Drohnen fliegen in Österreich

Drohnenkarte für Österreich

Hier findet Ihr wichtige Informationen zur Drohnenkarte und Flugverbotszonen für Drohnen in Österreich. Dabei werden wir insbesondere den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in Kontrollzonen um Flughäfen beleuchten. Zudem werden wir kontrollierte von unkontrollierten Flugplätzen bzw. Hubschrauber Landeplätzen unterscheiden. Neben Infos zu Sicherheitszonen findet Ihr weiter unten noch Tipps zu Drohnen Apps der Austro Control und vom ÖAMTC Darüberhinaus folgen dann noch Infos zu privaten und gewerblichen Drohnen Einsätzen im Flugbeschränkungsgebiet Wien.

Die neue Drohnen App 2024, die von Austro Control und Frequentis im Herbst 2023 vorgestellt wurde, ermöglicht eine verbessertes Flugmangement für Drohnen vor allem in den sensiblen Gebieten rund um Flughäfen in Österreich. Die Fluglotsen der Austrocontrol sind direkter eingebunden und können mit dem Drohnenpiloten direkt in Kontakt treten.

Drohnenkarte richtig lesen: Flugverbot für Drohnen bei Flughäfen?

Eine laufend aktualisierte Drohnenkarte ist für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) unverzichtbar. Die allermeisten Drohnen Betreiber nutzen diese natürlich in digitaler Form, entweder über die ÖAMTC Drohnen App oder die Dronespace App der Austro Control. Doch egal, von welchem Anbieter, man muss die jeweilige Drohnenkarte sehr genau lesen! Denn gerade bei der Frage betreffend Flugverbote für Drohnen in der Nähe von Flughäfen, muss man darauf achten, mit welchem Kopter bzw. welchem Abfluggewicht (MTOM) man genau wo und wie hoch (AGL) abheben will. Dabei gilt es folgende Begriffe zu beachten:

  • Sicherheitszonen (SIZO, orange bzw. gelbe Zonen)
  • Kontrollzonen der Verkehrsflughäfen (rote Zonen)
  • Kontrollzonen von unkontrollierten Flugplätzen (gelbe Zonen)

Praxisbeispiel: In der Bilderstrecke auf der rechten Seite findet ihr anschauliche Beispiele. So gibt es direkt beim Flughafen Innsbruck eine Sicherheitszone, dann im erweiterten Umfeld eine Flughafen Kontrollzone und nur circa 10 km weiter östlich davon einen unkontrollierten Hubschrauberlandeplatz beim Krankenhaus Hall in Tirol.

Drohnen in Sicherheitszonen nur mit Austro Control Bewilligung

„Sicherheitszonen dienen dazu, einen bestimmten, definierten Bereich, um einen Flugplatz frei von Hindernissen zu halten und somit die Sicherheit der Luftfahrt zu wahren. Sicherheitszonen werden mit Verordnung festgelegt.“ (Quelle: Austro Control)

Hier findest Du die Auflistung der aktuellen Flughafen Sicherheitszonen für Österreich 2023:

  • Wien-Schwechat (VIE)
  • Salzburg (SZG)
  • Graz (GRZ)
  • Innsbruck (INN)
  • Klagenfurt (KLU)
  • Linz-Hörsching (LNZ)
  • Aigen im Ennstal (militärischer Flugplatz)
  • Tulln-Langenlebarn (militärischer Flugplatz)
  • Zeltweg (militärischer Flugplatz)
  • Wr. Neustadt/West (militärischer Flugplatz)

Die Sicherheitszonen dieser Flugplätze sind in der Drohnenkarte der Dronespace App der Austro Control orange bzw. gelb eingefärbt und markieren keine generelle Flugverbotszone für Drohnen. Denn ein Drohnen Einsatz innerhalb dieser Sicherheitszonen ist immerhin mit expliziter vorheriger behördliche Bewilligung durch die Austro Control möglich. Natürlich ist davon auszugehen, dass Drohnen Bewilligungen in Sicherheitszonen nur in Ausnahmefällen erteilt werden.

Im Bild rechts findest Du einen Auszug aus der Drohnenkarte der ÖAMTC Drohnen App, mit dem Beispiel der Sicherheitszone rund um den Flughafen Innsbruck. Im Bildauszug findet sich folgender wichtiger Hinweis:

„Ein Flug ist nur mit vorheriger Bewilligung der Ausdruck Control erlaubt.“

Diese Bewilligungspflicht betrifft alle UAS, ganz egal ob die Drohne unter 250 g oder über 250 g Abfluggewicht auf die Waage bringt.

