Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Drohnen Glossar: U-Space Service Provider

U-Space Service Provider

Der U-Space Service Provider ist für die Koordination und die Sicherheit des unbemannten Flugverkehrs wie Flügen mit Drohnen im U-Space verantwortlich. Es müssen vier technische Services erbracht werden. Dazu zählen die Bereitstellung eines vollständigen Luftlagebilds für die Drohnenpiloten, die ständige Kontrolle der Flugbewegung der Drohnen im jeweiligen U-Space-Gebiet und die konstante Übermittlung von wichtigen Informationen zum Luftraum an die Drohnenpiloten sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Anmeldung und Genehmigungen von Drohnenpiloten.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Drohnen Glossar: UA

UA

UA, kurz für unmanned aircraft, ist ein Luftfahrzeug, das ohne einen an Bord sich befindenden Piloten gesteuert wird. Die Steuerung erfolgt beim Unmanned Aircraft entweder über Fernsteuerung oder automatische Steuerung.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Drohnen Glossar: UAS

UAS

Unmanned Aircraft System oder UAS ist ein unbemanntes Luftfahrtsystem. Man versteht unter UAS unbemannte Fluggeräte, die gewerblich genutzt werden. Das bedeutet, dass der Begriff UAS nur für Geräte verwendet werden darf, die einem kommerziellen Nutzen folgen. Andernfalls, wenn das Gerät in der Freizeit oder beim Sport genutzt wird, wird es als Flugmodell bezeichnet. Hier ein eigenener Beitrag zu Frage, was ist ein UAS?

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.