Erfahrungen mit DMO Drohnen Versicherung

DMO ist die sogenannte Deutsche Modellsportorganisation mit Sitz in Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal. Die DMO zählt klassische Modellflieger und zum Teil auch Drohnenpiloten aus Deutschland zu Ihren Mitgliedern. Die Angebote der Deutschen Modellsportorganisation (DMO) bezüglich Versicherungen werden über eine Sammelpolizze (!) bei  der Allianz Global Corporate & Specialty SE abgewickelt. Betreffend den Modellsport fallen Flugmodelle seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung fast zur Gänze unter die neuen EU Regelungen. Da herkömmliche Private Haftpflichtversicherungen bei Drohnen nicht genügen, brauchen unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen. Da nun der Modellsport in der Luft seit 2021 in vielen Fällen unter die neue EU Drohnenverordnung fällt, brauchen auch die meisten Flugmodelle gesetzeskonforme Drohnen Haftptflichtversicherungen.

Mai 2025: Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung

Kurz und bündig – deshalb entspricht die Drohnenversicherung der DMO – laut Auffassung verschiedener rechtlicher Betutachtungen – nicht dem gesetzlich verenkerten Pflichtversichtungswesen für Drohnen in Österreich. Denn in der “ Modell-Halter-Haftpflichtversicherung „ bei der Deutschen Modellsportorganisation GmbH & Co. KG
  • fehlen die spezifischen Gerätedaten im „Versicherungsnachweis“,
  • ist der Drohnen Betreiber NICHT Inhaber der Polizze,
  • sondern nur mitversicherte Person in einer Sammelpolizze bei der Allianz.
  • Polizzen-Inhaber und Versicherunsgnehmer bei der Allianz ist die DMO.
  • Der Drohnen Betreiber hat deshalb keine Verfügungsgewalt über den Allianz Vertrag.
  • Statt einer eigenen „Polizze“ erhält der Drohnen Betreber nur einen Dienstleistungs-Vertrag
  • diesen „Dienstleistungs-Vertrag“ hat man mit der DMO GmbH & Co. KG, Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal
Hier unsere Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung basierend auf verschiedenen rechtlichen Begutachtungen und unabhängigen Expertisen zur aktuellen Gesetzeslage rund um Drohnen Versicherungen für Österreich. Basis: Eine luftrechtliche Begutachtung, zwei versicherungsrechtliche Begutachtungen, Expertise des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), Stellungnahme der „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO)

DMO Drohnenversicherung genügt nicht dem Luftfahrtgesetz in Österreich

Denn die Drohnenversicherung der DMO bzw. Deutschen Modellsport Organisation dokumentiert keine individuellen Gerätedaten in der Versicherungspolizze der Drohne. Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) schreibt dazu klar und deutlich:

„Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.“

Und genau diese individuellen Gerätedaten des UAS fehlen im “ Versicherungsnachweis „ für Drohnen Betreiber der DMO.Wirtschaftskammer: Drohnenversicherung in Österreich mit Seriennummer!

Drohnenversicherung der DMO versichert nur Drohnen Betreiber bzw. Piloten als Person

… und eben nicht das spezifische Gerät, also die Drohne selbst, Denn dafür müsste die Deutsche Modellsport Organisation ja im Versicherungsantrag die spezifischen Gerätedaten der Drohne abfragen, was aber de facto nicht geschieht. Somit haben wir es bei der DMO mit einer personenbezogenen und keiner gerätebezogenen Deckung zu tun. Derartige Praktiken hat das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) untersucht und stellt dabei unmissverständlich klar:

„Reicht eine personenbezogene Versicherung aus? Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!Quelle: www.kfv.at/drohnenversicherung-ja-aber-richtig-ist-wichtig

