Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bei Drohnen deckt sämtliche Sachschäden wie Bodenstürze oder Bruchschäden oder Schäden durch Anprall am Kopter ab. Unter die Drohnenvollkaskoversicherung fallen auch Diebstähle und Raub. Die Kaskoversicherung ist im Gegenzug zur Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend. Ab einem Preis von 1000 Euro lohnt sich eine Kaskoversicherung bei Drohnen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Rabatte bei unserem Partner ÖAMTC

ÖAMTC Drohnen Versicherung

ÖAMTC Drohnen App hier downloaden

ÖAMTC Drohnen APP

ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich