Austro Control Registrierung: Drohnen Versicherung gemäß Luftfahrtgesetz Österreich

Drohnen: Modellflieger oder Unbemannte Luftfahrzeugsysteme?

Stand 2023: Was eine mögliche Drohnenversicherung über den Aeroclub betrifft, muss man genau hinschauen. Denn der österreichische Aeroclub versichert erfahrungsgemäß Modellflieger. Und da Modellflieger erfahrungsgemäß mehrere (meist selbstgebaute) Modellflugzeuge betreiben, stehen in den Versicherungsbestätigungen des Aeroclub keine Gerätedaten. Aber Kamera-Drohnen sind seit der EU Drohnenverordnung immer als Unbemannte Luftfahrzeugsysteme zu betrachten. Und die Betreiber derartiger Unmanned Aircraft Systems (sogenannte UAS Operator) müssen sich behördlich registrieren (Drohnen Registrierung), wobei man dann bei der Austro Control die Polizzennummer einer Drohnenversicherung „entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes“ verpflichtend angeben muss. An dieser Stelle sei nochmals festgehalten, dass gültige Drohnen Versicherungen aber immer ein spezifisches Gerät versichern müssen. Deshalb dürfen in Drohnen Versicherungen die Daten der Drohne niemals fehlen. Und zu diesen Drohnen-Daten gehören erfahrungsgemäß das Modell, die Seriennummer und das Gewicht. Hier findest Du noch mehr Infos zu den offenen Fragen rund um die Aeroclub Drohnen Versicherung. Und hier generelle Informationen zum Thema Drohne versichern im Modellflug-Club.

Modell, Seriennummer, Gewicht!

"Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht."

Versicherungsaufsichtsrechtliche Bombe!

"Wer käme wohl auf die Idee, alle seine Kfz pauschal ohne Fahrzeugdaten über eine (!) Vereins-Sammelpolizze zu versichern?"

Drohnen: Keine Sammel-Versicherungen von Modellflug-Clubs

Wirtschaftskammer Österreich, WKO

"Der jeweilige Drohnen-Betreiber und der Versicherungsnehmer müssen identisch sein. Sammelpolizzen für Mitglieder von Modellflug-Clubs entsprechen nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung für Drohnen."

Keine Drohnenversicherung über Vereine!

„Auch muss der Versicherungsnehmer (VN) mit dem registrierten Drohnen Betreiber übereinstimmen, weshalb Sammelpolizzen von Vereinen unzulässig sind.“

Vorsicht bei Sammelpolizzen!

„Eine Versicherung, die lediglich auf die Person des Drohnenpiloten oder des Betreibers ohne die Angabe spezifischer Daten der genutzten Drohne abzielt, erfüllt nicht die rechtlichen Vorgaben.“

Sammel-Versicherung vom Modellflug-Club genügt nicht!

„Eine reine Modellflugversicherung über den Modellfliegerklub reicht hier nicht mehr aus. Auch wenn das Gerät nur privat genutzt wird“.

Rein personenbezogene Versicherung unzulässig!

"Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!"

Hersteller, Abflugmasse, Seriennummer!

„Um den geforderten Pflichtversicherungsschutz zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die jeweiligen Drohnen (...) mit individuellen Gerätedaten (Hersteller, Abflugmasse, Seriennummer) dokumentiert werden.“

Versicherungspflicht ist gerätebezogen!


„Die Versicherungspflicht erstreckt sich (...) auf das UAS, ist daher gerätebezogen."
"Versicherungsnehmer ist der Betreiber des UAS."

Modell, Gewicht, Seriennummer!

"Der Abschluss einer gerätebezogenen Haftpflichtversicherung für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist gesetzlich vorgeschrieben.“

Keine Kurzzeitversicherungen bei Drohnen!

