R+V Drohnen Versicherung kündigen – hier direkt!

Hier findest Du unsere praktischen Formulare, mit denen Du Deine R+V Drohnen Versicherung kündigen kannst – schnell und unkompliziert. Wir stellen Dir Storno-Formulare für die Online-Kündigung der R+V Drohnen Haftpflichtversicherung sowie für die KRAVAG Drohnen Kaskoversicherung zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zur Kündigung Deiner R+V Drohnen Pflicht-Versicherung …
Drohnen gelten rechtlich als Unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS). Für alle Kameradrohnen in Österreich besteht eine strenge gesetzliche Versicherungspflicht, die wie im KFZ-Bereich gerätebezogen ist. Das bedeutet, dass eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Drohnen Haftpflichtversicherung immer die Gerätedaten der Drohne (Modell, Gewicht, Seriennummer, …) enthalten muss. Die Pflicht, die Seriennummer der Drohne in der Polizze zu nennen, wird auch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt. Sammelpolizzen von Vereinen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Drohnen Betreiber haften selbst, wenn sie sich sich mit einer unzulässigen Drohnen Versicherung registrieren. Der Betrieb ohne behördliche Registrierung als Drohnen Betreiber oder eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung gilt als Verwaltungsübertretung und kann gemäß § 169 Abs. 1 Z 1 LFG mit Geldstrafen von bis zu € 22.000 geahndet werden. Weitere Informationen findest Du in den Gutachten zur Pflichtversicherung für Drohnen.
Tipp: Falls Du auf eine neue Drohne umgestiegen bist, genügt das einfache Ausfüllen unseres Drohnen Gerätewechsel Formulars. Dein Versicherungsvertrag wird dann tagesaktuell auf die neue Drohne umgeschrieben und per E-Mail bestätigt. Die der Austro Control gemeldete Polizzennummer bleibt erhalten, und eine neue Polizze wird per Post zugestellt. Kosten = Null Euro! Hier geht’s zum Drohnen Gerätewechsel >>>
Formulare zur Kündigung von Drohnen Versicherungen der R+V und KRAVAG:

- Online Kündigung R+V Drohnen Pflicht-Haftpflichtversicherung für Kunden aus Österreich >>>
- PDF Kündigung R+V Drohnen Pflicht-Haftpflichtversicherung für Kunden aus Deutschland >>>
- PDF Kündigung KRAVAG Drohnen Kasko Versicherung für Kunden aus Österreich >>>
Kurz vor dem Kündigungstermin sendet Dir die Versicherung eine offizielle Storno Polizze. Hier noch wichtige Infos zu den Kündigungsfristen deiner Drohnenversicherung …
Fristen bei der Kündigung der gesetzlichen R+V Drohnen Pflichtversicherung
Wie bei jeder Versicherung gilt auch in der Drohnen Haftpflichtversicherung eine 3-monatige Kündigungsfrist zur jährlichen Hauptfälligkeit. Um die Kündigung Deiner Drohnenversicherung möglichst schnell und unkompliziert zu gestalten, ersuchen wir die Versicherung als Service, auf diese 3-Monatsfrist zu verzichten!
Tipp: Mit unserem Online-Kündigungsformular gelangt Dein Kündigungswunsch direkt zur Versicherung und kann dort schnell bearbeitet werden. Zudem kannst Du im Online-Kündigungsformular auch einen Verkaufsnachweis hochladen, falls Du Deine Drohnen Pflichtversicherung wegen Risikowegfalls sofort stornieren möchtest. Hier geht’s zur Online-Kündigung der R+V Drohnen Haftpflichtversicherung für Kunden aus Österreich >>>
Bei Kündigungen einer R+V Drohnenversicherung via PDF Formular
Sende uns das ausgefüllte und unterschriebene PDF Deiner Kündigung der Drohnenversicherung bitte per E-Mail. Falls Du keinen Scanner hast, kannst Du das Dokument auch mit Deinem Smartphone fotografieren. Kurz vor dem Kündigungstermin wird Dir die Versicherung eine offizielle Kündigungspolizze senden.


Aus dem: Österreichischen Luftfahrtgesetz, Paragraph 24j Abs. 3 u. 4:
“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (…) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (…) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.”
Airandmore – Was können wir noch besser machen?
Gibt es Punkte bei der Abwicklung oder in unseren Tarifen, die wir für Dich noch optimieren können?
