Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Drohnen Glossar: A1 Drohnenführerschein

A1 Drohnenführerschein

Der A1 Drohnenführerschein erlaubt den Betrieb von leichten Drohnen auch in der Nähe von Personen. Für den A1 Schein ist ein Online Kurs und eine Online Prüfung notwendig. Für Drohnen unter 250 g Abfluggewicht ist kein Drohnen Führerschein verpflichtend. Dennoch empfehlen Experten prinzipiell auch bei diesen leichteren US den A1 Drohnen Führerschein zu absolvieren.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenführerschein Prüfungsfragen.