Drohnen Glossar: Dronecode

Dronecode

Dronecode bezeichnet die Vorschriften des Betreibens von Drohnen im öffentlichen Luftraum in Großbritannien. Im Dronecode wird erläutert, dass nur das Fliegen auf Sichtweite und in einer maximalen Höhe von 120 Metern erlaubt ist. Die Drohne darf im Flug nur 500 Meter vom Drohnenpiloten entfernt sein und Kameradrohnen müssen stets einen Abstand von 50 Metern zu anderen Personen, Gebäuden, Straßen und Fahrzeugen halten. Der Dronecode umfasst außerdem das Flugverbot über Menschenansammlungen und in Flughafennähe, sogenannten No-Fly-Zones. Für einen dienstlichen Flug mit einer Drohne gilt es, eine Genehmigung bei der britischen Luftfahrtbehörde anzufordern.

Hier gibt es mehr Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen.

Drohnen Glossar: Dronelapse

Dronelapse

Mit Dronelapse bezeichnet man Foto- und Filmaufnahmen mihilfe von Drohnen bzw. UAS, die im Zeitraffer erfolgen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Was ist ein UAS?.

Drohnen Glossar: Drohne

Drohne

Unter Drohnen werden ursprünglich männliche Bienen, Wespen und Hornissen verstanden. „Drone“ kommt aus dem Niederdeutschen und verwandelte sich zu „dröhnen“. Der Begriff „Drohne“ wird heute sowohl in der Biologie als auch in der Technik verwendet, wobei er früher negativ mit militärischen Tötungseinsätzen konnotiert war. Im technischen Kontext sind Drohnen unbemannte Luftfahrzeug-Systme (UAS, Unmanned Aircraft Systems), die einer Fernsteuerung (Controller) unterliegen. Kopter, Quadrokopter oder Multikopter sind andere Begriffe für Drohnen, wobei die jeweilige Bezeichnung Aufschluss über die Anzahl der eingebauten Rotoren bzw. Propeller gibt. Drohnen unterliegen als unbemannte Luftfahrzeuge dem Luftfahrtgesetz und damit einer strengen Versicherungspflicht. Sprich, Drohnen brauchen Luftfahrt Haftpflichtversicherungen, wobei die individuellen Gerätedaten des Kopters (Modell, Seriennummer, Gewicht) in der Versicherungspolice festgehalten sein müssen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Unmanned Aircraft System (UAS).

Drohnen Glossar: Drohne mit Kamera

Drohne mit Kamera

Drohnen sind häufig mit einer Kamera sowie mit Sensoren für die Übertragung von akustischen oder optischen Signalen ausgestattet. Aufgrund dieser Ausstattung ist mit einer Drohne immer auch eine Verletzung der Privatsphäre sowie von Persönlichkeitsrechten möglich, die vermieden werden sollte. Personenschäden und Sachschäden die durch Drohnen entstehen, sind durch die allgemein gültige Versicherungspflicht für Drohnen im Bereich der Luftfahrt-Haftpflicht abgesichert. Verletzungen der Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen mit Kameras bedürfen jedoch gesonderter Deckungsbausteine in Drohnen Versicherungen!

Hier gibt es mehr Informationen zu Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen.

Drohnen Glossar: Drohnen Kaskoversicherung

Drohnen Kaskoversicherung

Die Drohnen Kaskoversicherung deckt Sachschäden an der Drohne selbst wie etwa Bodenstürze, Bruchschäden oder Schäden durch Anprall ab. Dabei versichert nur eine echte Luftfahrt-Kaskoversicherung für Drohnen explizit auch Schäden durch Bedienfehler von Seiten des Drohnenpiloten mit ab, was bei reinen Elektronikversicherungen üblicherweise nicht der Fall ist. In den Zuständigkeitsbereich einer Drohnen Kaskoversicherung fallen beispielsweise auch der Diebstahl einer Drohne oder der Raub aus dem verschlossenen Kofferraum eines KfZ. Eine Drohnen Kaskoversicherung ist im Gegenzug zur Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend. Ab einem Kaufpreis von 1.000 Euro lohnt sich eine Drohnen Kaskoverisicherung.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Kaskoversicherung.