DMO Modellflug Versicherung und weitere Gesetze in Österreich

Da bei der DMO “ Drohnen Versicherung “ nicht die Drohne als Gerät, sondern lediglich der Drohnen Pilot oder Betreiber als Person versichert ist, gibt es, basierend auf dem vorliegenden Begutachtungen und Expertisen, weitere gesetzliche Probleme in Österreich. So widerspricht eine Drohnenversicherung ohne Seriennummer in der Polizze dem strengen Pflichtversicherungswesen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in Österreich. Damit verbunden auch ein Problem mit dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Nicht zuletzt kann ohne Dokumentation der Gerätedaten eine Versicherung auch das Risiko in ihrem Bestand nicht entsprechend bewerten. Das widerspricht dann laut vorliegenden Expertisen auch den Regeln zur sogenannten Corporate Governance, denen Versicherungsunternehmen unterliegen. Somit widerspricht die Drohnenversicherung der DMO aus Expertensicht folgenden Gesetzen in Österreich:
  • Luftfahrtgesetz (LFG)
  • Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Sammelpolizzen bei Drohnen gesetzlich unzulässig!

Bevor man also eine Drohnenversicherung  bei der “ DMO Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co. KG “ abschließt, sollte man das folgende Fazit der österreichischen Wirtschaftskammer auf sich wirken lassen:

“Das Pflichtversicherungsregime rund um unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) ist mit jenem aus dem Kfz-Bereich vergleichbar. Dabei käme wohl niemand auf die Idee, alle seine Kfz ohne Fahrzeugdaten pauschal über den Mitgliedsbeitrag in einer einzigen Vereins-Sammelpolizze zu versichern.”

Drohnen Betreiber haften selbst bei Registrierung mit einer nicht gesetzeskonformen Drohnenversicherung in Österreich. Alle gesammelten Informationen hier in einem eigenen Beitrag betreffend alle Gutachten zur Drohnenversicherung > Hier gibt es noch mehr Informationen, warum man Drohnen nicht über einen Modellflug-Club versichern kann. Hier Infos der Österreischischen Wirtschaftskammer, offizielle „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater und Versicherungsangelegenheiten“: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden >

Österreischische Wirtschaftskammer (WKO): Vortrag von Rechtsanwalt Joachim J. Janezic, MEng, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht

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DJI Mavic 4 Pro – Registrieren und die beste Versicherung

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Alles neu macht der Mai? Die DJI Mavic 4 Pro hebt am 13. Mai 2025 offiziell ab – DJI hat das Launch-Event bereits angeteasert. Im Folgenden findest Du alle bislang bekannten (teils noch unbestätigten) Details, gerüchteweise Besonderheiten sowie Pflicht-Infos zur Registrierung für Drohnen Betreiber einer DJI Mavic 4 sowie zu richtigen Drohnenversicherung.

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DJI Flip: Registrieren und die beste Versicherung in Österreich

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DJI Flip Aufschrift

Die neue DJI Flip erschien in am 14.01.2025 und begeistert Drohnen Fans mit innovativen Funktionen, einfacher Bedienung und herausragender Bildqualität. Sie gilt als unbemanntes Luftfahrzeug, weshalb Betreiber einer Flip sich registrieren und vorher eine Drohnenversicherung abschließen müssen. Mit einem Gewicht von unter 249 Gramm und einer Vielzahl von praktischen Features setzt die Flip neue Maßstäbe in der Drohnen Technologie. Erfahre hier alles Wichtige über die Flip und warum sie perfekt für Hobbyfotografen und Content Creators ist. Weiter unten gibt’s noch Links zu den Themen Drohnenführerschein für die Flip, Vergleich mit ähnlichen Mini Drohnen unter 250 Gramm und CIL Klasse der Flip.

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Drohnen Unfall beim Adelboden Skirennen

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Drohnen Unfall Gefahr

12. Januar 2025, Adelboden in der Schweiz: Während des ersten Laufs des Adelboden Riesenslaloms der Herren kam es zu einem spektakulären Drohnen Unfall, der auch einem Weltcup Teilnehmer hätte zum Verhängnis werden können: Eine TV-Drohne stürzte hinter dem deutschen Skirennläufer Jonas Stockinger ab. Glücklicherweise blieb der Weltcup Ski Athlet unverletzt.