Wenn ja, dann bedanken wir uns schon vorab für Deine Hilfe. Bitte Dein Feedback einfach per EMail an mail@airandmore.at zu richten, Danke!
Bei Bedarf sind wir gerne für Dich erreichbar
Dein AIR&MORE Team aus Tirol!
Mag. Hannes Fischler +43 699 10 200 635
Dominique Niederkofler +43 699 15 91 86 00
DJI Neo Versicherung und Registrierung

DJI Neo: Der Name „Neo“ bedeutet bekanntlich „neu“. Es bleibt spannend, mit welchen Features sich die neue Mini Drohne von DJI im Vergleich zu Mitbewerbern abheben wird! Und mit Veröffentlichungsdatum am 05.09.2024 kam die DJI Neo nun offiziell auf den Markt. In diesem Artikel findest Du wichtige Hinweise zur passenden Drohnenversicherung für die Neo, zur behördlichen Registrierung für Betreiber dieser Mini Drohne sowie ein Testvideo mit Erfahrungen beim Einsatz der Neo. Natürlich gehen wir auch ausführlich auf die technischen Daten und Features in einer separaten Tabelle zu den Spezifikationen der DJI Neo ein. Darüber hinaus werden wir auch Fragen zur C-Kennzeichnung bzw. zur CIL-Klassifizierung der Neo beantworten und klären, ob ein Drohnenführerschein für diese Mini Drohne mit einem Gewicht von unter 250 g erforderlich ist. Solltest Du selbst ganz Individuelle Erfahrungen mit dieser neuen Mini Drohne von DJI haben, kannst Du gerne unser Kontaktformular nutzen.
Achtung: Die DJI Neo hat eine Kamera und gilt gemäß EU-Drohnenverordnung als Unmanned Aircraft System (UAS). Sie ist somit kein Spielzeug und kann auch nicht als Drohne über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Laut Luftfahrtgesetz besteht eine gerätebezogene Versicherungspflicht inklusive Gefährdungshaftung mit SZR, Hersteller, Gewicht und Seriennummer in der Polizze. Hier alle Gutachten zur gesetzlichen Drohnenversicherung.
Hier alle Infos zur DJI Neo im Überblick
(mehr …)KFV Österreich – Drohnen Sicherheit
Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) kümmert sich nicht mehr nur um die Sicherheit auf Straße & Schiene, sondern auch in der Luft und damit um Drohnen. Mit Drohnen Studien, Infos zur richtigen Drohnenversicherung und Drohnen Registrierung bis hin zu Drohnen Crash‑Tests und Fachtagungen liefert das KFV praxisnahe Erkenntnisse für Drohnen Pilot:innen, Einsatzorganisationen und die breite Öffentlichkeit.
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherkeit (KFV), Drohnen FAQ-Katalog (publiziert am 29. März 2023)
Das KFV informiert zu Drohnenregistrierung, Drohnenversicherung und Drohnenführerschein in Österreich
Wer in Österreich mit einer Drohne abheben will, muss laut Luftfahrtgesetz nicht nur als Drohnen Betreiber registriert sein, sondern auch eine eigenständige Luftfahrt‑Haftpflichtversicherung für seine Drohne abschließen – die Haushaltsversicherung reicht nicht aus. Das KFV bringt es in seinem FAQ‑Katalog (publiziert am 29. März 2023 auf www.kfv.at) klar auf den Punkt:
„Nein, die reguläre Haushaltsversicherung reicht für den Einsatz registrierungspflichtiger Drohnen nicht aus. Eine spezielle Luftfahrtversicherung muss abgeschlossen werden.“
Ebenso eindeutig ist die Forderung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit nach einer gerätebezogenen Polizze:
„Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.“
Und wer glaubt, eine rein personenbezogene Versicherung für Drohnen Piloten reiche, liegt laut KFV falsch:
„Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung (…) ohne Nennung spezifischer Gerätedaten (…) entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!“
Parallel dazu informiert das KFV über Ablauf und Inhalte des Austro‑Control‑Onlinekurses für den Drohnenführerschein sowie über die Registrierung für Drohnen Betreiber:innen.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit verfasst übrigens auch Gastbeiträge in Printmedien:
“Drohnen sind unter Angabe der gerätespezifischen Daten ausreichend zu versichern. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, daher gilt es, die versicherungsrechtlichen Vorschriften des Luftfahrrechts zu beachten.”
