Drohnen Glossar: Fernpilot

Fernpilot

Definition Fernpilot gemäß EASA: „Ein Drohnenpilot (auch „Fernpilot“) ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um den Mieter oder Eigentümer der Drohne handeln.“

Unter Fernpilot versteht man eine natürliche Person, die für den sicheren Flug eines unbemannten Luftfahrzeug-Systems (UAS, Unmanned Aircraft System) verantwortlich ist. Der Fernpilot kann die Drohne entweder manuell steuern oder den automatischen Flug der Drohne überwachen und im Notfall in die Steuerung des UAS eingreifen. Auch bei einem FPV-Flug ist der Fernpilot die tatsächlich steuernde Person. Der Beobachter (Spotter) unterstützt den Fernpiloten und erhält den direkten Sichtkontakt (VLOS) zur Drohne aufrecht, wird dadurch aber nicht automatisch selbst zum Fernpiloten. Für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm MTOM und damit für den Drohnenführerschein gilt laut oesterreich.gv.at in Österreich grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren; für bestimmte Ausnahmen, etwa Spielzeugdrohnen, gelten Sonderregeln. Das englische Synonym für Fernpilot ist der Begriff Remote-Pilot. Oft wird aber ganz einfach die Bezeichnung Drohnenpilot oder Steuerer verwendet.

  • Laut oesterreich.gv.at wird in Österreich nicht die einzelne Drohne, sondern der Betreiber registriert (solange die Drohnen in der Open-Kategorie betrieben werden).
  • Während den Betreiber die Registrierungspflicht trifft und er gemäß § 24j Abs. 3 LFG dafür verantwortlich ist, dass jedes von ihm betriebene UAS ordnungsgemäß versichert ist, muss der Pilot den erforderlichen Kenntnisnachweis erbringen.
  • Denn der Fernpilot ist jene Person, die die Drohne tatsächlich steuert.
  • Somit können ausschließlich natürliche Personen Fernpiloten sein.
  • Der Drohnen-Betreiber ist laut oesterreich.gv.at entweder eine natürliche oder juristische Person. Ist der Betreiber eine natürliche Person, gilt in Österreich grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Der Betreiber ist laut EASA eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere UAS besitzt oder mietet.
  • Für Drohnenpiloten (Fernpiloten) gilt in Österreich ein Mindestalter von 16 Jahren. Gemäß EU-Drohnenverordnung 2019/947 können einzelne Mitgliedstaaten dieses Alter noch um bis zu vier Jahre senken.
  • Die Rolle des Fernpiloten ist somit eine andere als jene des Drohnen-Betreibers.
  • Zwar können laut Dronespace (Austro Control) und EASA Drohnen-Betreiber und Fernpiloten identisch sein, dies muss aber nicht sein.

Laut EASA muss der Drohnen-Betreiber über den richtigen Versicherungsschutz verfügen, auch wenn jemand anders die Drohne fliegen lässt. Fernpiloten sollten laut EASA vor dem Start nach Möglichkeit prüfen, dass Versicherungsschutz besteht. Gemäß § 24j Abs. 4 LFG muss auch der verantwortliche Pilot den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung sowie die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges mitführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorlegen. Da aber die Verantwortung über den Abschluss der Versicherung gemäß § 24j Abs. 3 LFG nur den Drohnen-Betreiber betrifft, muss der Versicherungsnachweis beim konkreten Betrieb dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Ansonsten kann der steuernde Drohnenpilot bei Kontrollen nicht nachweisen, dass das gerade eingesetzte UAS tatsächlich vom Versicherungsschutz umfasst ist. In der Praxis wird eine Drohne über ihre Seriennummer identifiziert.

Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Drohnenversicherung in Österreich – gerätebezogen sowie hier ein direkter Vergleich von Drohnenbetreiber und Drohnenpilot.

Hier gibt es mehr Informationen zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen und zum Drohnenführerschein. Hier mehr Informationen zu Drohnen unter 250 g.

Drohnen Glossar: Follow Me Modus

Follow Me Modus

Follow Me oder Watch Me ist ein Flugmodus bei einigen Drohnen. Dabei begleitet die Drohnenkamera den Drohnenpiloten während er sich fortbewegt. Die Drohne sollte beim Watch Me Modus auf Sichtweite fliegen und die GPS Steuerung sollte selbstständig genutzt werden. Aus diesem Grund ist der Follow Me Modus perfekt für Menschen geeignet, die sich während ihrer Aktivität (Sport, Arbeit, etc) von einem UAS (Unmanned Aircraft System) filmen lassen wollen. Auch wenn man eine Drohne im Follow Me Modus betreibt, muss man darauf achten, dass man nicht die Privatsphäre anderer Menschen versehentlich verletzt.

Hier gibt es mehr Informationen zu Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen.

Drohnen Glossar: Forum

Forum

Forum bezeichnet einen sich in der virtuellen Welt befindenden Ort, an dem sich verschiedene Menschen miteinander austauschen können. Oft geht es in Foren um bestimmte Themenbereiche oder um den Austausch von unterschiedlichen Meinungen oder Gedanken. Ein Forum kann auch zur Beantwortung von Fragen dienen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung.

Drohnen Glossar: FPV

FPV

First Person View oder kurz FPV bezeichnet den Betrieb einer Drohne aus dem Blickwinkel des Kopters selbst. Dafür wird das Bild der Drohnenkamera an die FPV Brille des Drohnenpiloten geschickt. Nun ist der Drohnenpilot im Stande, die Drohne aus Sicht des Kopters zu steuern. Diese Art des Fliegens wird auch als Kameraflug oder Immersionsflug bezeichnet. Beim reinen FPV Betrieb fehlt somit die direkte Sichtverbindung bzw. Sichtlinie des Drohnenpiloten zum UAS (Unmanned Aircraft System), was dann als BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) eingestuft wird. In der OPEN Kategorie der EU Drohnenverordnung braucht man aber diese direkte Sichtlinie (VLOS, Visual Line of Sight) zur Drohne. Deshalb setzen viele FPV Piloten einen zusätzlichen Spotter ein, der die direkte Sichtverbindung zur Drohne aufrecht erhält. Dieser zweite Beobachter muss im Notfall manuel und in Echtzeit in die Steuerung des UAS eingreifen können. FPV Flüge bzw. Flüge mit Videobrillen oder Datenbrillen sieht man oft bei Renndrohnen. Man spricht in der FPV Szene auch von Racing Drohnen bzw. Race Drohnen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Versicherung für FPV.

Drohnen Glossar: Flugplatzverkehrszone

Flugplatzverkehrszone

Unter Flugplatzverkehrszone versteht man ein definiertes Gebiet im Luftraum, das um einen unkontrollierten Flugplatz herum liegt. Der englische Begriff für Flugplatzverkehrszone lautet Aerodrome Traffic Zone und gilt so als zu schützender Raum, weshalb eine Genehmigung zum Landen und Starten auf dem Flugplatz notwendig wird. Drohnenpiloten müssen einen gewissen Mindest-Abstand zur Flugplatzbegrenzung einhalten. Die Flugplatzverkehrszone (Aerodrome Traffic Zone) wird mit ATZ abgekürzt.

Hier gibt es mehr Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen.