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Rabatt bei Drohnenversicherung für ÖAMTC Mitglieder
ÖAMTC Mitglieder erhalten ab der € 3 Mio. Deckung zusätzliche 10 % Rabatt und einen 20 Euro Gutschein für ein Original <a href="https://airandmore.at/oeamtc-drohnentraining-ulfz-luftrechtkurs/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ÖAMTC Drohnentraining</a>.
Hier mehr Infos zur <a href="https://airandmore.at/oeamtc-drohnen-versicherung/?partner=dv" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ÖAMTC Drohnen Versicherung</a>.
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Die Drohnen Karten des ÖAMTC sind meist in der Drohnen App enthalten. Sie zeigen die Drohnen Flugverbotszonen in Österreich.
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Die ÖAMTC Drohnenversicherung gibt es beim Spezialisten für Drohnen Versicherungen in Österreich. Der ÖAMTC hat mit Air&More die besten Erfahrungen gemacht und ÖAMTC Mitglieder erhalten beim Abschluss einer Drohnenversicherung bei Air&More 10% Rabatt. Zusätzlich gibt es noch einen Gutschein für den Drohnenkurs bzw. das Drohnen Flugsicherheitstraining.
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Der ÖAMTC bietet seinen Mitgliedern keinen expliziten Drohnenführerschein an. Angehende Drohnenpiloten müssen die Prüfung zum A1/A3 Drohnenführerschein (um Drohnen weiter entfernt von Menschen fliegen zu dürfen) oder zum A2 Drohnenführerschein (um Drohnen nahe an Menschen fliegen zu dürfen) bei der Luftfahrtbehörde Österreichs, der Austro Control, ablegen.
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Die ÖAMTC Drohnen App bietet Drohnen Interessierten und Drohnen Piloten alle Informationen die für sicheres Fliegen mit Drohnen notwendig ist.
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Der ÖAMTC Drohnenkurs bzw. das Drohnen Flugtraining findet an den ÖAMTC Standorten in ganz Österreich statt. Dabei werden neben den theoretischen Grundlagen auch die praktischen Fähigkeiten des Drohnenpiloten geschult.
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DJI Experience Tour 2025 – Live erleben in Gumpoldskirchen!
DJI-Technik zum Anfassen: Am Montag, den 23. Juni 2025, lädt Sky Elements gemeinsam mit DJI-Profi Carsten Fischer zur DJI EXPERIENCE TOUR ins Freigut Thallern in Gumpoldskirchen.
Erlebe DJI-Innovation hautnah: Von der Kamera bis zur Drohne sind zahlreiche Top-Produkte vor Ort – darunter:
read more…Erfahrungen mit DMO Drohnen Versicherung
Mai 2025: Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung
Kurz und bündig – deshalb entspricht die Drohnenversicherung der DMO – laut Auffassung verschiedener rechtlicher Betutachtungen – nicht dem gesetzlich verenkerten Pflichtversichtungswesen für Drohnen in Österreich. Denn in der “ Modell-Halter-Haftpflichtversicherung „ bei der Deutschen Modellsportorganisation GmbH & Co. KG
- fehlen die spezifischen Gerätedaten im „Versicherungsnachweis“,
- ist der Drohnen Betreiber NICHT Inhaber der Polizze,
- sondern nur mitversicherte Person in einer Sammelpolizze bei der Allianz.
- Polizzen-Inhaber und Versicherunsgnehmer bei der Allianz ist die DMO.
- Der Drohnen Betreiber hat deshalb keine Verfügungsgewalt über den Allianz Vertrag.
- Statt einer eigenen „Polizze“ erhält der Drohnen Betreber nur einen Dienstleistungs-Vertrag
- diesen „Dienstleistungs-Vertrag“ hat man mit der DMO GmbH & Co. KG, Uellendahl 71a, 42109 Wuppertal
Hier unsere Stellungnahme zur DMO Drohnen Versicherung basierend auf verschiedenen rechtlichen Begutachtungen und unabhängigen Expertisen zur aktuellen Gesetzeslage rund um Drohnen Versicherungen für Österreich.