Quelle: Gastbeitrag des KFV, www.derstandard.at/story/3000000194657/private-drohnen-werden-immer-beliebter-doch-worauf-muss-man-rechtlich-achten, 12.11.2023
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherkeit (KFV), Drohnen FAQ-Katalog (publiziert am 29. März 2023)
KFV: Informationen zu Gefahren durch Drohnen und Drohnen‑Crash‑Tests
Beim europaweit einzigartigen KFV‑Crashtest wurden 13 Multicopter zwischen 35 g und 2 kg in Kopf‑ und Torsomodelle aus ballistischer Gelatine gejagt. Ergebnis: Schon eine 80‑g‑Mini‑Drohne verursachte bei 20 km/h Gesichtsverletzungen; schwerere Modelle führten bis hin zu Fingerfrakturen und Lungenpunktionen.
Hochdrehende Propeller und scharfe Kanten bleiben dabei die Hauptgefahr. Das KFV leitet daraus klare Präventionstipps ab – von Sicherheitsabständen bis zum „Prop‑Stop“ vor jedem Griff ins Gerät. Das KFV Video am Anfang dieses Beitrags liefert eindrucksvoll, welche Gefahren beim Drohnen Einsatz bestehen.
Große Drohnen‑Studie des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
Bereits 2019 veröffentlichte das KFV gemeinsam mit dem Gallup‑Institut eine umfassende Studie zu Akzeptanz, Risikowahrnehmung und Einsatzszenarien von Drohnen in Österreich. Mehr als 100 .000 Drohnen sind laut Studie schon damals im Land unterwegs; zugleich sorgen Sorgen um Privatsphäre, Abstürze und Kollisionen für Zurückhaltung in der Bevölkerung.
Die Untersuchung beleuchtet unter anderem:
- reale & potenzielle Einsatzgebiete (Landwirtschaft, Logistik, Rettung, Foto/Film)
- häufigste Bedenken (Datenschutz, Lärm, Verletzungsrisiko)
- Erwartungen an Gesetzgeber und Behörden
Das Fazit: Technikfortschritt braucht Aufklärung, klare Regeln und ein belastbares Versicherungssystem – Punkte, an denen das KFV seither kontinuierlich arbeitet.
Hier gibt’s noch mehr Informationen zur KFV Drohnen Studie. Hier gibt’s noch mehr Informationen zum Problemfeld Drohnen, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte.
KFV Publikationen, Podcasts und Bücher zum sicheren Betrieb von Drohnen
Der Ratgeber „Drohnen – Vom Kauf bis zum ersten Flug“ von Stefan Georgiev & Dagmar Lehner liefert Schritt‑für‑Schritt‑Guides zu Kauf, Registrierung, Versicherung und Flugpraxis. Hier ein aussagekräftiges Zitat des KFV zur gerätebezogenen Drohnen Pflicht-Versicherung für (unbemannte Luftfahrzeug) uLFZ, die explizit mit dem Pflicht-Versicherungsregime für Kraftfahrzeuge (Kfz) verglichen wird:
„Wie für ein Kfz ist auch für ein Luftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (…) Das Luftfahrtgesetz, kurz LFG, bestimmt, dass auch jedes unbemannte Luftfahrzeug versichert sein muss (…) bei jedem Betrieb der Drohne sind Registreierungsbestätigung und Versicherungsnachweis mitzuführen“
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), „Drohnen – Vom Kauf bis zum ersten Flug„, S. Georgiev & D. Lehner, Manz Verlag, 2022
Der „Drohnen‑Podcast“ des KFV beleuchtet darüber hinaus aktuelle Rechtsfragen und Safety‑Cases aus Praxis & Forschung.
Regelmäßige Gastbeiträge in Fach‑ und Leitmedien (u. a. Der Standard, Private Drohnen werden immer beliebter – doch worauf muss man rechtlich achten?) bringen die Themen Drohnen-Pflichtversicherung, Datenschutz und EU‑Rechtslage in die breite Öffentlichkeit.
Drohnen Fachtagungen und Workshops vom Kuratorium für Verkehrssicherheit
Vom 18.–20. September 2025 lädt das KFV zur Tagung „Katastrophenforschung trifft Einsatzpraxis – Drohnen und Robotik im Fokus“ nach Wels. Ziel ist der Schulterschluss zwischen Wissenschaft, Behörden und Einsatzorganisationen; Workshops und Live‑Vorführungen zeigen, wie Drohnen im Krisenmanagement, bei Inspektionen oder in der Gefahrenabwehr unterstützen können. (KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit)
Hier mehr Informationen zur KFV Fachtagung Katastrophenforschung trifft Einsatzpraxis – Drohnen und Robotik im Fokus.
