Drohnen Glossar: Kontrollzonen

Kontrollzonen

Kontrollzonen sind in der Luftfahrt Zonen des Luftraumes, die für das Starten und Landen auf Flugplätzen vorgesehen sind. Deshalb befinden sich Kontrollzonen rund um Flugplätze, wobei sie von eigenen Fluglotsen der Flugsicherung kontrolliert werden. Das Fliegen in Kontrollzonen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Flugsicherung erlaubt. Verletzungen des Kontrollraumes werden als Straftat geahndet.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: kmz/kml

kmz/kml

kml kommt von Keyhole Markup Language und ist eine Datei, die als Layer in Google-Earth geladen werden kann. Als kmz wird eine gezippte Version von kml bezeichnet.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: Kontrollierter Bereich am Boden

Kontrollierter Bereich am Boden

Als kontrollierten Bereich am Boden bezeichnet man ein Gebiet, über dem eine Drohne ohne die Querung durch unbeteiligte Personen betrieben werden kann. Der Drohnen Betreiber (UAS Operator) kann somit gewährleisten, dass nur am Einsatz beteiligte Personen in diesem kontrollierten Bereich anwesend sind.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: Kenntnisnachweis

Kenntnisnachweis

Ein Kenntnisnachweis bescheinigt Fähigkeiten zur Steuerung von unbemannten Fluggeräten. Für die Inbetriebnahme von Koptern ab 250 Gramm Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take-off Mass) ist ein behördlicher Kenntnisnachweis für Drohnen Pflicht. In Österreich spricht man diesbezüglich vom sogenannten Drohnenführerschein. Dieser Kenntnisnachweis für UAS kann von Drohnen Fernpiloten in der Basisversion online absolviert werden.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht

Für Drohnen besteht eine Kennzeichnungspflicht. Zum einen müssen Drohnen Betreiber (UAS Operator) ihre unbemannten Luftfahrzeug-Systeme (Unmanned Aircraft Systems, UAS) selbst kennzeichen. Dabei muss man die gültige Drohnen Registrierungsnummer gut sichtbar auf dem UAS anbringen. Zum anderen besteht auch eine Kennzeichnungspflicht durch Drohnen Hersteller. Dabei müssen die Drohnen Hersteller oder Inverkehrbringer ihre Kopter mit einer CE–Klassen-Kennzeichnung versehen. Diese CE-Klassifizierung besagt wiederum, in welcher Unterkategorie man die Drohne gemäß EU Drohnenverordnung betreiben darf. Diese CE-Klassifizierung ist zu unterscheiden vom herkömmlichen CE Prüfkennzeichen und beginnt mit der Kennzeichnung C1 bis C4.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.