Basis: Eine luftrechtliche Begutachtung, zwei versicherungsrechtliche Begutachtungen, Expertise des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), Stellungnahme der „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO)
DMO Drohnenversicherung genügt nicht dem Luftfahrtgesetz in Österreich
Denn die Drohnenversicherung der DMO bzw. Deutschen Modellsport Organisation dokumentiert keine individuellen Gerätedaten in der Versicherungspolizze der Drohne. Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) schreibt dazu klar und deutlich:
„Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.“
Und genau diese individuellen Gerätedaten des UAS fehlen im “ Versicherungsnachweis „ für Drohnen Betreiber der DMO.
Drohnenversicherung der DMO versichert nur Drohnen Betreiber bzw. Piloten als Person
… und eben nicht das spezifische Gerät, also die Drohne selbst, Denn dafür müsste die Deutsche Modellsport Organisation ja im Versicherungsantrag die spezifischen Gerätedaten der Drohne abfragen, was aber de facto nicht geschieht. Somit haben wir es bei der DMO mit einer personenbezogenen und keiner gerätebezogenen Deckung zu tun. Derartige Praktiken hat das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) untersucht und stellt dabei unmissverständlich klar:
„Reicht eine personenbezogene Versicherung aus?
Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!“
Quelle: www.kfv.at/drohnenversicherung-ja-aber-richtig-ist-wichtig
DMO Modellflug Versicherung und weitere Gesetze in Österreich
Da bei der DMO “ Drohnen Versicherung “ nicht die Drohne als Gerät, sondern lediglich der Drohnen Pilot oder Betreiber als Person versichert ist, gibt es, basierend auf dem vorliegenden Begutachtungen und Expertisen, weitere gesetzliche Probleme in Österreich. So widerspricht eine Drohnenversicherung ohne Seriennummer in der Polizze dem strengen Pflichtversicherungswesen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in Österreich. Damit verbunden auch ein Problem mit dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Nicht zuletzt kann ohne Dokumentation der Gerätedaten eine Versicherung auch das Risiko in ihrem Bestand nicht entsprechend bewerten. Das widerspricht dann laut vorliegenden Expertisen auch den Regeln zur sogenannten Corporate Governance, denen Versicherungsunternehmen unterliegen.
Somit widerspricht die Drohnenversicherung der DMO aus Expertensicht folgenden Gesetzen in Österreich:
- Luftfahrtgesetz (LFG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Sammelpolizzen bei Drohnen gesetzlich unzulässig!
Bevor man also eine Drohnenversicherung bei der “ DMO Deutsche Modellsportorganisation GmbH & Co. KG “ abschließt, sollte man das folgende Fazit der österreichischen Wirtschaftskammer auf sich wirken lassen:
“Das Pflichtversicherungsregime rund um unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) ist mit jenem aus dem Kfz-Bereich vergleichbar. Dabei käme wohl niemand auf die Idee, alle seine Kfz ohne Fahrzeugdaten pauschal über den Mitgliedsbeitrag in einer einzigen Vereins-Sammelpolizze zu versichern.”
Drohnen Betreiber haften selbst bei Registrierung mit einer nicht gesetzeskonformen Drohnenversicherung in Österreich.
Alle gesammelten Informationen hier in einem eigenen Beitrag betreffend alle Gutachten zur Drohnenversicherung >
Hier gibt es noch mehr Informationen, warum man Drohnen nicht über einen Modellflug-Club versichern kann.
Hier Infos der Österreischischen Wirtschaftskammer, offizielle „Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater und Versicherungsangelegenheiten“: Drohnen-Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden >
Österreischische Wirtschaftskammer (WKO):
Vortrag von Rechtsanwalt Joachim J. Janezic, MEng, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht

DJI Mavic 4 Pro – Registrieren und die beste Versicherung

Alles neu macht der Mai? Die DJI Mavic 4 Pro hebt am 13. Mai 2025 offiziell ab – DJI hat das Launch-Event bereits angeteasert. Im Folgenden findest Du alle bislang bekannten (teils noch unbestätigten) Details, gerüchteweise Besonderheiten sowie Pflicht-Infos zur Registrierung für Drohnen Betreiber einer DJI Mavic 4 sowie zu richtigen Drohnenversicherung.