Fazit
Das sollte man bei der Anmeldung als Drohnen Betreiber unbedingt wissen:
- Man darf in keinem anderen EU-Mitgliedstaat bereits als UAS Betreiber registriert sein.
- Die verpflichtende Drohnen Haftpflichtversicherung muss schon aktiv und die Polizzennummer muss schon da sein. Hier findest Du den Onlineantrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich.
- Man sollte die Basics über die neuen Drohnen Gesetze wissen, denn man muss laut Austro Control wörtlich „mit allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vertraut“ sein.
- Dazu gehören auch die nötigen „Kompetenznachweise für Fernpiloten“, Stichwort Drohnenführerschein.
- Nach erfolgter Drohnen Registrierung für Betreiber muss man seine UAS Registrierungsnummer („registration number“) für Drohnen Betreiber an allen seinen unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) anbringen.
Mehr Infos zum genauen Ablauf dieser Anmeldung für Drohnen Betreiber und über das Anbringen der neuen Drohnen Registrierungsnummer findest Du in einer eigenen Anleitung zur UAS Registrierung auf airandmore.at. Und so schaut dann das PDF einer offiziellen „Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ aus.
Hier finden Interessierte alle gesammelten Gutachten zur Drohnenversicherung >
Erfahrungen mit der RUV Drohnenversicherung
R+V Österreich
Viele Drohnen Betreiber Österreichs haben bereits gute Erfahrungen mit der Drohnenversicherung der R+V gemacht. Die R+V gehört zur FinanzGruppe Volksbanken und Raiffeisenbanken und geht ursprünglich auf die Genossenschaftsbewegung zurück. Die R+V verfügt auch über eine eigene Niederlassung in Österreich, die wiederum Teil des R+V Konzerns ist. Zu den besonderen Merkmalen der R+V gehören inbesondere die sehr guten Ratings von Fitch und Standard & Poor’s mit jeweils AA („sehr stark“).
Vorteile der R+V Drohnenversicherung
Die R+V Drohnenversicherung bietet neben anderen Benefits noch folgende Vorteile:
- Sehr günstige Prämien: Drohnenversicherung ab EUR 39,96 pro Jahr
- Echte gerätebezogene Drohnen-Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gemäß Luftahrtgesetz!
- Versicherungssumme bis € 10 Mio. wähllbar
- Zusätzliche Deckung für reine Vermögensschäden durch Drohnen bis EUR 1 Mio.
- Extra Deckung für Immaterielle Schäden infolge von Privatsphären Verletzungen durch Drohnen durch einen eigenen Pilot Privacy Shield.
- Private und Gewerbliche Drohnen Versicherungstarife.
Hier mehr Informationen zum Thema Drohnen und Datenschutz. Hier weitere Infos zur günstigen R+V Drohnen Versicherung. R+V Drohnen Haftpflichtversicherung hier beantragen >>>
Erfahrungen mit der ALLIANZ Drohnenversicherung

Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Eine angebotene Haftpflichtversicherung dient ausschließlich privaten Zwecken, während die kommerzielle Haftpflichtversicherung nur für gewerbliche Verwendung von Drohnen gedacht ist. Drohnen benötigen stets eine eigene Haftpflichtversicherung und sind in Haushalts- oder privaten Haftpflichtversicherung nicht inkludiert.
Drohnenversicherung: Die Allianz Drohnen Haftpflicht
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Private vs gewerbliche Drohnenversicherung
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Drohnen Kasko Versicherung der Allianz
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.
Rechtsschutz Drohnenversicherung bei der Allianz?
Die Allianz Versicherung aus München ist eine große, internationale Versicherungsgesellschaft. Drohnen werden dabei über ihre Tochtergesellschaft „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ versichert, die zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen anbietet.

Als Versicherungsmakler möchte ich Ihnen gerne die Vorteile einer Drohnenversicherung bei Allianz näherbringen. In einer Welt, die zunehmend von Drohnentechnologie geprägt ist, ist es unerlässlich, sich gegen potenzielle Risiken abzusichern.
