oder den automatischen Flug des Kopters überwachen und im Notfall in die Steuerung des UAS eingreifen. Auch bei einem FPV Flug muss ein zweiter externer Beobachter (Spotter) unter direktem Sichtkontakt (VLOS) jederzeit manuell in die Steuerung der Drohne eingreifen können. Dabei wird der Spotter wiederum zum Drohnen Fernpiloten. Ein Fernpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein, wobei für UAS Piloten von Drohnen unter 250 g Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take-off Mass) ein Drohnenführerschein verpflichtend ist. Das englische Synonym für Fernpilot ist der Begriff Remote-Pilot. Oft wird aber ganz einfach die Bezeichnung Drohnenpilot oder Steuerer verwendet.

  • Der Fernpilot ist jene Person, die die Drohne tatsächlich steuert.
  • Somit können ausschließlich natürliche Personen Fernpiloten sein.
  • Die Rolle des Fernpiloten ist eine andere als jene des Drohnen-Betreibers.
  • Drohnen-Betreiber können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Laut EASA: ist ein „Drohnenbetreiber (…) eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere registrierte Drohnen besitzt oder mietet.“
  • Fernpiloten und Drohnenbetreiber können identisch sein, sind es oft aber nicht.

Hier gibt es mehr Informationen zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen und zum Drohnenführerschein.

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