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DJI Flip: Registrieren und die beste Versicherung in Österreich

Die neue DJI Flip erschien in am 14.01.2025 und begeistert Drohnen Fans mit innovativen Funktionen, einfacher Bedienung und herausragender Bildqualität. Sie gilt als unbemanntes Luftfahrzeug, weshalb Betreiber einer Flip sich registrieren und vorher eine Drohnenversicherung abschließen müssen. Mit einem Gewicht von unter 249 Gramm und einer Vielzahl von praktischen Features setzt die Flip neue Maßstäbe in der Drohnen Technologie. Erfahre hier alles Wichtige über die Flip und warum sie perfekt für Hobbyfotografen und Content Creators ist. Weiter unten gibt’s noch Links zu den Themen Drohnenführerschein für die Flip, Vergleich mit ähnlichen Mini Drohnen unter 250 Gramm und CIL Klasse der Flip.
(mehr …)Drohnen Unfall beim Adelboden Skirennen
12. Januar 2025, Adelboden in der Schweiz: Während des ersten Laufs des Adelboden Riesenslaloms der Herren kam es zu einem spektakulären Drohnen Unfall, der auch einem Weltcup Teilnehmer hätte zum Verhängnis werden können: Eine TV-Drohne stürzte hinter dem deutschen Skirennläufer Jonas Stockinger ab. Glücklicherweise blieb der Weltcup Ski Athlet unverletzt.
Drohnen Absturz wegen Failsafe Sicherheitsfunktion?
read more…Drohnen Glossar: BVLOS
BVLOS
Hier gibt es mehr Informationen zu BOS Drohnen Versicherung Österreich.
Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.
Weitere Einträge aus dem Drohnen Glossar
Erfahrungen mit der VAV Drohnenversicherung
Die VAV Drohnenversicherung bietet zwar Schutz, ist jedoch NICHT für die Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet. Stattdessen richtet sie sich ausschließlich an Piloten von Spielzeug Drohnen ohne Kamera, die nicht unter das Österreichische Luftfahrtgesetz fallen. Warum das so ist und worauf Du achten musst, erfährst Du in diesem Beitrag.
Warum entspricht die VAV Drohnenversicherung nicht dem Luftfahrtgesetz?
Die VAV selbst weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass ihre Drohnenversicherung keine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist. Sie bietet lediglich eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung an. Entscheidend ist, dass diese Versicherung nur dann greift, wenn der Drohnen Betreiber (UAS Operator) oder der Fernpilot selbst schuldhaft handelt. Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, wie sie das Luftfahrtgesetz vorschreibt, ist bei der VAV Drohnenversicherung nicht gegeben.
Das bedeutet, dass bei Schäden durch höhere Gewalt, beispielsweise durch eine unverschuldete (!) unerwartete Windböe, keine Versicherungsdeckung besteht!
Hier gibt’s die Drohnenversicherung der VAV im Vergleich als PDF Download. Hier mehr Infos, warum man Drohnen nicht in der privaten Haushaltsversicherung versichern kann.
VAV: Keine gerätebezogenen Drohnen Daten gemäß Luftfahrtgesetz
Ein weiterer Grund, warum die VAV Drohnenversicherung nicht für die behördliche Registrierung für Drohnen Betreiber bei der Austro Control ausreicht, ist das Fehlen von gerätebezogenen Daten. In Österreich ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht. Das schließt wichtige Daten wie Modell, Gewicht (MTOM) und Seriennummer der Drohne ein.
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ist aber eine solche gerätebezogene Versicherung für den Betrieb von Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die VAV bietet jedoch nur eine personenbezogene Versicherung für Drohnen Betreiber, die diesen Anforderungen nicht entspricht.
VAV Haushaltsversicherung nur für Spielzeug Drohnen
Hier alle Quellen und Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
Für welche Drohnen ist die VAV Versicherung geeignet?
Die private Haftpflichtversicherung der VAV kann für Spielzeug Drohnen genutzt werden. Dabei handelt es sich um Geräte, die nicht unter das Luftfahrtgesetz fallen. Beispiele hierfür sind:
- Mini-Drohnen ohne Kamera
- Drohnen, die vom Hersteller explizit als Spielzeug gekennzeichnet sind
Doch Vorsicht: Selbst kleine Drohnen mit Kamera – etwa Drohnen unter 250 g – fallen unter die EU-Drohnenverordnung und sind nicht als Spielzeug zugelassen. Betreiber solcher Drohnen müssen sich registrieren und eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen.