Kontrollzonen der Verkehrsflughäfen Wien, Linz, Graz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck: Rote Zonen in Drohnenkarte

Drohnenkarte ÖAMTC, Sicherheitszone Flughafen Innsbruck
In Sichehrheitszone nur mit Bewilligung

Viel weiter als die oben genannten Sicherheitszonen reichen natürlich die jeweiligen Kontrollzonen rund um die Verkehrsflughäfen Wien, Linz, Graz, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck. Diese werden in der Drohnenkarte innerhalb der Austro Control Drohnen App auch als Rote Zonen bezeichnet und markieren auch keine generelle Flugverbotszone für Drohnen. Dabei ist innerhalb von Kontrollzonen nun ausschlaggebend, ob eine Drohne unter 250 Gramm Abfluggewicht (MTOM) oder darüber auf die Waage bringt.

Drohnen ab 250 Gramm in Flughafen Kontrollzonen nur mit Freigabe durch die Flugverkehrskontrollstelle

Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm Gewicht oder mehr müssen die Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle einholen. Sprich, man muss bei Drohnen Einsätzen in diesen Roten Zonen beim jeweiligen Tower anrufen. Die für so eine Flugverkehrskontrollfreigabe entsprechenden Telefonnummern findest Du in diesem weiteren Beitrag zu Flugverbotszonen für Drohnen >

Für die Zukunft ist hier geplant, dass diese Freigabe auch über eine Drohnen App bewerkstelligt werden kann. Mehr dazu hier in eigenen Beiträgen zum Unmanned Traffic Management für Drohnen beziehungsweise zum Thema Drohnen Verkehrsmanagement.

Drohnen unter 250 Gramm in Flughafen Kontrollzonen bis 30 Meter ohne Pflicht zur Freigabe

Drohnenkarte ÖAMTC, Kontrollzone Flughafen Innsbruck
Kontrollzone: Unter 250 Gramm + unter 30 Meter ohne Pflicht zur Freigabe

Betreiber von Drohnen unter 250 Gramm Abflugmasse (MTOM) brauchen aber in Kontrollzonen von Verkehrsflughäfen nicht zwingend eine Flugverkehrskontrollfreigabe beim jeweiligen Tower einzuholen. Vorausgesetzt man bleibt unter einer Flughöhe von 30 m über Grund (AGL). Denn hält man sein UAS, zum Beispiel eine DJI Mini 3 Pro mit 249 Gramm (MTOM)), unter diese 30 Metern, so hat man auch in Kontrollzonen von Verkehrsflughäfen keine Probleme. Sollte man jedoch die, in der OPEN Kategorie zulässige Flughöhe (maximal bis 120 m über Grund) ausreizen wollen, so ist natürlich wieder eine Freigabe durch den Tower notwendig – auch wenn die Drohne unter 250 Gramm wiegt!

Achtung: diese maximale Flughöhe ist sehr relativ, da natürlich immer die direkte Sichtlinie zur Drohne (VLOS) mit freiem Auge gewährleistet sein muss. Sieht man nämlich die Drohne nicht mehr mit freiem Auge, so wäre das ein BVLOS Einsatz, womit man aus der OPEN Kategorie herausfiele!

Die Drohnenkarte für Österreich erlaubt folgende Zusamenfassung:

  • Drohnen unter 250 Gramm: Keine Flugverkehrskontrollfreigabe nötig wenn unter 30 Meter Flughöhe AGL
  • Drohnen ab 250 Gramm: Flugverkehrskontrollfreigabe vom Tower Pflicht!

Die entsprechenden § 18 (6) Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014 in der Fassung vom 12.08.2022 findest Du komplett als PDF in diesem weiteren Beitrag zu Flugverbotszonen für Drohnen >

Kontrollzonen von unkontrollierten Flugplätzen: Gelbe Zonen in Drohnenkarte

Drohnenkarte ÖAMTC,  unkontrollierter Hubschrauber Landeplatz Flugverbot

Bei den kontrollierten Flughäfen besteht also keine generelle Flugverbotszone für Drohnen. Dazu streng zu unterscheiden, sind die Kontrollzonen rund um sogenannte unkontrollierte Flugplätze beziehungsweise Hubschrauber Landeplätze. Diese bezeichnet man auch als Gelbe Zonen. Und innerhalb dieser in der Drohnenkarte der Austro Control gelb markierten Zonen ist der Drohnen Betrieb seit dem 12.08.2022

„nur mehr außerhalb der Flugplatz-Betriebszeiten gestattet.“ (Quelle: Austro Control)

Genau genommen erstreckt sich so eine Kontrollzone um einen unkontrollierten Flugplatz über einen Umkreis von 2,5 Kilometern. Somit herrscht im Gebiet um einen Hubschrauberlandeplatz während der Betriebszeiten ein strenges Flugverbot für Drohnen. Ganz unabhängig davon, ob der Copter unter 250 g oder über 250 g wiegt. Wer nun hofft, wenigstens außerhalb der Betriebszeiten rund um einen unkontrollierten Flugplatz mit seiner Drohne starten zu können, wird oftmals zusätzlich enttäuscht. Denn gerade Hubschrauber Landeplätze bei Krankenhäusern sind in vielen Fällen 24 Stunden lang rund um die Uhr in Betrieb. Im Umkreis von 2,5 km rund um so einen unkontrollierten Flugplatz geht also mit Drohnen rein gar nichts!

