Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Drohnen Glossar: Kontrollierter Bereich am Boden

Kontrollierter Bereich am Boden

Als kontrollierten Bereich am Boden bezeichnet man ein Gebiet, über dem eine Drohne ohne die Querung durch unbeteiligte Personen betrieben werden kann. Der Drohnen Betreiber (UAS Operator) kann somit gewährleisten, dass nur am Einsatz beteiligte Personen in diesem kontrollierten Bereich anwesend sind.

Hier gibt es mehr Informationen zu Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen.

Drohnen Glossar: Kasko-Versicherung

Kasko-Versicherung

Eine Drohnen Kasko-Versicherung deckt Sachschäden am Kopter selbst, wie etwa durch Bodenstürze oder durch Anprall am Kopter, ab. Dabei ist hervorzuheben, dass nur in echten Drohnen Kasko Versicherungen auch Schäden durch Bedienfehler des Drohnenpiloten mitversichert sind. Je nach Tarif fallen auch Diebstähle von UAS in den Deckungsbereich einer Drohnen Kasko-Versicherung. Die Bezeichnung „Vollkasko Versicherung“ impliziert bei Drohnen nicht, dass auch ein Haftpflichtschutz gegeben ist. Im Gegenzug zur Haftpflichtversicherung ist eine Kasko-Versicherung für Drohnen nicht verpflichtend. Ab einem Anschaffungspreis von ca. 1.000 Euro rentiert sich eine Drohnen Kasko-versicherung.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Kaskoversicherung.