Zusammenfassung und wichtige Hinweise zur VAV Drohnenversicherung
Die VAV Drohnenversicherung ist nur für eine Spielzeugdrohne geeignet, die klar als solche gekennzeichnet ist. Für alle anderen Drohnen gilt:
- Eine behördliche Registrierung ist Pflicht.
- Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung ist notwendig.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte prüfen, ob seine Drohne tatsächlich als Spielzeug anerkannt wird, oder auf eine andere Versicherungslösung umsteigen.
Die VAV Drohnenversicherung im Vergleich
Dass die Drohnenversicherung der VAV nicht dem Luftfahrtgesetz entspricht und auch nicht zur behördlichen Registrierung von Drohnen Betreibern bei der Austro Control geeignet ist, dokumentiert auch der Vergleich der Versicherungsplattform ARISECUR:
„Mitversicherung von privat genutzten Fluggeräten/Spielzeugdrohnen ohne behördliche Registrierungspflicht bei der Austro Control (…) Die Versicherungsleistung (…) bezieht sich ausschließlich auf Fluggeräte gemäß EU Spielzeugrichtlinie (2009), die nicht dem Luftfahrtgesetz unterliegen. Nicht enthalten ist Gefährdungshaftung.“
Hier gibt’s die Drohnenversicherung der VAV im Vergleich als PDF Download.
Zum Weiterlesen
Hier findest Du noch mehr Informationen und den online Antrag zur VAV Drohnenversicherung.
- Mehr Informationen über Drohnen unter 250 Gramm.
- Weitere Infos zur gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung.
- Dazu passend noch Drohnen Versicherung FAQs.
- Hier die besten Drohnenversicherungen im Vergleich für Österreich
- und noch mehr Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen.
- Wer hat die beste Drohnenversicherung in Österreich?
- Warum man Drohnen nicht in der privaten Haushaltsversicherung versichern kann.
- Und hier alle Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
Und hier noch allerlei interessante Drohnen News.
Unfall mit Drohnen Schwarm: Spektakulärer Absturz bei Drohnenshow China
12.12.2024, Fujian in China: Ein Massenabsturz eines Drohnen Schwarms sorgt für Aufsehen und Diskussionen. Ein geplanter spektakulärer Auftritt mit einer Drohnen- und Feuerwerksshow in der chinesischen Provinz Fujian sollte es werden. Doch dieser nahm an einem Sonntagabend eine unerwartete Wendung. Denn während der farbenfrohen Vorführung stürzten plötzlich Hunderte Drohnen des Drohnen-Schwarms ab. Einige der unbemannten Flugobjekte schlugen am Boden auf, andere landeten im Wasser.
Ursache des Drohnen Absturzes: Störsignal durch Behörden?
read more…Österreich: 1. Rechtsgutachten zur Drohnen Pflichtversicherung
Experte für Luftrecht zur Drohnenversicherung
Aufgrund der zum Teil sehr ernüchternden Erfahrungen mit Anbietern sogenannter Drohnen Versicherungen hat der der renommierte Luftrechtsexperte und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht RA Mag. jur. Joachim J. Janezic, MEng ein wegweisendes Gutachten erstellt. Der Grazer Jurist und Experte für Accident Research und Aviation Safety konnte dabei schwarz auf weiss darlegen, daß eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung in Österreich immer streng gerätebezogen sein muss. Sprich, in der Polizze der UAS Versicherung muss immer eine konkrete Drohne (mit Gerätedaten wie Modell, Seriennummer, Gewicht) als versichertes Objekt gedeckt sein. Bloß personenbezogene Versicherungen, in denen nur der Drohnenpilot oder der Drohnenbetreiber versichert sind (und kein konkretes Gerät) entsprechen nicht dem Österreichischen Luftfahrtgesetz!
Auf airandmore.at findest Du übrigens einen zusammenfassenden Bericht zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen in Österreich sowie eine Checkliste für die Pflicht-Bestandteile jeder Drohnen Versicherung. Hier findest Du die Quelle zur Stellungnahme der österreichischen Wirtschaftskammer sowie alle Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.