„Kurzzeitversicherungen, die pro Tag oder gar pro Flug abgeschlossen werden können, erfüllen nicht das österreichische Luftfahrtgesetz und reichen gegenüber der Austro Control nicht aus.“

Rechtsgutachten, die auch eine Drohnenversicherung des Aeroclub betreffen

Ob man als Vereinsmitglied seine Drohnen über den Aeroclub versichern kann, können Interessierte auch anhand mehrerer rechtlicher Begutachtungen in Österreich überprüfen. Diese Rechtsgutachten stammen aus den Bereichen

  • Luftfahrtgesetz (LFG),
  • Versicherungsvertragsgesetz (VersVG),
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Auf airandmore.at findest Du diesbezüglich einen eigenen Beitrag zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen in Österreich sowie eine Checkliste für die Pflicht-Bestandteile jeder Drohnen Versicherung. Und hier findest Du die gesammelte Quellen und Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich >

FAQs und weitere Erfahrungen zur Aeroclub Drohnenversicherung

Fragen, Antworten und weitere Erfahrungen mit der Drohnenversicherung des Aeroclub findest Du in der folgenden Sammlung. Hier noch zusätzliche Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen.

 

Kann ich meine Drohne über den Aeroclub versichern?

Stand 2024: die Drohnenversicherung über den Aeroclub beinhaltet keine Gerätedaten des UAS. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KSV) und Wirtschaftskammer Österreich (WKO) müssen aber zwingend die Gerätedaten der Drohne in der Versicherungspolizze stehen: Modell, Gewicht (MTOM) und Drohnen Seriennummer. Drohnen Betreiber haften selbst die Registrierung mit einer nicht den Luftfahrtgesetz entsprechenden Drohnenversicherung. Hier die gesammelten Gutachten zur Drohnenversichetrung für Österreich.

Kuratorium für Verkehrssicherheit zur Drohnen Pflicht Versicherung in Österreich

 

Erfasst die Aeroclub Versicherung die Seriennummer der Drohne?

Stand 2024: In den bisherigen Drohnen versicherungsbestätigungen Aeroclub stehen keine individuellen Gerätedaten der Drohne. Somit sind in der Drohnenversicherung des Aeroclub nicht die einzelnen UAS mit Seriennummer identifiziert. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und ÖAMTC muss in der gesetzlichen Pflichtversicherung für UAS aber unbedingt auch die Seriennummer der Drohne dokumentiert sein. Ansonsten wird das im Luftfahrtgesetz (LFG) verankerte “ direkte Klagerecht “ und damit auch der erhöhte Geschädigtenschutz untergraben. Die Wirtschaftskammer merkt an, dass man ja auch nicht alle seine Autos, Mopeds und Motorräder pauschal ohne Gerätedaten versichern kann. Hier die gesammelten Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
Wirtschaftskammer: Drohnenversicherung in Österreich mit Seriennummer!

Entspricht die Aeroclub Sammel Versicherung für Drohnen dem Luftfahrtgesetz?

Die Drohnenversicherung des Aeroclub ist als Sammelpolizze für fremde Rechnung konzipiert. In dieser sind die einzelnen Vereinsmitglieder nur mit-versichert und damit nicht selbst Inhaber der eigentlichen Versicherungspolizze. Inhaber der Versicherungspolizze ist nur der Verein und damit der Aeroclub (ÖAeC).
Laut KFV, WKO, ÖAMTC und anderen Experten muss aber der registrierte Drohnenbetreiber mit dem Versicherungsnehmer übereinstimmen. Laut den Experten ist ansonsten gesetzlich nicht gesichert, dass das bloß mitversicherte Vereinsmitglied etwa von einer Kündigung der Versicherung (zB durch Nicht-Zahlung der Prämie) erfährt. Die Wirtschaftskammer fasst zusammen: „Der jeweilige Drohnen-Betreiber und der Versicherungsnehmer müssen identisch sein. Sammelpolizzen für Mitglieder von Modellflug-Clubs entsprechen nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung für Drohnen.“ Bestätigt wird dieses Fazit auch durch das führende Versicherungs-Fachjornal in Österreich, Asscompact. Hier mehr zum Thema Drohne versichern im Modellflug-Club.

Video: Sammel Versicherungen von Vereinen für Drohnen – ein versicherungsaufsichtsrechtliches Problem?

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Joachim J. Janezic, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht:
Sammelpolizzen für Drohnen: „Eine versicherungsaufsichtsrechtliches Bombe!“