Die Allianz Drohnenversicherung bietet umfassenden Schutz für Drohnenbesitzer. Egal, ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen, unsere Policen bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Mit unserer Haftpflichtdeckung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Dritten geschützt. Ob es sich um Sachschäden oder Personenschäden handelt, die durch Ihre Drohne verursacht wurden, die Allianz steht Ihnen zur Seite, um die entstandenen Kosten zu decken.
Darüber hinaus bieten wir auch eine Deckung für Schäden an Ihrer eigenen Drohne. Von kleinen Reparaturen bis hin zum Ersatz bei Totalverlust – mit unserer Drohnenversicherung können Sie beruhigt fliegen, ohne sich Sorgen um unvorhergesehene Ereignisse machen zu müssen.
Unsere Versicherungspakete sind flexibel und können an die spezifischen Anforderungen Ihres Drohnenbetriebs angepasst werden. Ob Sie professionelle Luftaufnahmen machen, Inspektionen durchführen oder einfach nur Ihre Drohne als Hobby nutzen, wir haben die richtige Versicherungslösung für Sie.
Als Ihr persönlicher Versicherungsmakler stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Auswahl des optimalen Versicherungsschutzes für Ihre Drohne zu helfen. Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über die Allianz Drohnenversicherung zu erfahren und Ihre Drohne mit Vertrauen zu fliegen.
Hier folgen Informationen zur Drohnenversicherung der Helvetia. Die Helvetia Versicherung hat Ihren Sitz für Österreich unter dieser Adresse: Hoher Markt 10-11, A-1010 Wien. Sie bezeichnet sich selbst als „Ihre Schweizer Versicherung“. Dabei wollen wir hier besprechen, wie die Helvetia Drohnenversicherung in Sachen Haftpflicht, Drohnenkasko und Multicopter Rechtsschutz abschneidet.
Inhalt:
- Warum man eine „echte“ Drohnenversicherung braucht!
- Die Helvetia Drohnen Haftpflichtversicherung
- Helvetia: private vs. gewerbliche Drohnenversicherung
- Drohnen Kasko Versicherung der Helvetia
- Drohnen Rechtsschutzversicherung bei der Helvetia?
- Zum Weiterlesen …
Drohnen Versicherung und Gesetz – Luftrecht Experte RA Joachim Janezic
Global
AIR&More mit der Besten Drohnenversicherung
AIR&More ist der Spezialist für Drohnenversicherungen in Österreich.
Alle Drohnen unterliegen dem Österreichischen Luftfahrtgesetz, das die Rahmenbedingungen für Drohnenpiloten und ihre UAS (unmanned air systems) bereitstellt: Haftpflichtversicherung - Registrierung bei der Austro Control - Drohnenführerschein - Beachten der Drohnenflugverbote - Internationale Versicherungsbestätigung über 750.00 SZR.
AIR&More steht für alle Fragen zu Drohnenversicherung bereit!
DJI Avata 2

Release Date: DJI Avata 2 ab 11.4.2024
11. April 2024: DJI – Der führende Hersteller von Consumer Drohnen präsentiert die neue Version der beliebten FPV Drohne Avata 2 . Das Nachfolgemodell der ersten Avata von 2022 besticht durch weitere technische Verbesserungen, auch wenn das in der Community kontrovers diskutiert wird, wie bei jedem neuen Drohnen Modell – unten der Vergleich von Avata 1 und Avata2. Eine Versicherung entsprechend dem österreichischen Luftfahrtgesetz gibt es bei AIR&More: DJI Avata 2 versichern – und sofort starten!
(mehr …)
Balancer
Was ist ein Balancer?
Ein Balancer ist ein Ausgleichsregler und wird vor allem bei älteren NIMH-Akkus eingesetzt, die oftmals zu Kapazitätsschwankungen führen. Der Balancer ist dafür zuständig, alle Akkuzellen mit gleich viel Spannung zu versorgen und dass sie geladen werden. Nur durch den Balancer kann die Drohne auf die volle Akkukapazität zurückgreifen.
Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenführerschein Prüfungsfragen und zum Drohnenführerschein.
Was ist Unmanned Traffic Management (UTM) bei Drohnen?
In diesem Beitrag wollen wir beschreiben, was ein Unmanned Traffic Management für Drohnen ist. Dabei beleuchten wir, welches Ziel man mit einem Verkehrsmanagement System für Drohnen (UTM) verfolgt. Wie schauen die Stufenpläne Luftfahrtbehörden zur Implementierung eines Verkehrsmanagement Systems für UAS aus?