Drohnen Absturz wegen Failsafe Sicherheitsfunktion?

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Drohnen Glossar: BVLOS

BVLOS

BVLOS steht bei Drohnen für Beyond Visual Line of Sight und meint den Drohnenbetrieb außerhalb der direkten Sichtlinie des Drohnenpiloten. Für Drohnen Einsätze im BVLOS Modus benötigt der Drohnenpilot eine Sondergenehmigung (Drohnenbewilligung) der Behörde für Luftfahrt (in Österreich die Austro Control). Auch beim Betrieb von FPV Drohnen besteht für den Steuerer des UAS (Unmanned Aicraft System) keine direkte Sichtlinie zur Drohne. Deshalb nutzen FPV Piloten einen externen Spotter, der für sie die direkte Sichtverbindung zum UAS ohne technische Hilfsmittel aufrecht erhält. Dieser zusätzliche Person muss unmittelbar in die Steuerung der Drohne eingreifen können. Hier gibt es Wissenswertes zu BVLOS Drohnen sowie zum Begriff VLOS bei Drohnen.

Hier gibt es mehr Informationen zu BOS Drohnen Versicherung Österreich.

Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.

Weitere Einträge aus dem Drohnen Glossar

Erfahrungen mit der VAV Drohnenversicherung

Erfahrungen mit der VAV Drohnenversicherung

Die VAV Drohnenversicherung bietet zwar Schutz, ist jedoch NICHT für die Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet. Stattdessen richtet sie sich ausschließlich an Piloten von Spielzeug Drohnen ohne Kamera, die nicht unter das Österreichische Luftfahrtgesetz fallen. Warum das so ist und worauf Du achten musst, erfährst Du in diesem Beitrag.

VAV Drohnenversicherung im Vergleich

Warum entspricht die VAV Drohnenversicherung nicht dem Luftfahrtgesetz?

Die VAV selbst weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass ihre Drohnenversicherung keine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist. Sie bietet lediglich eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung an. Entscheidend ist, dass diese Versicherung nur dann greift, wenn der Drohnen Betreiber (UAS Operator) oder der Fernpilot selbst schuldhaft handelt. Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, wie sie das Luftfahrtgesetz vorschreibt, ist bei der VAV Drohnenversicherung nicht gegeben.

Das bedeutet, dass bei Schäden durch höhere Gewalt, beispielsweise durch eine unverschuldete (!) unerwartete Windböe, keine Versicherungsdeckung besteht!

Österreichisches Bundeskanzleramt: Drohnen in Privathaftpflicht nicht gemäß Luftfahrtgesetz versichert!

VAV: Keine gerätebezogenen Drohnen Daten gemäß Luftfahrtgesetz

Ein weiterer Grund, warum die VAV Drohnenversicherung nicht für die behördliche Registrierung für Drohnen Betreiber bei der Austro Control ausreicht, ist das Fehlen von gerätebezogenen Daten. In Österreich ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht. Das schließt wichtige Daten wie Modell, Gewicht (MTOM) und Seriennummer der Drohne ein.

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ist aber eine solche gerätebezogene Versicherung für den Betrieb von Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die VAV bietet jedoch nur eine personenbezogene Versicherung für Drohnen Betreiber, die diesen Anforderungen nicht entspricht.

VAV Haushaltsversicherung nur für Spielzeug Drohnen

Die VAV Haushaltsversicherung versichert nur Spielzeug Drohnen, wie weiter unten beschrieben. Denn die VAV Versicherung macht es so, wie andere auch, dass die private Haftpflichtversicherung beim Abschluss der Haushaltsversicherung einfach mit angehängt wird. Und so finden wir in den Besonderen „Bedingungen für die Privathaftpflicht Plus der VAV“ wieder einen Hinweis auf die Mitversicherung von privat genutzten Drohnen.
Kuratorium für Verkehrssicherheit: Drohnen Versicherung mit Seriennummer

Für welche Drohnen ist die VAV Versicherung geeignet?

