Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Drohnen Nachschlagewerk

UAS-Betreiber

Ein Betreiber eines unbemanntes Luftfahrzeugssystem ist ein UAS-Betreiber. Es handelt sich dabei um eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere UAS betreibt.

Wichtig: Drohnen sind UAS – hier alles zu Drohnen Betreiber

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

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ORF: Drohnen im Alltag

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ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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