Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: ED-D

ED-D

ED-D steht für eine „Danger Area“ und beschreibt ein Gebiet, in dem es zu Gefahren für Luftfahrzeuge wie Drohnen kommen kann. Der Betrieb in einem ED-D ist weder beschränkungspflichtig noch benötigt der Drohnenpilot eine Flugerlaubnis. Der Buchstabe E in ED-D bezieht sich auf die ICAO-Region Nordeuropa, D steht für Deutschland und das weitere D steht für Danger.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.