Die private Haftpflichtversicherung der VAV kann für Spielzeug Drohnen genutzt werden. Dabei handelt es sich um Geräte, die nicht unter das Luftfahrtgesetz fallen. Beispiele hierfür sind:

  • Mini-Drohnen ohne Kamera
  • Drohnen, die vom Hersteller explizit als Spielzeug gekennzeichnet sind

Doch Vorsicht: Selbst kleine Drohnen mit Kamera – etwa Drohnen unter 250 g – fallen unter die EU-Drohnenverordnung und sind nicht als Spielzeug zugelassen. Betreiber solcher Drohnen müssen sich registrieren und eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen.

Zusammenfassung und wichtige Hinweise zur VAV Drohnenversicherung

Die VAV Drohnenversicherung ist nur für eine Spielzeugdrohne geeignet, die klar als solche gekennzeichnet ist. Für alle anderen Drohnen gilt:

  • Eine behördliche Registrierung ist Pflicht.
  • Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung ist notwendig.

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte prüfen, ob seine Drohne tatsächlich als Spielzeug anerkannt wird, oder auf eine andere Versicherungslösung umsteigen.

Die VAV Drohnenversicherung im Vergleich

Dass die Drohnenversicherung der VAV nicht dem Luftfahrtgesetz entspricht und auch nicht zur behördlichen Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet ist, dokumentiert auch der Vergleich der Versicherungsplattform ARISECUR:

„Mitversicherung von privat genutzten Fluggeräten/Spielzeugdrohnen ohne behördliche Registrierungspflicht bei der Austro Control (…) Die Versicherungsleistung (…)  bezieht sich ausschließlich auf Fluggeräte gemäß EU Spielzeugrichtlinie (2009), die nicht dem Luftfahrtgesetz unterliegen. Nicht enthalten ist Gefährdungshaftung.“

Hier gibt’s die Drohnenversicherung der VAV im Vergleich als PDF Download.

Zum Weiterlesen

Hier findest Du noch mehr Informationen und den online Antrag zur VAV Drohnenversicherung.

Und hier noch allerlei interessante Drohnen News.

Unfall mit Drohnen Schwarm: Spektakulärer Absturz bei Drohnenshow China

Unfall mit Drohnen Schwarm: Spektakulärer Absturz bei Drohnenshow China


Achtung Drohne!

12.12.2024, Fujian in China: Ein Massenabsturz eines Drohnen Schwarms sorgt für Aufsehen und Diskussionen. Ein geplanter spektakulärer Auftritt mit einer Drohnen- und Feuerwerksshow in der chinesischen Provinz Fujian sollte es werden. Doch dieser nahm an einem Sonntagabend eine unerwartete Wendung. Denn während der farbenfrohen Vorführung stürzten plötzlich Hunderte Drohnen des Drohnen-Schwarms ab. Einige der unbemannten Flugobjekte schlugen am Boden auf, andere landeten im Wasser.

Ursache des Drohnen Absturzes: Störsignal durch Behörden?

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Österreich: 1. Rechtsgutachten zur Drohnen Pflichtversicherung

Österreich: 1. Rechtsgutachten zur Drohnen Pflichtversicherung

Experte für Luftrecht zur Drohnenversicherung

Aufgrund der zum Teil sehr ernüchternden Erfahrungen mit Anbietern sogenannter Drohnen Versicherungen hat der der renommierte Luftrechtsexperte und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht RA Mag. jur. Joachim J. JanezicMEng ein wegweisendes Gutachten erstellt. Der Grazer Jurist und Experte für Accident Research und Aviation Safety konnte dabei schwarz auf weiss darlegen, daß eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung in Österreich immer streng gerätebezogen sein muss. Sprich, in der Polizze der UAS Versicherung muss immer eine konkrete Drohne (mit Gerätedaten wie Modell, Seriennummer, Gewicht) als versichertes Objekt gedeckt sein. Bloß personenbezogene Versicherungen, in denen nur der Drohnenpilot oder der Drohnenbetreiber versichert sind (und kein konkretes Gerät) entsprechen nicht dem Österreichischen Luftfahrtgesetz!

