Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

VLOS

VLOS steht für visual line of sight operation und ist eine UAS Betriebsart, bei der der Drohnenpilot ununterbrochenen Sichtkontakt mit der Drohne hat. Er kann den Flugweg der Drohne bei der Betriebsart in direkter Sicht so steuern, dass Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen, Menschen und Hindernissen vermieden werden.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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