Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Drohnen Nachschlagewerk

Aufstiegserlaubis

Um manche Drohnen steigen zu lassen, benötigt der Drohnenpilot eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde. Eine Aufstiegserlaubnis wird zum Beispiel für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm oder Drohnen mit Verbrennungsmotor, die weniger als 1,5 Kilometer von Wohngebieten fliegen, oder Flügen mit Drohnen in der Nacht benötigt. Häufig ist ein solcher Betrieb von Drohnen in der Privathaftpflicht mit Drohnen ausgeschlossen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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