Auf airandmore.at findest Du übrigens einen zusammenfassenden Bericht zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen in Österreich sowie eine Checkliste für die Pflicht-Bestandteile jeder Drohnen Versicherung. Hier findest Du die Quelle zur Stellungnahme der österreichischen Wirtschaftskammer sowie alle Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.

Erfahrungen mit Drohnenversicherungen aus Deutschland

Erfahrungen mit Drohnenversicherungen aus Deutschland

Sind die angebotenen Drohnenversicherungen rechtskonform?

Die Erfahrung zeigt also, dass man gerade bei deutschen Vertreibern von Drohnen Versicherungen aufpassen muss. Schließlich bieten auch Drohnen Versicherungen aus Deutschland sogenannte „Österreich Tarife“ an und verzichten dabei meist auf die Abfrage von spezifischen Drohnen Gerätedaten. Und anbieten kann jeder was er will. Was zählt ist aber, dass der jeweilige Drohnen Betreiber selbst wissen muss, welche Drohnen Versicherung in Österreich gesetzeskonform ist und welche nicht. Denn bei der Registrierung für Drohnen Betreiber fragt die österreichische Luftfahrtbehörde zwar nach seiner Polizzennummer, die Austro Control kontrolliert aber nicht den jeweiligen Versicherungsvertrag inhaltlich.

Denn Drohnen Betreiber müssen ihre Polizzen selbst kontrollieren!

Dabei weist die Austro Control ausdrücklich darauf hin, dass eine Drohnen Versicherung explizit dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen muss:

Vorsicht bei Drohnenversicherungen aus Deutschland

Wer also guten Glaubens eine pilotenbezogene Drohnen Versicherung bei einem Anbieter aus Deutschland erwischt, nimmt immerhin ein unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) ohne entsprechende Versicherung für dieses Gerät in Betreib. Schließlich muss wie bei einem KFZ auch beim uLFZ eine konkret identifiziertes Fahrzeug in der Polizze stehen. Die Versicherung hat dann zwar ihr Geschäft gemacht, die Konsequenzen trägt aber der Drohnen Betreiber (UAS Operator).

Tagesversicherungen bei Drohnen

Tagesversicherungen bei Drohnen

Keine Empfehlung für Kurzzeitversicherungen

Ganz ähnlich sind die Erfahrungen mit Kurzzeit Versicherungen für Drohnen. Diese versichern Drohnen zum Teil nur tageweise oder gar nur exakt für die Zeit einen Fluges. ABER: Als Drohnen Betreiber (UAS Operator) muss man sich bei der Austro Control online registrieren (Drohnen Registrierung). Und diese behördliche Registrierung gilt immerhin für die Dauer von insgesamt drei Jahren. Im Zuge dieser Registrierung fragt die Austro Control dann auch nach der Polizzennummer einer gesetzeskonformenDrohnen Haftpflichtversicherung. Die Luftfahrtbehörde geht also davon aus, dass eine entsprechende Versicherung im Hintergrund bereits aktiv ist und auch aktiv bleibt, denn ansonsten würde diese behördliche Registrierung ungültig werden. Und last but not least wird diese Polizzenummer dann auch in der amtssignierten Drohnen-Betreiber-Registrierungsbestätigung für mindestens 3 Jahre festgehalten.

Fazit: Kurzzeitversicherungen für Drohnen erfüllen nicht die Erfordernisse der Austro Control!

Aufgrund dieser und ähnlicher Erfahrungen findest Du auf airandmore.at noch einen ausführlicheren Beitrag zum Thema Drohnen Kurzzeitversicherung.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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