Ausnahme Wien: Für das Flugbeschränkungsgebiet Wien gibt es rund um unkontrollierte Flugplätze während der Betriebszeiten aber doch noch eine Möglichkeit, mit seiner Drohne zu starten. Mehr dazu weiter unten …

Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15: Lila Zone in Drohnenkarte

Wer eine Drohnenkarte für Österreich studiert, wird schnell bemerken, dass es sich beim Wiener Stadtgebiet um keine generelle Flugverbotszone für Drohnen handelt, sondern um ein so genanntes Flugbeschränkungsgebiet mit dem Kürzel LO R 15. In der Dronespace App der Austro Control wird so ein Gebiet als Lila Zone markiert. Dabei war es bis 12. August 2022 ganz einfach so, dass man ohne extra Bewilligung seitens der Österreichischen Luftfahrtbehörde keine Flugerlaubnis für Drohnen in Wiener Stadtgebiet erhielt. Mehr Informationen zu dieser verpflichtenden Drohnenbewilligung und wie man diese bekommt in einem extra Beitrag zum Drohnen Betrieb in Wien.

Glücklicherweise trat dann mit 12. August 2022 eine neue Verordnung in Kraft, welche zumindest für Mini Drohnen eine Erleichterung verschafft. Nämlich dürfen seitdem Drohnen unter 250 g MTOM, wie zum Beispiel eine DJI Mini 3 Pro, bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Metern AGL auch ohne kostenpflichtige Bewilligung im Flugbeschränkungsgebiet Wien (LO R 15) abheben.

Die entsprechenden § 18 (6) Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014 in der Fassung vom 12.08.2022 findest Du nochmals komplett als PDF in diesem weiteren Beitrag zu Flugverbotszonen für Drohnen >

Und Jetzt kommt wie immer das Aber:
Da es alleine im Wiener Stadtgebiet auch insgesamt zehn unkontrollierte Flugplätze für Hubschrauber gibt, ist im Umkreis von 2,5 km rund um diese jeglicher Drohnen Einsatz während der Betriebszeiten durch die Austro zu bewilligen. Ganz egal, ob die Drohne unter 250 g oder mehr wiegt! Dabei muss man wissen, dass viele Hubschrauber Landeplätze bei Krankenhäusern 24-Stunden lang in Betrieb sind.

Weitere Details sowie einen Ausschnitt aus der betreffenden Drohnenkarte mitsamt dem Flugbeschränkungsgebiet Wien findest Du nochmals in diesem Beitrag zu Flugverbotszonen für Drohnen >

Wichtige Unterscheidung:
Im Flugbeschränkungsgebiet Wien (LO R 15) kann man auch mit expliziter Bewilligung durch die Austro Control während der Betriebszeiten rund um unkontrollierte Flugplätze mit seiner Drohne starten. Außerhalb Wiens ist derzeit noch keinerlei Drohnen Einsatz während der Betriebszeiten in der 2,5 km Zone rund um unkontrollierte Hubschrauber Landeplätze möglich.

Drohnen und die Flugbeschränkungsgebiete Rheindelta, Neusiedler See & Seibersdorf

Bein Studium einer Drohnenkarte für Österreich entdeckt man zusätzlich auch die Flugbeschränkungsgebiete Rheindelta (LO R 18), Neusiedler See (LO R 16) und Seibersdorf (LO R 1). Wir haben uns diesbezüglich schriftlich an die Austro Control gewandt (22.02.2023). Hier die Antwort aus Wien:

„Im LO R 18 und LO R 16 befinden sich keine unkontrollierten Flugplätze, im LO R 1 dürfen wir grundsätzlich keine Genehmigung erteilen. Daher wurden wir in der LVR 2014 nur für das LO R 15 ermächtigt, solche Bewilligungen zu erteilen.

Sprich, in Seibersdorf (LO R 1) kann auch die Austro Control keine Drohnen Einsätze bewilligen. Ermächtigung hier zu hat sie wirklich nur für Wien (LO R 15).

Mehr zur diesbezüglichen Verordnung mitsamt der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zu Drohnen Einsätzen rund um unkontrollierte Flugplätze gibt’s in diesem Beitrag zu Flugverbotszonen für Drohnen >

Karten zu Flugverbotszonen für Drohnen in Europa

Da gemäß der EU Drohnenverordnung jeder EU Mitgliedstaat selbst seine Flugverbotszonen für Drohnen festlegen darf, findest Du hier eine eigene Übersicht betreffend Drohnenkarten für Europa >

Karten zu Drohnen Flugverbotszonen – FAQs

Hier folgen alsbald noch Fragen und Antworten betreffend Flugverbotszonen in Drohnenkarten. Sollten noch weitere Fragen betreffend Kontrollzonen, Sicherheitszonen oder Flugbeschränkungsgebiete für Drohnen bei Dir auftauchen, so kannst du uns jederzeit gerne kontaktieren.

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